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Regeln der Behütung
1.Die gesamte Ackerländerei wird nach der Aberntung behütet, das Brachfeld das ganze Jahr über.
Früher: Zuerst Schweine und Gänse, dann erst Kühe, Rinder und Schafe.
Heute: Diese Regel wird nicht mehr beachtet.
2.Die Herbst- und Grummetwiesen und Brachwiesen, wenn sie nicht im Brachfeld liegen, werden sie von Martini bis 1. Mai von allem Vieh behütet. Die Brachwiesen jedes 3. Jahr das ganze Jahr hindurch.
3.Die Änger mit besonderer Ordnung
a)Der Pfingstanger wird bis 14 Tage vor Johannis geschont. Dann kommen für 3 Wochen allein die Pferde, dann die Kühe bis zum alten Michaelistag, von da ab mit den Schnittschafen zusammen Kühe nur bis Martine, dann beginnt die Winterweide.
b)Der Klusanger hat dieselbe Ordnung.
c)Das Fahrenbruch wird bis zum alten Maitag geschont, dann Pferde und Kühe zusammen. Martini kommen die Schafe hinzu. (Wenn Eicheln fallen darf unter den Bäumen kein Schaf mehr gehütet werden.)
d)Alle übrigen Änger werden vom 6.4. bis 11.5. geschont.

Auf diesen sämtlichen Ängern, sowie auf der Ackerländerei und den Wiesen finden nur fremde Hude- und Weideberechtigungen statt. "Privativ" behütet die Gemeinde in ihrer Feldmark nichts!

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