Versagt der Landkreis Osterode beim Naturschutz
im Trogsteingebiet?


Die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde in Niedersachsen e.V. (Sitz Osterode) bemüht sich seit Jahren um den Schutz der Karstgebiete in Südniedersachsen. Dieses geschieht durch Kooperation mit den jeweils zuständigen Naturschutzbehörden. Die Karstflächen unserer Heimat, welche für den Natur- und Landschaftsschutz eine erhebliche Bedeutung besitzen, bergen sie doch nicht nur in geowissenschaftlicher, sondern auch in zoologischer und botanischer Hinsicht eine Fülle von schützenswerten und bedrohten Formen, stellen in der heutigen Zeit meist jedoch nur noch Restflächen ehemals viel größerer Landschaftskomplexe dar, welche durch den Steine- und Erden-Abbau in ihrer Substanz angegriffen wurden und noch werden. Dieses gilt insbesondere für das Gebiet des Südharzrandes mit seinen Gipskarstarealen.

Eines dieser außerordentlich schutzwürdigen Gebiete stellt der Trogstein und seine Umgebung bei Tettenborn dar (siehe Lagekarte). Das Gebiet ist bereits erheblich zerstört, doch stellen gerade die noch verbliebenen Restflächen für die Wiederbesiedelung der Steinbruchflächen nach Abbaueinstellung, aber auch in geowissenschaftlicher Hinsicht immer noch wertvolle Gebiete dar. Der zuständige Landkreis Osterode als Untere Naturschutzbehörde ist jedoch seit Jahren nicht in der Lage, den Schutz bestimmter Teile der verbliebenen natürlichen Restflächen zu sichern. Im übrigen scheinen die Behörden mit der Öffentlichkeit in diesem Falle ein Versteckspiel zu treiben! Wie anders ist sonst der nachfolgend wiedergegebene Vorgang zu beurteilen?

Bereits im Januar dieses Jahres baten wir den Landkreis Osterode mit folgendem Brief um Auskunft:

Lagekarte des Trogsteingebietes (dunkel)
 

Betr.:Naturschutz des Gipskarstgebietes Weißensee-Fitzmühlenquelle-Großer Trogstein bei Tettenborn; meine Unterschrift zum Nachtrag des Ortsterminprotokolls v. 22.1.1981 (Besichtigung mit der Bezirksregierung) der gefährdeten Gebiete, datiert v. 13.5.1980.

Sehr geehrte Herren,

wie Sie wissen, ist das Gipskarstgebiet Trogstein und Umgebung, obwohl in höchstem Maße schutzwürdig, seit Jahren durch den fortschreitenden Gipsabbau akut gefährdet. Auf einen...
... Antrag auf einstweilige Unterschutzstellung bzw. Sicherung an die zuständige Bezirksregierung erfolgte am 22.5.1978 die Abhaltung eines Ortstermines mit Vertretern der Bezirksregierung, der Gipsindustrie und auch Ihres Landkreises. Man war sich allgemein über die Schutzwürdigkeit der noch verbliebenen Flächen, insbesondere der Steilwand der Fitzmühle bis zum Wirtschaftsweg, der zum Steinbruch Trogstein abgrenzt, einig. Es wurde vereinbart, dieses Gebiet keinesfalls in Abbau zu nehmen; das Protokoll mit Nachtrag v. 13.5.1980...
... belegt dies stichwortartig. Darüber hinaus wurden mündliche Absprachen getroffen.

In Anbetracht der außerordentlichen Schutzwürdigkeit des Gebietes, welche Ihre Behörde auch durch wissenschaftliche Stellungnahmen unserer Arbeitsgemeinschaft bekannt ist, bitten wir um Information über den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit. Wir denken, daß es außerordentlich wichtig ist, zügig im Schutz dieses Gebietes zu verfahren, dessen Schutzwürdigkeit in karstforschungsbezogenen Diskussionen mit Fachwissenschaftlern und Behörden bereits seit den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts (!) eine Rolle spielt."
28.1.1982

Dieser Brief blieb bis heute unbeantwortet! Ist diese Tatsache allein bereits verwunderlich (über ein halbes Jahr Bedenkzeit), so mag es ebenfalls sein, daß die Naturschutzbehörden hier etwas zu verbergen haben. Denn wie wir seitens der lokalen Einwohnerschaft versichert wurden, soll der Landkreis Osterode seinerzeit entgegen seinen damaligen schriftlichen (!) Zusagen das umstrittene Gebiet (s. unser Brief v. 28.1.1982) doch zum Gipsabbau zugelassen haben! Dieses wäre ein Skandal von kreisweiter Bedeutung und müßte öffentliche Diskussion finden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde in Niedersachsen fordert daher, um einen solchen Verdacht eventuell auszuräumen, eine vollständige öffentliche Darstellung der im Trogsteingebiet vorliegenden Naturschutz- und Abbaugenehmigungssituation. Anderenfalls müßte der obige Verdacht als vermutlich bestätigt gelten.

Wodurch ist es zu erklären, daß unser Verein, der sich seit Jahren uneigennütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit in bewährter Weise mit den Behörden, nicht gegen diese, um den Schutz der Reste unserer heimischen Karstlandschaft bemüht, jetzt vier Jahre im unklaren über die Naturschutzsituation im Trogsteingebiet belassen wird?

Herr Oberkreisdirektor, bitte klären Sie diese dunklen Punkte auf!

Arbeitsgeneinschaft für Karstkunde
in Niedersachsen e.V.
Der Vorstand

Wir danken der Schriftleitung der Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Weiterer Nachdruck oder Veröffentlichung bzw. Verbreitung in anderen elektronischen Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung.

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