Neue offizielle Absichtserklärung zum Schutz der
Gipskarstlandschaft Südharz

In einer gemeinsamen Erklärung, die von den Umweltministern der drei deutschen Bundesländer unterzeichnet wurden, in deren Gebiet sich die Gipskarstlandschaft erstreckt, und zwar am 6. Jänner 1999 von Herrn Minister Dr. Volker Sklenar (Erfurt) für den Freistaat Thüringen, am 11. Jänner von Frau Ministerin Ingrid Häußler (Magdeburg) für Sachsen-Anhalt, und am 14. Jänner 1999 von Herrn Minister Wolfgang Jüttner (Hannover) fur Niedersachsen, wird festgestellt:
1Die Gipskarstlandschaft im Südharz ist von einzigartigem Naturwert, von großer landschaftlicher Schönheit und bietet Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tragen hinsichtlich der Gipskarstlandschaft besondere Verantwortung und haben bereits eine Reihe von Landschafts- und Naturschutzgebieten geschaffen und damit wertvolle Teile der Gipskarstlandschaft geschützt. Dies soll in den jeweiligen Ländern durch die Ausweisung weiterer Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete fortgesetzt werden.
2Natur- und Landschaftsschutz soll sich auch aus der Region entwickeln und von den dortigen Bürgern, Gemeinden und Verbänden getragen werden. Damit können die notwendigen Verordnungsmaßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz die erforderliche Akzeptanz finden.
3Die erforderliche Akzeptanz in der Region durch die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Landkreise, die Kommunen und die Verbände ist auch Vorraussetzung für die Schaffung eines länderübergreifenden gemeinsamen Biosphärenreservates für die Gipskarstlandschaft Südharz. Die Umweltministerin und -minister der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beabsichtigen nicht, ein Biosphärenreservat gegen den Willen der Region auszuweisen. Sie setzen auf Dialog und Gespräch und die Bereitschaft der Region zu einer offenen und sachlichen Diskussion über die Entwicklung des Südharzraumes unter Beachtung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes, die den Schutz der Gipskarstlandschaft durch ein Biosphärenreservat einschließt. Eine weitergehende Initiative eines der beteiligten Länder für sein Gebiet im Rahmen dieser Erklärung steht einer langfristigen gemeinsamen Ausweisung nicht entgegen.
4Zur Verbesserung der gegenseitigen Information, zum Erfahrungsaustausch sowie zur Abstimmung von Maßnahmen in ihren jeweiligen Ländern setzen die Umweltministerin und -minister der drei Länder eine „Arbeitsgruppe Südharz“ ein, die unter jährlich wechselndem Vorsitz der zuständigen Staatssekretäre/-innen steht. Für 1999 übernimmt Thüringen des Vorsitz, danach folgen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
5Die „Arbeitsgruppe Südharz“ führt auch einen regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit den Landkreisen, Gemeinden, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden und anderen Interessenverbänden durch. Dabei werden auch Fragen der Schaffung eines länderübergreifenden gemeinsamen Biosphärenreservates und die Klärung der Voraussetzungen für seine Bildung erörtert.


Die Höhle 50: 52-53, Wien

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