Aus der Geschichte der Wüstung Wittgerode
und des
Weilers N ü x e i.


Eine Schülerjahresarbeit verfaßt 1961/62 zur
Schulabschlußprüfung am 31.3.1962 an der
Berufsschule Bad Lauterberg


von Klaus W a l t e r

geb. am 17.10.1940
gest. am 5. 7.1964

Überabeitet von Burkhard Schmidt, Osterhagen im Januar 2024


 

Klaus Walter

Aus der Geschichte der Wüstung Wittgerode und des
Weilers N ü x e i.
 

I n h a l t

Einleitung

Anfänge, Erwähnungen, Geschichte des Dorfes Wittgerode
Die Zerstörung von Wittgerode
Verbleib der Feldmark bis 1859
Die Anfänge von Nüxei

Nüxei - ein "herrschaftlicher" Ort
Der Zollkrug
Die herrschaftliche Schäferei
Die Försterei

Wittgerode und Nüxei bis heute
Die Generalteilung von 1859
Privatisierung der herrschaftlichen Schäferei zu Nüxei
Privatisierung des Grenzkruges
Die Försterei (heute)
Das Waltersche Gut


Einleitung
Umschlossen von den Wäldern der Vorharzberge liegt unter dem geologisch sehr interessanten Römerstein, einem einzigartigen Naturdenkmal, einem Korallenriff aus dem Zechsteinmeer, die Siedlung Nüxei. In unmittelbarer Nähe verläuft die heutige Landesgrenze Niedersachsens, eine uralte Volksgrenze zwischen Brandenburgern und Welfen. Die sehr alte Kauffarteistraße, die heutige Bundesstraße Nr.243 führt durch Nüxei.

Der Ursprung Nüxeis ist das zerstörte Dorf Wittgerode. Das, was Nüxei mit Wittgerode verbindet, ist einmal die Grenzsituation, die für beide Orte von großer Bedeutung gewesen ist. Wittgerode lag an der Grenze zwischen Lisgau und dem angrenzenden Helmegau. Durch alle Jahrhunderte ist die Grenzsituation für beide Orte von großer Bedeutung gewesen. Wittgerode ist ein Opfer des territorialen Machtkampfes im ausgehenden Mittelalter geworden. Nüxei ist als Zollstelle zwischen den Welfischen und Brandenburgiscnen Landen entstanden.

Das andere, was beide Orte verbindet, ist die Tatsache, daß die Bewohner aus beiden Orten die gleichen Äcker bestellt haben, die gleiche Feldmark bebauten, so daß Nüxei in gewisser Hinsicht die Nachfolge Wittgerodes angetreten hat.

Insofern ist zu verstehen, weshalb sowohl Wittgerode, als auch Nüxei als Gegenstand dieser Arbeit genommen werden. Zur Lage der Orte siehe die Karte 1 : 25.000.

Anfänge, Erwähnungen, Geschichte des Dorfes Wittgerode.
Durch die zahlreichen steinzeitlichen Funde nimmt man an, daß das südliche Harzvorland schon sehr früh belebt gewesen ist. Da der dichtbewaldete Harz ein Verkehrshindernis war, führten die "Alten Handelsstraßen" an seinem Rande entlang. Die "Hohe Straße" ist eine von ihnen, die auf dem Rothenberg, vom Westen herkommend, entlanglief, südl. von Barbis noch heute den Namen trägt und entlang der Zonengrenze verläuft. Sie führt weiter südl. von Osterhagen auf dem Knick entlang (steinzeitl. Funde!), an Nüxei vorbei nach Mitteldeutschland. Nicht weit entfernt von dieser Straße, in einer Niederung den Harzbergen vorgelegt, entstand im 9. und 10. Jahrhundert die Siedlung Wittgerode. (Wie aus der "rode"- Endung zu entnehmen ist.)

In dieser Zeit war der Harz und das südl. Harzvorland Krongut, d.h. es gehörte unmittelbar zum Besitz der kaiserlichen Krone. Die Kaiser belehnten verdienstvolle Leute vom Hofe mit dem Landstrich südl. des Harzes: Es entstanden die Grafschaften Scharzfeld, Lauterberg, Klettenberg und Hohnstein. Die Grafen gewährten den Bauern in ihren Dörfern Schutz, und diese mußten wiederum Abgaben und Zehnten entrichten und die Kriegsfolge leisten. Als im Jahre 1127 im Gebiet der Grafen von Klettenberg das Cisterzienser Kloster Walkenried gegründet wurde, tätigten die umliegenden Grafen oftmals Schenkungen von Ländereien, Zehnrechten von ganzen Ortschaften o.ä. an das Kloster. Auf diese Weise muß wohl Wittgerode in den Besitz des Klosters Walkenried gekommen sein. In einer Urkunde von 1140 schreibt Kaiser Konrad II.:

"Auf die ewigen Bitten der Brüder im Kloster S. Maria zu Walkenried versichern und bestätigen wir einen Austausch, der zwischen uns und Heinrich, dem ehrsamen Abt des vorbenannten Klosters gemacht worden ist. Unser Advocat und unsere Ministerialen (Beamten) stimmen dem zu, daß die Hälfte des Ortes Hildewinsborn bei Walkenried dem Kloster übergeben wurde, nachdem andererseits eine bestimmte Besitzung der Mönche, die Saswerfa (Sachswerfen) genannt wird, mit ihren Abgaben aus Wittgerode und Wafeleiva (Woffleben) in königliche Amtsgewalt und Recht zurückgegeben worden ist."
Es ist zu vermuten, daß der Kaiser wiederum andere Grafen mit den Abgaben aus Wittgerode belehnt hat, denn das Kloster erhält sie nach und nach in den folgenden zwei Jahrhunderten wieder geschenkt. Als gegen 1230 ein Neubau des Klosters notwendig wurde, verschaffen sich die Mönche die zum Bau verwendeten Steine aus einem Steinbruch, der bei Wittgerode im Besitz der Grafen von Lauterberg lag. Eine Urkunde von 1257 berichtet uns:
"Wir, Burchard, Graf von Lutterberg übertragen dem Abt und Konvent des Klosters Walkenried einen Steinbruch bei dem Dorf Widageroth zu vollem Recht, so daß sie nach Belieben zu ihrem Klosterbau Steine brechen können."
Dabei handelt es sich um das Gelände der Wolfgrube, ein Steinbruch am Ostrand der Feldmark Osterhagen: etwa 700 m von der Wittgeröder Dorfstelle entfernt, der heute noch in Betrieb ist. Auch in der folgenden Zeit sind die Erwähnungen Wittgerodes mit dem Kloster Walkenried verbunden:

1325 verkauft das Kloster Ilfeld Güter an das Kloster Walkenried, die in den Dörfern Wittgerode und Limlingerode liegen.

1326 schenken die Ritter Heinrich und Hugo von Weilrode dem Kloster zwei Drittel des Zehnten in Widagherod, gelegen zwischen Klettenberg und der Burg Scartfelt (Scharzfels).

1327 schenken Johann und Ermfried von Esplingerode (Krs. Duderstadt) ein Drittel des Zehnten in Widagherod an das Kloster Walkenried.

1384 übergibt Heiso Rime von der Allerburg (bei Bockelnhagen) mit Einwilligung seiner Frau den Michaeliszins von seinem Gut zu Wittgerode dem Kloster Walkenried.

Über diese Nachrichten hinaus ist nur wenig von Wittgerode bekannt. Es hat eine eigene Kirche gehabt, wurde aber vom Pfarrer aus Mackenrode mit versorgt. Außerdem mußten 29 Höfe an die Pfarre der Muttergemeinde Mackenrode jährlich Abgaben entrichten, so daß wir annehmen können, daß dort ungefähr 30 Höfe mit je 1 Hufe Land bestanden haben.

Über die politische Zugehörigkeit ist folgendes zu sagen:

Im 12. 13. und 14. Jahrhundert gehörte Wittgerode zur Grafschaft Scharzfeld-Lauterberg. Als dies Geschlecht gegen Ende des 14. Jahrhunderts ausstirbt, fällt die Grafschaft als erledigtes Lehen an das Herzogtum Braunschweig, Von diesem erhalten die Grafen von Hohnstein die Grafschaft für annähernd 100 Jahre als Lehen.

Die Zerstörung von Wittgerode
Damit man die Umstände um die Zerstörung verstehen kann, ist es nötig, etwas über die Geschichte der benachbarten Gebiete zu berichten.

Südwestlich von Wittgerode lag der Gerichtsbezirk, der aus acht Dörfern (davon vier Wüstungen) bestand und von der Allerburg südlich von Bockelnhagen aus verwaltet wurde. Soweit die Quellen zurückreichen, war das Gebiet immer im Besitz einer in viele Nebenlinien verzweigten Familie, die stets ein oder zwei Angelhaken im Wappen trugen. In den letzten Jahrhunderten waren es die Herren von Minigerode. Diese Angelhakensippe hat sich am Anfang des 14. Jahrhunderts aus Sicherheitsgründen in Lehensabhängigkeit der Grafen von Hohnstein (östl. v. Wittgerode) begeben. Letztere wiederum boten sich aus gleichen Gründen dem Landgrafen von Hessen als Vasallen an, so daß folgende Situation vorlagt:

Burgherr war die Familie Rieme (Angelhaken), Unterlehnsherren waren die Hohnsteiner, Oberlehnsherren die Landgrafen von Hessen. Südlich vom Gericht Allerburg lag das Klostergericht Gerode, das zum Bistum des Erzbischofs von Mainz gehörte; nördlich vom Gericht Illerburg lag die ehemalige Grafschaft Scharzfeld - Lauterberg, die zum Fürstentum Grubenhagen als Braunschweigisches Lehen gehörte.

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gab es Grenz- und Besitzstreitigkeiten um den Allerbezirk zwischen Braunschweig, Bistum Mainz und Hohnstein. Die Streitigkeiten führten zu kriegerischen Auseinandersetzungen in den Jahren 1403 - 1420. Dabei wurde neben Königshagen (südl. v. Barbis), Monkerode (südl. v. Pöhlde), Kirchdorf (westl. Bockelnhagen) auch das Dorf Wittgerode zerstört. Bei den Mackenröder Pastoren der Reformationszeit hat sich folgende kleine Geschichte überliefert:

"Als Wittgerode zerstört wurde, haben die Tettenborner versucht, ein Kruzifix aus der Wittgeröder Kirche mit einem Wagen fortzuschaffen. Aber wie durch überirdische Kräfte behindert, hätten sie den Wagen nicht weiter bewegen können. Daraufhin ist ein Mackenröder Bauer gekommen, hat sich das Kruzufix auf den Rücken geladen und zu Fuß zur Muttergemeinde (Mutterkirche) nach Mackenrode getragen".
Ein geschichlicher Kern liegt dieser Legende schon zu Grunde, denn 1683 gab es in der Kirche zu Mackenrode ein Kruzifix, das 1671 ein Brandenburgischer Offizier in Nordhausen für vier Taler hat renovieren lassen. Das Kreuz trägt die Aufschrift:

a majoribus per manus quasi tradita
(Von den Vorfahren gleichsam mit den Händen davongetragen).

Die Reste der Kirche waren bis zum 18. Jahrhundert hinein noch zu sehen.

Von Wittgerode selbst zeugen heute nur noch viele Scherben, die auf den Äckern der Dorfstelle zu finden sind, und einige Flurnamen in der unmittelbaren Umgebung:

Der Glockengrund (nordwestl. v. Wittgerode), die Kirchhofswiese, die Kreuzwiesen.

Verbleib der Feldmark bis 1859
Nach der Zerstörung haben die Einwohner ihr Dorf nicht wieder aufgebaut, sondern sind höchstwahrscheinlich in die vier umliegenden Dörfer Mackenrode, Tettenborn, Osterhagen und Steina (wenn es nicht erst dadurch gegründet worden ist) gezogen. Dabei ist zu bemerken, das Mackenrode und Tettenborn zu der Zeit der Zerstörung in der Hohnsteinschen Herrschaft Klettenberg, Osterhagen, Steina und die Feldmark Wittgerode selbst dagegen im Fürstentum Grubenhagen gelegen haben. Die Wittgeröder haben sich in den genannten Dörfern angesiedelt, von dort aus ihre alten Ackerfluren bestellt und abgeerntet und ihre privaten Wiesen und Holzungen genutzt. Früher war es üblich, daß die Einwohner ihre Viehbestände in Herden zusammenschlossen und ihre Flur von einem Schäfer, Kuhhirten und Schweinehirten abweiden ließen; und zwar folgendermaßen:

Die Wiesen bis Walpurgis (30. April) und ab Michaelis (27.Sept.), das Sommerfeld nach der Ernte, die Hutweiden und die Brache das ganze Jahr über. Nach der Übersiedlung schlossen die Wittgeröder ihr Vieh den Herden des jeweiligen Ortes an, in dem sie sich niedergelassen hatten. Dadurch waren jetzt alle vier Gemeinden an der gemeinschaftlichen Weidenutzung der Wittgeröder Feldmark beteiligt, und zvar die Osterhäger, Steinaer und Tettenborner in gleicher Weise und immer, dagegen die Mackenröder nur an zwei Tagen in jeder Woche, woraus man vielleicht schließen kann, daß nur ein kleiner Teil der Einwohner nach Mackenrode übergesiedelt ist. Es ist anzunehmen, daß diese Rechte sich in den ersten Jahrzehnten nach der Zerstörung eingebürgert haben, aber niemals irgendwie schriftlich abgegrenzt und festgelegt wurden. Dazu kommt, daß die ehemaligen Wittgeröder sich nicht mehr als eine Gemeinschaft betrachteten, sondern sich zu der Dorfgemeinschaft ihres neuen Wohnortes zugehörig fühlten. Aus alledem folgte in jeder beteiligten Gemeinde das Bestreben möglichst großen Nutzen aus der gemeinsamen Hutweide für sich herauszuschlagen. So entstanden ein ca. 440 jähriger Streit um die Hutrechte der einzelnen Gemeinden. Im 16. Jahrhundert sind die Streitfalle größtenteils gütlich verglichen und geschlichtet worden von den beiden zuständigen Ämtern Klettenberg und Scharzfeld, zumal die Grafschaft Scharzfeld - Lauterberg seit dem Ende des 15. Jahrhunderts als braunschweigisches Lehen, die Herrschaft Klettenberg schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts als Lehen des Stifts Halberstadt im Besitz der Hohnsteiner waren, und somit beide unter einer Herrschaft standen. Auch als das Grafengeschlecht von Hohnstein im Jahre 1593 ausstarb wurde es nicht anders, denn mit der Herrschaft Klettenberg als Halberstädtisches Lehen ließ sich der Herzog von Braunschweig -Wolfenbüttel belehnen, und die Grafschaft Scharzfeld - Lauterberg fiel als erledigtes Lehen an die Herzöge van Braunschveig - Lüneburg zurück. Aus jener Zeit sind einige Streitfälle bekannt:

1598 wird ein Streit zwischen Tettenborn und Mackenrode unter Beibehaltung der althergebrachten Hutrechte geschlichtet.

1608 müssen die Steinaer Kuhhirten fünf gute Groschen, der Schweinehirte 16 Fürstengroschen an die Tettenborner Gemeinde bezahlen, weil sie die Tettenborner beeinträchtigt haben.

1620 wird zwischen Beamten der Häuser Braunschweig - Lüneburg und Braunschweig - Wolfenbüttel ein Vertrag geschlossen, der sogenannte Krotenhagensche Vergleich. In ihm werden alle Rechte, die sich im Laufe der letzten 200 Jahre eingsspielt haben, festgelegt.

Grundsätzlich anders wird die Situation nach dem 30- jährigen Krieg. Durch den Westfälischen Friedensschluß von 1648 wird festgelegt, daß das Bistum Halberstadt mit allem Besitz an das Kurfürstentum Brandenburg übergeht, und somit auch die Herrschaft Klettenberg (als Halberstädter Lehen) mit ihren Dörfern Tettenborn und Mackenrode. Allerdings bleibt der Klostergerichtsbezirk Walkenried bei Braunschweig, zu dem es heute noch gehört. Der Kurfürst von Brandenburg wiederum verschenkt 1648 die Herrschaft Klettenberg an seinen Minister Johann Graf von Sayn und Wittgenstein. So ergibt sich für die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts folgendes Instanzschema:

Braunschw.-Lüneburg
Kanzlei in Hannover
 Kurfürstl.Kanzlei zu Berlin
  
Grubenhagische Regierung
zu Osterode
 Brandenburgische Regierung
zu Halberstadt
  
Amt ScharzfeldGräfl. Wittgensteinsche
Regierung zu Ellrich

Gem.SteinaGem.Tettenborn
 
Wirt zu NüxeiGem.Mackenrode

Gem. Osterhagen

Feldmark Wittgerode

Aus dieser Zeit sind die folgenden Streitfälle:

Gegen 1660 beklagt sich die Gemeinde Tettenborn über den Amtmann Mecke zu Scharzfeld, derselbe habe zwar Entscheidungsgewalt (Feldmark Wittgerode liegt im Amt Scharzfeld!), aber sei in eigener Person an der Schmälerung der Tettenborner Hutrechte interessiert, weil er einen Hof in Osterhagen besitzt und somit seine eigenen Schafe auf die gemeinschaftlichen Weiden treibt.

1658 wird von der Kanzlei in Hannover befohlen, eine Konferenz zwischen den Scharzfelder und den Wittgensteinschen Beamten abzuhalten, Sie ist aber wegen des Todesfalls eines Wittgensteinschen Familienangehörigen verblieben.

1662 beschwert sich Amtmann Mecke über die Tettenborner, weil sie ortsfremde Schafe vom Eichsfeld als Pachtvieh mit auf die Wittgeröder Flur treiben. Dadurch wird der Anteil der anderen berechtigten Gemeinden geschmälert.

Es muß noch erwähnt werden, daß das Amt Scharzfeld in einigen Dörfern herrschaftliche Besitzungen hatte und diese von der Domäne auf dem Zoll bei Barbis und vom Vorwerk Bartolfelde aus bewirtschaftete. Außerdem stand ihr für das gesamte Amtsgebiet das Hutrecht zu. Für den Ostteil des Amtes war deshalb in Osterhagen eine herrschaftliche Schäferei.

1680 wollte der Amtsschafmeister Lorenz Memke aus Osterhagen ca. 60 Stück Schafe nach Licherrode im Amt Klettenberg treiben, um sie zu verkaufen. Aber der Amtmann in Klettenberg hat ihn gefangen genonmen, weil er annehmen mußte, Memke wolle im Brandenburgischen hüten. Er wurde vier Tage lang an einen Klotz angeschlossen, und die Schafe gepfändet.

Im Sommer 1680 kam es in der Wittgeröder Feldmark zu einer Schlägerei zwischen dem Schäfer Lorenz Memke und Wilhelm Wiedemann aus Tettenborn, wobei Memke fast ein Ohr verloren hätte.

Daraus ist zu ersehen, welch gespanntes Verhältnis zwischen den Beteiligten bestand. Aber weit komplizierter wurde die Situation, als im Jahre 1681 in der Grafschaft Hohnstein die Pest ausbrach. Die umliegenden Gebiete schützten sich, indem dies verseuchte Gebiet gebannt wurde. Der Herzog von Braunschweig - Lüneburg erließ ein Pest-Edikt, worauf hin die Grenze nach Hohnstein hin mit Soldaten (Musketiere und Cavallerie) besetzt wurde. Dadurch waren die Tettenborner gezwungen, auf die private Nutzung ihrer Äcker und Wiesen, sowie auf die Nutzung der gemeinschaftlichen Hutweide im Wittgeröder Felde zu verzichten.

Allerdings war Tettenborn selbst von der Pest verschont geblieben, aber weil die Seuche in den benachbarten Dörfern Klettenberg und Branderode sehr stark wütete, wurde das ganze Amt gebannt; die Tettenborner sind empört. Sie machen ihrer Wut Luft, indem sie wiederholt Klageschreiben an ihre Regierung zu Halberstadt richten. Ihre Klagen umfassen folgende Punkte:

Durch den Bann sind ihnen 320 Schock Roggen - 172 Schock Haferbunde und 120 Fuder Heu verloren gegangen, außerdem ist durch den Hutweideausfall 100 Thaler Schaden entstanden. Die Osterhäger haben ihre Waldungen abgeholzt. Darüberhinaus haben die einquartierten Soldaten (Pestwache) ihre Wiesen ausgehütet und einen Fischteich von Mathias Bock aus Tettenborn abgelassen und ausgefischt. Man bittet um Abhaltung einer Konferenz zur Beilegung des Streits.

Vom Amtmann Ruperti in Scharzfeld wird dagegen geantwortet:

Die Cavallerieschäden sind abgeschätzt und erstattet. Die Tettenborner haben das Anerbieten von Seiten des Amts Scharzfeld abgeschlagen, während der Bannzeit die Tettenborner Ländereien von Osterhäger und Steinaern abernten und sich hinterher den Erlös erstatten zu lassen. 1682 ist durch den Schulzen Hans Morich und die Feldgeschworenen Hans Bliedung und Balthasar Becker, alle aus Bartolfelde, der Tettenborner Schaden abgeschätzt worden. Aber man ist nicht bereit zu zahlen; vielmehr sollen die Tettenborner die Sache als Schicksalsschlag hinnehmen.

1684 wird die Sache vor den Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg gebracht. Er schlägt vor, die Konferenz durchzuführen und versichert seinen Untertanen, die zu schützen und in ihren Rechten zu bewahren.

Die Pestseuche war zwar schon im Jahre 1683 vorbei, aber aus Sicherheitsgründen wurde die Bannziehung aufrecht erhalten. Darüber beschweren sich die Tettenborner 1687, als Herzog Ernst August von Braunschweig - Lüneburg für einige Zeit auf dem Schloß Herzberg weilte. Daraufhin wird der Bann endlich 1685 aufgehoben. Die Liste der Klagen und Beschwerden ließe sich beliebig fortsetzen. Aber zu den Wittgeröder Abgaben und Zehnten ist noch einiges zu sagen.

Wie oben erwähnt, waren die Besitzer der Wittgeröder Ländereien nach dem Stift Walkenried zehntpflichtig. Im 17. Jahrhundert aber hat das Haus Braunschweig als Besitzer des Stifts die Zehnteinkünfte in der Grafschaft Hohnstein an das Haus Sachsen - Gotha verpfändet. Später hat der König von Preußen (ab 1701, vorher Kurfürst von Brandenburg) den Zehnten vom Haus Sachsen - Gotha käuflich erworben. Jetzt waren die Zehntabgaben von Wittgerode vom Preussischen Collectur-Amt in Nordhausen eingezogen.

1707 läßt das Collecturamt eine Neuvermessung der betr. Ländereien vornehmen.

Es läßt sich nicht genau feststellen, in welchem Größenverhältnis die einzelnen Anteile der Gemeinden an den privaten Ländereien in Wittgerode war. Es wird berichtet, daß die Gemeinde Tettenborn ca. 12 Hufen, die Herren von Tettenborn ca. 4 Hufen Land in Wittgerode hatten. Außerdem besaßen die Herren von Tettenborn das Jagdrecht auf Hasen in der Wittgeröder Feldmark.

Im 18. Jahrhundert ist es ruhig um die Koppelhudestreitigkeiten geworden. Allerdings entstehen 1760 neue Auseinandersetzungen, jetzt zwischen den Gemeinden Osterhagen und Steina, die dann in der Mitte des vorigen Jahrhunderts zur Generalteilung der Feldmark Wittgerode geführt haben.

Die Anfänge von Nüxei
Der kleine Grenzort Nüxei ist erst im 17. Jahrhundert entstanden. Sein Name ist allerdings älter und taucht im 16. Jahrhundert schon als Flurname auf. Da wird der Teich im Nückshey, oder auch der Nückseher Teich, als Tafelteich des Schlosses Herzberg genannt. Überhaupt ist die Schreibweise des Namens duraus nicht einheitlich. Die häufigsten sind Nixhey, Nüxhei, Nixei, Nixsee, Nüxsee. Daneben gibt es noch Nüßhey, Nüssei und Nücksehe. Die erste Silbe wird wohl auf Nuß zurückzuführen sein, die zweite dagegen wechselt stets zwischen See und Hei (Begriff aus der Waldwirtschaft, wie Sperberhei oder der Hei des Köhlers). Wie schon erwähnt, fiel die Herrschaft Klettenberg im Westfälischen Frieden an das Kurfürstentum Brandenburg. Dadurch erhielt die alte Grenze zwischen den ehemaligen Grafschaften Scharzfeld und Klettenberg, die gleichzeitig die Grenze zwischen Lisgau und Helmegau bildet, wieder Bedeutung. Für den uns interessanten Raum verläuft sie östlich vom Crotenhagen, schneidet südlich von Nüxei die Bundesstraße 243, läuft in nord-südlicher Richtung zwischen Nixsee und Weißensee hindurch, östlich vom Römerstein, östlich vom Stauffenbüttel auf den Warteberg zu (zwischen Steina und Bad Sachsa). Um eine Kontrollmöglichkeit zu haben, errichteten die Braunschweigischen - Lüneburgischen Beamten an der Stelle, wo die Straße Herzberg - Nordhausen obige Grenze kreuzt, ein Wirtshaus. Der Gastwirt war zugleich Grenzbeamter, oder Paßschreiber, wie er in den alten Akten genannt wird. Da diese Stelle den Flurnamen hat, wird auch bald das Wirtshaus "in Nüxhey" genannt.

N ü x e i - ein "herrschaftlicher" Ort.

Der Zollkrug

Schon bald nach der Gründung betreiben die Gastwirte in Nüxei neben der Gastwirtschaft und der Paßkontrolle eine kleine Landwirtschaft. Sie halten sich Vieh und weiden damit die umliegenden Triften. Gegen 1660 dürfen sie sich auf Anweisung des Amtes Scharzfeld einen Kohlgarten zwischen ihrem Haus und der Landesgrenze anlegen. Darüber beklagen sich wiederum die Tettenborner, denn durch den Kohlgarten sei ihnen die Viehtrift verbaut. Gegen 1680 hat ein Martin Romeyer den Zollkrug inne. Auch während der Pestzeit (1681 - 1683) hat er viel zu leiden, denn die Tettenborner versuchen gewaltsam die Versperrungen und Verhaue zu durchbrechen und lassen sich zu Tätlichkeiten und Schlägereien mit Martin Romeyer hinreißen. Als Vergeltung zeigen sie ihn 1691 beim Amt Herzberg an, als sie ihn beim unerlaubten Fischen im Herzberger Tafelteich zu Nüxei ertapt haben. Daraufhin wurde Romeyer zu 50 Thalern Strafe verurteilt. Wer im 18. Jahrhundert den Posten als Grenzwirt in Nüxei innegehabt hat, ist schwer zu ermitteln. Von 1798 bis 1807 war Heinrich Christian Jordan als solcher tätig. Über seine Tätigkeit geht einiges aus dem Pachtkontrakt zwischen der Königlichen Kammer zu Hannover und Jordan hervor:

"Wir, Se. Königl. Mjestät und Churfürstl Durchlaucht verordnete Cammerpräsident und geheime Räthe urkunden hiermit, daß wir den Krug zu Nüxhey dem bisherigen Pächter Heinrich Christian Jordan auf fernere 3 Jahre verpachtet haben. Wir tun solches dergestalt und also, daß derselbe mit allem Fleiße dafür sorge, daß die Gebäude, wie ihm selbige nach dem Inventario überliefert sind, im guten Stande erhalten werden. Dabey verpflichtet er sich, den Passagiers und anderen bey ihm einkehrenden Gästen mit aller Bescheidenheit zu begegnen, im übrigen aber richtige Bier und Brantwein Maaße zu halten und sich überhaupt als ein ehrlicher und gewissenhafter Wirth zu bezeigen. Nächst dem verspricht er auch, auf fremde und verdächtige Personen, in gleichen auf die durchreisenden Soldaten, fleißig zu achten, nach ihren Pässen zu fragen, selbige zu examinieren, bey verspürende Unrichtigkeit anzuhalten, und davon sofort dem Amt Scharzfeld zur weiteren Verfügung Anzeige zu tun. Auch hat derselbige die dortige Grenze fleißig zu absolvieren und alle Neuerungen und Beeinträchtigungen dem Amte gleichergestalt sofort anzumelden. Für den Genuß dieser Krug-Pacht hat bezeichneter Heinrich Christian Jordan jährlich 43 Thaler, 9 Groschen, 2 Pfennige an Pachtgelde zu bezahlen."
1831 hat sich der Postspediteur, Grenzvogt und Gastwirt Engelhardt zu Nüxei widerrechtlich ca. 1/2 Morgen Hutweidelands, der Gemeinde Osterhagen gehörig, angeeignet. Das Amt Scharzfeld hat entschieden, das Engelhardt das fragliche Gelände kaufen oder pachten soll und der Gemeinde Osterhagen den Schaden ersetzen soll.

Am Wirtshaus war ein Lüneburgisches Wappen vom Jahre 1701 eingemauert. Es ist anzunehmen, daß im Jahre 1701 ein Neubau errichtet und dabei die Steinplatte angebracht wurde.

Dieses Wappen lag bis vor ein paar Jahren im Garten der Gastwirtschaft. 1956 verschenkte es der heutige Besitzer, Otto Rohrbach, an die Gemeinde Steina. Dort wurde es in eine äußere Wand des neuen Gemeindebüros eingemauert.

Historisch gesehen hat dieses Wappen mit Steina nichts zu tun. Früher gehörte Nüxei zur Gemeinde Osterhagen. Erst am 1. April 1934 wurde es nach Steina umgemeindet. Deshalb wäre es besser gewesen, wenn man das Wappen in Nüxei behalten hätte, oder aber man hätte es nach Osterhagen gegeben.

Die herrschaftliche Schäferei

Seit 1660 existierte neben der herrschaftlichen Schäferei in Osterhagen auch eine solche in Nüxei. Sie ist errichtet worden, "damit die Tettenborner als näher gesessene mit ihrem Vieh dem Amtvieh, bevor solches dahin kommen kann, nicht alles für dem Maule gleichsam weggefressen und abhüten möchten"

Am Anfang des 19. Jahrhunderts sind die Schäfergebäude geschätzt worden:

Das Schäferhaus ist von Holz und Fachwerk und ein Stockwerk hoch. Sein Wert ist 211 Thaler. Der Schafstall ist sehr baufällig und ist 136 Thaler wert. Der Grund und Boden, auf dem die Gebäude stehen, und der Garten enthalten 24 1/4 Quadratruthen und sind 20 Thaler, 5 Groschen wert.

Die F ö r s t e r e i

Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die Besitzer des Försterhofs in Osterhagen (Haus Nr. 51) Förster über den herrschaftlichen Forstort Crotenhagen. Dann jedoch wurde in Nüxei ein Forsthaus errichtet. Die Förster in Nüxei hatten außerdem die Aufsicht über das Osterhäger Gemeindeholzland und das Osterhäger Kirchenholz.

Wittgerode und Nüxei bis heute

Die Generalteilung von 1859

Um den jahrelangen Hutstreit in der Feldmark Wittgerode ein Ende zu machen, beantragte die Gemeinde Steina 1834, das fragliche Gebiet unter den beteiligten Gemeinden zu teilen. Nach langen Vorverhandlungen wurde die Sache 1846 in Angrifff genommen. Beteiligt waren die Gemeinden Mackenrode, Tettenborn und die Herren von Tettenborn (später verkauft an Hickethier), aus dem Königreich Preußen, sowie die Gemeinden Osterhagen, Steina und die königl. Hannoversche Domänen-Kammer wegen des Grenzkruges, der herrschaftlichen Schäferei und der Försterei. Da niemals festgelegt worden ist, in welchem Verhältnis die Beteiligten zu hüten berechtigt sind, nahm man als Schlüssel für die Generalteilung die augenblicklichen Viebestände der Beteiligten an. Die Generalteilungsurkunde wurde von den Gemeindevertretern am 15. März 1859 im Grenzkrug zu Nüxei unterzeichnet und anerkannt. Damit ist ein Schlußstrich unter die lange Epoche des Streits gezogen worden.

Privatisierung der herrschaftlichen Schäferei zu Nüxei

Die Schäferei war schon seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr von einem Amtsschäfer betrieben worden. Vielmehr war sie ab 1825 mit der herrschaftlichen Schäferei zu Osterhagen zusammen an 8 Osterhäger Ackersleute für jährlich 266 Thaler, 16 Groschen verpachtet worden. 1850 wurde der Pachtvertrag gekündigt und die beiden Schäfereien von der Königl. Domänen Kammer zu Hannover für einen jährlichen Rentenbetrag von 280 Thalern an die Gemeinden Osterhagen und Steina verkauft. 1860 teilen sich die zwei Gemeinden die Schäferei, dabei erhält die Gemeinde Steina 3/7 der Hutfläche und das Schäferei-Haus in Nüxei, Osterhagen 4/7 der Hutfläche und das Schäferei-Haus in Osterhagen.

Der jährliche Anteil am jährlichen Rentenbetrag (4/7 von 280 Thalern = 160 Thaler) wird 1871 abgelöst. Kurze Zeit später der Steinaer Anteil.

Dann hat die Gemeinde Steina das Schäferei-Haus an Heinrich Wöge verkauft. 1909 baute sein Sohn Heinrich ein neues Wohnhaus, das alte nur einstöckige, kleine Häuschen dient jetzt als Geräteschuppen. heute bewirtschaftet dessen Sohn, der auch wieder Heinrich heißt, die ehemalige Schäferei.


Das herrschaftliche Schäfereigebäude zu Nüxei
(heute Heinrich Wöge)


Das neue Wohnhaus von H. Wöge. (1909 erbaut)

Privatisierung des Grenzkruges

1866 wurde die Zollgrenze zwischen Hannover und Thüringen aufgehoben. Dadurch brauchte man in Nüxei keinen Grenzkrug mehr. Deshalb wurde dieses Gebäude mit Stallungen und Ackerland an Peix aus Limlingerode verkauft. Der veräußerte die Wirtschaft weiter an Hennecke aus Tettenborn. Dieser wiederum verkaufte sie an Wachtel aus Halle.

Um 1900 wanderte Johann Rohrbach aus der Schweiz nach Deutschland ein. Bei Dr. Matthießen, Tettenborn, war er als Schweizer tätig. Am 1. April 1906 kaufte er die Gastwirtschaft mit 54 Morgen Ackerland von Wachtel. Sein Sohn Otto Rohrbach bewirtschaftet diesen ehemaligen Grenzkrug heute noch.

Dieses Gebäude stand um die Jahrhundertwende unter keinem günstigen Stern. 1891 brannte die Scheune bis auf die Grundmauern ab. Sieben Jahre später (1898) brach erneut ein Feuer aus. Alle Gebäude wurden von dem Brand bis auf die massiven Grundmauern vernichtet.

Die Besitzer des früheren Zollhauses betrieben Gast- und Landwirtschaft. Nebenbei verdienten sie sich noch Geld, indem sie ihre Pferde vor die schweren Pulverwagen spannten, damit diese den Berg hinauf kamen. Diese Wagen kamen aus Harzgerode, Rottleberode u.a. Orten. Sie fuhren nach Minden (Westf.), Reyershausen, Wollbrandshausen, Wildemann, Hammenstedt u.a. Orten. Die meisten Wagen kamen von der Firma Eisfeld aus Harzgerode. In der Hauptsache wurde das Pulver zum Sprengen in den Steinbrüchen verwendet. Von der Höhe des Berges kehrten die Vorspänner zurück, nachdem man vorher einen kräftigen Schluck aus der Branntweinflasche genommen hatte.

An diesem markanten Punkt steht eine uralte Eiche, die unter dem Namen "Branntweinseiche" bekannt ist und wegen der Bedeutung aus früherer Zeit unter Naturschutz gestellt wurde.

D i e  F ö r s t e r e i

Die einzelnen Förster lassen sich schwer ermitteln. der Reihenfolge nach waren die letzten: Damm, Rößling, Rietz, Phillip, Ewald und Steffens. Der zuletzt genannte wohnt heute noch im Forsthaus. Durch die Zonengrenze hat sich das Revier bedeutend verändert. Von den 350 ha großen Crotenhagen fallen durch die Zonengrenze 300 ha an die D.D.R. Dafür kommen 200 ha von der Mackenröder Forst hinzu.

Das Forsthaus in Nüxei

D a s  W a l t e r s c h e  G u t

Neben der herrschaftlichen Schäferei besaßen der Oberamtsmann Dettmar und später Hauptmann Matthießen in Nüxei eine große Schäferei. Sie war nur ein Teil von dem Rittergut Tettenborn. Dieses Rittergut besaßen die Herren von Tettenborn. Hickethier kaufte es von diesen Herren. Von ihm erwirbt es Oberamtmann Dettmar. Sein Schwiegersohn, Hauptmann Matthießen führt es weiter.

Diese Schäferei war sehr groß, man hatte sogar einen eigenen Schäfer, er hieß Hieser und stammte aus Tettenborn. Später wurde die Schafzucht in eine Rindviehzucht umgewandelt. 1893 wurde die Jungviehzucht eingestellt. In diesem Jahr zog Hauptmann Matthießen nach Nüxei in den Gutshof ein. Das Wohnhaus wurde um 1850 von Hickethier gebaut. Rittergutsbesitzer Hickethier von Tettenborn wanderte im Alter von 80 Jahren zu seinem, in Argentinien lebenden Sohn aus. Beerdigt wurde er von dem viel später nach Tettenborn kommenden Pastor Achilles, der sich damals zur Ausheilung einer Tbc in Argentinien aufhielt.

Hauptmann Matthießen bezog in Nüxei sein Altenteil, während sein Sohn, Dr. Otto Matthießen, das Tettenborner Hauptgut bewirtschaftete.

In Nüxei betrieb Hauptmann Matthießen auf dem 16 Morgen großen Acker hinter dem Hof einen großen Gemüseanbau. Das Gemüse verkaufte er nach Bad Lauterberg, St. Andreasberg, Herzberg und Bad Sachsa.

Am 1.2.1913 wurde das Rentengut von Carl Gottfried W a l t e r mit 76,5 ha einschl. Wald von Dr. Otto Matthießen, Tettenborn gekauft. Dazu gehörte auch das Gebäude der früheren Gutsschäferei. Dieses Haus wurde als Arbeiterhaus benutzt.

Frühere Gutsschäferei

Das Wohnhaus des Rentengutes

Die Familie Walter stammt aus Wanfried / Werra-Hessen, dort nachweislich ansässig seit 1324 bis dato. Eingewandert aus Bremen als Kaufmannsfamilie. Die Schiffbarkeit der Werra ging bis Wanfried, wo von dort die Verladung der Güter per Achse nach Thüringen vorgenommen wurde. Viele Vorfahren der Familie waren Bäckermeister und Ärzte.

Am 7.9.1658 wurde ein Vorfahre, Hans Walter, vom Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen mit einem Freilehen belehnt für seine Verdienste als Bürgermeister. Dieses Freilehen sollte in der Familie der Walters noch eine sehr große Rolle spielen.

1884 stirbt der älteste unter den Walters kinderlos.

Lt. Testament des Verstorbenen ging der ganze Hof in fremde Hände über. Das Freilehen aber kommt ungeschmälert in den Besitz des 2. Bruders Adam Wilhelm Walter. Das war der Vater von Carl Gottfried Walter. Der andere, ältere Zweig übernahm das Freilehen in Wahnfried, was heute noch in ihren Händen ist.

Der 3. Sohn von diesem Adam Walter war, wie bereits erwähnt, Carl Gottfried Walter. Dessen Sohn, Wilhelm Walter, übernahm den Hof 1936. sein ältester Sohn, Dietrich ist Anerbe des Hofes.

Besondere Daten für Vergrößerungen und Verbesserungen sind folgende:

Der Hauptmann und Gutsbesitzer Otto Matthießen gestattete 1877 der Königlichen Finanz-Direktion über seinen Grund den Bau einer Wasserleitung, für das neben seinem Gut gelegene Forst-Etablissement der Oberförsterei Lauterberg, aus den zwei in der Wittgeroder Wüstung gelegenen Quellen Wasser zu entnehmen1. Der Forstfiskus ließ dann 1878 auf preußischen Staatskosten die gußeiserne Wasserleitung für 42.000 Mark in ca. 2 Meter Tiefe verlegen. Zunächst wurde das Gut und die Försterei angeschlossen, später folgten der Grenzkrug und die Schäferei.

Da überall noch die Petroleumlampen für die Beleuchtung dienten und keine elektrischen Maschinen vorhanden waren, wurde 1924 die Licht- und Kraftwerke Harz GmbH gegründet, die einen Großteil des damaligen Kreis Osterode am Harz mit Strom versorgte. Zu Beginn des Jahres 1928 wurde ein angrenzendes bisher selbständig gebliebenes Stromversorgungsgebiet von den Vereinigten Werken Dr. Rudolf Alberti in Goslar an das Überlandnetz der Licht- und Kraftwerke Harz GmbH angegliedert. Die frühe Versorgung der südlichen Ortschaften im Kreisgebiet ab 1924 mit den Barytwerken Scharzfeld und Bad Lauterberg sowie den Ortschaften Barbis, Bartolfelde, Osterhagen, Steina und Nüxei war den großen Schwerspatgruben und Aufbereitungsbetrieben der Deutschen Baryt-Industrie in Bad Lauterberg zu verdanken.

Um Landarbeiter auf seinen Gutshof zu bekommen, ließ Gottfried Walter ein zweites Arbeiterhaus bauen und holte die Familie Lieberum aus seinem ehemalige Heimatort Wahnfried/Weser nach Nüxei.

1953 wurden von Wilhelm Walter noch ein paar ha. Land von verschiedenen Besitzern aus Steina zur Abrundung der Grenzen zugekauft.

1937 erbautes Landarbeiterhaus

Das Nüxaer Zollhaus

Das Gebiet um Nüxei herum ist heute noch Grenzland geblieben. Nach dem verlorenen 2. Weltkrieg wurde dieses Land durch die Zonengrenze erneut Grenzland.

1949 errichtet die Finanzdirektion Braunschweig ein Zollhaus für ca. 30 ledige Zöllner auf dem Walterschen Grundstück. Nach ein paar Jahren verheirateten sich die meisten Zöllner, so daß das Haus in ein Dreifamilienhaus umgebaut wurde.

Das Zollhaus in Nüxei

Waren die damaligen Grenzen nur durch einen Grenzkrug geschützt, so ist die heutige Zonengrenze zu einer mit Stacheldraht verhauenen Grenze nicht nur zwischen den Deutschen, sondern auch zu einer Grenze der weltmächte Amerika und Rußland eworden.

Quellenangabe
1.)Die Urkunden der Anfangszeit (Wittgerode) liegen im Staatsarchiv Wolfenbüttel. Sie sind veröffentlicht im Urkundenbuch des Klosters Walkenried.
2.)Die Angaben über die Zerstörung, den Verbleib der Feldmark, die Anfänge von Nüxei und die dortigen herrschaftl. Einrichtungen sind aus den Akten entnommen, die im Staatsarchiv Hannover liegen.
3.)Die Nachrichten über die Generalteilung und dem Verkauf der Schäferei sind aus Akten des Heimatarchivs Osterhagen entnommen.

Außerdem wurde folgende Literatur benutzt:

1.)Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, von Karkheinz Mascher, Köln 1957.
2.)Schloß Allerburg - 20 Jahre Braunschweigisch, von August von Minigerode, Wernigerode 1896
3.)Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, von Wilhelm Havemann, Göttingen 1855


Römerstein


Gutshaus


Grenzkrug
(heute Gasthaus zum Römerstein)


Südl. Ansicht


Zollhaus u. Arbeiterhäuser

Impressum / Datenschutz