Der Mühlengraben - Die Lebensader Herzbergs

Aus der Beschreibung des herrschaftlichen Mühlengrabens in Herzberg, 1869:

"Der Mühlengraben beginnt unmittelbar an dem großen Sieberwehr oberhalb Herzberg, durchfließt den langen Flecken, setzt nicht nur die beiden fiskalischen [herrschaftlichen] Mühlen, sondern auch eine Anzahl sonstiger Mühlen und Gewerke in Herzberg in Bewegung, und fällt unterhalb Herzberg in die Sieber zurück."

Der Mühlengraben bedurfte einer regelmäßigen Pflege und Wartung, damit alle an ihn angeschlossenen Mühlen und Gewerke reibungslos funktionieren konnten. In der "Beschreibung des herrschaftlichen Mühlengrabens in Herzberg" von 1869 wird geregelt, wer für welche Abschnitte des Mühlengrabens verantwortlich war.


Ausschnitt aus der Chausseekarte Osterode - Scharzfeld von 1772 mit Ortslage Herzbergs
"Grund=Riss von der Tour der Heer=und Fracht=Strasse, von der Churfürstlich=Hannoverschen=und Fürstlich=Braunschweigischen=Territorial=Graenze ..."

"Die Aufeisung des Mühlengrabens liegt ob,

  1. von der Fangschleuse am Sieberwehr bis an die Blankschmiede des Strüver, den Pächtern der beiden fiskalischen Mühlen gemeinschaftlich.
  2. von dieser Blankschmiede bis an den Steg oberhalb der Gewehrfabrik, dem Strüver.
  3. von diesem Stege abwärts bis an den Steg vor dem Hause des Bäckermeisters Degener, dem Besitzer der Gewehrfabrik.
  4. von letzterem Stege bis an Hamanns Steg vor der Gasse nach der Hirtenstrasse, dem Besitzer der Sägemühle Kiene.
  5. von Hamanns Steg bis an die Schleuse vor dem Juesgraben einschließlich desselben bis in den Juesteich, und
  6. in dem Mühlengraben vom Juesteich abwärts über die Ober- und Untermühle hinaus, bis an die Tuchfabrik von Kaiser unterm Schloßberge, den Pächtern der beiden fiskalischen Mühlen gemeinschaftlich, während zur Aufeisung des Mühlengrabens weiter abwärts die Pächter der fiskalischen Mühlen nicht verpflichtet sind.
  7. von der Schleuse im Juesgraben abwärts bis dahin, wo der Mühlengraben beim Brauhause sich wieder mit dem Mühlengraben aus dem Juesteiche vereiniget, den Besitzern der Tuchfabrik von Levin und Westermann, welche in der Zeit von Martini bis Ostern sich auch gefallen lassen müssen, daß der Mühlengraben vollständig in den Juesteich geführt wird."
Die Pächter der Ober- und Untermühle waren zudem verpflichtet, die Schleusen und Wehre von Eis und Geröll frei zu halten. Die Säuberung des Mühlengrabens von Unrat war hingegen die gemeinschaftliche Aufgabe aller Anrainer.


Karte zur Sieberbefestigung, 1753
"Grundriss des Sieber=Ströhms, wie derselbe sich bey starcken Wasser ergießet, und in unterschiedene Ströhme zertheilet ...".

Nord-westlich des Schlossberges floss das Wasser des Mühlengrabens dem stark verzweigten Sieberlauf wieder zu.

Karten: Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv

Impressum / Datenschutz