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F. In den Herrschaftlichen Forsten 
1.Auf dem Bloßen Berge und in dem Fahrenbruche hütet die Gemeinde den Sommer über mit Kühen und Pferden allein. Martini kommen die Schafe der Domäne hinzu, 190 Morgen zwischen dem Kleebleek und dem Rotenberg, nasser Boden.
2.In der Aue, wenigstens 300 Morgen Heideboden, koppelte gleiches Weiderecht das ganze Vieh der Domänen Hattorf, Pöhlde und Herzberg zusammen mit dem großen Vieh der Gemeinden Hattorf, Pöhlde und Elbingerode. Außerdem weideten dort die Schafe der Gemeinde und Domäne Herzberg, die Schafe der Domänen Hattorf und Pöhlde den ganzen Sommer hindurch.
3.Der Eiken-Krücker (Eich-Krücker) zwischen dem Brachfelde und der Schwiegershäuser Feldmark 250 Morgen Heidboden, wurde von dem gesamten Vieh der Gemeinde und Domäne Hattorf das ganze Jahr hindurch bekoppelt.
 
IV."In ihrer Feldmark finden nun folgende Hude- und Weide-Berechtigungen Anderer statt. Berechtigt waren:
1. Die Gemeinde Wulften
2. Die Gemeinde Schwiegershausen
3. Die Gemeinde Elbingerode
4. Die Gemeinde Pöhlde
5. Die Domäne Herzberg
6. Die Domäne Pöhlde
7. Die Domäne Hattorf
8. Die Domäne Düna.

Zu 1) 150 Morgen einstige Wiesen, jetzt Ackerländerey im Röderholz mit allem großen Vieh, mit Ausnahme der Schweine (Ungefähr 350 Kühe und Rinder, 80 Pferde, 24 Füllen.) Schafe können nicht angegeben werden.

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