Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt
48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 24–29

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Umsetzung durch Landesrecht und internationale Anerkennung

Christiane Funkel


Biosphärenreservate sind eine internationale Schutzkategorie der UNESCO. Weltweit existieren aktuell 610 anerkannte Biosphärenreservate in 117 Ländern, davon 15 in Deutschland (Abb. 1). Die Karstlandschaft Südharz, die bereits seit 2009 durch Landesrecht ausgewiesen ist, würde nach Anerkennung durch die UNESCO das 16. dieser internationalen Großschutzgebiete sein. Biosphärenreservate sind rahmenrechtlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 25) definiert. Die Bundesländer sind für die Ausweisung und Umsetzung zuständig. Alle Biosphärenreservate haben internationale Kriterien zu erfüllen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem nationalen Kriterienkatalog untersetzt wurden.
Ein Biosphärenreservat repräsentiert einen charakteristischen Landschaftstyp und ist als Modellregion so zu entwickeln, dass die Interessen von Umweltschutz und Wirtschaft nachhaltig aufeinander abgestimmt und das Zusammenleben von Mensch und Natur ausgewogen gestaltet werden. Daraus ergibt sich die Chance, eine zukunftsfähige ökologisch orientierte, ökonomisch nachhaltige und sozial verträgliche Regionalentwicklung zu unterstützen. Umgesetzt wird dieser Nachhaltigkeitsgedanke durch innovative Projekte, die sich mit der Bewahrung der Biodiversität, der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und einer wirtschaftlich erfolgreichen Ressourcennutzung beschäftigen (Rahmenkonzept).
Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) existiert seit 1970, als auf der Generalkonferenz der UNESCO der Schutz und die Nutzung natürlicher Ressourcen aufgrund extrem schlechter Umweltbedingungen thematisiert wurden. Biosphärenreservate sind seit 1976 wichtigstes und erfolgreiches Instrument zur Umsetzung dieses Programms weltweit. Die Biosphärenreservate „Vessertal“ in Thüringen und „Mittelelbe“ waren die ersten, die deutschlandweit ausgewiesen wurden. Internationale Leitlinien und Strategien, so die Sevilla-Strategie 1995, der Aktionsplan von Madrid 1998 und die Dresdner Erklärung von 2011 legen Inhalte und Ziele für die Biosphärenreservate fest und präzisieren Schwerpunkte.

1 Gründung und Aufgaben der Verwaltung des Biosphärenreservates

Träger des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Land Sachsen-Anhalt. Die im Jahr 2002 in Roßla eingerichtete Verwaltung setzt die Aufgaben gemäß dem internationalen Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ der UNESCO und auf der Grundlage der nationalen Kriterien um.
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz hat drei wesentliche Aufgabenkomplexe zu erfüllen:

  • Im Rahmen der Schutzfunktion sollen die artenreiche Naturausstattung, Landschaften und Ökosysteme, genetische Ressourcen sowie historische Wirtschaftsformen und kulturelle Traditionen in der Region bewahrt und entwickelt werden.
  • Die Entwicklungsfunktion unterstützt die Förderung einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist. In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Verbänden soll eine Ressourcen schonende Regionalentwicklung vorangebracht werden.
  • Diese Funktionen werden durch die logistische Unterstützung als dritte zentrale Aufgabe des Biosphärenreservates miteinander vernetzt. Im Vordergrund steht die Stärkung von Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Forschung und Monitoring (Rahmenkonzept).

Für das BR Karstlandschaft Südharz wird derzeit der Antrag auf Anerkennung durch die UNESCO erarbeitet. Mit der Allgemeinverfügung nach Landesnaturschutzgesetz, veröffentlicht im Ministerialblatt (MBl. LSA Nr. 11 vom 23.03.2009) wurde die Karstlandschaft Südharz am 23.02.2009 nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zahlreicher Informationsveranstaltungen zum Biosphärenreservat erklärt (Tab. 1).


Abb. 1: Biosphärenreservate in Deutschland mit Zonierung, Stand: Nov. 2010 (nach BFN 2010).


Tab. 1: Rechtliche und fachliche Grundlagen sowie Willenserklärungen (MBl. LSA: Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt).

Rechtliche und fachliche Grundlagen sowie Willenserklärungen
08.10.1992
Landtags-Beschluss 1/38/1872 B: Landesregierung wird mit der Schaffung der Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Biosphärenreservats im Südharz beauftragt
13.10.1992
gemeinsamer Kabinettsbeschluss Sachsen-Anhalt/Thüringen zur Entwicklung eines Biosphärenreservats
24.05.1994
Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen-Anhalt/Niedersachsen/Thüringen zur länderübergreifenden Entwicklung des Biosphärenreservats
09.12.1998
Gemeinsamer Runderlass (RdErl.) des Ministeriums für Landwirtschaft und des Ministeriums für Umweltschutz (MBl. LSA Nr. 3/1999 vom 22.01.1999) zur Bildung einer Projektgruppe „Aufbaustab Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz“
01/1999
Gemeinsame Erklärung der Umweltminister Niedersachsens/Sachsen-Anhalts/Thüringens zum geplanten Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
02.10.2001
Beschluss der Landesregierung über die Neustrukturierung von Einrichtungen der Naturschutzverwaltung (MBl. LSA Nr. 48/2002 vom 19.11.2001)
01.01.2002
Installierung der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz in Roßla
18.09.2002
Erlass zur Funktionsübertragung als Landesreferenzstelle für Fledermausschutz an das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
16.12.2002
Gemeinsame Erklärung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, und des Landrats des Landkreises Sangerhausen, Dr. Volker Pietsch, zur weiteren Entwicklung des Biosphärenreservats
25.02.2003
Beschluss der Landesregierung über die Neuorganisation der Naturschutzeinrichtungen (MBl. LSA Nr. 13/2003 vom 24.03.2003)
26.10.2004
Beschluss der Landesregierung über die Auflösung von Naturschutzeinrichtungen sowie Aufgabenübertragung auf das Landesverwaltungsamt (MBl. LSA Nr. 48/2004 vom 22.11.2004)
08/2005
Vorlage einer Entwicklungskonzeption für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
17.05.2006
Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MBl. LSA Nr. 24/2006 vom 12.06.2006) zu Zuständigkeiten im Bereich des Artenschutzes: Bestimmung des Biosphärenreservats als Aufnahmestation für tote Tiere und Pflegestation für verletzte Fledermäuse
23.2.2009
Allgemeinverfügung zur Erklärung des Biosphärenreservats (veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23.03.2009)
2009
Berufung eines Beirates unter der Leitung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
2010 bis 2011
Erarbeitung eines Rahmenkonzepts
10.10.2011
Präsentation des Rahmenkonzepts

2 Zonierung des Biosphärenreservats

Die Gesamtfläche des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz beträgt 30.034 Hektar. Das Biosphärenreservat ist in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert (Tab. 2, Abb. 2). Größe, Abgrenzung und Zonierung wurden entsprechend den Kriterien für die Entwicklung von Biosphärenreservaten in Deutschland ermittelt. Mit dieser Größe und der Zonierung ist sichergestellt, dass alle notwendigen Funktionen des Biosphärenreservates erfüllt werden können.

2.1 Kernzone

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung ist im gleichen Jahr ein Beirat eingerichtet worden, dessen Mitglieder durch die obere Naturschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren berufen wurden. In diesem Beirat sind der Landrat, die Bürgermeister der Kommunen im Biosphärenreservat, regionale und überregionale Vereine sowie Verbände integriert.


Tab. 2: Zonierung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz.

ZoneFlächengröße
[ha]
Flächenanteil
im BR [%]
Kernzone
918
3,1
Pflegezone
9.760
32,5
Entwicklungszone
19.356
64,4
Gesamt
30.034
100,0


Abb. 2: Das Biosphärenreservat und seine Zonierung (LAU), Geobasisdaten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA / 010312.

Die Kernzone nimmt 918 Hektar ein, das sind 3,1 Prozent der Gesamtfläche. Sie besteht aus mehreren Teilflächen. Diese liegen über die gesamte Biosphärenreservatsfläche verteilt (Abb. 2) und repräsentieren das West-Ost-Gefälle in Bezug auf Temperatur, Niederschlag, Kontinentalität sowie Flora und Fauna.

Alle Flächen der Kernzone sind in der Allgemeinverfügung zur Erklärung des Biosphärenreservats nach Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführt. Dort wird sie wie folgt definiert:

Die Kernzone umfasst die in den Karten gemäß Nummer 2.1 dargestellten Bereiche in den bestehenden Natura 2000- und Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche menschliche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl der Flächen für die Kernzone im Landeswald ist die Repräsentativität der Waldgesellschaften. Gleichermaßen ist die recht regelmäßige Verteilung der Flächen im Gebiet eine gute Basis für die Erhebung aussagekräftiger Ergebnisse im Rahmen eines Langzeitmonitorings bezüglich der Entwicklung dieser Flächen. Auch der Klima-Aspekt stellt ein wichtiges Kriterium dar: Sowohl die im West-Ost- als auch im Nord-Süd-Gefälle stark differenzierten Niederschlags- und Temperaturgradienten und daraus resultierende Wachstumsparameter können so auf definierten Vergleichsflächen langfristig erhoben werden. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Karstoberflächenformen haben ausgewählte Flächen der Kernzone infolge der hohen Strukturvielfalt und Hangneigungen sowie der nicht vorhandenen Bewirtschaftung und damit einhergehender Beeinträchtigung bzw. Zerstörung eine besondere Bedeutung. Die Kombinationen dieser besonderen Strukturen von oberflächennah anstehendem Karst mit den in der Kernzone unbeeinflussten Lebensbedingungen bieten sehr seltenen Arten Refugien. Durch die Einrichtung der Kernzone ist eine nachhaltige, langfristige Sicherung von bedeutenden, das Gebiet kennzeichnenden Waldlebensräumen und kleinflächigen Karststrukturen möglich geworden. Auch die Erhaltung genetischer Ressourcen und die unbeeinflusste dynamische Entwicklung auf den Teilflächen der Kernzone können so garantiert werden. Flächenscharfe pflanzensoziologische Aufnahmen in der Kernzone werden derzeit durchgeführt.

2.2 Pflegezone

Die Pflegezone umfasst 9.760 Hektar, das sind 32,5 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats. Die Forderung, mindestens 10 Prozent als Pflegezone auszuweisen, um die Erhaltung und Pflege von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, die durch menschliche Nutzung entstanden sind, garantieren zu können, ist damit erfüllt. Die Pflegezone besteht aus den verordneten Naturschutzgebieten (NSG) und den vom Land Sachsen-Anhalt gemeldeten Natura 2000-Gebieten. In der Allgemeinverfügung zur Erklärung des Biosphärenreservates vom 23.02.2009 wird die Pflegezone folgendermaßen definiert:

Zur Pflegezone gehören die in den Karten gemäß Nummer 2.1 dargestellten übrigen Flächen der bestehenden Natura 2000- und Naturschutzgebiete. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer – auch bedrohter – Tier- und Pflanzenarten. Die Pflegezone soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. In der Pflegezone ist eine Nutzung entsprechend der Verordnungen für die Naturschutzgebiete oder entsprechend der Anforderungen für die Natura 2000-Gebiete möglich.

Kernzone und Pflegezone nehmen gemeinsam 10.678 Hektar ein, das sind 35,6 % der Gesamtfläche. Die Kernzonenflächen sind von der Pflegezone umgeben, einige Teilflächen haben eine Außengrenze zur Entwicklungszone. Alle Flächen liegen darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet.
In der Pflegezone werden nachhaltige Forstwirtschaft und Landwirtschaft entsprechend den Schutzgebietsverordnungen und nach ordnungsgemäßer, guter fachlicher Praxis betrieben.
In diesen Gebieten ist als Ziel ein besonderer Schutz von Natur- und Kulturlandschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit garantiert.

2.3 Entwicklungszone

Die Entwicklungszone umfasst 19.356 Hektar, das sind 64,4 Prozent des Biosphärenreservats.
In der Entwicklungszone sollen durch Anwendung innovativer Ideen, nachhaltiger Wirtschaftsweisen und Kooperationen möglichst vieler Partner neue Entwicklungen und Unternehmerstrukturen entstehen, die eine umweltverträgliche Erzeugung und Vermarktung der Produkte der Region sowie einen Ressourcen schonenden, sparsamen Verbrauch umfassen. Die Auflage neuer Programme und unkonventioneller Marketingwege zum Ausbau und zur effektiven Vermarktung eines nachhaltigen, angepassten Tourismus sind für die ökonomische Entwicklung der Biosphärenreservatsregion insbesondere unter dem Aspekt des demographischen Wandels unbedingt notwendig.

Die Entwicklungszone umfasst das bestehende Landschaftsschutzgebiet und alle sonstigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservats. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Sie ist geprägt durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird. (Allgemeinverfügung zur Erklärung des Biosphärenreservats vom 23.02.2009)

Die Entwicklungszone ist vorrangig der Ort der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen sowie von Struktur und Funktion der Ökosysteme und des Naturhaushaltes. Hier ist der Schwerpunkt für Maßnahmen der Umweltbildung und Naturpädagogik zu setzen.

3 Regionale Akteure, Mitwirkung von Verbänden und Vereinen

Bereits in der langjährigen Planungsphase war die seit 2002 etablierte Verwaltung des Biosphärenreservats Mitglied in zahlreichen regionalen Gremien. Ein erster Beirat wurde in diesen Planungsjahren gegründet. Botschafter für das Biosphärenreservat wurden ernannt.
Die Biosphärenreservatsverwaltung arbeitet seit mehreren Jahren eng mit regionalen Vereinen und Verbänden zusammen. Beispiele dafür sind die Landschaftspflegeverbände, das Streuobstzentrum, der Verein „Südharzer Karstlandschaft“, der Naturschutz- und Heimatverein Hainrode, der Geschichts- und Heimatverein „Goldene Aue“ e. V. und die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Karstwanderweg – Drei Länder, ein Weg“.
Durch Inanspruchnahme spezieller Förderprogramme konnten mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen und Nutzern initiiert werden. Mit den Landschaftspflegeverbänden der Region wurden seit 2004 mehrere Projekte zur Erhaltung der wertvollen Offenlandschaften, z. B. Beweidungsprojekte, durchgeführt. Seit September 2011 wird mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen ein Ganzjahresbeweidungsprojekt in einem Natura 2000-Gebiet realisiert. Landschaftspflegeprojekte des Fördervereins für das Biosphärenreservat befinden sich derzeit noch im Antragsverfahren, Pflanzaktionen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt auf Streuobstwiesen werden regelmäßig durchgeführt.
Die Gründung eines Fördervereins für das Biosphärenreservat zur Flankierung der umfangreichen Aufgaben des Biosphärenreservats erfolgte im Jahr 2010. K. RIECHE und U. BACHMANN berichten in ihren Beiträgen von Projekten des Landschaftspflegeverbandes Harz e. V. und von Aktivitäten des Fördervereins „Zukunft im Südharz“ e. V.
Die Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben des Biosphärenreservats ist ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der Biosphärenreservatsverwaltung.
Die Einbindung fachlicher Belange des Biosphärenreservats wird über die kontinuierliche Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Beiräten, Ausschüssen, Vereinen und Verbänden gewährleistet, so beispielsweise im Beirat „Aktiv/Natur“ der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt, im Naturschutzbeirat des Landkreises, in der LEADER-Aktionsgruppe Mansfeld-Südharz, im Regionalverband Harz, im Naturparkausschuss und im Beirat des Geoparks „Harz. Braunschweiger Land. Ostfalen“.
Durch die Etablierung des Freiwilligen-Programms von EUROPARC Deutschland, der Dachorganisation der Nationalen Naturlandschaften, erfährt die Verwaltung Unterstützung. So konnten beispielsweise ehrenamtliche Gästeführer gewonnen werden.
Eine kontinuierliche, fruchtbare Zusammenarbeit besteht seit einigen Jahren auch auf dem touristischen Sektor: in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Karstwanderweg – Drei Länder, ein Weg“ nimmt das Biosphärenreservat einen festen Platz bei der Umsetzung von Führungen, Unterhaltungsmaßnahmen, Ausschilderungen und Bewerbungen im Bereich des sachsen-anhaltischen Wegeabschnitts wahr. Insbesondere bei den notwendigen Arbeiten in Vorbereitung der Zertifizierung zu einem Qualitätswanderweg Deutschland leisteten die Mitarbeiter der Verwaltung des Biosphärenreservats einen wesentlichen Anteil.
Ohne die langjährige Unterstützung durch ehrenamtliche Aktive waren und sind auch künftig viele Arbeiten nicht leistbar. Monitoring-Ergebnisse für zahlreiche Artengruppen beispielsweise oder die umfangreichen Kontroll- und Aufräumarbeiten an den Wanderwegen sind ohne die Mitarbeit von Spezialisten und Freiwilligen nicht denkbar.

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