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Selten nur wurde eine Ausnahme gemacht und die Person, die sich selbst den Tod gegeben hatte, bekam ein "ehrliches" Begräbnis. Im Juni 1766 erhängte sich Katharina Elisabeth NN: "Sie war bei dem Schulmeister als Magd beschäftigt und in eine langjährige Krankheit verfallen, wonach eine starke Melancholie erfolgte, hat sich den 7. Juni 1766 in ihrer Kammer aufgehängt. Ihres Alters 29 Jahre, drei Wochen und 2 Tage. Weil die Freunde dieser Person sie nicht abnehmen wollten, obwohl ihr ein ehrliches Begräbnis zuerkannt war, mußten die Flurschützen von Herzberg und Hattorf die Beerdigung verrichten.
Im Juli 1817 wurde Johann Jürgen NN, ein Ehemann, unweit der Rödermühle ertränkt gefunden, nachdem er acht Tage vermißt war. Er war ein unverbesserlicher Säufer. Nachdem sein Leichnam gerichtlich besichtigt war, wurde er in die Anatomie nach Göttingen geschickt.

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