Vom Handwerk der Holzflößer auf der Söse und den Schwierigkeiten mit der Bevölkerung

Bauern reagierten mit Gewalt und behinderten die Flößer

- von Dieter Spohr -

Wenn wir uns heute den Söseflusslauf ansehen, kann man es sich nicht vorstellen, dass die Söse jemals zum Holzflößen geeignet war. So müssen wir davon ausgehen, dass die Söse in früheren Zeiten erheblich mehr Wasser mit sich führte. Dieses geht auch aus einer Akte um das Jahr 1650 hervor: ....„so konnte von Mai bis September nur bis vor Förste geflößt werden in der übrigen Jahreszeit war durch Eis oder Hochwasser das Flößen unmöglich.“ Auch war ihr Flusslauf ein anderer als wie er sich heute darstellt. Mit schlangenförmigen Windungen und zahlreichen Nebenarmen floß das Wasser durch das Sösetal.


Bauplan einer Floßbahn mit Mühle von 1587

Floßbahn vor Eisdorf
In einem Brief des Herzogs Julius zu Calenberg / Göttingen vom 5. Juli 1586 an den Herzog Philipp zu Grubenhagen, (im Originaltext): „ ....er bittet ihn, am 18. Juli in dem Dorf Eisdorff zu rechter früher Tageszeit bey einander kommen, um der Besichtigung einen Anfang zu machen...“
Hierbei ging es um die Pläne des Herzog Julius, Holz aus seinen Harzforsten auf der Söse flößen zu dürfen. Die Söse gehörte zu dem Hoheitsgebiet des Fürstentums Grubenhagen. Der Hintergrund dieses Planes war unter anderem der Bau der Festungsanlagen in Calenberg und Stolzenau. Hierzu sollten große Mengen besten Tannenholzes aus den herzoglichen Harzforsten um Clausthal herum gehauen werden. Um es dann mit Pferdefuhrwerken bis vor Eisdorf an die Söse zu transportieren. In einer Floßbahn mit Schleuse sollte das Holz eingebunden werden, um es auf der Söse, der Ruhme, dann in die Leine bis zu dem Bestimmungsort zu flößen.
In einer auf den 8. Juli 1586 datierten Akte protestieren die Herzöge zu Grubenhagen gegen die Pläne des Herzog Julius. Sie befürchteten, dass der Söseflusslauf sowie die Mühle in Dorste durch das dann noch mehr verstärkte Holzflößen großen Schaden erleidet. Die in der Akte oft erwähnte „Caution“ läßt darauf schließen, daß der entstandene Schaden durch die Caution beglichen wird. So gab nach zähen Verhandlungen die Grubenhagener Seite doch noch ihre Zustimmung.
Bei einer durch das Amt Staufenburg (Calenberg/Göttinger Linie) durchgeführten Befragung bezeugten in einen Verzeichnis vom 10. September 1586 die Bewohner der Ortschaften Badenhausen, Eisdorf, Nienstedt und Förste ihre Kenntnisse im Holzflößen. Hiermit wollte man die zunächst ablehnende Haltung der Grubenhagener Herzöge beeinflussen und verdeutlichen, dass ja schon viel früher auf der Söse geflößt wurde.
Hans Fischer (Badenhausen) zeigte an, „er habe 16 Jahr auf der Söse geflößt und das Holz nach Northeim und nach Salzderhelden gebracht und saget dass sein Vater zu Eisdorf gewohnet und über seine Gedanken (aus seinem Erinnern) auch geflösset habe. Zander Mücken ( Mügge ) zeiget an, er habe drei Jahr biß nach Northeim geflösset. Hans Pinnecken (Eisdorf) saget, er habe an die 40 Jahr geflösset und als Einbeck außgebrandt, habe er in einem Sommer an die dusendt Stücke biß zu Northeim und Salzderhelden geflösset. Solches habe vorerst von der Forst von Claußtal vorholen müssen und aus Herzog Ernst Christmilden gedenken (Christlicher Nächstenliebe) Forstfrei gelassen. Etliches sei auch frei aus Herzog Julius Forst gekommen. (Am 26. Juli 1540 war der große Stadtbrand von Einbeck). Hans Sinderam saget, er habe an die drei Jahr geflösset. Lorenz Pinnecken saget, er habe an die 2 Jahr geflösset.“
Nachdem die Herzöge v. Grubenhagen ihre Zustimmung gegeben hatten, kam das Holzflößen nun erst so richtig in Gang. Man hatte das schnellere Transportmittel (Wasser) erkannt. So kam es zu Beschwerden der Eisdorfer Holzfuhrleute bei ihrem Ortsvorsteher. Dieser wiederum verfaßte einen Beschwerdebrief an den Zellerfelder Ober-Bergverwalter Christoph Sander und äußerte seine Bedenken: (im Originaltext) „.....durch die Flößerei auf der Söse werden unsere eigenen Holzfuhren gefährdet, besonders aber die Transporte aus den Westerhöfer Forsten“. Das dieses die Eisdorfer Holzfuhrleute nicht tatenlos hinnahmen, geht aus einem Beschwerdebrief des Amtmannes zur Staufenburg hervor, die Eisdorfer Einwohnerschaft behindere mit Gewalt das Holzflössen.
Der Standort der Floßbahn lässt sich heute nur noch sehr schwer bestimmen. Einen Anhaltspunkt könnte die Kurhannoversche Landeskarte von 1784 geben. Sie zeigt auf der Flurbezeichnung „Pfingstanger“ einen parallel zur Söse laufenden Wasserarm. Dieses könnte der ehemalige alte Söseverlauf gewesen sein. In dem aufgenommenen Protokoll bei dem Zusammentreffen der Herzöge in Eisdorf vom 18. Juli 1586 ist die Rede von einem Durchstich des Grabens von zehn Fuß Beite und vier Fuß Tiefe(ca. drei Meter breit und 1,2 Meter tief ).
Mit dem Graben ist der heutige sogenannte Mühlengraben gemeint. Somit wäre das heutige Stauwehr die Stelle, wo die Floßbahn gestanden hätte. Der heutige Weg zum Stauwehr, wäre dann zur Anfuhr des Holzes benutzt worden. Von dieser Stelle hat man das Holz der Floßbahn zugeführt, um es einzubinden. Auch hätte die Mühle in Eisdorf durch diesen Standort keinen Nachteil gehabt.. Denn der benötigte Staudruck zum Betreiben des Wasserrades wäre auch durch das kurze aufziehen des Floßwehres immer vorhanden gewesen. Da dieses in Dorste nicht gegeben war, mussten unter anderem die Holzflößer dem Müller der Dorster Mühle einen vereinbarten Floßzins zahlen, um ihn somit zu entschädigen. Da das Holzflößen nun immer größere Ausmaße annahm, kam es zu Protesten und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Flößern und der Bevölkerung der Ortschaften. Aus einem Beschwerdebrief des Amtmannes zur Staufenburg geht hervor, dass die Eistorfschen Bauern mit Gewalt das Flößen behinderten.
Um ein Verkeilen und Aufstauen des Floßholzes zu verhindern, mussten die Flößer zu beiden Seiten des Ufers mit dem treibenden Holz mitgehen. So wurden die Flussufer, Wiesen und Äcker stark geschädigt, das gewaltsame Behinderung der Flößerei durch die Bevölkerung auslöste.

Verbot des Holzflößens
Aus einem Schreiben des Amtes Osterode, an den Vogt zu Eisdorf Hansen Engelbrecht. (im Originaltext) „...Nun kompt uns gläublich für, das unseren befehlen zu wieder sich etliche des Holzflössens an dem Ort auf dem Waßer heuffig gebrauchen sollen. Weil aber solch Flössen hochschädlich und dahero ein solches nicht gestatten können..“. Der Vogt Engelbrecht wurde 1625 angewiesen, solches zu überwachen und dem Amt Osterode mitzuteilen, wie es mit dem Verbot gehalten wird.
Dass sich trotz Verbot einige Familien aus den an der Söse liegenden Ortschaften durch Holzflößen ihren Broterwerb sicherten, bezeugen einige Akten. 1627:
„.. ein Tiele Lippolden (Lippold) aus Förste. Er wurde angeklagt, unterhalb von Förste Holzflöße in die Söse gesetzt zu haben. Dafür er von Amtswegen mit Arrest ( Haft) belegt wurde.“ Ein Beschwerdebrief des Eisdorfer Vogtes an den Landdrosten des Amtes Osterode (wörtlich) „... Was gestalt Verwichener (früherer) Zeit einigen Befehl gegeben, daß hinführo (nun) kein Bauholz uff hiesigen Wasser mehr hinunter nachher Dorst ( Dorste) sollen pashieren worden. Nun finden sich etliche Personen als Zacharias Fedderen (Vetter) aus Nienstedt, und Harmen Müggen (Mügge) aus Badenhausen die solchen Befehl zuwieder etliche Fuder Bauholz haben hinunter Flössen, auch noch ein mehres (weiteres Holz) bis an das Waßer zu Nienstedt führen lassen. usw. .....“ Auf Anweisung des Landdrosten wurde dem Vogt zu Eisdorf der Befehl erteilt, solches gemeine (von jedermann betriebene) Flößwesen einzustellen und nicht länger zu gestatten.

Beschwerdebrief
Aus einem Beschwerdebrief des Westerhöfers Amts-Försters Valentin Henneke v. 18. Mai 1663 an die Räthe des Fürstl. Hauses von Braunschweig u. Lüneburg. (wörtlich): „....Was gestalt ich aus meinen mir anvertrautem Forste hierselbst eine Anzahl Tannenbauholz vor dem vor zwei Jahren von dem Winde nieder geschlagen, an Philipp Riefen und Zacharias Feddem zu Förste und Nienstedt wohnhaft, verkauft. Dieselben auch eine zimliche Fahrerei hatten, und bei Förste anfahren lassen ...usw. ... auch führte Henneke in seinem Brief an, daß nicht etwa an diesem Ort vor 10 oder 20, sondern vor 100 und mehr Jahren Holz angefahren wurde. Auch waren die Flößer dem Zoll zur Katlenburg erlegen (verpflichtet ).“
Der Landdroste verlangte, das Holz nicht auf der Söse zu Flößen, sondern es mit Fuhrgespannen unterhalb von Dorste zu bringen.
In einem späteren Schreiben des Amts-Förster Henneke v. 29. Juni 1663 an das Fürstl. Haus, (wörtlich) „....weil dieses lauter schweres Holz ist, und wegen des bösen (schlechten) Weges im Bockwinkel (alte Flurbezeichnung, ehemaliger Straßenverlauf Dorste / Nienstedt) nicht geschehen kann. Deswegen dan auch gedachten Flössern den Kauf retractieren (Rückgängig) machen. Es auch ein geringer Schade sei, wenn das Holz liegen bleibe und Verfaulen solle“.
Um das Holzflößen besser Überwachen zu können, wurde eine Floßordnung verabschiedet. Welche durch Floßmeister überwacht werden sollte. Flossordnung: Aktum Osterode, 6. Marty 1659 (wörtlich) „Demnach von den sämtlichen fürstlichen Häusern zu Braunschweig u. Lüneburg bewilligten, daß jährlich eine Anzahl Bauholz, Dielen und Stäbe aus der Communion und Grubenhagenschen die Leine hinab biß Hannover geflößet und dasselbe durch gewisse Contrahenten verkauft werden soll. Zu dero Behufs Tilo Hase und Philip Riesse (Riefen) als Floßmeister angenommen und bestellt worden. Es soll der Floßmeister für jedes Fuder Bauholz und Latten, wan es zu Eyssdorf oder Förste eingebunden, es werde dan zu Allfeld, Poppenburg, Calenberg oder Hannover verkauft, 1 Rth. 12 Mariengroschen erhalten usw. ... In dieser Floßordnung wurden die Zölle, die Löhne der Holzknechte, das Verhalten in den Krügen (Gaststätten), keinen Zank noch schlagen oder andere Unlust haben, für die Reise angeortnet. Verstösse gegen die Floßordnungen sollten durch Geldstrafen oder Gefängnis geahndet werden.

Diebstahl
In der Kurhannoverschen Landeskarte ist die Flurbezeichnung „Im Flöte“ südlich von Förste beschrieben. Diese Bezeichnung bedeutet im alten plattdeutschen Sprachgebrauch „Flöte“ = Flöten = Flößen. Also wurde auch an dieser Stelle Holz heran gefahren, um es auf der Söse zu flößen. Ein Eintrag aus dem Eisdorfer Kirchenbuchregister verzeichnet 1733 den Diebstahl von 98 Stück Lattenbäume und vier Stämme Holz. Mit dem Vermerk: nach Elvershausen, an die Flösser verkauft. Da sich dieser Eintrag auf der Einnahmeseite verzeichnete, kann man davon ausgehen, dass der Diebstahl aufgeklärt wurde.
Als um 1745 der Neubau eines Pfarrhauses in Eisdorf notwendig wurde, verkaufte die Kirche aus ihrem Forstbesitz zehn Morgen Tannenholz an die Elvershäuser Holzflößer. Dieses Holz wurde mit Pferdefuhrwerken an die Söse gebracht und dann von den Holzflößern übernommen.
Den letzten Hinweis über das Holzflößen auf der Söse findet sich in einer Klageschrift des Kurfürstlichen Amtes Catlenburg gegen den Holzhändler Armbrecht aus Northeim vom 13. Sept. 1771. Verhandelt wurde der Ankauf von Flößholz. Hier bezeugt der Holzhändler mehrere Personen, die das Holzflößen auf der Söse und Ruhme betreiben. So auch der Ackermann Johann Jürgen Wedemeyer aus Förste.
Bis in welchen Zeitraum die Flößerei auf der Söse betrieben wurde, konnte ich aus den mir vorliegenden Akten nicht entnehmen. Möge dieses weiteren Nachforschungen vorbehalten sein.

Benutzte Findmittel:
Staatsarchiv Hannover und Wolfenbüttel, Oberbergamt Clausthal, Staatsarchiv Osterode.

GPS-Koordinaten
N 51.7651° E 10.1814°

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