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Über die mittelalterlichen Rechtsaltertümer und
ihre Denkmale in Hattorf

Zu den Zeugen mittelalterlicher Rechtsübung gehören die Tieplätze, die Gerichtsstätten, die Richtstätten und die Schandpfähle.

Die Tieplätze. Die richtige Herleitung des Wortes Tie besagt soviel wie ansagen, öffentlich verkündigen, und dazu diente auch der Dorfplatz oder Tie noch vielerorts im vorigen Jahrhundert. Der Hattorfer Tie befand sich dort, wo heute die Schapersche Bäckerei sich befindet. Dem Namen nach ist er schon längst entschwunden. Er lag, wie gesagt, im Mittelpunkt des alten Grabendorfes, welches einstmals von einem tiefen, noch heute erkennbaren Graben und dem aus dem Krücker kommenden Bächlein umgeben war. Vor 130 Jahren stand hier auch noch die alte Tie-Linde. Die "Beeke", der Dorfbach, welcher zugleich als Fahrweg diente, und die während der Verkoppelung zugelegt wurde, überquerte an dieser Stelle die alte Heerstraße. In dem Totenregister des Kirchenbuches fand der Verfasser folgende Eintragung: "1620 Hans Clapperodth beim Tyhe", 1622 V. Zacharias beim Tyhe". Als das Dorf größer wurde, wurde der Tieplatz in das Unterdorf verlegt, und zwar dorthin wo sich jetzt der Platz "Unter der Linde" befindet. Hier war auch die Stelle, wo die Jugend jenseits der Sieber ihre abendlichen Zusammenkünfte hielt. Bis zum Anfang dieses Jahrhunderts wurden auf dem Tie die Gemeindeversammlungen abgehalten. Mitten auf dem Tieplatz waren Steine zu einer Plattform zusammengefügt. Das war die Stelle, auf welcher der Bauermeister am Sonntagnachmittag Verordnungen der Behörden verlas. Die Gemeindeversammlung wurde durch den Beauftragten des Bauermeisters oder des Vogtes durch Trommelschlag einberufen. Durch aufstoßen seines Stockes eröffnete der Bauermeister die Versammlung.

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