Der Burgenforscher Dr. Ing. Friedrich Stolberg schrieb 1968 in seinem Buch
„Befestigungsanlagen im und am Harz von der Frühgeschichte bis zur Neuzeit“


311. Sangerhausen, Burg in Einzelteilen erhalten. Sangerhausen, Kr. Sangerhausen, Bez. Halle (Merseburg).

Name: Sangerhausen, Altes Schloß, Schloßberg.

Meßtischblatt: 2601/4533 Sangerhausen; O 7,8; N 11,1.

Allgemeine Lage: Am Ostflügel des südlichen Vorharzes über der Niederung von Gonna und Helme, westlich des Blankenheimer Sattels (Gau Friesenfeld).

Örtliche Lage: 185 m NN an der südöstlichen, höchsten Ecke der Altstadt im Zuge der gesamten Stadtbefestigung.

Baugrund: Mittlerer Buntsandstein.

Baumaterial: Sandstein als Bruch- und Werkstein.

Beschreibung: Die Burg bildet den südöstlichen Eckpfeiler der Stadtbefestigung. Gegen das nach Süden und Osten ansteigende Gelände breiter Graben, der sich beiderseits als Stadtgraben fortsetzt. Gegen die Stadt ist die Burg durch hohe Futtermauern und einstige Zwingermauern abgeriegelt. Burgplatz ca. 50X120 m mit Erstreckung Ost-West. Zugang von Westen her durch den teilweise abgetragenen Torturm. Innerhalb der Burg vollkommen erhalten der 30 m lange Palas mit kreuzgewölbtem Erdgeschoß über Bündelpfeilern, 13./14. Jh. Das Obergeschoß 1446 erneuert. Östlich anschließend das 1609 erneuerte Kornhaus. Beide Gebäude mit zwei Obergeschossen und Satteldächern. Auf der Nordseite rechteckiger Mauerturm mit gekuppelten Fenstern und Fensternischen. Jetzt ohne Dach.

Geschichte: Der Ort zuerst erwähnt 991 als kaiserlicher Besitz Ottos III. Ort und Herrschaft sächsischer Besitz mit gesonderter Grafschaft 1056. Anfang 12. Jh. Thüringen, dann Wettin. Ursprung der Burg mit Gründung der Herrschaft anzunehmen, jetzige Anlage ca. 1260. Erste urkundliche Nennung der Burg erst 1271. 1291 an Otto IV. v. Brandenburg verkauft, 1345 Braunschweig-Göttingen; seit 1372 wieder Haus Wettin, bei dem Sangerhausen bis 1815 verbleibt. 1446 Erneuerung der Burg durch Herzog Wilhelm III., 1609 Umbau des Kornhauses. Die Burg wird zu dieser Zeit als Herrensitz aufgegeben und diente fortan nur noch als Gefängnis, Speicher usw.

Lit. u. Abb.: B.u.KDm. Prov. Sachsen V S. 84 f. Abb.; Grimm, 1958 Nr. 595 u. K. Abb. 42; Tillmann, S. 927 u. Atl. K. 27 d.

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