- von Josef Koch - An der Landstraße von Northeim nach Herzberg liegt dort, wo diese bei Gieboldehausen einen Winkel bildet, auf einer seichten Anhöhe der sogenannte Armenhof, auch Hospital, Siechenhof oder Armenhaus in alten Rechnungen genannt, ein Asyl für alte oder arbeitsunfähige arme Leute. Wie alte Amtsrechnungen auswiesen, die aber bei dem großen Brande von 1850 verloren gegangen sind, ist der Armenhof eine Stiftung der Herren von Grona und Entzenberg. Ersterer war 1445 Vogt in Gieboldehausen, während letzterer 1479 Vogt in Duderstadt war. Das Jahr der Gründung ist nicht bekannt, da die Stiftungsurkunde 1694 bei dem größten Brande, der Gieboldehausen betroffen hat, verbrannt ist.
Jeder Angenommene hatte später 20 Taler an die Hospitalverwalter zu zahlen. Dafür bekamen die Insassen jährlich außer freier Wohnung und einem Gemüsegarten von einem Morgen noch 243 Mark. Auf die Festtage Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Kirchweih erhielten sie 10 Mark Fleischgeld sowie jährlich 20 Mark Holzgeld. Stirbt ein Insasse, so wird für freie Beerdigung gesorgt. Der Verwalter, aus den Mitgliedern des Kirchenvorstandes gewählt, besorgt unter Aufsicht des hiesigen Pfarrers die Verwaltung des Armenhofes. In älteren Zeiten erhielt jeder Insasse vom hiesigen früheren Amte 8 Scheffel Korn, 2 3/5 Scheffel Malz und 1 Rtlr. 8 gute Groschen. Vom Hospitalvermögen wurde ihnen 1 Malter Holz, 3/5 Morgen Garten und 8 gute Groschen 6 2/3 Pfg. Fleischgeld zugeschossen. Sowohl die mainzische als auch die preußische Regierung ließen regelmäßig 8 Malter Korn, 2 Malter Malz und 6 Rtlr. 16 gute Groschen dem Hospital laut alter Rechnungen verabfolgen. Seit dem 1. Juni 1808 bis 1814 wurde diese Beisteuer nicht mehr geleistet. Erst unter der Herrschaft Hannovers wurde die Abgabe wieder entrichtet. Im Jahre 1840 ist diese Verpflichtung mit 3000 Mark abgelöst. Von den Zinsen des Gesamtvermögens, das 7000 Mark betrug, wurden die Insassen dann unterhalten. GPS-Koordinaten KOCH, Josef (1958): Der Armenhof.- In: Gieboldehausen - Geschichtsbilder aus einer Fleckengemeinde, S. 71-72, Mecke-Druck, Duderstadt |