Karstgebiet bei Osterhagen unter Naturschutz -
Widerstand durch die Grundeigentümer

Bezirksregierung hatte zur Information eingeladen -
Erhebliche Eingriffe in Privateigentum

Die Karstlandschaft südöstlich von Osterhagen zwischen der B 243 und der Landesgrenze zu Thüringen soll Naturschutzgebiet werden. Den Vorschlag zu diesem Vorhaben, so erläuterten im Osterhagener Dorfgemeinschaftshaus auf einer Informationsveranstaltung Anne-Margarete Runge, Dezernentin für Naturschutz bei der Bezirksregierung Braunschweig, und die zuständige Sachbearbeiterin Ursula Zimmermann, vom Landkreis Osterode.

Geschlossenes Gebiet
Die erste Informationsveranstaltung zu diesem Thema fand eine große Resonanz, denn mehr als 80 Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte, Landwirte, Jäger usw. aus Osterhagen, Nüxei, Steina, Bad Sachsa, Tettenborn und Mackenrode verfolgten mit großer Skepsis die Ausführungen der Mitarbeiterinnen der Ämter. Auch Bad Lauterbergs Stadtdirektor Otto Matzenauer, verschiedene Ratsmitglieder aus den betroffenen Orten, Forstbeamte, Vertreter des Landvolkverbandes usw. nahmen an der Veranstaltung teil.

Das geplante Naturschutzgebiet "Steingrabental -Mackenröder Wald" soll in östlicher Richtung nahtlos an ein ebenfalls geplantes Naturschutzgebiet auf Thüringer Seite anschließen; außerdem grenzt es an das bereits vorhandene Naturschutzgebiet "Römerstein" an. Das mehrere hundert Hektar große Gips-Karstgebiet, so Ursula Zimmermann, hat besondere Naturformen, die in Niedersachsen und der gesamten Bundesrepublik so gut wie einmalig sind. Der besondere Lebensraum für Pflanzen und Tiere in den verschiedenen Erdfällen, Bachschwinden, Karstquellen soll erhalten bleiben. Weiterhin gilt es die kleinräumige Geländegestalt sowie die Fließgewässer zu erhalten.


Das geplante Naturschutzgebiet "Steingrabental- Mackenröder Wald"

Die Verbote
Nach den Vorstellungen der Bezirksregierung soll das Schutzverfahren, ein Verordnungsentwurf liegt bereits vor, in etwa zwei Jahren abgeschlossen sein. Das Naturschutzgebiet, so sehen es die Planungen vor, darf dann nur noch auf Wegen betreten werden, Hunde dürfen nicht frei laufen, Reiten ist verboten, bauliche Anlagen dürfen nicht in der Nutzung verändert werden. Untersagt ist mithin alles, was das Naturschutzgebiet eventuell schädigen kann. Die weitere landwirtschaftliche Nutzung der Ländereien soll im bisherigen Umfang möglich sein, jedoch dürfen die Felder nicht entwässert werden. Gülle, Klärschlamm und Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nicht eingesetzt werden. Außerdem sind Tränken im Naturgewässer ebenso verboten wie die Anlage von Silagen.

Wird die Landwirtschaft hier "platt gemacht"?
Die Wälder des Bereiches können weiterhin mit heimischen Bäumen forstwirtschaftlich genutzt werden, Fichten oder Weihnachtsbaumplantagen sind jedoch nicht mehr erlaubt. Nicht genehmigte Teichanlagen werden beseitigt, bzw. Teiche Bachläufe nach Ende der Wasserrechte zurückgebaut.

Da alle diese Beschränkungen und Auflagen für die Grundeigentümer erhebliche Eingriffe in ihr Privateigentum bedeuten, signalisierte eine Überzahl der Anwesenden ihre Abwehrhaltung zu diesem Vorhaben. Mit Beifall wurden die Worte von Klaus Hilbert bedacht, der meinte, nun solle die Landwirtschaft in diesem Bereich "platt gemacht" werden. Unverständlich war für die betroffenen Anlieger, auch, wie auf der einen Seite ein riesiger Steinbruch genehmigt werden kann, und direkt daran angrenzend nun ein Naturschutzgebiet neu entstehen soll.

Während die Mitarbeiterinnen der Bezirksregierung beteuerten, beim später öffentlich ausgelegten Verordnungsentwurf werden alle schriftlichen Bedenken und Einwände berücksichtigt, meinten, Versammlungsbesucher auch beim Nationalpark Harz lagen von vornherein alle Pläne fertig in Schublade.

Neue B-243-Trasse darf nicht verzögert werden
Auch wenn alle Beteiligten bzw. Grundeigentümer sich einig sind und das Naturschutzgebiet ablehnen, so wird dies kaum einen Erfolg haben, denn wie berichtet. wurde, hat das Land Niedersachsen sich zum Ziel gesetzt, 10 Prozent der Landesfläche dem Naturschutz zu widmen. Bisher konnten jedoch nur 2,5 Prozent unter den besonderen Schutz gestellt werden, und das "Steingrabental-Mackenröder Wald" gehört nach Meinung der Experten zu den besonders wertvollen und vorrangig zu schützenden Gebieten.

Auf keinen Fall, so betonte ein Bewohner aus Mackenrode, darf durch das neue Naturschutzgebiet der Bau der neuen B 243 auch nicht nur eine Minute verzögert werden.

Quelle: nach HarzKurier vom 06.03.96

[ Das Ergebnis der Diskussion vom 03.08.99 ]

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