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Im Jahre 1828 hatte die Gemeinde Hattorf beim Amt in Herzberg den Antrag gestellt, die Hude- und Weideberechtigung, welche bislang von den Nachbargemeinden in einigen Teilen der Hattorfer Flur auf Grund alter Rechte ausgeübt wurden, gegen eine angemessene Entschädigung der Weideberechtigten abzulösen. Nach der Abfindung der Berechtigten sollte ihnen das Betreten der Weiden nicht mehr gestattet sein.

I.
In dieser "Teilungssache der Gemeinde Hattorf" waren am 13. Januar 1829 folgende Einwohner Hattorfs auf dem Amt in Herzberg erschienen:

1. Ackerköter Johann Jürgen Schirmer,
2. Ackermann Johann Jürgen Lohrengel,
3. Rademacher Konrad Lohrengel,
4. Handköter Caspar Klaproth und außerdem der von dem Syndicis (Mitgliedern des Gemeinderates) wegen seiner genauen Kenntnis der Feldmark und der Gerechtsame zugezogene Gemeindehirte Ludwig Klaproth.

In dieser Sitzung gaben die Hattorfer die Größe ihrer Feldmark und deren bisherige Benutzung an:

A. An Ackerländerei und Wiesen folgende Distrikte:
 

1.
Das Steinfeld. Es erstreckt sich von dem westlichen Teile des Dorfes bis an den Pöhlder Stieg und umfaßt etwa 1139 Morgen. Der Boden ist teils lehmig, teils sandig.
2.
Die Lehmkuhle und der Ohberg. Beide Flurteile liegen über der Herzberger Grund und erstrecken sich von dort bis an die Aue und an den Pöhlder Stieg. Dieser Distrikt ist 358 Morgen groß. Der Boden besteht aus fruchtbarem angewehten Löß.
3.
Das Steinfeld. Es liegt zwischen der Scharzfelder Landstraße und der Oder, umfaßt 234 Morgen. Schlechter steiniger Boden.

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