VI. | Zur Frage, wie die Auseinandersetzung vor sich gehen soll, können die Hattorfer keine direkten Vorschläge machen, sie wollen erst die Antwort der "provocaten" (= Beklagten, in diesem Fall die Domäne Hattorf und die weideberechtigten anliegenden Ortschaften) abwarten. "Sie gründen sich in dieser Beziehung auf ihren Viehbestand." (Der Viehbestand ist nicht angegeben. Der Viehbestand der Hattorfer Gemeinde ist größer als der der übrigen Gemeinden.) "Jedoch wollen sie nur noch bemerken, daß sie keine Grundstücke zum privatieven Eigentum abzutreten denken, sondern vielmehr wünschen, diejenigen Distrikte ihrer Feldmark, die den einzelnen Hude- und Weide Interessenten am nächsten belegen seien, diesen zur ausschließlichen Behütung abzutreten." |
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