Während der Verkoppelung wurden auch die Wege Straßen, die inzwischen gebaut waren von der politischen Gemeinde übernommen. Dort wo es der Boden zuließ, pflanzte die politische Gemeinde zu ihrem alleinigen Nutzen Obstbäume in der Feldmark an.

In der Verkoppelung wurde am 15. März 1899 die politische Gemeinde Hattorf als Verwalter der Feldmarksinteressentschaft bestimmt. 1950 wurde in einer Versammlung der Feldmarksinteressentschaft ein neuer, von der politischen Gemeinde unabhängiger Vorstand gewählt und von der politischen Gemeinde bestätigt. Letztere ist daher von Ihrer Pflicht, die Feldmark zu verwalten, entbunden. Der neue Vorstand ist somit alleiniger Bevollmächtigter.

Im Jahre 1898, also nach der Verkoppelung meldete sich Ihre Exzellenz, der Herr Oberpräsident Graf Stollberg und der Präsident der Generalkommission an (Verkoppelung), um die angelegten Straßen, Wege und Brücken sowie die Flüsse zu besichtigen, um Beihilfe zu gewähren. Die ganze Ortschaft wurde geschmückt, Ehrenpforten erbaut. Die Vereine, die Feuerwehr zusammengetrommelt, eine Umziehkapelle beschafft, dazu gab die Gemeinde bis 125 Mark (so heißt es) aus. (Nach dem damaligen und heutigen Preis für ein Glas Bier sind es heute 1.250 Mark und mehr).

Die Forstgenossenschaft hat einen Waldbesitz von etwa 750 ha. Es entfällt auf jede Stelle etwa 14 Morgen Wald. Vor alten Zeiten war jeder, der ein Haus baute, von dem Tage an gegen ein Entgelt holzberechtigt, an dem der Rauch aus dem Schornstein ging. (Der Anspruch erlischt, wenn ein Haus abbrennt, abgerissen und nicht wieder aufgebaut wird). Dieses Recht wurde vor unbekannter Zeit abgeändert, so daß nach dem Tage X gebaute Häuser keinen Anspruch auf Holz hatten. Bis nach dem ersten Weltkrieg bekamen die sogenannten Hüselinnen (Heurlinnen), das sind die späteren Anbauer, noch teilweise diese Braken, auch bis heute gibt es mal einen Haufen Wellen für Arme (d.h. heute aber wirtschaftlich Schwache).

Um diesen Waldbesitz hat die Realgemeinde, denn daraus ist die Forstgenossenschaft bei der Realteilung hervorgegangen, über 10 Jahre mit dem Fiskus geklagt. Am 5. Dezember 1855 leisteten folgende Herren einen Eid, daß die Hattorfer Einwohner mindestens 20 Jahre vor 1818 ihr Holz aus den fraglichen Forsten bezogen hatten: Schafmeister H. Schirmer, Zimmermeister Heinrich Jacob Lohrengel und Ackermann Wilhelm Wemheuer. Am 25.8.1860 wurden die Realgemeinden der Dörfer Hattorf, Wulften, Elbingerode, Pöhlde mit einer Fläche von 9.431 Morgen, 67 Ruthen insgesamt von dem königlichen Finanzministerium Abtl. Domänen und Forsten abgefunden. Diese Waldfläche wurde im Rezeß vom 10.6.1864 unter den Realgemeinden der genannten Dörfer aufgeteilt. Hattorf bekam etwa 750 ha, zur Zeit waren es 272 Forstgenossen, davon 5 mit halber Stelle. Die politische Gemeinde hat 3 Anteile auf 3 Häuser.

Ein interessantes Gespräch aus diesem Prozeß hat sich von Mund zu Mund bis heute erhalten. Ein Richter fragte einen Hattorfer Vertreter: "Ist denn die Gemeinde das Klagen noch nicht satt, wo hat denn die Gemeinde das Geld her?" Der Beklagte sagte: "Wie könnt noch tan (10) Joahre klogen, wie hewet ne Gemaneschöperege da nümet we dat Jeld rut." In den größeren Orten wie Städte geschah ähnliches: Dort wurde es vielfach Stadtwald und Gemeindewald.
 

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