Realteilungen usw. ab 1825

Schon vor Mitte des 18. Jahrhunderts waren Bestrebungen im Gange, gewisse Besitzklarheiten zwischen einzelnen Dörfern, Ämtern, Domänen usw. zu schaffen. Anlaß gaben Meinungsverschiedenheiten über Weidenrechte usw. 1842 kam es zu einer solchen Bereinigung (Generalteilung). In den Rezessen und Protokollen ging es um die gemeinschaftliche Nutzung und Abgrenzung von Gebieten wie Hutweiden, Koppelweiden, Waldweiden, wie Eichenkrücker zwischen den Gemeinden

        1. Hattorf und Elbingerode und den Domänen Hattorf, Düna, Herzberg und Pöhlde.
        2. Zwischen den Gemeinden Hattorf und Pöhlde und den Domänen Hattorf, Herzberg und Pöhlde;
        3. zwischen den Gemeinden Hattorf und den Domänen Hattorf, Düna, Herzberg und Pöhlde;
        4. zwischen den Gemeinden Hattorf, Wulften, Pöhlde. Genannte Flurstücke sind der Eichenkrücker und die Aue, der Dreische Bezirk, Düna und die Ohlandswiesen.
Alles dies wurde dann 1842 - 43 bereinigt und in einem Rezeß festgelegt und mit allseitiger Zustimmung anerkannt. Damit sind die bis heute gültigen Gemeindegrenzen festgelegt worden. Trotzdem in der Zwischenzeit viele Ländereien an den Flurgrenzen an auswärtige Besitzer verkauft sind, z.B. in der jenseits des Rotenberges gelegenen Feldmark Roitshausen, die auch zu Hattorf gehört, haben nur noch wenige Hattorfer Bürger Grundeigentum.

Alle diese Teilungen, zu denen auch die Teilung bzw. Neuaufteilung des Waldbesitzes gehört, wurden etwa bis 1899 durchgeführt. Es war eine Verkopplung größerer Art.

In der Hattorfer Feldmark wurde der gesamte Grund und Boden in Güteklassen eingeteilt und neu vermessen. Viele Kilometer Feldwege neu geschaffen (vorher gab es kaum welche). Ein Mann namens Häseler führte die Verkoppelung durch. Bei der Neuverteilung wurden Wünsche, soweit als möglich erfüllt und jeder bekam mit mehr oder weniger Freude seinen neuen Acker möglichst zusammen an einem Stück zugewiesen. Die vorhin genannten Hutweiden, Koppelweiden und gemeinschaftlich genutzte Flächen wurden mit aufgeteilt. Die Bauern bekamen dadurch wohl mehr Land; die Feldmark, d.h. die landwirtschaftliche Nutzungsfläche wurde kleiner. Warum? Die erstgenannten staatlichen Güter (Domänen) wurden an den Krücker verlegt und aufgeforstet, wie oberer Heiligenberg und Bruchberg usw. Hier sieht man noch teilweise die alten Äcker, die durch ihr wiederholtes Zusammenpflügen am Rande tiefe Furchen und in der Mitte erhöhte Rücken aufweisen. Diese Felder waren teilweise hunderte von Metern lang und schmal wie ein Handtuch (Volksmund). Mit der neuen Einteilung verschwanden auch allzuviele Hecken usw., die der kleinen Kreatur Schutz vor Wetter und Feinden gegeben hatte. Die 3-Felder-Wirtschaft wurde abgeschafft, d.h. vor der Verkoppelung wurde u.a. die Körnerfrucht westlich des Dorfes angebaut, die Hackfrüchte östlich usw. Da es nur wenige Wege gab, war das auch nicht anders möglich, denn nach dem Schnitte fuhr der eine über den anderen Acker, wenn er den seinen nicht erreichen konnte. Ein Teil der Flur war immer Brachfeld, d.h. es wurde nicht bebaut. Es mußte sich ausruhen, um wieder eine Ernte zu bringen.
 

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