Die Realgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist Besitzer bzw. verwaltet und unterhält die Flußläufe der Oder, Sieber und Steinlake sowie verschiedene Ödländereien, betreibt die Schäferei und ist Besitzer des Schützenhauses mit dem Schützenanger. 1964 - 65 baute sie das alte Schützenhaus mit einem Kostenaufwand von rd. 350.000 DM aus und setzte einen Wirt hinein. Die Auseinandersetzungen zwischen den genannten Partnern über Weiderechte dauerte etwa 1815 - 20 bis 1900 an, d.h. bis zur letzten Verkoppelung. Man unterscheidet zwischen erster und zweiter Teilung usw. Beschwerden über verschwundene Akten und Prozesse wurden geführt. Einer wurde sogar verloren. Es war sehr teuer; deshalb mußten die Schafe sogar bis Nordhausen in fremde Hürden gegeben werden. Auch in Hattorf selbst hatten Viehbesitzer nicht immer das Recht, eigene Hürden zu halten, d.h. sie mußten das Vieh in die Hürden des Fiskus treiben. Berge von Akten mußten schon damals gewälzt werden. Eide geschworen, um den Besitz zu erhalten. Der Untertanenton klingt durch Akten, als sei es noch heute zu hören. Aber auch damals schon verstanden die Menschen ihr Recht zu erkämpfen. Die herrschaftlichen Flächen betrugen nach einem Vertrag vom 20.12.1831 1/3 der gesamten Feldmarksflächen, dazu noch 150 Morgen aus der verbliebenen 2/3-Fläche, d.h. von Weide und Ackerland ohne Wald und Wiesen. Um eine lebensnahe Wiedergabe der Klage um den Besitz eines Teiles des Rothenberges zu geben, sei hier die Abschrift eines Protokolles über die Verhandlung wiedergegeben. "Geschehen Amtsgericht Herzberg Abt. 11 öffentliche Sitzung den 12. März 1856 I n Berufungssachen der Syndeken der Gemeinde Hattorf Amt Herzberg, Heinrich Wemheuer und Andreas Grobecker in Hattorf Kläger w i e d e r den Anwalt der Königlichen Dominienverwaltung in Hannover Beklagten, w e g e n H o l z b e r e c h t i g u n g waren in dem in Folge des von der Königlichen Oberstaatsanwaltschaft gewordenen Antrages auf heute zur Ausschwörung angesetzten Termine erschienen, 1. Andreas Keune, Bauermeister August Kiekenap, Ackermann Jakob Schüssler, Schafmeister Heinrich Schirmer, Zimmermeister Heinrich Jacob Lohrengel, Ackermann Wilhelm Wemheuer sämtlich aus Hattorf im Beistand des Obergerichtsanwalts Dr. König aus Osterode mit dem vorbezeichneten Syndaken," - Diese Herren mußten bezeugen, daß Hattorf schon immer sein Holz aus dem Rothenberge bezogen hatte, Ablösung des Zehnten usw. Über die Ablösung des sogenannten Fruchtzehnten zeugt die Fotokopie in dieser Schrift, auch der kleine Fleischzehnte ist hier erwähnt. Er betraf wohl in erster Linie Hühner und Gänse usw. Der große Fruchtzehnte wurde 1843 - 48 teilweise auch mit Grundbesitzes der |