BUND-Fachtagung ”Naturgips gehört in die Berge” am 31. August 2002 in Osterode am Harz
Eine Veranstaltung anläßlich des Internationalen Jahres der Berge 2002

Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz –
Geschichte, Stand der Planung und Zukunftspläne in Sachsen-Anhalt

Peter Wenzel

Zusammenfassung

I
Die Gipskarstlandschaft am Südrand des Harzes bedarf wegen ihrer Einmaligkeit der vielen Karsterscheinungen, der riesigen Artenmannigfaltigkeit der Tier- und Pflanzenwelt sowie der kulturhistorischen Bedeutung eines besonderen Schutzes. Bereits 1927 wurde zum Schutz vor dem Gipsabbau das Naturschutzgebiet "Questenberg" mit einer Fläche von 106 ha verordnet. Dieses bestand bis 1996 weiter. Ein Vorschlag des ehemaligen Karstmuseums Heimkehle in Uftrungen, das Naturschutzgebiet auf ca. 600 ha zu erweitern wurde 1983 nicht realisiert. 1992 entstand die Idee, ein länderübergreifendes Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz auszuweisen. 1996 wurden mehrere Naturschutzgebiete mit einer Fläche von rund 6000 ha neu oder erweitert ausgewiesen.

Ein bedeutender Punkt in der Genese des Gebietes war die gemeinsame Erklärung der Umweltminister der Länder Sachsen- Anhalt, Niedersachsen und des Freistaates Thüringen zum geplanten Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Hierin wird u.a. neben der besonderen Verantwortung der Länder hinsichtlich der Gipskarstlandschaft festgestellt, dass eine weitergehende Initiative eines der beteiligten Länder für sein Gebiet einer gemeinsamen Ausweisung nicht entgegensteht.

Auf der Grundlage eines Erlasses der damals getrennten Landwirtschafts- und Umweltministerien nahm am 1.1.1999 die Projektgruppe Aufbaustab Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Staatlichen Forstamt Rossla mit 3-4 Mitarbeitern die Arbeit auf. Hauptaufgabe dieser Projektgruppe war neben der Erarbeitung eines Vorschlages über den Grenzverlauf des künftigen Biosphärenreservates und der Prüfung potenzieller Kernzonen die Verbreitung des Ideengutes des Biosphärenreservates sowie die Förderung der Akzeptanz unter den beteiligten Landnutzern und Kommunen. Hauptprobleme vorrangig der Landnutzer waren neben einem gewissen Informationsdefizit gegenüber der Gesamtthematik die Befürchtung von weiteren Einschränkungen bei der Bodennutzung. Im Dezember 2001 wurde im Gebäude der Verwaltung in Rossla auf 200 m2 die ständige Ausstellung „WIR HIER - Leben in / mit einer Landschaft" eröffnet.

II
Basierend auf einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Sachsen- Anhalt wurde zum April 2002 die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz i.G. aus der Projektgruppe gebildet. Sie hat vornehmlich die Aufgaben im Zusammenwirken mit den regionalen Akteuren die Errichtung eines Biosphärenreservates vorzubereiten, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu initiieren und zu begleiten, die Abwägung verschiedenster Nutzungsinteressen in der Region zu koordinieren, zur Durchsetzung einer nachhaltigen Regionalentwicklung beizutragen und die Erstellung und Abstimmung eines Verordnungsentwurfes vorzubereiten.

Die Formulierung der Aufgaben in Verbindung mit den Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland bestimmen den Aufbau der neuen Verwaltung. Begrenzend ist die Tatsache, dass das Personal nur aus dem vorhandenen Pool der Landesverwaltung gewonnen werden kann. Der gegenwärtige Entwurf des Organisationsaufbaus der Verwaltung sieht die Errichtung von drei Fachbereichen vor: Neben der allgemeinen Verwaltung ( Grundsatzfragen, Haushalt, Personal, Öffentlichkeitsarbeit, IT und GIS ) stehen gleichgewichtig die Fachbereiche „Schutz des Naturraumes" und „Entwicklung und Nutzung des Naturraumes". Dieser Organisationsaufbau soll offensichtlich demonstrieren, dass der Gedanke des Biosphärenreservates neben dem Schutz ebenso die Entwicklung und nachhaltige Nutzung des Raumes beinhaltet.

III
Gegenwärtig stehen zur Bewältigung der angeführten Aufgaben einschließlich der Mitarbeiter der Landschaftspflege und Naturwacht 30 Personen zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen bezüglich der Anerkennungskriterien sind günstig: 100 % der gegenwärtigen Arbeitsfläche von ca. 26,7 Tha sind im Landschaftsschutzgebiet, 46 % beinhalten FFH- Gebiete und 19 % sind bereits verordnete Naturschutzgebiete. Potentielle Kernzonen sind bereits vorhanden.

Schwerpunkte der künftigen Arbeit sollen u.a. intensive Öffentlichkeitsarbeit, die Gründung eines Beirates aus Landnutzern und Kommunen (Koordinierung aller wichtigen Schritte -Transparenz der Verwaltung als Unternehmensphilosophie ),Monitoring und Forschung besonders in FFH- Gebieten, hier ebenfalls Mitarbeit bei der Biotopkartierung, Koordinierung von gewerblichen und touristischen Aktivitäten, Unterstützung der Vermarktung regionaler Produkte von Kleinerzeugern u.v.a. sein.

Entsprechen der Aufgabenstellung soll die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs für das künftige Biosphärenreservat sowie die Zuarbeit zur Anerkennung durch die UNESCO vorbereitet werden.

Wichtig ist dabei, dass keine Maßnahmen gegen den Willen der Beteiligten durchzuführen sind. In der Verordnung dürfen keine weiteren, über das gegenwärtig fixierte Maß hinaus gehende, Verbote über die Landnutzung formuliert werden.

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