reform im Jahre 1948  10 Jahre grundsteuerfrei. Dieses ergab im Jahre 1962 einen Steuerausfall von etwa 13.000 DM.

Auszug aus dem Haushaltsplan 1897
 
Gebäudesteuer89 %)
Grundsteuer89 %)Einnahmen sind nicht verzeichnet
Gewerbesteuer89 %)

Einkommensteuer einschl. der vom Eisenbahnfiskus zu zahlenden 57 %

Wenn die Einnahmen nicht reichen, soll eine Betriebssteuer bis 50 % erhoben werden.

Die Gemeinde beschäftigt zur Zeit einen Beamten, 6 Angestellte und 7 sonstige Kräfte - teils halbtags.

Seit 1950 erhebt die Gemeinde ihre Steuern selbst.

Steuerhebesätze aller Realsteuern 320 %.

Die Steuerkraftzahl 1964 beträgt je Einwohner 42,85 DM (Wulften DM 71,93). Die Gemeinde steht somit bei 40 Gemeinden im Kreis an 25. Stelle. (Die Steuerkraftzahl ist eine Meßzahl, die mit den wirklichen Einnahmen wenig zu tun hat).

Die Schulden betrugen am 31.12.1964 insgesamt 1.707.000 DM, das macht je Einwohner 413,32 DM (Landesdurchschnitt 332,16 DM - Bezirksdurchschnitt 492,30 DM). Rangfolge im Kreis an 11. Stelle.

Davon wurden aufgenommen:
 
auf dem Kreditmarkt
1.264.000
 DM
=
74 %
von Gebietskörperschaften, Land usw.
443.000
 DM
=
26 %

Rentierliche Schulden insgesamt 1.096.000 DM; das sind je Einwohner 265,38 DM. Diese verteilen sich wie folgt:
 
Wohnungsbau
21.000
  DM
Grundvermögen
151.000
  DM
Bauland, Wasserleitung
924.000
  DM

Die unrentierlichen Schulden betrugen insgesamt 611.000 DM; das sind je Einwohner 265,38 DM. Diese verteilen sich wie folgt:
 
für Schulen
332.000
  DM
für Straßen, Wege und Brücken
261.000
  DM
für öffentl. Einrichtungen, Feuerschutz usw.
18.000
  DM

Damit steht die Gemeinde Hattorf an 10. Stelle im Kreis.
Die Schulbaukassenbeiträge, die für 1966 mit 1.000,-- DM je Lehrer berechnet sind, erfordern für 16 Lehrer 16.000 DM. Diese Beträge bleiben Eigentum der Gemeinde, d.h. sie werden, wenn keine Schulen mehr zu bauen sind, zurückgezahlt (von den Gemeinden, die sie geliehen haben). Den Schulden für Schulbauten steht also Vermögen gegenüber.
 

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