die Ablösung aller auf Grund und Boden und Höfen ruhenden Verpflichtungen und Abgaben wurde der Bauer endlich eigener Herr auf eigener Scholle (Kreditanstalten gewährten die erforderlichen Gelder, die langfristig amortisiert wurden). Bis zur Verkoppelung lagen Höfe von etwa 50 Morgen oft an 70 oder 80 verschiedenen Stellen der Flur, eine Folge der hier Jahrhunderte hindurch üblichen Realteilung. Nunmehr sollte diesem Grundübel, der Zersplitterung des ländlichen Besitzes, endlich gesteuert werden. Die gesamte Feldflur wurde genaustens ausgemessen und bonitiert, d.h., die einzelnen Stücke wurden nach ihrer Güte bestimmt. Die Feldflur, die bis dahin nur einige wenige, in trostlosem Zustand befindlichen Wege besaß, bekam ein neues großartiges Wegenetz. Der gemeinschaftliche Besitz aller, nämlich die Änger und Weiden, wurden aufgeteilt. So erhielten die Höfe trotz der Einrückung des Wegenetzes einen bedeutenden Zuwuchs an Land. Die uralte Dreifelderwirtschaft mit dem Flurzwang verschwindet. Nun kann jeder auf seinem Acker, ganz gleich, wo er lag, anbauen, was er will. Die Verkoppelung war der Schlußstein einer langen Entwicklung. Sie befreite den Bauern von den letzten Bindungen wirtschaft-

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