Tillys Brief Der Brief den Generalissimus Graf Tilly, der Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armee, am 9. Juli 1623 von Gieboldehausen aus an Herzog Christian von Lüneburg - Celle, den Landesherrn des Fürstentums Grubenhagen, richtete, hatte folgenden Wortlaut: "Ich fuege demnach Euer Fürstlichen Gnaden unterthänig vernehmen, das ich alle und jede Beschwerde von Euer Fürstlichen Gnaden angehörigen Dorffschafften, Dieneren und Unterthanen von meinem untergebenen Kriegsvolcke die verlittenen Tage begegnet, mit höchster Condolenz und zum Wehmüthigsten vermerckt, auch genzlich Gedanken und Mutmaßung stehe, die Ansteckung Euer Fürstlichen Gnaden Dorffes H a t t o r f und anderer Örter, darob ich ein besonderes Mißfahllen empfunden, rühre her von anderen widerwärtigen und übel affektionierten, welche durch dergleichen verschlagene Mittel in Eurer Fürstlichen Gnaden Gemueht ein Mißtrauen zu erwecken und die kaiserliche armee bey deroselben und menniglich verhaßt zu machen Hoffnung geschöpffet. Denn meine bey dem Kriegswesen bis dahero geführte Ordinanz (d. Aufführung), mich deswegen auff die Erfahrung und aller ehrliebend Cavaliere Beuhrkundung betzogen, ertheilt mir vor der gantzen erlichen Welt Zeugniß, das ich den laydigen verderblichen Brand, welch doch wohl andere vohr das Prinzipal und Hauptstück ihrer Kriegsverfassung halten, und zu solchem schedlichen Effekt eigens hohe Offiziere mitt großem sold bestellt und angenommen, sondern jedeweil abscheulich detestiert (= verabscheut), inmaßen diejenigen aus meinen Soldaten, auf welche nur der allergeringste verdacht des an Eurer Fürstlichen Gnaden Dorffschaften begangenen Frevels gehafftet, in beysein und angesicht Eurer Fürstlichen Gnaden Diener mit Leibes und Lebensstrafe alsobald durch mein Geheiß belegt worden. Es gelangt deshalb an Eure Fürstliche Gnaden meine unterthenige Bitte: Es geruhen dieselben, berürte Feuersgefahr und deren Uhrsache meiner Persohn nicht beyzumeßen, sondern diese feste zuversicht dem fürstlichen Gemuete zu imprimieren, das Euer Fürstlichen Gnaden gehöriger Landts und Leutte Conservation (= Schonung) ich bey der Armee selbst recommandiert seyn lassen will. Es wehre aber meines unvorgreiflichen wißens nicht unrahtsam, wenn Eure Fürstl. Gnaden mir einen kriegsverstendigen Commisarius zuordneten, der mich E.F.Gnaden Landbeschaffenheit nachrichtlich erinnerte, und mich sonnst in einem und andern zu dessen verschonung behufige und diensame Adresse geben könnte.
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