Klaus-Jürgen Schmidt

Der Preußische Adler auf dem Rotenberg

- Die wechselvolle Geschichte 250 Jahre alter Grenzsteine -

1. Alte Grenzen und ihre Steine
Die Grenzen zwischen den Landkreisen Osterode am Harz und Göttingen (bis 1972 Duderstadt) verläuft heute zwischen den Gemarkungen Wulften/Hattorf einerseits und Gieboldehausen andererseits auf etwa 2.300 m Länge (Vogelsang) entlang des Waldrandes am Südabhang des Rotenberges (vgl. Abbildung 1 - durchgezogene Linie).

Über die dort stehenden Grenzsteine findet man folgende Angaben:

„Die Grenze der Gieboldehäuser Feldmark wurde nach Hannover hin durch 1 m hohe Steine mit dem churfürstlichen mainzischen Wappen... angezeigt.1“ „Noch heute findet man im Rotenberg entlang dieser alten Grenze zahlreiche Steine, die auf der einen Seite das Hoheitszeichen von Kurmainz, das Mainzer Rad, tragen. Auf der anderen Seite der Steine haben die Steinmetze das Hoheitszeichen von Braunschweig-Grubenhagen, nämlich die Wolfsangel, eingemeißelt.2“ „Damals wurden im Rothenberg längs der Grenze die wuchtigen Steine gesetzt, die noch erhalten sind und die auf der dem «Ausland» zugewandten Seite das Mainzer Rad tragen.3
Verwirrend wird die Angelegenheit, wenn man vor Ort tatsächlich mächtige Grenzsteine4 vorfindet, die auf der Nordseite das Mainzer Rad als Hohheitszeichen und auf der Südseite die Jahreszahl 1785 tragen (vgl. Abbildung 2). Die erwähnte Wolfsangel taucht auf diesen Grenzsteinen gar nicht auf.

Da auf weiten Strecken Terrassen, Knick, Graben- und Wallreste diese Grenzsteine begleiten, wird durchweg angenommen, daß es sich dabei um die Jahrhunderte alte Grenze zwischen dem Erzbistum Mainz (ehem. Amt Gieboldehausen) und dem Welfenfürstentum Grubenhagen (ehem. Amt Herzberg) handelt5.

Schon die ungewöhnliche Tatsache, daß das Mainzer Hoheitszeichen zum „Ausland“ zeigt, müßte Zweifel an dieser Annahmen wecken6. Entsprechend der Stellung des Hoheitszeichens muß die eigentliche Landesgrenze zwischen Mainz und Grubenhagen weiter innerhalb des Rotenberges gelegen haben. Wenn man zwischen Waldrand und Fastweg, knapp 100 m südlich unterhalb des Fastweges fast gleich große Steine7 findet8, die zur Grubenhagener Seite eine Wolfsangel tragen und in die auf Eichsfelder Seite ein Adler eingemeißelt ist, die auf einer Schmalseite eine laufende Nummer (z. B.: 53, 54) und auf der anderen Schmalseite die Jahreszahl 1743 tragen (vgl. Abbildung 3), so könnte es sich um die vermutete Hoheitsgrenze handeln.

Zieht man Landkarten zu Rate, so zeigen die Erstausgabe des Meßtischblattes von 1876 und alle jüngeren Karten den Grenzverlauf am Waldrand, während ältere Karten9 den Grenzverlauf innerhalb des Rotenberges ziehen (vgl. Abbildung 1 - gestrichelte Linie). Auch thematische Karten bringen unterschiedliche Darstellungen10.
So stellt sich die Frage, ist die Grenze mit den Rad-Steinen von 1785 oder die Grenze mit den Adler-Steinen von 1743 die ehemalige Hoheitsgrenze zwischen Grubenhagen und Mainz? Welche Bedeutung hat der Adler?
Grenzsteine mit (Hoheits-)Zeichen, Nummern und Jahreszahl sind kein Zufall; sie deuten auf Verhandlungen und Verträge, Akten und Karten hin. Nimmt man sich die Zeit, in den Archiven danach zu suchen, findet man für fast alle Fragen eine Antwort.

2. Geschichtlicher Überblick
Sinnvoll und notwendig ist es in jedem Falle, den historischen Hintergrund zu beleuchten. Der Rotenberg, der sich ca. 12 km zwischen Pöhlde und Wulften erstreckt, wird durch eine der markantesten Schichtstufen des südwestlichen Harzvorlandes gebildet. Als Teil einer von Mitteldeutschland am Südharzrand entlangführenden alten Heer- und Handelsstraße ist der über den gesamten Rotenberg verlaufende „Fastweg“ schon in vorgeschichtlicher Zeit benutzt worden. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft finden sich zahlreiche urgeschichtliche Grabhügel. Auch die frühmittelalterliche Burg-/Wallanlage «König-Heinrichs-Vogelherd» bei Pöhlde unterstreicht seine frühe Bedeutung. Zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert bildet er teilweise die Grenze zwischen Grubenhagen und dem Eichsfeld.

2.1 Grubenhagen
Grubenhagen, das kleinste der welfischen Teilfürstentümer entstand 1267/9 durch Teilung des alten Hauses Braunschweig, das seinerseits aus der Aufteilung des 1235 geschaffenen Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervorgegangen war. Es umfaßte vor allem ehemals katlenburgische Güter am südlichen Harzrand (Einbeck, Osterode, Katlenburg, Lauterberg-Scharzfeld, Duderstadt, Grubenhagen, Salzderhalden, Westerhof). Als 1596 die Linie Grubenhagen ausstarb, wurde es von Wolfenbüttel besetzt, das es aber nach kaiserlicher Entscheidung 1617 an das Haus Lüneburg abtreten mußte. Von dort fiel es 1665 an Calenberg und wurde fortan von Hannover (1692 Kurfürstentum, 1714 - 1837 Personalunion mit England, 1814 Königreich) aus regiert.

2.2 Eichsfeld
Das Eichsfeld war zunächst liudolfingisches Haus- und ottonisches Reichsgut, kam im 10. Jahrhundert an das Stift Quedlinburg und fiel 1247 an Braunschweig-Lüneburg. Infolge von Mißwirtschaft mußte es 1342/58 an das Kur-Erzbistum Mainz verpfändet/verkauft werden. 1802 kam das zunächst protestantisch gewordene, Ende des 16. Jahrhunderts rekatholisierte Eichsfeld als Fürstentum an Preußen und wurde 1806 - 1813 Teil des Königreiches Westphalen (Harzdepartement) und fiel nach der Niederlage Napoleons an Preußen zurück. Der Wiener Kongreß teilte das Eichsfeld und ordnete den niederdeutsch sprechenden Teil (Untereichsfeld) dem Königreich Hannover zu.

3. Bedeutungswandel einer alten Grenze
3.1 Entstehung
Da bei der Bildung der Grenze im 13. Jahrhundert erstens eine allgemeine Versteinung noch nicht üblich war und zweitens die Grubenhagener Herzöge ursprunglich nicht an einen Verkauf, sondern nur an eine Verpfändung des Eichsfeldes dachten, dürfte die Grenze zwischen beiden Gebietsteilen zu der damaligen Zeit noch nicht besonders ausgeprägt gewesen sein. Dort, wo die Grenze nicht natürlichen Gegebenheiten folgte, z. B. im Wald und in der Feldlage, dürften hervorragende Bäume, Hecken (Knicks) oder in seltenen Fällen auch Grenzsteine ungefähr den Verlauf angezeigt haben. Warttürme, wie sie im weiteren Verlauf der Eichsfeldgrenze am Seeburger und Duderstädter Knick schon seit dem 14. Jahrhundert nachzuweisen sind, hat es in diesem Teil nicht gegeben.
Von der Grenze zwischen Duderstadt und dem Amt Radolfshausen (Ebergötzen) wird berichtet, daß sie bis 1743 „abgesehen von besonders wichtigen Ecksteinen nicht versteint gewesen11“ sei.
Für den Grenzverlauf von der Ellermühle bei Brochthausen bis zum Rotenberg und damit für die gesamte ehemalige Südgrenze des Landkreises Osterode am Harz ist diese Fragestellung aufgrund der Grenzbeschreibung aus dem Jahre 1638 zu bestätigen. Die Grenze um Gieboldehausen herum wird darin wie folgt beschreiben:

„ ... in der Ruhme hinunter, hinter Wollerhaußen biß hinter Elbingen, an dem herunter fließenden Bach, der Hünerbeek genannt, daselbst gehet die gräntze auß der Ruhme zur rechten Handt in obgl. Hünerbeek hinauff, welche oben von undt zwischen dem lande in einem tieffen graben herunter lauffet, sonsten außerhalb regenwetter trocken sein soll, undt hinter welcher Elbingen, sich etliche quellen finden, also daß daselbsten die bach meiste Zeit wasser hatt, In derselben bach undt graben hinauff gehet die gräntze bis oben an, da sich solcher graben in 3. graben abtheilet, und gehet in dem mitte1st graben die gräntze hinauff und auff den darauf stoßenden Ackerlandt, der Knickacker geheißen, dan weiter auff demselben acker hinauff über die Höhe, bis in die gründt, da dan für des Knickes rande ein Mahlstein stehet, so der Neunte Mahlstein ist, ... undt gehet die gräntze von obgl. Neunten mahlstein bey dem kleinen Tiershauße zur rechten Handt, auf einen Mahlstein so von obgl. der Zehnte ist, von dannen gehet die gräntze gerade wieder auff einen Mahlstein so der letzte und Eilffte ist, und gehet die gräntze von diesem Stein hinunter von der rechten handt hinab schießenden Jungen Hey, bis an die Spitze und daselbst hinauff stoßend grundt, die vogelsangsgrundt genant und gehet die gräntze in diesem grundt hinunter bis an Jürgen von Bodungen Teich undt ferner in diesem grunde einer bach hinunter die Süddenbeek genannt, weiter gehet sie an itzgl. zur linken handt liegenden Teiche hinunter bis an das landt, dan ferner in der bach hinunter über die wiesen bis in die Ruhme ...12“.
Es sind nicht nur in größeren Abständen Grenzsteine (Mahlsteine) erwähnt, die meisten von ihnen tragen sogar schon Hoheitszeichen. So wird u.a. berichtet von einem
„ ... mahl: oder Gräntzstein, welcher an einer seit mit einem radt, als Churfl. Maintzischen wapen, und der anderen seiten mit einer wolffsangel dem Fürstl. Grubenhagischen waldtzeichen, gezeichnet.“
3.2 Der Vertrag von 1692
Während des 16. und 17. Jahrhunderts kam es - insbesondere im Bereich des Fürstentums Göttingen - zu ständigen Streitereien über die Besitzansprüche der Mainzer auf Grubenhager und Calenberg-Göttinger Gebiete einerseits sowie der Welfen auf ihr ehemaliges Eichsfeld andererseits13. Neben lokalen Auseinandersetzungen war auch ein Prozeß beim Reichskammergericht gegen Mainz auf Herausgabe des Eichsfeldes anhängig14.
Das änderte sich erst, als Herzog Ernst August zu Calenberg (1629 - 1698) Ambitionen auf die Kurwürde entwickelte und zur Durchsetzung seines Wunsches Zustimmung im Kurfürstenkollegium suchte. Dazu bot sich ein Entgegenkommen in der Eichsfeldfrage an. In Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim (1634 - 1695) fand er einen Partner für sein Junktim. Beide einigten sich am 14./ 24. August 1692 auf einen Vergleich zur Eichsfeldgrenze15. Darin wurde gegenseitig der faktische Besitz bestätigt und auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Nach
„Art 4 Sollen innerhalb 6 Monats nach Vollziehung dieses Vergleichs .. von beiden Seiten einige Ministri deputiret, und denselben vollkommene Gewalt ertheilet werden, nicht allein die Grentze zwischen beiderseits Landen obigem Vergleiche gemäß beständig zu vereinigen und zu versteinen, sondern auch solche dargestallt einzurichten, damit durch dieselbe beiderseits territoria, so viel immer möglich gäntzlich von einander separiret werden.“
Voraussetzung für den Grenzausgleich war allerdings die vorherige Aufnahme des Hannoverschen Herzogs in das Kurfürstenkollegium. Obwohl diese Bedingung erst am 07.09.1708 endgültig erfüllt wurde, gab es aus dynastischen Gründen noch erhebliche Verzögerungen. Erst im Jahre 1743 gelang es dem Mainzer Kurfürsten Johann Friedrich Karl Graf von Ostein (Erzbischof: 22.04.1743 - 04.06.1763), den englischen König und hannoverschen Kurfürsten Georg II. dahingehend zu bewegen, den Vergleich von 1692 zu vollziehen. Für Hannover verhandelte Konsistorialrat von Hugo mit dem Mainzer Kommissar Geheimrat Freiherr von Hagen. Beide haben eine endgültige Klärung der Probleme herbeigeführt und neben der Lösung noch ausstehender Einzelfragen eine Versteinung der Grenze von Brochthausen bis zur Hessischen Grenze mit 595 großen Grenzsteinen veranlaßt sowie eine Grenzbeschreibung gefertigt, deren Gieboldehäuser Teil wie folgt lautet:
„... Von den Hünerbeks:graben, von dannen durch den Hünerbeks graben auf N :41. Zwischen der Frey Rohden:berges, und Heineken:bergs Länderey, zwischen dieser Länderey hinauf über den Berg auf N :42. Gegen den Pfande:Busch, so zur rechten liegen bleibet weiters in gerader Linie hinunter auf N:43. Von der Freyen Rohden Berges:grund, von hier schrath die grund auf N:44. Bey einem alten stein, so dann zur rechten in gerader Linie auf N:45. Zwischen den Rohde Berges und kleinen Tiershäusischen Holzungen weiter hinauf bis N:46. Zwischen diesem Gehölz noch weites hinauf, biß N:47. Zwischen diesen Holzungen beßer hin durch den Hattorster weeg auf N :48. Zwischen obigem Gehölze, von hier hinunter auf N:49. Zwischen solcher Holzung, so dann etwas rechter seit in gerader Linie aufN:50. Ahm Hattorster Fuß stiege, beßer hin in gerader Linie auf N :51. Zwischen diesem Gehölze, so weitershinunter auf N :52. Zwischen mehr berührten Holzungen noch weiters hinunter bis N:53. Im nemblichen Holze, ferner hier, hinunter bis N :54. Von dannen zur Linken bis N:55. In den Gräntz Graben. ... In diesem graben gehet die Gräntze zwischen den Rohdenberg und Klein Tiershäusischer Mayntzischer Waldung, so weit der Graben läuft, fort, dan weiter mitten durch den Teich in den Sütten:bek, von hier weiter in diesem Beke hinunter quer über die Landstraße, bis in die Ruhme. ...16
Die gleiche Strecke, die vorher noch mit drei Grenzsteinen (Nr. 9 - 11) vermarkt war, wird nun durch 15 Grenzsteine (Nr. 41 - 55) gesichert.
Im folgenden Jahr (1744) hat der Geometer Johann Thomas Willich diese Grenze von Stein zu Stein aufgemessen und in drei Karten dargestellt, von denen die erste17 unseren Bereich umfaßt (vgl. Abbildung 4: Grenzsteine sind durch Kreuze symbolisiert und mit Nummern versehen).
Bei den oben erwähnten und in der Örtlichkeit vorgefundenen „Adlersteinen“ mit den Nummern 53 und 54 und der Jahreszahl 1743 handelt es sich um genau die Steine, die der vorstehenden Grenzbeschreibung von 1743 und der Grenzkarte von 1744 entsprechen. Wenn diese Steine insofern nicht unseren Erwartungen entsprechen, als sie nicht wie ihre Vorgänger das Mainzer Rad als Hoheitszeichen tragen, so sind dafür - noch zu untersuchende - spätere Veränderungen verantwortlich. Damals müssen die Steine die noch heute vorhandene Wolfsangel als Grubenhagener Hoheitszeichen und auf der Eichsfelder Seite das Mainzer Rad getragen haben.

Grenzbeschreibung, - Karte und Örtlichkeit beantworten nun eindeutig die Frage nach der richtigen Hoheitsgrenze: Die heutige Kreisgrenze am Waldrand mit Mainzer Grenzsteinen (mit dem nach außen zeigenden Rad) ist nicht die ehemalige Hoheitsgrenze Mainz-Grubenhagen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Eigentumsgrenze zwischen der Feldlage von Gieboldehausen und dem „Mainzer Staatswald“, wie das folgende Zitat belegt:

Unter den Kurf. Mainz. Waldungen im Amte Gieboldehausen wird genannt: „das Kleinthiershausische Holz am Rotenberge gegen Braunschweig und Gieboldehäuser Feld vermalsteint: 121 Acker 49 Quadratruthen (Saalbuch S. 905, 7, 44.)18.
3.3 Die Preußische Okkupation
Aufgrund der Bedingungen des Friedens von Luneville (09.02.1801) blieb das von Frankreich besetzte linke Rheinufer französisch. Die dadurch betroffenen deutschen Fürsten sollten durch die eingezogenen freien Reichsstädte und die säkularisierten geistlichen Staaten entschädigt werden. So suchte jeder Betroffene durch Sonderverhandlungen im Vorgriff auf die Ergebnisse des Reichsdeputationshauptschlusses einen möglichst großen Teil zu erhalten. Preußen erwarb durch den Geheimvertrag vom 23.05.1802 die Bistümer Hildesheim und Paderborn, einen Teil des Bistums Münster, das Eichsfeld und Erfurt und neben einigen Stiften die Reichsstädte Goslar, Nordhausen und Mühlhausen.
Die Besetzung des Eichsfeldes erfolgte am 03.08.1802 durch eine militärische Abordnung und eine Zivilkommission für die Verwaltung. Dabei wurde das zu Königsberg den 6. Juni datierte Patent von König Friedrich Wilhelm III. in Duderstadt verlesen und
„an Rathaus, an die Oberkirche und die Thore, wie auch der Preußische Adler angeschlagen19.“
Hinsichtlich der Beseitigung der noch vorhandenen Kurmainzer Hoheitszeichen war die neue preußische Verwaltung sehr genau, wie ein Schreiben der Interimskommission aus Heiligenstadt an den Duderstädter Stadtrat zeigt:
„Es ist unverweilt anher zu berichten, an welchen öffentlichen Gebäuden, Toren, Zollstätten, Chausseen oder sonstwo im dasigen Bezirke sich Kurmainzische Wappen oder Insignien befinden. Sofort sind dergleichen Kurmainzische Wappen auszuwischen oder auszuätzen, und wo solches nicht tunlich ist, werden dieselben ganz hinweggeschafft“20.
Der Stadtrat antwortete darauf, daß es sich bei den meisten Wappen um städtische handele. Nur das kurfürstliche Wappen am Pöhlder Hof (Amtsgericht) sei auf Blech gezeichnet und könne daher ausgewechselt werden, und
„das am Neutore befindliche kürfürstliche Wappen ist in Stein ausgehauen und könnte am zweckmäßigsten und wohlfeilsten, da es erhaben in Stein graviert ist, abgearbeitet und somit erneuert werden“21.
Unter diesen Voraussetzungen fällt es nicht schwer, sich vorzustellen, daß ein eifriger Mitmensch auch auf die knapp 600 Kurmainzer Wappen auf den Grenzsteinen entlang der Eichsfeldgrenze hingewiesen hat und in der Folge ein Steinmetz beauftragt wurde, die Mainzer Räder abzuarbeiten und auf die freie Fläche einen stilisierten Preußischen Adler zu gravieren. Sieht man sich die Steine genau an, so kann man feststellen, daß auf der Adlerseite der Kopf der Steine etwa 2 cm dünner und noch heute ein Absatz erkennbar ist, der auf die Bearbeitung der Steine hindeutet. Vergleicht man den stilisierten Adler auf unseren Grenzsteinen (Abbildung 5) mit dem Preußischen Hoheitszeichen (Abbildung 6), so ist die Identität unverkennbar und der schon von LINDNER geäußerten Vermutung, daß es sich um einen Preußischen Adler handelt, zuzustimmen.

Weitere „Adlersteine“, die ich im Verlauf der Eichsfeldgrenze noch bei Gillersheim, Bodensee und Seulingen gefunden habe, beweisen, daß es sich bei den auf dem Rotenberg stehenden Grenzsteinen nicht um Einzelstücke handelt, die so bearbeitet worden sind. Leider haben diese alten Steine nur in Waldgebieten überlebt. In der Feldlage sind sie inzwischen alle verschwunden.
Bemerkenswert ist, in welcher Schnelligkeit die Preußen hier gearbeitet haben, denn

„Nur vier Jahre und zehn Wochen blieb das Eichsfeld unter dem mächtigen und wohltätigen Zepter des Königs von Preußen, bis zur unglücklichen Schlacht bei Jena am 14. Oktober 1806, nach welcher der Herzog von Weimar mit seinem Korps sich über das Eichsfeld durch den Harz nach Magdeburg zurückzog und die Franzosen von den preußischen Staaten einen Teil nach dem anderen in Besitz nahmen“22.
Durch den Frieden von Tilsit (09.07.1807) wurde das Eichsfeld mit dem Königreich Westphalen (Harzdepartement) vereinigt.

3.4 Der Wiener Kongreß
Nach dem Sieg der Alliierten in der Schlacht bei Leipzig am 18.10.1813 und der Vertreibung Napoleons fiel das Eichsfeld wieder an den König von Preußen.
Die staatlichen Verhältnisse in Europa bedurften aber einer grundsätzlichen Neuordnung. Diese wurde durch die Schlußakte des Wiener Kongresses vom 09.06.1815 herbeigeführt. Artikel 27 dieser Schlußakte enthielt einen zweiseitigen Tauschvertrag zwischen Preußen und Hannover vom 29.05.1815, der grundsätzlich schon die Zusage einer Abtretung eines Teiles des Eichsfeldes an Hannover vorsah. Endgültig wurde dies am 23.09.1815 vereinbart. Die Bevölkerung des Eichsfeldes hat davon zunächst recht wenig erfahren, denn noch am 25.09.1815 huldigten die Eichsfelder Deputierten dem Preußischen König in Magdeburg. Am 09.01.1816 erfolgte schließlich die feierliche Übergabe an den königlichen Kommissarius Lindner, Oberamtmann zu Herzberg. Dieser begrüßte die neuen Untertanen im Namen des Prinz-Regenten Georg:

„ ... Indem Wir mit besonderem Wohlgefallen diese Ämter Lindau und Gieboldehausen und das Gericht Duderstadt, welche schon in den frühesten Zeiten in dem Besitz Unserer Vorfahren gewesen, ... wiederum mit den übrigen deutschen Besitzungen Unseres Hauses vereinigen, so zweifeln Wir nicht, daß die gesammten Einwohner und Unterthanen derselben ... sich gehorsam und gern fügen, auch überhaupt Uns und Unserem Hause ... mit aufrichtiger Treue und aller schuldigen Unterthanen-Pflicht ergeben sein werden ...23“.


3.5 Die Entwicklung bis heute
Mit der Abtretung des Untereichsfeldes vom Königreich Preußen an das Königreich Hannover war die hoheitliche Funktion unserer Grenze erheblich reduziert worden. Die gewichtigen Steine markierten seither nicht mehr eine Hoheitsgrenze zwischen verschiedenen Königreichen, sondern nur noch die Grenze zwischen den Ämtern Gieboldehausen und Herzberg.
Die Fläche zwischen den beiden Grenzlinien, Klein Thiershausen oder Tieschenhei, wird in dem Rezeß vom 25.08.1860 über die Aufteilung des Rotenberges zwischen den umliegenden Realgemeinden und den Herzberger Landforsten (Königliche Forstinspektion Herzberg, Landbezirk) - obwohl „im Amt Gieboldehausen belegen“ - und in der zugrundeliegenden „Meyenbergschen Vermessung de 1788/90 24“ nicht erfaßt - mit in die Verteilung einbezogen. Sie gelangt eigentumsmäßig an die Genossenschaften der Forstberechtigten zu Wulften und zu Hattorf.

Ob damit gleichzeitig die Umgliederung der Fläche von Amt Gieboldehausen zum Amt Herzberg verbunden war, konnte ich bisher noch nicht feststellen.
Wenn es nicht zu diesem Zeitpunkt (1860) geschehen war, so kommen als auslösende Ereignisse nur noch

  • die Inbesitznahme Hannovers durch Preußen am 20.09.1866 oder
  • die erste Preußische Kreisordnung vom 12.09.1867, bei der der Kreis Osterode aus den Ämtern Herzberg, Osterode, Gieboldehausen und den Städten Osterode und Duderstadt gebildet wurde

  • in Frage, da bei der Grundsteuerveranlagung (bei der sämtliche Eigentumsgrenzen erfaßt wurden) 1873/4 bereits die Rad-Grenze am Waldrand als Gemarkungsgrenze aufgenommen wurde25. Daß die Adler-Grenze überhaupt nicht mehr erfaßt wurde zeigt, daß sie zu dieser Zeit schon keine Bedeutung mehr hatte.
    Die Rad-Grenze war kaum zur Ämtergrenze geworden, als sich die Entwicklung fortsetzte. Durch die „Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 06.05.1884“ wurde das Amt Herzberg dem neuen Kreis Osterode und das Amt Gieboldehausen dem neuen Kreis Duderstadt zugeordnet. Damit ist unsere Rad-Grenze am Waldrand zur Kreisgrenze geworden, was sie bis zum heutigen Tage geblieben ist.

    4. Zusammenfassung
    Fälschlicherweise wurde die erst zwischen 1860 und 1873 zur Ämter- und 1884 zur Kreisgrenze erhobene ehemalige Eigentumsgrenze zwischen dem Kurmainzer Staatswald und der Feldmark Gieboldehausen am Waldrand des Rotenberges als Teil der rund 500 Jahre geltenden Hoheitsgrenze zwischen dem Kurmainzer Eichsfeld und dem Welfenfürtentum Grubenhagen angesehen. Alte Grenzsteine von 1785 mit dem Mainzer Rad schienen diese Annahme zu belegen.

    Demgegenüber konnte gezeigt werden, daß die alte Hoheitsgrenze, die Ende des letzten Jahrhunderts auf dieser Teilstrecke jegliche Bedeutung verloren hat, etwa 200 Meter nördlicher innerhalb des Rotenberges verlief. Noch heute stehen mehrere der 1743 gesetzten Grenzsteine an Ort und Stelle. Sie tragen auf der Grubenhagener Seite die Wolfsangel und auf der Eichsfelder Seite einen Adler als Hoheitszeichen. Hierbei handelt es sich um den Preußischen Hoheitsadler, der zwischen 1802 und 1806 das ursprünglich vorhandene Mainzer Rad ersetzte.

    Verzeichnis der Abbildungen:
    Abbildung 1: Historische Grenzen am und im Rotenberg
    Adlersteine: gestrichelte Linie, Radsteine: ausgezogene Linien Meßtischblatt Gieboldehausen (Nr. 2449) Königl. Preuss. Landes-Aufnahme 1876. Herausgegeben 1878.

    Abbildung 2: Grenzstein mit Mainzer Rad von 1785

    Abbildung 3: Grenzstein mit Adler und Wolfsangel von 1743

    Abbildung 4: Hoheitsgrenzkarte von 1744 (J. T. Willich)

    Abbildung 5: Der stilisierte Preußische Adler

    Abbildung 6: Preußischer Wappenadler, wie er nach der Besitznahme Hannovers durch Preußen (1806) auf den Amtsschildern angebracht worden ist.
    (Mit frdl. Genehmigung des Nds. Hauptstaatsarchivs Hannover; aus Cal. Br. 23b Nr. 309)

    Anmerkungen:
    1KOCH, J.: Geschichte des Marktfleckens Gieboldehausen. Unser Eichsfeld XXII 1926, S. 249-296.
    2SOHN, H.: Die Chronik von Hattorf. Hattorf o. Jahr (um 1968). Etwa 170 Seiten masch.-schr.-verf.
    3Wappenbuch Landkreis Duderstadt. Hrsg.: Landkreis Duderstadt 1960. S. 46
    4Material: roter Sandstein; Kopf: tonnenförmig, 0,38 x 0,30 m; Höhe: bis zu 0,8 m oberirdisch.
    5so auch GÜNKEL, B.: Wulftens Grenzen in Vergangenheit und Gegenwart. In: Festschrift 1100 Jahre Wulften am Harz, S. 40-51.
    6Hoheitszeichen (Wappen, Buchstaben oder Symbole) sind regelmäßig an der eigenen Seite angebracht.
    7Material: roter Sandstein; Kopf: tonnenförmig, 0,38 x 0,28 m; Höhe: 0,8 m oberirdisch.
    8Den Hinweis auf diese Steine verdanke ich den beiden Wulftener Heimatforschern D. Greunig und D. Witte: Heimatgeschichtliche Wanderung in den Rotenberg. Harzkurier v. 29.05.1991
    9z. B.: Kurhannoversche Landesaufnahme 1785, Karte des Amtes Herzberg von 1803 (Schweitzer), Papen-Atlas 1835, Gaußsche Landesaufnahme 1842.
    10Grenze im Rotenberg: MAGER/SPIESS: Erläuterungen zum Probeblatt Göttingen der Karte der Verwaltungsgebiete Niedersachsens um 1780. Göttingen 1919. Grenze am Waldrand: KÜHLHORN, E. (Hrsg.): Historisch-Landeskundliche Exkursionskarte von Niedersachsen, Blatt Osterode, Hildesheim 1970.
    11LINDNER, K. E.: Beiträge zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Staatlichen Forstamtes Radolfshausen. Diss. Univ. Göttingen 1969, S. 108
    12Grentzbeschreibung der Ambter Schartzfeldts, Herzberg und Catlenburg de Ao 1638. Nds. Hauptstaatsarchiv Hannover (HStA) Cal. Br. 3 Nr. 116.
    13LÜCKE, H.: Streitige Ortschaften. Unser Eichsfeld, Jahrgänge 1924/25/26.
    14HUSSONG, U.: Lokaltermin in Duderstadt im Prozeß zwischen den Herzögen von Braunschweig und Kurmainz um das Untereichsfeld (1590). Göttinger Jahrbuch 38/1990, S. 77
    15Nach MAX, Geschichte des Fürstentums Grubenhagen I, S. 214, soll sich das Mainzer Exemplar des Vertrages im „K. Archiv Mainz, Urk.nro. 44“ befinden. Dies ist nicht (mehr?) der Fall. Auch im Landesarchiv Koblenz ist dieser Vertrag nicht auffindbar. MAX weist weiter darauf hin, daß der Vertrag bei WOLF, Geschichte des Petersstifts zu Nörten, S. 216, abgedruckt sei. Daneben findet sich der Artikel 4 dieses Vertrages abgedruckt bei WOLF-LÖFFLER, Politische Geschichte des Eichsfeldes, Duderstadt 1921, S. 145, Fußnote 3. Das Hannoversche Original dieses Vertrages ist nach Angaben des Staatarchives Hannover am 09.10.1943 verbrannt. Das folgende Zitat stammt aus einer Abschrift des Amtes Gieboldehausen StAH: Cal. Br. I Nr.26.
    16StAH: Han. 74 Gieboldehausen Nr. 287.
    17Tabula A: Lauff der Gräntze von der Eller-Brücke, bei der Ellermühle, bei Brochthausen, bis auf den Stein Numero 83 (StAH: 21 m 1 k).
    18KOCH a. a. O. S. 276.
    19WOLF. J.: Geschichte und Beschreibung der Stadt Duderstadt. Göttingen 1803. S. 226/7.
    20Zitiert nach: JAEGER, J.: Die preußische Inbesitznahme des Untereichsfeldes i. J. 1802: Heimatland 8,1911/12, S. 67.
    21JAEGER a. a. O.
    22WOLF, J. u. K. LÖFFLER: Politische Geschichte des Eichsfeldes. Duderstadt 1921. S. 311.
    23Patent wegen Besitznahme der Ämter Lindau, Gieboldehausen und des Gerichtes Duderstadt. Hannover 16.12.1815. Zitiert nach LÜCKE. H.: Wie das Untereichsfeld hannoversch wurde. Unser Eichsfeld 23, 1928, S. 101 - 103.
    24Karte des Rotenberges, etwa 1:6.800, StAH: 22 m Hattorf 3pg.
    25Stückvermessung-Handrisse Gemarkung Hattorf, Flur 26, Riß 1 und Flur 27, Riß 5 - Archiv Katasteramt Osterode.

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