Alle diese Besitztümer, die teils durch uns, teils durch andere Gläubige der kirche zu Palithi überwiesen sind, bestätigen wir auf Grund königlicher und kaiserlicher Freigebigkeit als Stiftung für die Mönchsbrüder. Ferner bestätigen wir die Zehnten, die von dem ehrwürdigen Hatto, Erzbischof von Mainz, auf unsern Vorschlag und zum Nutzen der genannten Kirche unwiderruflich bewilliget worden sind und einige andere von den Mönchen der genannten Kirche eingeführten Neuerungen.

Wir bestimmen ferner, daß kein Graf, kein Krieger, kein Richter und überhauptkeine Person in der genannten Kirche oder ihrer Güter irgendwelche Amtsgewalt ausüben, ihre Güter auf irgendwelche Weise zu unrecht betreten, schädigen oder entfernendarf, sondern alle sollen unverletzt erhalten bleiben und dauernd für die Erhaltung der Mönche dienen.

Wenn aber jemand durch irgendwelche List, Betrug oder Gewalt die Güter genannter Kirche zu schädigen sich vermißt, der sei verflucht und vom Reiche Gottes und der Gemeinschaft der heiligen Kirche für jetzt und immer ausgeschlossen und sein Teil sei für immer mit Satan und seinen Engeln. So geschehe es!

Damit aber diese, kraft unserer Macht vollzogene Übergabe bei allen Gläubigen für alle Zeit fest und unerschüttert bleibt, haben wir vorstehende Urkunde durch Beidruck unseres Siegels zu zeichnen befohlen und mit eigner Hand, wie unten sichtlich, vollzogen.

Gegeben 16. Mai im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 952, Vollzogen zu Palithi - Amen.
 

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