3/12
17.Die Röder-Holz Wiesen reichen von der Wulftener Grenze bis an den Wiedenkamp, 132 Morgen trockener Boden.
18.Das Kleebleek und das Hundebleek. Zwischen dem Speckenbusche und dem Fahrenbruche. 82 Morgen steiniger Boden.
19.Die Speckenbusch-Wiesen, reichen vom Wiedenkampe bis an Wolters Bucht und umfassen 124 Morgen steinigen Bodens.

Alle Ackerländerei wird in 3 Feldern - Winterfeld - Sommerfeld und Brachfeld - beweidet.

Die Vorschrift der Zehntordnung, daß nur der vierte Teil des Brachlandes mit Sommerfrüchten bestellt werden dürfe, wird jedoch nicht mehr beachtet. Die Hattorfer Landwirte sind schon seit langer Zeit genötigt gewesen, zwei Drittel des Brachlandes zu besömmern. Sie könnten sonst die Abgaben an die Obrigkeit nicht aufbringen. Es blieb also nur ein Drittel des Ackerlandes jeweils als Brachland liegen. Die gesamte Ackerländerei ist mit Ausnahme eines geringen Teiles von Kirchenland zehntpflichtig. Die in einigen Gegenden hergebrachte Verpflichtung, das vor Michaeli die Roggenstoppeln nicht umgebrochen werden dürfen, und vor Johannistag das Brachland nicht gepflügt werden darf, besteht hier nicht. ("Ein jeder kann felgen und pflügen, wenn er es für gut befindet.") Die Wiesen werden eingeteilt in Grummet-, Herbst- und Brachwiesen.

Im Frühjahr werden die Wiesen bis zum 1. Mai behütet. Nach der Aberntung im Herbst werden die Pferde auf die Wiesen vom Dorf bis an Deppes Büh getrieben. Von der Aberntung bis Martini ist ist alles übrige Großvieh aus sämtlichen Wiesen unter dem Dorfe. Von Martini an werden alle Wiesen mit Schafen behütet.

Die Aberntung der Wiesen erfolgt willkürlich. Die Brachwiesen und diejenigen Wiesen, die früher Land gewesen sind, dürfen, wenn das Feld, in dem sie liegen Brachfeld ist, mithin jedes dritte Jahr, nicht abgeerntet werden.

Impressum / Datenschutz