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Sie müssen vielmehr jedes dritte Jahr ganz zur Hude und Weide liegen bleiben.

B. An Ängern und Triften sind folgende Distrikte vorhanden:
 

1.
Der Pfingst- und Klusanger und der Fahrenbruch, zwischen der Stallstelle und dem Rotenberg, 230 Morgen steiniger Boden.
2.
Die untere, mittlere und obere Trift nebst dem Haselwehr und dem Fahlbrunnen. Zwischen dem großen Brunnen und dem großen Bleeke, 35 Morgen Steinboden.
3.
Das Stockenbleek, der mittlere und der Schützenanger, dicht vor dem Dorfe belegen, 60 Morgen Steinboden.
4.
Der Deich-Anger(Teichanger), über dem Dorfe bis ans Krückerholz, 80 Morgen, meist steinig.
5.
Woltersbeek-Anger, 15 Morgen, teils trockener, teils nasser Boden.
6.
Der Stengelnteich(Steckel) zwischen Bruchberg und Krückerholz, 5 Morgen nasser Boden.
7.
Der sog. Graben und im Grabendorfe, 2 Morgen Lehmboden.
8.
Vor dem Steinberge über den Ellern, 3 Morgen steiniger Boden.
9.
Das breite Tal, 8 Morgen groß, nasser Boden, liegt an der Rotenbergswiese.
10.
Sämtliche Änger und Triften, die vorgehend aufgeführt sind, werden als Hude und Weide benutzt.

II. Die Eigentumsverhältnisse der vorstehend aufgeführten Distrikte

Die Ackerländereien und Wiesen gehören einzelnen Bewohnern des Dorfes Hattorf. Eine Ausnahme bilden mehrere herrschaftliche Meierhöfe, Lehmland, völlig teilbares und freies Eigentum:

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