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Die Gemeinde Hattorf hat außerhalb der Grenzen ihrer Feldmark Hude- und Weideberechtigungen:

A. In der Wulftener Feldmark 

1.im sogenannten Röderholze (130 Morgen)
2.daran anschließend bis zur Wulftener Ölmühle (240 Morgen)


B. In der Schwiegershäuser Feldmark 

1.255 Morgen vom Mühlenholze an bis zum Dünaer Wege (mit Düna)
2.das kleine Feld,
3.die sogenannte Försterbreite (80 Morgen)
4.Die Domäne darf vom 10. November 10 Tage die ganze Schwiegershäuser Feldmark bekoppeln.
C. In der Hördener Feldmark 
20 Morgen an der Junkernbreite mit Hördener und Dünaer Vieh.
D. In der Elbingeröder Feldmark 
1.etwa 140, Domäne Hattorf noch 50 Morgen mehr bis an die Elbingeröder Feldscheide,
2.vor der Steie,
3.auf dem Hagenberg,
4.hinter dem Pöhlder Stiege.
E. In der Pöhlder Feldmark 
230 Morgen auf dem Hagenbühe. Vom Wolfstale bis an die Herrenwiese, Hattorfer Gemeinde zusammen mit Hattorfer, Pöhlder und Herzberger Domäne und Pöhlder Gemeinde. (Fast immer hatte die Domäne mehr Vorrechte als die Gemeinde.)

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