- Kurt Wein, Nordhausen - Auf der Höhe des Weges, der von der Kuckucksmühle nach Steigerthal führt, stehen am Rande des Hesselay drei kreuzförmige Steine, die im Volksmunde den Namen "Glockensteine" tragen. Ihrer hatte sich bereits seit langer Zeit die Sage angenommen, die sich ja im allgemeinen stärker als die Geschichte erweist. Auch sie hatte sich der "Glockensteine" bemächtigt und versucht, sie als Grenzsteine oder Gerichtssteine zu deuten. Schon vor einer Reihe von Jahren hatte ich aus dem Munde eines geschichts- und heimatfrohen Mannes, der aus dem Rheinlande gebürtig und sicher schon seit seiner Jugendzeit mit der Gedankenwelt, aus der heraus das Fronleichnamsfest geboren wurde, vertraut gewesen war, eine Erklärung des Namens "Glockensteine" vernommen, die schon auf den ersten Blick so einleuchtend erscheint, daß sie es verdient, nicht der Vergessenheit anheimzufallen. Am 11. August 1264 hatte Papst Urban IV. zwecks einer besonderen Ehrung des Sakraments die Feier des Fronleichnamsfestes angeordnet. Durch Papst Johann XXII. war es dann 1316 zur Einführung der Fronleichnamsprozession gekommen, bei der die Monstranz herumgetragen wurde. Bei der feierlichen Prozession wurde an vier verschiedenen den Himmelsrichtungen entsprechenden Stellen errichteten Altären des hehren heiligen Leibes andachtsvoll gedacht. Dabei wurden die Glocken geläutet. An einer solchen Stelle, wo einst in der Zeit nach 1316 bis zur Einführung der Reformation die Fronleichnamsprozession innegehalten hatte und die Glocken feierlich erklungen waren, wurden zu Ehren der Dreieinigkeit drei Steine in Kreuzform aufgestellt. Sie haben ihren Namen von dem Läuten der Glocken erhalten, das immer dann erfolgt war, wenn in katholischer Zeit seitens der Fronleichnamsprozession die Stelle erreicht wurde, an der heute die Glockensteine stehen. Inwieweit diese Erklärung zutrifft, mögen diejenigen entscheiden, die über eine gründlichere Kenntnis der Fronleichnamsweise als mein lieber alter katholischer Gewährsmann verfügen. aus: Der Nordhäuser Roland, hrg. vom Kulturbund zur |