Bestehende und geplante Schutzgebiete
in der Karstlandschaft Südharz

Christiane Funkel


1. Geplantes Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz

Das Karstgebiet im Südharz stellt mit all seinen geologischen, floristischen und faunistischen Besonderheiten eine für Mitteleuropa einzigartige Landschaft dar, deren langfristige Erhaltung durch die Unterschutzstellung mit einer international anerkannten Schutzkategorie erreicht werden soll. Die besondere Naturausstattung gilt es ebenso zu bewahren wie diejenigen Nutzungsformen, die über Jahrhunderte dieser Landschaft ihr jetziges, erhaltenswertes Gesicht gaben. Die vielfältigen Erscheinungsformen der Karstlandschaft, verbunden mit den Relikten des Kupferschieferbergbaus, den Bereichen des Buntsandsteins sowie das Zusammenwirken mit den standörtlichen, kleinflächigen Reliefstrukturen, Bodenverhältnissen und Klimaten bedingen das Vorkommen einer Fülle von Tier- und Pflanzenarten. Einige Tierarten weisen in diesem Bereich sehr hohe Siedlungsdichten auf bzw. haben hier bedeutende Rückzugsgebiete, so z.B. der Dachs, die Wildkatze sowie Schläfer- und Fledermausarten. Der Artenreichtum an Insekten, Amphibien, Reptilien und Vögeln spiegelt einmal mehr die herausragende Bedeutung des Gebietes wider (siehe auch Kapitel "Die Tierwelt ..." in diesem Heft). Gefährdungen für das Gebiet könnten sich insbesondere durch einen großflächigen Abbau von Gipsvorkommen ergeben. Da der gewünschte Schutz die Beibehaltung der bestehenden, extensiven und naturverträglichen Nutzungen zur Grundlage haben soll, erscheint eine Ausweisung des Gebietes als Biosphärenreservat am geeignetsten.
Das Biosphärenreservatskonzept ist ein Teil des 1970 von der UNESCO ins Leben gerufenen Umweltprogrammes "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Vorrangiges Anliegen des MAB-Programmes ist es, Modelle für eine am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte sorgsame Bewirtschaftung und Entwicklung der Biosphäre, d.h. ein umweltverträgliches Wirtschaften auf Dauer, zu konzipieren und diese in repräsentativen Landschaften (Biosphärenreservaten) beispielgebend zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen. Angestrebt wird ein weltumspannendes Netz von Biosphärenreservaten, das die verschiedenen Ökosysteme und Naturräume der Erde repräsentiert.
Im Gegensatz zum Nationalpark, der ein Gebiet ohne menschliche Nutzung bzw. ein möglichst wenig menschlich beeinflußtes Gebiet umfaßt, ist in einem Biosphärenreservat ausdrücklich der Mensch mit seinem Lebensraum und seinem Wirken in der Landschaft einbezogen. Entsprechend dem Einfluß menschlicher Tätigkeit sind Biosphärenreservate in Entwicklungs-, Pflege- und Kernzone gegliedert. Den überwiegenden Anteil der Fläche nimmt die Entwicklungszone als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung mit mehr als 50 % der Gesamtfläche eines Biosphärenreservates ein. Ziel ist hier die Entwicklung einer Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. Die Pflegezone soll insgesamt mindestens 10 % der Gesamtfläche umfassen, hier wird eine angepaßte Nutzung zum Schutz und zur Pflege naturraumtypischer Lebensräume angestrebt. Lediglich 3 % der Gesamtfläche, die Kernzone, ist für eine durch den Menschen nicht beeinflußte Entwicklung in ausgewählten Naturschutzgebieten der Natur zu überlassen. Die beabsichtigte Ausweisung des Biospärenreservates "Karstlandschaft Südharz" bezieht Flächen ein, die schon einen Schutzstatus besitzen, sie stellt also keine vollständig neue Unterschutzsteilung der Landschaft dar.


Abb. 1: Karte der Schutzgebiete

Im Jahr 1992 wurde in einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt der Beschluß gefaßt, zusammen mit dem Land Niedersachsen den Antrag auf Einrichtung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates der UNESCO für die Karstlandschaft des Südharzes zu stellen. Leider konnte dieses Ziel bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. Es sollte jedoch unbedingt weiter verfolgt werden, um die Einmaligkeit dieser Landschaft zu erhalten. Der Karst mit seinen im Laufe der Jahrhunderte entstandenen kleinflächigen Nutzungsstrukturen, die für zahlreiche Arten eine essentielle Lebensgrundlage darstellen, kann nach einem Gipsabbau nicht mehr "renaturiert" werden. Auch umfangreiche Aufforstungs- und andere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen könnten die ursprünglichen Verhältnisse nicht wieder herstellen. Eine Ausdehnung des Gipsabbaus, so wie er bereits u.a. am Alten Stolberg, am Kohnstein und bei Osterode erfolgt, hätte den Verlust großer Teile einer wertvollen Region samt ihrer Landschaft und Kultur zur Folge. Diese Zerstörung läßt sich heute, wo bei der Rauchgasentschwefelung in den Kraftwerken Industriegipse gewonnen werden, bzw. wo diese als Abfallprodukte der chemischen Industrie anfallen, nicht mehr verantworten.

2. Bestehende Schutzgebiete

Im betrachteten Raum existieren bereits nachfolgend genannte Schutzgebiete, die hier kurz beschrieben werden sollen:

2.1 Schutzgebiete nach internationalen Rechtsnormen - NATURA 2000

Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft (jetzt EU) im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ("Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen"). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, zur Umsetzung dieser Richtlinie u.a. ein Schutzgebietsnetz mit der Bezeichnung "Natura 2000" einzurichten. Zu diesem "kohärenten europäischen ökologischen Netz besonderer Schutzgebiete" gehören neben den eigentlichen FFH-Gebieten auch die Vogelschutzgebiete, die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden.
In den Anhängen der sogenannten FFH-Richtlinie sind für die Auswahl von geeigneten Schutzgebieten neben den Kriterien (im Anhang III) die Lebensraumtypen (im Anhang I) sowie die Tier- und Pflanzenarten (in den Anhängen II u. IV) aufgeführt, die Berücksichtigung finden müssen. Das Land Sachsen-Anhalt hat in einer Vorschlagsliste 86 FFH-Gebiete benannt, die im Dezember 1995 durch das Kabinett der Landesregierung beschlossen wurden. Für den Bereich des Südharzer Karstgebietes auf dem Territorium Sachsen-Anhalts wurden neben dem Helmestausee Berga-Kelbra als EU-Vogelschutzgebiet noch folgende Gebiete gemeldet:

  • Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen,
  • Gipskarstlandschaft Heimkehle,
  • Gipskarstlandschaft Pölsfeld,
  • Gipskarstlandschaft Questenberg,
  • Großer Ronneberg-Bielstein.
In diesen Gebieten sind u.a. charakteristische Ausbildungen folgender Lebensraumtypen (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) vorhanden:
  • Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen * (Festuco Brometea, besonders Bestände mit bemerkenswerten Orchideen),
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum),
  • Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion),
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum),
  • natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition,
  • feuchte Hochstaudenfluren,
  • nicht touristisch erschlossene Höhlen,
  • kalkreiche Niedermoore (sehr kleinflächige Quellbereiche),
  • kalkhaltige Schutthalden in Mitteleuropa *,
  • Schlucht- und Hangmischwälder * (Tilio-Acerion),
  • temporäre Karstseen *,
  • Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum),
  • lückige Kalk-Pionierrasen * (Alysso-Sedion albi),
  • Trockenheiden (alle Untertypen).
(Die mit * gekennzeichneten Lebensräume sind im Anhang I der Richtlinie als prioritär gekennzeichnet, d.h. stark gefährdet und bedürfen eines strengen Schutzes.)


Abb. 2: Gipskarstlandschaft Questenberg (Oktober 1992)
(Foto: S. Ellermann)


Abb. 3: Helmeaue bei Brücken (Oktober 1998)
(Foto: S. Ellermann)

Folgende, im Gebiet der Südharzer Karstlandschaft vorkommenden Arten sind im Anhang II der Richtlinie aufgeführt:
Tiere: Bachneunauge (Lampetra planeri) und Groppe (Coitus gobio), Kammolch (Triturus cristatus) sowie die Fledermausarten Mausohr (Myotis myotis), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii).
Pflanzen: Frauenschuh (Cypripedium calceolus).
Nachfolgend wird das EU-Vogelschutzgebiet Helmestausee näher beschrieben, alle anderen FFH-Vorschlagsgebiete entsprechen in den Abgrenzungen den Naturschutzgebieten und werden unter 2.2 aufgeführt.

EU SPA / IBA / Ramsar-Gebiet
Helmestausee Berga-Kelbra

Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: Festlegung als EG-Vogelschutzgebiet mit Schreiben des Ministers für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit vom 17.11.1992
Größe: 850,00 ha (Anteil Sachsen-Anhalt)
Codierung: SPA0004LSA

Das Gebiet ist zugleich "Geschütztes Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" (FIB), "Europäisches Vogelschutzgebiet" (Important Bird Area IBA) und unterliegt der Flora-Fauna-Habitat-(FFH) Richtlinie. Der Helmestausee Berga-Kelbra liegt auf sachsen-anhaltischem und thüringischem Gebiet zwischen Harz und Kyffhäuser. Aufgrund der großen Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet für den Sommer- und Herbstzug von Wat- und Wasservögeln wurde das Rückhaltebecken und das sich westlich anschließende Grünland im Jahr 1978 als Ramsar-Gebiet ausgewiesen. Ramsar-Gebiete sind Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB), die im Rahmen eines internationalen Übereinkommens, der sogenannten Ramsar-Konvention, ausgewählt werden. In den Ländern der Europäischen Union werden diese Gebiete als EU SPA (Europeon Union - Special Protected Areal unter Schutz gestellt. Der Helmestausee besitzt diesen Schutzstatus seit 1992. Zuvor, im Jahr 1987, wurde das Ramsar-Gebiet vom Internationalen Rat für Vogelschutz (ICBP), seit 1993 Bird Life International, als "Important Bird Area in Europo" (IBA) anerkannt. Solche Flächen gelten als Empfehlung zur Ausweisung von EU SPA. Der Flächenanteil Sachsen-Anhalts an diesem Schutzgebiet beträgt rund 850 ha von einer Gesamtgröße von 1 360 ha. Durch den Bau des etwa 4 km langen Staudammes zwischen Berga und Kelbra entstand eine ungefähr 600 ha große Wasserfläche, die sich bei Hochwasser verdoppeln kann und dann weite Teile der Goldenen Aue umfaßt. Die am Südrand vorhandenen flachen Uferbereiche mit großen Schilfbeständen, Seggenrieden und daran anschließende Grünflächen, vereinzelte Baumgruppen und eine Auwaldinsel steigern den Wert dieser Region beträchtlich. Lang ist die Liste der Vogelarten, die das Gebiet als Brut-, Nahrungs- und Rastplatz aufsuchen. Aufgrund dieser hohen Bedeutung für den Vogelschutz wurde in den vergangenen Jahren begonnen, die Wasserhaltung des Stausees, der zum Schutz vor Hochwasser und zur Regelung des Wasserstandes der Helme angelegt wurde, auf die Ansprüche der Vogelwelt abzustimmen. Mögliche Beeinträchtigungen, z.B. durch intensive Landwirtschaft auf den Grünländereien und Äckern im Überflutungsbereich sowie Störungen durch touristische Aktivitäten im Schilfgürtel und durch Jagdausübung, gilt es auf ein Minimum zu beschränken, um dem internationalen Schutzstatus gerecht zu werden (35).
Weil Ramsar-Gebiete auch nach Landesrecht gesichert sein müssen, wurde das Gebiet 1983 durch Beschluß des Rates des Bezirkes Halle in das bereits seit 1941 bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Kyffhäuser" einbezogen. Zur Zeit läuft das Verfahren zur UnterschutzsteIlung als eigenständiges LSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra". Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vogelwelt ist der Status Naturschutzgebiet (NSG) geplant.


Abb. 4: Landschaft zwischen Uftrungen und Breitungen (Oktober 1998)
(Foto: S. Ellermann)


Abb. 5: Halden bei Hainrode (Oktober 1992)
(Foto: S. Ellermann)

2.2. Schutzgebiete nach Landesrecht
Naturschutzgebiete

Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO v. 16.10 1995 (Amtsbl. f. d. Reg. -Bez. Halle. - 4(1995)13 v. 10.11.1995)
Größe: 28,00 ha
Codierung: NSG0135H_

Das NSG ist als FFH-Gebiet vorgeschlagen und liegt im LSG "Harz und südliches Harzvorland". Das Naturschutzgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze und findet auf thüringischer Seite Fortsetzung. Der Anteil Sachsen-Anhalts umfaßt vor allem einen steil nach Osten abfallenden Teil vom Bergsporn des Alten Stolbergs sowie das angrenzende Krebsbachtal, Feuchtgrünländer in den "Grasburger Wiesen" und Streuobstbestände. Kalkbuchenwälder auf mageren Standorten, Hainsimsen-Buchenwald und Schluchtwald prägen den bewaldeten Teil des NSG.
In den Uferzonen des "Schloßteiches", der teilweise noch zum NSG gehört, bilden Schilf- und Seggen-Röhrichte sowie Erlenbruchwaldreste wertvolle Lebensräume (114). Zahlreiche, zum Teil mit Wasser gefüllte Erdfälle im Gebiet zeugen von dem immer noch aktiven Karstgeschehen.

Gipskarstlandschaft Heimkehle
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO v. 28.08.1995 (Amtsbl. f. d. Reg.-Bez. Halle. - 4(1995)11 v. 18.09.1995) Größe: 66,00 ha
Codierung: NSG0160H_

Das NSG ist als FFH-Gebiet vorgeschlagen und liegt im LSG "Harz und südliches Harzvorland". Ebenfalls am Alten Stolberg, an der Grenze zu Thüringen gelegen, verfügt das NSG über einen reichen Formenschatz an Karsterscheinungen auf engstem Raum. Die größte und bekannteste ist wohl unbestritten die Höhle "Heimkehle" mit 2 km Länge und bis zu 22 m Höhe im "Großen Dom". Sie stellt sowohl für die Besucher der Karstlandschaft als einzige touristisch erschlossene Höhle im Südharz eine Attraktion dar, als auch für mehrere Fledermausarten ein wichtiges Winterquartier (vgl. auch 244). Die im Gebiet typischen Buchenwaldformationen und vor allem die in schattigen Lagen ausgeprägten Schluchtwälder bieten Lebensraum für zahlreiche Arten - so verschiedenen Farnen, dem Bärlauch (Allium ursinum), der im Gebiet regelrechte "Teppiche" bildet, Christophskraut (Acfaea spicata), Aronstab (Arum maculatum). Die auch hier vorhandenen, zeitweise wassergefüllten Senken werden u.a. von der Geburtshelferkröte und dem Laubfrosch besiedelt. Auch der Feuersalamander gehört zu den Arten, welche die extremen Bedingungen des Karstes optimal für sich nutzen können.

Gipskarstlandschaft Questenberg
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO v. 26.06.1996 (Amtsbl. f. d. Reg. -Bez. Halle. - 5(1996)10 v. 15.07.1996) Größe: 3 891,00 ha
Codierung: NSG0166H_

Gipskarstlandschaft Pölsfeld
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO v. 12.04.1996 (Amtsbl. f. d. Reg. -Bez. Halle. - 5(1996)7 v. 14.05.1996 Größe: 859,00 ha Codierung: NSG0164H_

Die NSG sind als FFH-Gebiete vorgeschlagen und liegen im LSG "Harz und südliches Harzvorland". Bereits im Jahr 1927 wurde das Gebiet um Questenberg durch eine Polizeiverordnung unter Schutz gestellt, 1991 erfolgte die einstweilige Sicherstellung der Gebiete in jetziger Ausdehnung. Beide NSG umfassen das Kerngebiet des Südharzer Karstes im Landkreis Sangerhausen. Hier häufen sich besonders markante Karsterscheinungen, so die eindrucksvolle Bachschwinde des Dinsterbaches, die Ankenbergschwinde und die des Bauerngrabens, der sich aufgrund karstmorphologischer Zusammenhänge episodisch zu einem stattlichen See aufstauen kann. Dadurch verursachte, stark schwankende Wasserstände lassen eine besondere Ufervegetation der Karstgewässer zu. Anmoorige Bereiche, z.T. auf kleinsten Raum, sind in schattigen, kühl-feuchten Erdfällen bzw. Dolinen ebenso wie dealpine Schotterflächen oder Felsheiden auf nordexponierten Standorten keine Seltenheit. Im Gegensatz dazu stehen die durch Trockenheit gekennzeichneten Sonderstandorte der Südhänge, die vor allem von Trocken- bzw. Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen und wärmeliebenden Laubwäldern besiedelt werden. Im Bereich des Ausstriches des Kupferschieferflözes prägen Kleinhalden aus dem Mittelalter, teilweise nur mit mehreren Metern Durchmesser, wie sie um Hainrode und östlich von Pölsfeld besonders reich vorhanden sind, das Landschaftsbild. Auf vielen Halden finden Schwermetall-Rasenarten optimale Bedingungen.


Abb. 6: Helmestausee Berga-Kelbra (Oktober 1992)
(Foto: S. Ellermann)


Abb. 7: Gipswerke in Rottleberode (Oktober 1992)
(Foto: S. Ellermann)

Großer Ronneberg-Bielstein
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO v. 21.04.1993 (Amtsbl. f. d. Reg. -Bez. Halle. - 2(1993)7 v. 06.05.1993)
Größe: 230,00 ha
Codierung: NSG0137H_

Das NSG ist als FFH-Gebiet vorgeschlagen und liegt im LSG "Harz und südliches Harzvorland".
Dieses südwestlich von Stolberg gelegene NSG erstreckt sich von der Landesgrenze im Westen über den Großen Ronneberg und den Steiger in östlicher Richtung bis zum Großen Bielstein. Die Bergrücken werden durch das Kerbtal des Wolfsbaches getrennt. Das Gebiet stellt einen typischen Landschaftsausschnitt des Unterharzes dar, der vorherrschende Perlgras-Buchenwald als eine typische Ausprägung des mesophilen Buchenwaldes, Ahorn-Eschen-Schluchtwald sowie einige kleinflächige Wiesen sind vertreten. Die Wiesenflächen werden durch extensive Mähnutzung erhalten. Sie sind von großer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tiere, ebenso die wertvollen, großflächigen Buchenwälder.

Einstweilig gesichertes NSG "Hackpfüffler See"
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: RVO v. 18.06.1996 zur einstw. Sicherstellung (Amtsbl. f. d. Reg. -Bez. Halle. - 5(1996) 10 v. 15.07.1996)
Größe: 58,00 ha
Codierung: nsg0077H_

Am Südrand der Goldenen Aue, nordöstlich des Kyffhäusers zwischen Riethnordhausen-Hackpfüffel und Borxleben befindet sich inmitten eines Erdfallgebietes der Hackpfüffler See.
In diesem wassergefüllten Erdfall bedingen karsthydrologische Zusammenhänge das Vorkommen von Salzwasser (vgl. auch 251). Vor allem das in unmittelbarer Nähe des Sees gelegene Salzpflanzenvorkommen mit gefährdeten Arten, z.B. Kleinblütige Schwarzwurzel (Scorzonera parviflora), Strand-Milchkraut (Glaux maritima) und Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), gab Anlaß für die Unterschutzstellung. Umfangreiche floristische Studien durch PUSCH und BARTHEL (153) unterstrichen die Bedeutsamkeit des Gebietes. Ausgedehnte Röhrichtbestände, Schilfzonen, Altholzbestände, Kopfweiden und Gebüsche stellen in Verbindung mit den wassergefüllten Erdfällen und dem angrenzenden extensiv bewirtschafteten Grünland einen unverzichtbaren Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten dar, unter anderem für Libellenarten, Grasfrosch, Erdkröte, Teich- und Sumpfrohrsänger, Pirol, Weißstorch und andere Vögel. Die Vorkommen von zwei Sitterarten (Epipactis microphylla, E. helleborine), dem Bleichen Waldvöglein (Cephalanthera damasonium) und dem Großem Zweiblatt (Listera ovala) unterstreichen, neben der artenreichen Binnensalzstelle, die Schutzwürdigkeit dieses Gebietes am Hackpfüffler See.

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Harz und südliches Harzvorland
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung: VO Landrat Sangerhausen v. 02.08.1995 (Amtsbl. f. d. Landkr. Sangerhausen. - (1995)7 v. 18.09.1995)
Größe: 35 000 ha
Codierung: LSG0032SGH

Im LSG "Harz und südliches Harzvorland" liegen die folgenden NSG: "Großer Ronneberg-Bielstein", "Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen", "Gipskarstlandschaft Heimkehle", "Gipskarstlandschaft Questenberg" und "Gipskarstlandschaft Pölsfeld". Das LSG ist Teil des Gesamt-LSG "Harz und Vorländer". Der Anteil des Landkreises Sangerhausen an diesem größten Landschaftsschutzgebiet des Landes Sachsen-Anhalt beträgt 35 000 ha. Es erstreckt sich über den gesamten Südharzbereich bis an den Rand der Goldenen Aue. Im Westen und Norden bildet die Landkreisgrenze die Begrenzung. In den Landkreisen Aschersleben-Staßfurt, Mansfelder Land , Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg setzt es sich mit unterschiedlichen Bezeichnungen über den gesamten Harzbereich fort.
Bereits im Jahr 1968 wurden Teile des Harzes als Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung unter Schutz gestellt, um vorrangig dem Erholungsbedürfnis der Beschäftigten aus den naheliegenden industriellen Ballungszentren gerecht zu werden (Beschluß v. 26.04.1968 des Rates des Bezirkes Halle). Es war nicht zulässig, außerhalb des Siedlungsraumes den Charakter der Landschaft, vor allem durch Bauten jeglicher Art, zu verändern.
Das LSG ist reich an landschaftlichen Schönheiten, tief eingeschnittene Harztäler im Süden des Gebietes mit ausgedehnten Buchenwäldern werden von der nördlich anschließenden Hochfläche um Schwenda mit dem 580 Meter hohen Auerberg abgelöst.

Kyffhäuser
Regierungsbezirk: Halle
Landkreis: Sangerhausen
Verordnung : VO v. 19.09.1 941 (Amts- u. Nachrichtenbl. f. Thüringen. - (1941 )40 v. 01.10.1941) - Beschl. BT Halle v. 17.03.1983 - Erweit. (Freiheit. - (1983) v. 18.03.1983) - Neuausweisung als zwei selbständige LSG "Kyffhäuser" und "Stausee Berga-Kelbra" im Verfahren
Größe: 1 690 ha (Anteil Sachsen-Anhalt)
Codierung: LSG0039SGH

Dieses Landschaftsschutzgebiet umfaßt mit dem Nordabfall des Kyffhäusergebirges und dem vorgelagerten Fuß den geringen Anteil Sachsen-Anhalts am Kyffhäuser. In diesem Randbereich sind neben den bewaldeten Hängen vor allem die Streuobstbestände landschaftsprägend. Aufgrund des kleinräumigen Wechsels von Wald, Waldsäumen, Streuobstwiesen mit unterschiedlich starkem Verbuschungsgrad, Grünland, Ackerflächen und Feldgehölzen weist das Gebiet eine hohe Artenvielfalt auf. Mehrere Erdfälle stellen eine weitere Bereicherung dar.
Ein Teil (850 ha des LSG "Kyffhäuser" ist zugleich der Anteil des Landes Sachsen-Anhalt am EUSPA/IBA/Ramsar-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra". Künftig sollen Kyffhäuser und Helmestausee aufgrund ihrer unterschiedlichen Naturausstattung und Funktion als zwei getrennte LSG geführt werden. Die Verfahren zur Neuverordnung laufen bereits.

Weitere geschützte Gebiete und Objekte

Neben den bislang aufgeführten Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien gibt es im beschriebenen Gebiet des Landkreises Sangerhausen noch zahlreiche weitere wertvolle Gebiete oder Einzelobjekte, die insbesondere als Flächennaturdenkmale oder Geschützte Landschaftsbestandteile bereits unter Schutz stehen, wie beispielsweise die Schusterhöhle bei Tilleda oder der Baumbestand der Gemeinde Morungen.
 

35. DORNBUSCH, G.; DORNBUSCH, M.; DORNBUSCH, P.: Internationale Vogelschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt. - Halle 33(1996)SH

114. Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts. - Jena: Gustav Fischer Verlag, 1997. - 543 S.

153. PUSCH, J.; BARTHEL, K.-J.: Zur floristischen Situation des salzbeeinflußten Gebietes zwischen Riethnordhausen und Hackpfüffel. - Mitteilungen zur floristischen Kartierung in Sachsen-Anhalt. - Halle 1(1996). - S. 38-42

244. VÖLKER, R.: Die Erfassung und Bewertung der Fledermausfauna in der Heimkehle und Untersuchung von Konfliktsituationen. - 1997. - unveröff Mskr.

251. VÖLKER, R.: Karsterscheinungen am Nordkyffhäuserrand - Das Auftreten von Salzwasser im Bereich des Hackpfüffler Sees. - In: Gipskarst im Landkreis Sangerhausen. - Uftrungen: Förderverein Gipskarst Südharz e. V., 1997. - S. 85-95

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