im Südharz (Niedersachsen) Die intensiven Bemühungen von Fachleuten, die Naturschutzgebiete Hainholz und Beierstein bei Düna im Südharz zu erhalten, in die sich auch der Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher, der Verband österreichischer Höhlenforscher und die Internationale Union für Speläologie eingeschaltet hatten1, waren vorerst von Erfolg begleitet. Der Niedersächsische Kultusminister hat über Ansuchen des Niedersächsischen Landtages am 30. April 1973 allen Persönlichkeiten und Institutionen, die Eingaben in dieser Sache gemacht hatten, eine Information über die Sach- und Rechtslage zugehen lassen. Darin heißt es wörtlich: „Das Gipskarstgebiet bei Düna, bestehend aus dem Hainholz und dem Beierstein, wurde wegen seiner hervorragenden wissenschaftlichen Bedeutung und seiner landschaftlichen Schönheit durch Verordnung vom 5.10.1967 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, nachdem bereits am 10.11.1962 die einstweilige Sicherstellung angeordnet worden war. Aus diesem Schreiben geht hervor, daß sich die Naturschutzbehörden die Auffassung der karst- und höhlenkundlichen Experten über den Wert der Gipskarstlandschaft zu eigen gemacht und alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um die Erhaltung dieses Gebietes zu gewährleisten. Dafür gebührt diesen Institutionen der aufrichtige Dank aller Naturwissenschafter. Dr. Hubert Trimmel (Wien) 1 vgl. Die Höhle, 23. Jg., H. 2, Wien 1972, S. 73—75. TRIMMEL, Hubert (1973): Der Schutz des Gipskarstgebietes bei Düna im Südharz (Niedersachsen).- Die Höhle 24, H.2, S. 96, Wien |