2/5
Hattorf gehörte im Frühmittelalter - wie oben bereits erwähnt - zum Sprengel des Mainzer Erzbischofs. Seit der Gründung des Klosters Pöhlde durch Mathildis, die Witwe König Heinrichs, und ihren Sohn, den Kaiser Otto I., die dem Kloster aus Ludolfinger Familienbesitz 180 Morgen Land übereignet hatten, werden die Mönche die Verpflichtung übernommen haben, unser Dorf seelsorgerisch zu betreuen. Noch heute erinnert der "Pöhlder Stieg" an den Weg, den die Prämonatratensermönche auf ihren Gängen von Pöhlde nach Hattorf benutzten.

Mit Sicherheit kann man annehmen, daß dies mindestens bis zum Jahr 1301 geschah. Leukfeld führt in seinem Antiquitates Pöhldenses eine Urkunde aus diesem Jahr an. Sie lautet: "Probst und Convent Poelde überlassen dem Herzog Heinrich (dem Wunderlichen) 6 Hufen und 5 Carien - also mehr als 180 Morgen - so sie in Hattorf hatten, mit dem dasigen Jure Patronatus (= Patronatsrecht)." Als Zeuge dieser Übergabe fungiert Ritter Eckbrecht von Hattorf.
Schon vor dieser Zeit müssen zwei Geistliche ihren ständigen Wohnsitz in Hattorf gehabt haben. Wahrscheinlich sind es Ordensbrüder aus Pöhlde gewesen. Im Urkundenbuch des Eichsfeldes (Magdeburg 1933) treten in der Urkunde 504, die am 9. August 1269 in Einbeck ausgefertigt wurde, 2 Geistliche gleichen Namens auf. Beide heißen Conradus. der eine wird Flebanus = Leutepriester, der andere Sacerdos = Priester genannt. Wörtlich heißt es am Schluß der Urkunde: "Testes (= Zeugen) sunt Condus plebanus et Conradus sacerdos in Hattorpe."

Aus dem Umstande, daß 1269 in Hattorf zwei Geistliche tätig waren, könnte man schließen, daß unser Dorf schon ein Ort mit verhältnismäßig großer Einwohnerzahl war. Wahrscheinlich oblag den beiden Geistlichen auch die Betreuung der damals noch existierenden und inzwischen eingegangenen Außendörfer Obernrode, Niedernrode, Fahrenbruch, Barkefelde, Elbeshausen und des namenlosen Dorfes im Krücker, der "Krukerensis villa". Alle genannten Orte hatten eine eigene Kirche, bzw. eine Kapelle und einen Gottesacker.
In der Urkunde XXXVI von 1321 führt Johann Wolf (Politische Geschichte des Eichsfeldes. Göttingen 1793) als Zeugen u.a. "Johannes de Hattorf sacerdos" an. Dieser wird schon von Herzog Heinrich dem Wunderlichen, dem Regenten des Fürstentums Grubenhagen, der oft auf dem Schlosse Herzberg residierte, in das Predigeramt nach Hattorf berufen sein.

Impressum / Datenschutz