Gerhard Laub, Goslar

Zu der Burg Lichtenstein und ihrer
Chronik - Lage und örtlicher Befund

Vor 137 Jahren erschien der erste Teil der "Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen", in dem der Verfasser dieser wertvollen Dokumentation, der Osteroder Pastor Georg Max, zur Lage der Burg Lichtenstein und zu der Beschaffenheit ihrer Überreste mitgeteilt hat: "Die Burg lag auf einem Berge, der sich zwischen Förste und Dorste vom Ufer der Söse ab hoch und steil erhebt. Die Spitze desselben war zu einem Plateau von geringem Umfang geebnet, das von einer starken Mauer eingeschlossen und mit einem tiefen Graben umgeben war, dessen Auswurf einen hohen Wall bildete. Von dieser Umfassungsmauer steht außer mehreren kleinen Überresten noch ein Stück von bedeutender Höhe und Breite, das aus starken Alabasterblöcken besteht. Die hohe unbequeme Lage der Burg und das Rohe, Colossale des Mauerwerks lassen auf ein hohes Alter schließen" [6, S. 79].

Gut hundert Jahre später hat der wohl beste Harzburgenkenner, Dr. Friedrich Stolberg (geb. 1892 in Straßburg, gest. 1975 in Goslar), diese Angaben durch weitere anderer Autoren und nach den Ergebnissen eigener Untersuchungen der Burgstätte wie folgt ergänzt:

"Die Burg Lichtenstein (Gemarkung Dorste) lag im einstigen Lisgau 261 m NN auf einer nördlich zur Söse vorspringenden Bergnase, 2 km südlich von Förste. Der Baugrund besteht aus Unterem Buntsandstein und Jüngerem Zechsteingips. Baustoffe waren lagerhaftes Bruchsteinmauerwerk aus Gips mit einfügten Buntsandsteinplatten, dazu Gipsmörtel.

Die Befestigungsanlage selber ist kreisrund und dem frühen Typ der niedersächsischen Rundburg verwandt. Der Burghügel als Kern weist etwa 50 m Durchmesser auf und ist von einem Ringgraben mit Vorwall umgeben. Der Gesamtdurchmesser der kreisförmigen Umwallung beträgt etwa 90 m. Im Süden liegt die einstige Toreinfahrt mit vorgelegtem, sichelförmigem und kurzem Zwingerwall. Am Nordrand des Burgplatzes befindet sich das einzige erhaltene Mauerstück von ca. 9 m Länge, 4,5 m Höhe und 1 m Dicke nebst einem Balkenauflegerfalz" [7, Nr. 278].


Den Befund Stolbergs trafen am 30. Mai 1964 auch F. Reinboth und der Verfasser nach der Höhlensuche im Bereich der unweiten Hopfenkuhle und nach der Überquerung der Bundesstraße 241 in Höhe der Stuckgipsfabrik (F) auf der von dieser 1,7 km entfernten Burgstätte an (Abb. 1). Der Zugang durch Buchenhochwald führte an zahlreichen, oft sehr tiefen Erdfällen nebst dazwischen liegenden Gipsrippen vorbei sowie über verbreitet anstehenden Buntsandstein. Außerdem war der Waldboden großflächig mit blühendem Bärenlauch bedeckt, von dem starker Knoblauchgeruch ausging. Diese wildwachsende Lauchart war damals bei der Höhlensuche deshalb von Interesse, weil sie eine Wasserzug oder Grundwassernähe anzeigende Mullbodenpflanze ist. Doch das nur beiläufig.
 
 
 

Abb 1: Lageskizze Burgruine Lichtenstein (R.) im Maßstab ca. 1:50000
F. = Stuckgipsfabrik. St.Br. = Gipsbruch. W.R. = Wüstung Ricmanneshausen.
Naturschutzgebiet - seit 1973 - gepunktet

Geschichtlicher Hintergrund
Im Mittelalter gab es auch längs des südwestlichen Harzrandes eine Reihe von Burgen und änhlichen Befestigungsanlagen deren Erbauung im allgemeinen der Zeit vor 1150 zugeordnet wird. Damals hatte die Königliche Forstverwaltung viele weite Waldgebiete an Rittergeschlechter als Lehen vergeben, und das löste den erwähnten Burgenbau aus. Aber nach 1150 wechselten Aufgabe und Bedeutung dieser Burgen, denn nun wurden die Burgenbesitzer bis etwa 1235 vielfach Lehnsleute der Welfen und waren für diese als Vögte und andere Funktionsträger tätig. Daraus entwickelten sich die späteren Ämter und Gerichte.
 
 

Abb. 2: Kuppe des Lichtensteins nebst Burgstätte gemäß Aufnahme (Ausschnitt) einer Studentengruppe der Univ. Hannover im Juli 1985 (Repro m. freundl. Erlaubnis d. Kreisarchäol. Dr. S. Flindt, Osterode a. Harz)

Die Amtssitze der Vögte waren zugleich Mittelpunkte der Forstverwaltung. Eine der Ausnahmen von dieser Entwicklung war die Burg Lichtenstein, denn sie lag, wie erwähnt, im Lisgau und für diesen, also das südwestliche Harzvorland, hatte Herzog Heinrich der Löwe die Grafenrechte von dem ausgestorbenen Geschlecht der Katlenburger erhalten. Mit anderen Worten: durch den Übergang der genannten Rechte an die Welfen kam es hinsichtlich des Lisgaues zu keiner "Gebietsgrafschaft" [5, S. 10, 15 u. 17].

Wann oder wie lange auch Burg Lichtenstein der Sitz von Amtsinhabern, Gerichtsherren und Förstern als Vertretern des Gebietsherrn gewesen ist, läßt sich für die ersten Jahrhunderte dieser Burg urkundlich nicht belegen. Vielleicht ist das der Hauptgrund dafür, daß der Lichtenstein im Vergleich zu anderen Burgen am Südwestrand des Harzes in Geschichtsbüchern oder älteren burgenkundlichen Abhandlungen entweder garnicht oder bestenfalls beiläufig erwähnt wird.

Schließlich ist bislang ungeklärt, ob ein funktionaler Zusammenhang zwischen Burg Lichtenstein und einer Reihe alter Erzverhüttungsbetriebe längs der Söse bestanden hat. In einer Übersichtskarte [3] finden sich dazu, flußabwärts aufgezählt, folgende Hüttennamen und Angaben:
 

BenennungErzart(en)Betriebszeit(en)
Eldernhagenzuerst Bleizinkerze, dann Eisenerze13. u. 14. Jh. u. später
NienstedtEisenerzekeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
Förste *)Eisenerzekeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
Unterm Lichtensteinkeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
SchlackenwieseEisenerzekeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
Am SchlaggenEisenerzekeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
HüttebergEisenerzekeine Angabe, aber schon Wasserkraftbetrieb
*) Vgl. dazu auch Bode (1928) Nr. 13 [1]
Chronologische Angaben:

Frühzeit
Weil über zeitbestimmendes Fundgut aus dern Burgbereich des Lichtensteins bisher nicht berichtet worden ist, darf man hinsichtlich der Errichtungszeit dieser Burg vielleicht hilfsweise Untersuchungsergebnisse von Prof. Dr. Albrecht Timm [8] zur Entwickungsgeschichte des Turmes am Harz heranziehen. Timm teilt zu dem von Stolberg [7] als einer Rundburg ähnlichen Burgentyp im wesentlichen Folgendes mit: "In Niedersachsen sind durch Grabungen sog. Wohntürme inmitten von "Turmhügeln" mehrfach nachgewiesen und im 9. und 10. Jahrhundert errichtet worden, als die Frankenherrschaft auf Nordwestdeutschland übergegriffen hatte. Wo Mauerwerk in Resten erhalten ist, gibt der Nachweis des Steinmörtelbaues, der sich in Mitteldeutschland erst seit dem 10. Jahrhundert durchsetzt, einen terminus post (= Zeitpunkt, nach dem eine Handlung oder Maßnahme vorgenommen worden sein muß)."

Timm faßt dann so zusammen: "Am Anfang steht, räumlich weit über unsere engere Heimat hinausgreifend, der Wohnturm im Turmhügel als kleiner Herrensitz mit Wohnhauscharakter ..... Die hohe Zeit des Wohnturms ist offenbar das 9. Jahrhundert... Die Gebiete des sächsischen Stammes, die im 9. Jahrhundert dem fränkischen Herrschaftsbereich hinzugefügt sind und in denen im 10. Jahrhundert das junge Deutsche Reich den Ausgangspunkt seiner Macht fand, sind auch zugleich die Hauptverbreitungsgebiete ... Kein Wunder, daß dabei der Harz als wesentliche Kernlandschaft besonders eindrucksvolles Anschauungsmaterial bietet..." [8. S. 64. 69 u. 73/75]. Timms Alterseinschätzungen spiegeln sich auch bei Max [6. S. 79] und Stolberg [7, Nr. 278] wider. Ob zu erwartende mittelalterliche Keramik vom Ruinenplatz Lichtenstein dies - sei es bestätigend, sei es widerlegend - zu präzisieren erlaubt, bleibt abzuwarten.

Abb. 3: Burg Lichtenstein - Burgmauerrest auf der Nordseite (Fotos v. H. Knoke, Herzberg, Frühj. 1999)

13. und 14. Jahrhundert
Nach Max [zit b. 2. S. 69] soll Burg Lichtenstein zuerst unter den Schlössern und Burgen des Herzogs Heinrich des Wunderlichen (1285 - 1322) erwähnt worden sein. Letzterer kam im Zuge der Teilung des welfischen Hoheitsgebietes von 1286 als Herzog von Braunschweig - Grubenhagen zur Regierung. Zum Jahr 1365 meldet Johannes Letzner in seiner Chronik von Dassel und Einbeck [1536, III, S. 87, zit. b. 2, S. 69], damals sei die Burg Lichtenstein im Krieg gegen Herzog Albrecht II. von Grubenhagen (1322 - 1384), einem kühnen und fehdefreudigen Fürsten, nebst fast allen kleineren Schlössern und Burgen desselber erobert worden.

15. Jahrhundert
In den Jahren 1404 und 1406 wird Burg Lichtenstein, die damals zum Eigentum des Herzogs Erich I. von Grubenhagen ( 1380 - 1427) gehörte, erstmalig urkundlich erwähnt. Die Burg ist im Jahr 1439 oder kurz zuvor unklugerweise an den wegen seiner räuberischen Überfälle, z.B. auf Goslar (1438) und die Große Harzburg, berüchtigten Raubritter Herwig von Utze verpfändet worden, doch ist in einer urkundlichen Aufzeichnung vom 24. Oktober 1439 entnehmbar, daß bei einer von der Reichsstadt Goslar veranlaßten Heerfahrt gegen Utze und dessen Spießgesellen Burg Lichtenstein erobert und - wie es in der Urkunde vom 7. April 1442 wörtlich heißt - dem "Herwige van Uthtze affgewunnen unde affgebrand" worden ist. Hierüber und für damit zusammenhängende Vorgänge der folgenden Jahre liegen sieben Urkunden vor, deren vollständige Texte - mit einer Ausnahme - Bode [ 2, S. 72 - 76] in der Originalschreibweise veröffentlicht hat. Im mittelniederdeutschen Text dieser Dokumente erscheint der Burgname viermal in der Schreibweise Lechtensteyn und einmal als Lechtenstein, während der Name des Raubritters in drei verschiedenen Schreibweisen als Herwich von Utze, Herwyghe van Utze und Herwige van Uthtze aufgeführt wird.

Zum Urkundeninhalt ist erwähnenswert, daß Herwig von Utze, wohl durch längere Haft mürbe oder zumindest gefügig gemacht, am 13. Oktober 1441 dem Goslarer Rat Urfehde (eidlichen Verzicht auf Wiedervergeltung) wegen der ihm abgenommenen Burg Lichtenstein gelobte. Außerdem ging es um die Verteilung von Beute aus dem Zuge gegen die Burg, ferner - als bedeutendster Inhalt der Dokumente - eine Stellungnahme der Herzöge von Grubenhagen gegenüber der Stadt Goslar, in der es dank der Vermittlung des Rates der Stadt Osterode einmal um die Schlichtung von Streitigkeiten hinsichtlich des abgebrannten Lichtensteins, zum anderen aber um den Besitz an denjenigen Forstteilen im Harz ging, die der Goslarer Rat von den Grubenhagener Fürsten zu Pfandbesitz hatte. Bezüglich der verpfändeten Forsten erkannten die Herzöge insbesondere an, daß der Goslarer Rat die bisherigen Berechtigungen behalten, vor allem das Weiderecht in diesen Waldungen weiterhin ausüben solle. Diese Anerkennung war für den Goslarer Rat wertvoll, weil sie dazu beitrug, den Goslarer Besitzansprüchen in den braunschweigischen, verpfändeten Forsten Nachdruck zu verleihen [2, S. 69 ff].

Dem letztgenannten Vorgang lag der bald nach 1400 seitens Goslar unternommene Versuch zugrunde, sich ein abgerundetes Hoheitsgebiet in den Forsten des Harzgebirges zu schaffen. Gleichwohl hat die Grubenhagensche Linie der Welfenfürsten anscheinend noch bis um 1450 die Hoheitsrechte in den vorgenannten Waldgebieten ausgeübt [5. S. 21 u. 22].

Die auf dem Kriegszügen Herwig von Utze 1439 ausgebrannte Burg Lichtenstein muß danach wieder instandgesetzt und wohnlich hergerichtet worden sein [2, S. 71]. Im übrigen folgt der Urkunde von 1442 einige Jahrzehnte später ein Dokument aus 1481, wonach die Grubenhagener Herzöge Albrecht III. (gest. 1486) und Heinrich IV. (gest. 1526) eine Erbteilung ihres Hoheitsgebietes vornahmen. Max [6, S. 301, Anm. 12] vermerkt dazu, daß Burg Lichtenstein damals vermutlich an den Grubenhagenschen Ritter Ludolf von der Linde verpfändet war.

Abb. 4: Burggraben auf der Nordseite der Ruine

16. Jahrhundert
Der Witwe des schon erwähnten Herzogs Albrecht II., Elisabeth, die zunächst ihren Wohnsitz als Wittum auf der Burg vor Osterode gehabt und von dort aus noch im Sommer 1494 geurkundet hatte, wies einer ihrer Söhne, Herzog Philipp d. Ä. (etwa 1476 - 1551), nachdem er die Osteröder Burg zu seiner Residenz gewählt hatte, den Lichtenstein zur "Leibzucht", also als neues Wittum, der leiblichen Mutter an. Der Zeitpunkt, zu dem das geschehen ist, läßt sich nach Angaben von Max[6, S. 322] zum Regierungsantritt des Herzogs Philipp auf etwa 1494 bis 1498 einengen. Die Fürstin wird letztmalig 1512 urkundlich erwähnt, doch vergab sie etwas früher, im Jahr 1507, den Lichtenstein noch pfandweise an Hans und Albrecht von Leuthorst oder Lauthorst [7, Nr. 278]. Ausführlicher schreibt dazu Bode [2, S. 71]: "Diese Herzogin und ihre Söhne Philipp und Erich verkauften am 27. November 1507 den Lichtenstein nebst Zubehör, der bis zum 25. November 1507 an Ludolf von der Linde verpfändet gewesen war, nach Auflösung dieses Verhältnisses wiederum zu Pfandbesitz für 400 vollwichtige Rheinische Gulden an ihre Mannen Hans und Albrecht von Luetharsen, Arendes seel. Söhne, und verpflichteten sich, die bessernden Baukosten zu ersetzen."

47 Jahre danach enthält eine das Dörfchen Rycmanneshusen (erste Erwähnung 1254) betreffende Urkunde die hier interessierende Nachricht, daß 1554 die Herren von Oldershausen (bei Echte) grubenhagensche Lehngüter in Rickmershausen bei der "Silberburg" besitzen. Erhard Kühlhorn hat unter anderen mittelalterlichen Wüstungen im südwestlichen Harzvorland auch diesem ehemaligen Dörfchen, das dem Lichtenstein noch näher als Förste und Dorste lag, nachgespürt und dabei erläutert: "Die Burg Lichtenstein wurde wohl zuweilen Silberburg genannt, weil sie, wie die noch vorhandenen Reste beweisen, aus hellen Gipssteinen erbaut war" [4, S. 53 u. 54 m. Anm. 64].

Abb. 5: Zugang der Burgruine von Süden über den Burgwall (s.a. Abb. 2)

Ähnlich hat sich früher schon Max [6, S. 79] geäußert, doch als Variante zur Deutung des Burgnamens Lichtenstein folgende Vermutung geäußert: 1303 war eine Silberburg Eigentum oder Besitz der niederadligen Familie Letgast und stand im Kilchspiel Nienstedt. So könnte Burg Lichtenstein oder Lechtenstein ihren Namen von den Letgasten oder Lechtgasten erhalten haben. Beiläufig sei erwähnt, daß nach Kühlhorn [4, S. 53 - 61] die Siedlung Ricmanneshusen in 155 m NN 13 m höher als die damals stark mäandernde (ihr gewundenes Flußbett wechselnde) Söse vor Überschwemmungen geschützt war und aus der 300 m südlich der Burg Lichtenstein entspringenden Ricmanneshuser Beke hochwertiges, weiches Wasser erhielt; auch die Qualität des Ackerbodens war für mittelalterliche Verhältnisse gut gewesen. Das Wüstwerden des Dörfchens - anscheinend noch im 14. Jahrhundert - führt Kühlhorn einmal auf die spätmittelalterliche Agrarkrise, zum anderen auf die damals bessere Verkehrsanbindung von Dorste an zwei sich dort treffenden Fernstraßen zurück, welche die Einwohner mehrerer kleiner Siedlungen des Umfeldes anzog und zur Aufgabe ihrer bisherigen Wohnsitze veranlaßt haben wird [4, S. 60 u. 61].

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erscheint der Name Lichtenstein nur noch einmal in einer Urkunde vom 2. November 1567, wonach Herzog Wolfgang von Grubenhagen (l567 - 1595) seinem Bruder Philipp (gest. 1596) in Verbindung mit vielen anderen Regelungen und Vereinbarungen nach Bedarf Brennholz aus dem Lichtenstein zur Verfügung stellt [6,1862, S. 372], doch scheint es sich hier nicht mehr um die Burg, sondern vielmehr um den gleichnamigen Flur- bzw. Forstortsnamen zu handeln. So teilt Stolberg [7, Nr. 278] dazu mit: "1567 ist die Burg verlassen und scheint verfallen zu sein."

Benutzte Schriften:

[1] Bode, A. (1928): Reste alter Hüttenbetriebe im West- und Mittelharze: in: Jb. d. Geograph. Ges. zu Hannover f. d. Jahr 1928, S. 141 - 197 (Hannover).

[2] Bode, G. (1908): Burg Lichtenstein bei Osterode: in: Zeitschr. d. HarzVereins 46. 1. Heft. S. 68 - 76 (Wernigerode).

[3] Denecke. D. (1978): Erzgewinnung und Hüttenbetriebe des Mittelalters im Oberharz und im Harzvorland; in: Archäol. Korr.-Blatt 8 - 1978. H. 2, S. 77 - 85 (Röm.-German. Zentralmuseum Mainz, Forschungsinstitut f. Vor- u. Frühgeschichte).

[4] Kühlhorn. E. (1965): Mittelalterliche Wüstungen im südwestlichen Harzvorland; in: Harz-Zeitschr. 17, S. 27 - 78 (Goslar).

[5] Lommatzsch, H. (1955): Der Westharz im Spätmittelalter (Sonderheft d. Leseheftreihe "Harzheimat" d. Kreislehrerverbandes Zellerfeld; Clausthal-Z.).

[6] Max, G. (1862): Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen. 1.Tl. (Hannover).

[7] Stolberg, F. (1968): Befestigungsanlagen im und am Harz von der Frühgeschichte bis zur Neuzeit. Ein Handbuch (Forschungen u. Quellen z. Gesch. d. Harzgebietes Bd. IX; Hildesheim).

[8] Timm, A. (1956): Wohnturm - Bergfried - Spiker - Kirchturm. Zur Entwicklungsgeschichte des Turmes am Harz: in: Harz-Zeitschr. 8. S. 63 - 74 (Bad Harzburg).

Dipl.-Ing. G. Laub, Talstr. 32, 38642 Goslar

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