Die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" der Europäischen Union - eine Chance für den Karst- und Fledermausschutz auch im Harz Iberg und FFH - der Auslöser Die aktuellen Auseinandersetzungen um den geplanten Kalkabbau der Fels-Werke am Iberg und die Tatsache, dass der südliche Iberg von Deutschland als Bestandteil des Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" nach Brüssel gemeldet worden ist, lassen die FFH-Richtlinie der Europäischen Union in den Blickpunkt des Karstschutzes rücken. FFH und Natura 2000 - was ist das ? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat im Mai 1992 einen zukunftsweisenden Beschluss zur Fortführung seiner gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst. Einstimmig beschloss er die Einrichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in seinen Mitgliedsstaaten. Dieses Schutzgebietsnetz trägt den Namen "Natura 2000". Das Netz Natura 2000 soll der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der EU dienen. Es hat auch verschiedene Karstbezüge, die in der deutschsprachigen Karstliteratur noch kaum beschrieben sind. 1992 war auch das Jahr des erdumspannenden Umweltgipfeltreffens in Rio. Vor dem Hintergrund der weltweiten Gefährdung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten wurde in Rio die Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, die sog. Biodiversitätskonvention, verabschiedet. Das Netz Natura 2000 ist der zentrale Beitrag der EU hierzu. Woraus besteht das Netz Natura 2000 ? Natur und Landschaft in den EU-Ländern sind sehr vielgestaltig. Das Gebiet der EU umfaßt sechs unterschiedliche biogeographische Regionen, von denen jede typische Lebensräume und Arten aufweist: die alpine, boreale, atlantische, kontinentale, mediterrane und makaronesische Region. Das Netz Natura 2000 muss Lebensräume aus der gesamten ökologischen Bandbreite der verschiedenen biogeographischen Regionen enthalten und die Beziehungen zwischen den Gebieten gewährleisten. Nur so kann es seinen Zweck erfüllen, das natürliche Erbe der EU umfassend zu erhalten. In das Netz Natura 2000 können aber nicht alle noch vorhandenen Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aufgenommen werden. Vielmehr sollen nur besonders typisch ausgeprägte Vorkommen der verschiedenen Lebensraumtypen ausgewählt werden. Worauf baut das Netz Natura 2000 auf ? Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch "FFH-Richtlinie" genannt. Das Kürzel FFH steht dabei für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten. In der FFH-Richtlinie sind Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 niedergelegt. Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist, daß jedes Mitgliedsland Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln muss, die für die in der FFH-Richtlinie genannten bestandesgefährdeten Lebensräume und Arten wichtig sind. Hierzu gehören auch Teile der europäischen Karstlandschaften. Bereits 1979 hatte der Rat der damaligen EG eine Richtlinie erlassen, welche der FFH-Richtlinie ähnelt: die Vogelschutz-Richtlinie. Die FFH-Richtlinie klammert daher die Vogelarten aus. Was soll geschützt werden ? Die wesentlichen Informationen hierzu befinden sich in den Anhängen der FFH-Richtlinie. Anhang I enthält Listen natürlicher und halbnatürlicher Lebensräume, die erhalten werden sollen, insgesamt 200 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Schutzinteresse. Anhang II der Richtlinie enthält die besonders zu schützenden Tier- und Pflanzenarten, insgesamt ca. 200 Tierarten und mehr als 500 Pflanzenarten. Anhang III benennt die fachlichen Kriterien der Gebietsauswahl: Größe und Erhaltungszustand, Repräsentativität u.a. Geschützte Lebensräume, Tiere und Pflanzen des Karstes Zu den besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach FFH-Anhang I zählen auch die Habitate des Kapitels "8. Felsige Lebensräume und Höhlen" und hier insbesondere die Biotoptypen:
8210: "Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation": Beschattete und sonnenexponierte Kalk- und Gipsfelsen mit Felsspaltenvegetation, z.B. aus Streifenfarn-Arten. 8310: "Nicht touristisch erschlossene Höhlen": Natürliche Höhlen, die Lebensraum einer spezialisierten Fauna sind oder Bedeutung als Fledermaus-Quartiere haben, mit Ausnahme ausgebauter Schauhöhlen (bei diesen können aber ggf. unerschlossene Teilbereiche dem FFH-Typ zugeordnet werden). Zu den Tierarten der FFH-Richtlinie, Anhang II, gehören u.a. viele Fledermausarten. Wie geht es weiter ? Auch einige Gebiete der Südharzer Karstlandschaft sind FFH-würdig und entspechende Bemühungen laufen. Wie nicht anders zu erwarten, hat auch dort bereits erneut der Widerstand der Gipsindustrie gegen diese Pläne begonnen. Die Umsetzung der Richtlinie liegt in den Händen der in den EU-Mitgliedsländern für den Naturschutz zuständigen Behörden. In manchen Ländern, u.a. der Bundesrepublik Deutschland, geht die Umsetzung nur sehr schleppend voran, weil die Regierungen die nationale Umsetzung teilweise jahrelang verschleppt haben. Daher arbeiten die europäischen Umweltverbände über die akuellen Meldeverfahren hinaus an sog. "FFH-Schattenlisten", um eine beschleunigte und glaubwürdige Umsetzung der Richtlinie in ganz Europa sicherzustellen; siehe dazu die FFF-Sonderseiten auf der Homepage des NABU Osnabrück. Literatur NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (1999): Natura 2000 - Niedersachsens Beitrag zur Erhaltung des europäischen Naturerbes. - Broschüre, 16 S., Hannover Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. - Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 http://www.nabu-os.de/ffh-verbandeliste.html http://www.natura-2000.de
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