Regeln der Behütung1. | Die gesamte Ackerländerei wird nach der Aberntung behütet, das Brachfeld das ganze Jahr über. Früher: Zuerst Schweine und Gänse, dann erst Kühe, Rinder und Schafe. Heute: Diese Regel wird nicht mehr beachtet. | 2. | Die Herbst- und Grummetwiesen und Brachwiesen, wenn sie nicht im Brachfeld liegen, werden sie von Martini bis 1. Mai von allem Vieh behütet. Die Brachwiesen jedes 3. Jahr das ganze Jahr hindurch. | 3. | Die Änger mit besonderer Ordnung | a) | Der Pfingstanger wird bis 14 Tage vor Johannis geschont. Dann kommen für 3 Wochen allein die Pferde, dann die Kühe bis zum alten Michaelistag, von da ab mit den Schnittschafen zusammen Kühe nur bis Martine, dann beginnt die Winterweide. | b) | Der Klusanger hat dieselbe Ordnung. | c) | Das Fahrenbruch wird bis zum alten Maitag geschont, dann Pferde und Kühe zusammen. Martini kommen die Schafe hinzu. (Wenn Eicheln fallen darf unter den Bäumen kein Schaf mehr gehütet werden.) | d) | Alle übrigen Änger werden vom 6.4. bis 11.5. geschont. |
Auf diesen sämtlichen Ängern, sowie auf der Ackerländerei und den Wiesen finden nur fremde Hude- und Weideberechtigungen statt. "Privativ" behütet die Gemeinde in ihrer Feldmark nichts! |