Sie müssen vielmehr jedes dritte Jahr ganz zur Hude und Weide liegen bleiben. B. An Ängern und Triften sind folgende Distrikte vorhanden: 1. | Der Pfingst- und Klusanger und der Fahrenbruch, zwischen der Stallstelle und dem Rotenberg, 230 Morgen steiniger Boden. | 2. | Die untere, mittlere und obere Trift nebst dem Haselwehr und dem Fahlbrunnen. Zwischen dem großen Brunnen und dem großen Bleeke, 35 Morgen Steinboden. | 3. | Das Stockenbleek, der mittlere und der Schützenanger, dicht vor dem Dorfe belegen, 60 Morgen Steinboden. | 4. | Der Deich-Anger(Teichanger), über dem Dorfe bis ans Krückerholz, 80 Morgen, meist steinig. | 5. | Woltersbeek-Anger, 15 Morgen, teils trockener, teils nasser Boden. | 6. | Der Stengelnteich(Steckel) zwischen Bruchberg und Krückerholz, 5 Morgen nasser Boden. | 7. | Der sog. Graben und im Grabendorfe, 2 Morgen Lehmboden. | 8. | Vor dem Steinberge über den Ellern, 3 Morgen steiniger Boden. | 9. | Das breite Tal, 8 Morgen groß, nasser Boden, liegt an der Rotenbergswiese. | 10. | Sämtliche Änger und Triften, die vorgehend aufgeführt sind, werden als Hude und Weide benutzt. |
II. Die Eigentumsverhältnisse der vorstehend aufgeführten DistrikteDie Ackerländereien und Wiesen gehören einzelnen Bewohnern des Dorfes Hattorf. Eine Ausnahme bilden mehrere herrschaftliche Meierhöfe, Lehmland, völlig teilbares und freies Eigentum: |