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Die Hattorfer Zeugen gaben für die letzten 10 Jahre folgenden Durchschnitt an (Jede Viehgattung hatte einen eigenen Hirten):
1.An alten Pferden, welche Tag und Nacht auf der Weide sind, 284 Tiere,
2.An Füllen 41 Tiere (1968 70 Pferde)
3.An Kühen und Rindern 733 (1968 1377)
4.An Schweinen 744 (1968  1973)
5.An Gänsen etwa 1500 (1968 33)
6.An Schafen und Lämmern 5500 (1968 125)
7.An Ziegen 91 (1968 0)

Die Hattorfer durften nur zur Winterweide einen eigenen Schafhirten halten. Im Sommer mußten sie die Schafe in die Hürde der Domäne Hattorf bringen. Diese mußte die Hirten lohnen, die Hürden in Besserung halten, die Wartung und die Heilung der Schafe betreiben und auch für die Wäsche vor der Schur sorgen. Dafür genießt das Vorwerk den Hürdenschlag und die Milch. Bis zum Jahre 1807 durften die Hattorfer 1100 Schafe eintreiben, der Pächter indes war nur zur Einnahme von 800 Schafen bereit. Deshalb klagte die Gemeinde bei der Präfektur in Heiligenstadt gegen die Königliche Domänenkammer. Die Gemeinde verlor diesen Prozeß unter großen Kosten. (Das war in der Zeit, als Hattorf noch zum Königreich Westfalen gehörte.) Der Pächter des Vorwerkes Hattorf nahm in den folgenden Jahren ganz willkürlich nur 300 - 400 Stück Schafe in die herrschaftlichen Hürden auf. Die Hattorfer waren nunmehr gezwungen, ihre Schafe im Sommer bis nach Nordhausen und weiter ins Preußische zu treiben. Sie durften sie zu Urbani (25. Mai) zur Schur nach Hattorf holen und so lange in der Feldflur hüten, bis sie wieder getrocknet waren und die Schur beendet.

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