Superintendent Schellhammer, der von 1577 bis 1587 in Herzberg als Superintendent und Hofprediger tätig war, führte bis zu seiner Versetzung nach Goslar die bereits erwähnten Visitationen in den Städten und Dörfern des Fürstentums Grubenhagen durch. Auch dieser gelehrte und pflichtgetreue Mann war ein Kind seiner Zeit - und abergläubisch. In seinem Bericht über die Visitation von 1579 schreibt er: "Von Zauberei soll viel Böses im Lande sein. Weil sie aber in den Dörfern einander befreundet sind, will keiner den anderen melden. Doch sind uns etliche Personen vorgestellt , welche nicht ohne Ursache verdächtigt sind. Wir haben sie erstlich ermahnet und die Amtsleute gebeten, fortan auf sie besonders achtzugeben. Gott gebe, daß sie sich bessern und einsehen, daß das Böse gestraft und sie aus dem Lande verwiesen werden." Zu dem Kapitel "Von Hexen und Zauberinnen" hier noch drei Eintragungen aus dem Hattorfer Totenregister: Im Oktober 1610 starb die alte Br_ , die eine saga = Zauberin war. Im April 1614 wurde Andreas O_ Frau, die allgemein die Güntin genannt wurde, bestattet. (Wahrscheinlich im Knickgraben.) Pastor Buhlenus bemerkt dazu, daß sie eine berüchtigte Zauberin gewesen sei. Dasselbe behauptet er auch von der Ehefrau des Andreas N.N. Sie war eine alte Verdächtige wegen Zaubers und "specimina fuerunt praesto" d.h. Die Beweise waren da. Worin sie standen, hat Buhlenus leider nicht mitgeteilt. |