reform im Jahre 1948 10 Jahre grundsteuerfrei. Dieses ergab im Jahre 1962 einen Steuerausfall von etwa 13.000 DM. Auszug aus dem Haushaltsplan 1897
Einkommensteuer einschl. der vom Eisenbahnfiskus zu zahlenden 57 % Wenn die Einnahmen nicht reichen, soll eine Betriebssteuer bis 50 % erhoben werden. Die Gemeinde beschäftigt zur Zeit einen Beamten, 6 Angestellte und 7 sonstige Kräfte - teils halbtags. Seit 1950 erhebt die Gemeinde ihre Steuern selbst. Steuerhebesätze aller Realsteuern 320 %. Die Steuerkraftzahl 1964 beträgt je Einwohner 42,85 DM (Wulften DM 71,93). Die Gemeinde steht somit bei 40 Gemeinden im Kreis an 25. Stelle. (Die Steuerkraftzahl ist eine Meßzahl, die mit den wirklichen Einnahmen wenig zu tun hat). Die Schulden betrugen am 31.12.1964 insgesamt 1.707.000 DM, das macht je Einwohner 413,32 DM (Landesdurchschnitt 332,16 DM - Bezirksdurchschnitt 492,30 DM). Rangfolge im Kreis an 11. Stelle. Davon wurden aufgenommen:
Rentierliche Schulden insgesamt 1.096.000 DM; das sind je Einwohner 265,38 DM. Diese verteilen sich wie folgt:
Die unrentierlichen Schulden betrugen insgesamt 611.000 DM; das sind je Einwohner 265,38 DM. Diese verteilen sich wie folgt:
Damit steht die Gemeinde Hattorf an 10. Stelle im Kreis. |