Reinhold Schoon, Gisela Wolf, Henning Haßmann und Thomas Saile Die Lichtensteinhöhle. Ein ,irregulärer‘ Ort mit Zusammenfassung: Die Lichtensteinhöhle gehört zu den bedeutendsten urnenfelderzeitlichen Höhlenfundstätten Mitteleuropas. Das umfangreiche Fundensemble, darunter 5 475 menschliche Knochen von ca. 65 Individuen, datiert in die späte Urnenfelderzeit (Ha B). Eine enge kulturelle Verbindung zur thüringischen Unstrutgruppe und ihrem Umfeld ist erkennbar. Nach der Entdeckung 1980 zunächst als Menschenopferstätte gedeutet, spricht die Tatsache, dass bereits für 24 der inzwischen genetisch identifizierten Individuen verwandtschaftliche Beziehungen nachgewiesen wurden und diese einen drei Generationen umfassenden Familienverband bilden, eher gegen eine solche Interpretation. Dies lässt alternative Deutungsoptionen, etwa eine Nutzung der Höhle als Ort für Primär- und Sekundärbestattungen in den Vordergrund rücken. Summary: The Lichtenstein cave site, which was excavated from 1993 to 2011, is one of the most important urnfield cave sites in Central Europe. The extensive assemblage of finds, containing 5 475 human bones belonging to about 65 individuals, dates to the Late Urnfield period (Ha B); culturally, the finds are closely related to the Unstrut group of Thuringia. When the Lichtenstein cave site was discovered in 1980, it was thought to be a location where human sacrifice was practised. The fact that 24 of the genetically identified individuals have been shown to have been related and belonged to a family group spanning three generations does not appear to substantiate this theory. In contrast, it suggests an alternative interpretation, i. e. that the cave was used as a primary and secondary burial site. Lage und Entdeckung der Lichtensteinhöhle Zwischen den Ortsteilen Dorste und Förste der Stadt Osterode am Harz erhebt sich in einem ausgedehnten Gipskarstgebiet am südöstlichen Rand des Sösetals der 261,8 m hohe Berg Lichtenstein mit der gleichnamigen Lichtensteinhöhle 1 (Abb. 1). |
Bei einer Befahrung der bereits 1972 entdeckten Lichtensteinhöhle durch Geologen und Karstforscher konnte im Jahre 1980 eine bis dahin unpassierbare Engstelle am ,Ende‘ der Höhle künstlich erweitert und erstmals überwunden werden 2. Dahinter lag eine rund 8 m lange, mehrfach abknickende Spalte, an deren Ende gänzlich unerwartet eine ungeordnete Ansammlung menschlicher Knochen sowie ein schlichter Bronzering, der ein prähistorisches Alter dieses Fundensembles belegte, zum Vorschein kamen. Da die Knochen sicher nicht über den zuvor für Menschen unpassierbaren Weg an diese Stelle gelangt sein konnten, suchte man oberhalb der Knochenansammlung nach einer vermuteten weiteren Fortsetzung. Nach dem Entfernen eines Verschlusses aus Gipssteinen, weiteren Knochen und einzelnen Bronzeobjekten zeigte sich erneut ein extrem enger Durchstieg, der in einen rund 2,7 × 1,5 m großen, aber nur 60–80 cm hohen Raum (Grabkammer) führte. Auf dem steil ansteigenden Boden lagen neben zahlreichen verstreuten Einzelknochen und bronzenen Schmuckobjekten zwei von einer dunklen Gipssinterschicht überzogene menschliche Skelette in vollständig bzw. teilweise ungestörtem anatomischen Verband. Bei dem intakten Skelett fand sich noch die persönliche Schmuckausstattung aus bronzenen Ringen und Spiralröllchen. Es zeigte sich, dass auch über die Grabkammer hinaus eine Fortsetzung der Höhle existierte. Sie bestand aus vier weiteren, mehrheitlich ebenfalls sehr kleinen und niedrigen Kammern (Horstspalte, Fiddikluft, Reinhardsgrotte, Berndsaal mit Helmarspalte). Lediglich der Berndsaal war etwas geräumiger und erreichte zumindest in einem Teilbereich Stehhöhe. Auf dem Boden der genannten Höhlenräume fanden sich die zumeist übersinterten Knochen von zwei bis drei Dutzend Menschen 3. Diese waren, soweit ersichtlich, weitgehend nicht mehr im anatomischen Verband, sondern disloziert und scheinbar an den Seiten der Kammern zusammen geschoben. Die Stärke der Sinterschicht deutete darauf hin, dass auch dieser Teil der Höhle seit prähistorischer Zeit nicht mehr vom Menschen betreten und verändert worden war. Trotz intensiver Suche gelang es seinerzeit nicht, den prähistorischen Eingang sicher zu lokalisieren. Es bestand aber kein Zweifel daran, dass der einstige Zugang über die noch rund 7 m hohe und im oberen Teil mutmaßlich verbrochene Helmarspalte erfolgte. Danach bildete der Berndsaal in der prähistorischen Raumfolge den Anfang und die Grabkammer das Ende des anthropogen genutzten Höhlenabschnittes. Der für Niedersachsen einzigartige Fund wurde durch R. Maier und F.-A. Linke, St. Kempe und F. Vladi sowie B. Herrmann in kurzen Vorberichten zeitnah veröffentlicht 4.
Archäologische Befunde Nach einer Raubgrabung im Jahre 1992, bei der sämtliche oberflächlich sichtbaren Befunde stark gestört bzw. zerstört wurden, darunter auch das einzige intakte menschliche Skelett in der Grabkammer, erfolgte von 1993 bis 2011 die planmäßige Ausgrabung der Lichtensteinhöhle durch die Kreisarchäologie Osterode am Harz. Dabei zeigte sich, dass die Raubgrabungen lediglich im oberflächennahen Bereich zu Beschädigungen der archäologischen Substanz geführt hatten und rund 90 % der darunter liegenden bzw. durch nachbronzezeitlich eingesickerte Sedimente überdeckten Befunde unversehrt erhalten geblieben waren. Aus topographischer Sicht lässt sich die Lichtensteinhöhle in vier, jeweils durch – zum Teil extreme – Engstellen voneinander getrennte Abschnitte untergliedern: die Bereiche Grabkammer / Horstspalte, Fiddikluft / Reinhardsgrotte, Berndsaal / Helmarspalte und den erst jüngst entdeckten bronzezeitlichen Zugangsbereich Jensschluf 5, welcher in die Helmarspalte einmündet. Zu Beginn der urnenfelderzeitlichen Höhlennutzung erfolgte mit Ausnahme des nur schwer zu erreichenden und im geologischen Ursprungszustand belassenen Bereichs Horstspalte / Grabkammer eine aufwändige Planierung der zerklüfteten Höhlensohle mit zusätzlich eingebrachten Sedimenten. Diese enthielten eine Reihe von intakten, teilweise auch zerschlagenen Tierknochen, jedoch keine sicher datierbaren archäologischen Funde. Von besonderer Bedeutung für die Interpretation des Fundplatzes ist dabei die Tatsache, dass man bei diesen Maßnahmen auch den direkten und relativ bequem zu passierenden Durchstieg vom Berndsaal in die Reinhardsgrotte intentional mit Steinen und Sedimenten zusetzte. Statt dessen wählte man als Zugang in den hinteren Höhlenteil den deutlich mühsamer zu bewältigenden Umweg über den Damoklesschluf. Beabsichtigt war ganz offensichtlich, die in der Anfangsphase für unterschiedliche Nutzungszwecke vorgesehenen Areale des Berndsaals als Zeremonialraum und des hinteren Höhlenteils (Reinhardsgrotte, Fiddikluft, Grabkammer) als Ablagefläche für Leichname bzw. Skelettbestandteile räumlich strikt voneinander zu trennen. Dass dem hinteren Höhlenteil in diesem Konzept eine besondere Bedeutung zukam, wird zusätzlich noch dadurch unterstrichen, dass die bronzezeitlichen Nutzer nach dem Ende der Planierarbeiten genau dort, wo der Damoklesschluf in die Reinhardsgrotte mündete, ein Strohfeuer abbrannten. Eine Deutung dieser einzigen Feuerstelle im hinteren Höhlenteil als rituelles Reinigungs- oder Weihefeuer ist sehr wahrscheinlich. Im gesamten hinteren Höhlenteil bildet die stratigraphisch nicht weiter zu untergliedernde menschliche Knochenlage den einzigen anthropogenen Nutzungshorizont. Zwischen den Kochen fanden sich – fast durchweg ohne nachweisbare Bezüge zu bestimmten Individuen – immer wieder einzelne, in der Regel auffallend einfach gearbeitete Bronzeobjekte, die aller Wahrscheinlichkeit nach zur persönlichen Tracht- und Schmuckausstattung der Toten gehört hatten. Diese Funde sind damit nicht als Beigaben im eigentlichen Sinne zu deuten. Tatsächliche Beigaben – etwa in Form von Keramik, Waffen oder sonstigen größeren Bronzeobjekten – fehlen im Zusammenhang mit der menschlichen Knochenlage in auffälliger Weise fast vollständig. Lediglich der Fund eines mutmaßlich kompletten Ziegenskelettes in der Grabkammer ist möglicherweise als Grabbeigabe zu interpretieren. Gegenüber den Verhältnissen im hinteren Höhlenteil wurde im bronzezeitlichen Hauptraum (Berndsaal), dem geräumigsten und damit für menschliche Aktivitäten am besten geeigneten Höhlenraum, eine deutlich komplexere Stratigraphie festgestellt, die in drei Schichten mindestens zwei unterschiedliche Nutzungsarten belegt. Der unterste Teil des hier anstehenden Schichtenpaketes besteht aus braunen, relativ fundarmen Sedimentschichten, in denen sich neben Tierknochen u. a. auch mehrere Bronzenadeln fanden. Darüber folgt ein Komplex aus schwarz gefärbten Schichtbefunden mit einem sehr hohen Anteil an Brandresten sowie einer größeren Anzahl von Feuerstellen. Während menschliche Skelettreste in diesen Schichten gänzlich fehlen, wurde aus dem bis zu 30 cm mächtigen Brandschichtenhorizont umfangreiches archäologisches Fundmaterial geborgen, darunter zumeist stark zerscherbte Gefäßkeramik und Bronzegegenstände. Das Vorkommen einer ganzen Reihe von markant geformten Objekten ohne erkennbare praktische Funktion, z. B. ortsfremde schwarze und weiße Kieselsteine, Fossilien und einzelne Schneidezähne von Bibern (Castor fiber), lässt sich nach Lage der Dinge mit einem kultisch-rituellen Hintergrund im Rahmen der Einbringung menschlicher Skelettreste in den hinteren Höhlenteil in Verbindung bringen. Darüber hinaus wurden aus den Brandschichten auch zerschlagene, zum Teil angebrannte Tierknochen und solche mit artifiziellen Bearbeitungsspuren geborgen 6, außerdem ein breites Spektrum verkohlter Feldfrüchte und größere Mengen verbrannten Hirsebreis. Insbesondere die Tatsache, dass sich die zahlreich aufgefundenen Scherben im Regelfall nicht zu vollständigen Gefäßen zusammensetzen ließen, deutet darauf hin, dass es sich bei einem Teil der aus dem Berndsaal stammenden Funde um Relikte handelt, die von gleichzeitig auch außerhalb der Höhle abgehaltenen rituellen Zeremonien stammen und später intentional in der Höhle deponiert wurden. Den obersten Abschnitt des im Berndsaal anstehenden Schichtenpaketes bildet wiederum eine flächendeckende Lage menschlicher Skelettreste. Auch hier fanden sich zwischen den Menschenknochen zahlreiche Bronzefunde, hauptsächlich Körperschmuck und Trachtzubehör. Erst im Jahre 2008 wurde der etwa 5 m über dem Niveau des Berndsaals in einer Verbruchzone von der senkrecht aufsteigenden Helmarspalte horizontal abzweigende Jensschluf entdeckt. Dieser führte unmittelbar zum heute noch fast 5 m tiefen bronzezeitlichen Eingangsschacht der Lichtensteinhöhle 7. Wie im unteren Teil der Höhle hatte man auch im Jensschluf den aus groben Gipsblöcken bestehenden Untergrund mit Sedimenten einplaniert. Von besonderer Bedeutung für die Rekonstruktion der Ereignisse und menschlichen Handlungen im Berndsaal sowie der gesamten Lichtensteinhöhle ist die darüber befindliche, im Bereich des Zugangsschachtes bis zu 1,8 m mächtige Stratigraphie der anthropogenen Fundschichten (Abb. 2). |
Das Schichtenpaket im Jensschluf zeigt – korrespondierend mit dem Berndsaal – eine Dreiteilung: Der älteste Abschnitt mit einem auffällig hohen Anteil von intakten und zerschlagenen Tierknochen, jedoch bemerkenswert wenigen sonstigen Funden und nur vereinzelten Brandresten dürfte chronologisch zumindest teilweise mit den älteren, vorzugsweise braun gefärbten Fundschichten im Berndsaal gleich zu setzen sein. Herausragender Befund dieses Horizontes war eine von der Oberfläche her in den Schacht eingeworfene massive Tierknochenlage, in deren oberen Abschnitt sich auch einzelne Knochen von mindestens zwei Menschen fanden, darunter die Schädel und Unterkiefer eines Kleinkindes sowie eines erwachsenen Individuums. Auffällig ist, dass unter den hier geborgenen Haustierknochen (n = 216) das Pferd (Equus ferus f. caballus) mit einem Anteil von etwa 80 % vertreten ist, während Reste dieser Art im unteren Höhlenteil fast vollständig fehlen. Den mittleren Abschnitt in der Schichtenfolge des Jensschlufs (Abb. 2) bildet ein dem Brandschichtenpaket im Berndsaal entsprechender Horizont aus zum Teil mehreren fundreichen schwarzen Schichten mit einem hohen Anteil an Brandresten. Neben Holzkohle und einem breiten Spektrum verkohlter botanischer Reste, einigen wenigen Bronzeobjekten und sonstigen Funden liefert vor allem die zahlreich geborgene Gefäßkeramik wichtige Hinweise für die Interpretation der Befunde im Berndsaal. Mehrfach mögliche Anpassungen von Scherben aus dem Jensschluf an Gefäßfragmente aus dem Berndsaal beweisen einerseits, dass diese Schichten chronologisch dem schwarzen Brandschichtenpaket im Berndsaal entsprechen, und andererseits, dass tatsächlich auch außerhalb der Höhle rituelle Zeremonien abgehalten wurden, deren Reste man später im Jensschluf und vielleicht auch direkt im Berndsaal deponierte. Von herausragender Bedeutung für die chronologische und kulturelle Einordnung der Lichtensteinhöhle ist in diesem Nutzungshorizont der Fund eines sechsteiligen Bronzedepots aus je zwei Thüringischen Hakenspiralen (Abb. 9,1–2), Zierscheiben und Knöpfen 8. Die Phase der Einbringung von Ritualrelikten und sonstigen Objekten in den Jensschluf endete allem Anschein nach abrupt mit einem Versturzereignis, in dessen Folge der Jensschluf durch einen großen Felsblock zu etwa zwei Dritteln seiner Höhe und in ganzer Breite unpassierbar wurde. Der Versturzblock konnte zwar noch mühsam überwunden werden, doch führte die neue Situation offenbar zu einem Abbruch der rituellen Handlungen sowohl im Berndsaal als vermutlich auch außerhalb der Höhle. Im folgenden jüngsten Nutzungsabschnitt kam es zu keinen weiteren Einlagerungen von Ritualresten im Jensschluf mehr. Hierauf deutet zumindest das weitgehende Fehlen von Tierknochen, botanischen Resten und Keramik in den jüngsten anthropogenen Schichten oberhalb des Brandschichtenhorizontes hin. Diese jüngsten Straten entsprechen zeitlich wohl der letzten Nutzungsphase des Berndsaals, der nach dem Versturzereignis bis zur Aufgabe der Höhlennutzung über einen längeren Zeitraum hinweg nur noch zur Niederlegung menschlicher Leichname oder Skelettbestandteile genutzt wurde. Abgesehen vom Jensschluf und der Helmarspalte fand sich in allen Räumen der Lichtensteinhöhle eine weitgehend flächendeckende und abhängig von den örtlichen Gegebenheiten in unterschiedlicher Stärke ausgeprägte Lage ausschließlich unverbrannter menschlicher Knochen. Im Regelfall lagen die menschlichen Knochen ohne erkennbaren anatomischen Zusammenhang in anscheinend chaotischer Streulage auf dem Boden und mit einem gewissen Schwerpunkt an den Seitenwänden der Kammern verteilt. Außer den beiden vollständig bzw. teilweise erhaltenen Skeletten aus der Grabkammer konnten keine weiteren vollständig oder wenigstens zu größeren Teilen erhaltenen Skelette nachgewiesen werden. Ein im anatomischen Verband erhaltenes Unterarmskelett einschließlich der Handknochen eines Erwachsenen aus der Grabkammer und ein komplettes Armskelett einschließlich der Handknochen eines Kindes aus dem Berndsaal bilden hier die Ausnahmen. Durch diese Funde von Skelettelementen im anatomischen Verband wird belegt, dass zumindest in diesen Einzelfällen weichteilbedeckte Körperabschnitte in die Höhle verbracht wurden. Aufgrund der vorherrschenden Befundsituation sind mögliche weitere Fälle jedoch nicht erkennbar. In der Südostecke des Berndsaals (Abb. 3) deutet die vergleichsweise geordnete parallele Lage mehrerer Langknochen darauf hin, dass hier eine bewusste Ablage von Knochen erfolgte. Die genetischen Typisierungen und die morphologischen Untersuchungen konnten zeigten, dass es sich um Knochen von mindestens drei verschiedenen Individuen handelt, darunter bislang gesichert zwei Frauen (F5 und F6, s. u. Abb. 5). Für ein intentional in der Reinhardsgrotte deponiertes Paket aus fünf Langknochen konnte anhand der genetischen Fingerabdrücke und morphologischer Analysen nachgewiesen werden, dass dieses aus den Knochen von zwei Männern (M3, s. u. Abb. 5, und M9) und einer Frau (F2) besteht. |
Abb. 3. Lichtensteinhöhle. Verteilung der Menschenknochen
im Berndsaal. Dargestellt ist das oberste Dokumentationsniveau
der ca. 20 cm mächtigen Knochenschicht
(Grafik: St. Flindt).
Über alle Höhlenabschnitte verteilt fanden sich insgesamt 5 475 menschliche Knochen und Knochenfragmente von weiblichen und männlichen Individuen aller Altersstufen. Von der Gesamtheit dieser Knochenfunde liegt etwa die Hälfte (n = 2 635) vollständig und intakt vor, eine weitere knappe Hälfte der Knochen (n = 2 556) liegt fragmentiert vor, beim letzten kleinen Anteil (n = 284) handelt es sich um wachstumsbedingt noch nicht knöchern angeschlossene Epiphysen junger Individuen. Spuren perimortaler äußerer Gewalteinwirkung konnten an keinem der Menschenknochen nachgewiesen werden, Fälle von beispielsweise perimortal entstandenen Frakturen unsicherer Genese oder anderen Knochenläsionen (Schnitt, Hieb o. ä.) waren nicht zu beobachten. Insgesamt sind nur wenige intravital entstandene Frakturen nachweisbar, so ein abgeheilter Schlüsselbeinbruch und vereinzelte abgeheilte Rippenbrüche. Daneben ist der Fall einer in Heilung begriffenen Trepanation am Parietale eines Kindes bemerkenswert (Abb. 4). Keiner dieser Befunde deutet auf gewaltsame Auseinandersetzung zu Lebzeiten hin, vielmehr sind alle Läsionen mit kleineren prämortalen Unfallgeschehnissen bzw. einem grundsätzlich geglückten ,neurochirurgischen‘ Eingriff zwanglos vereinbar.
Der allgemeine Erhaltungszustand der menschlichen Knochen ist im Hinblick auf ihr Alter von rund 3 000 Jahren sehr gut, hängt im Einzelnen aber deutlich von der konkreten Lage in der Höhle ab. Knochen, die überwiegend oder ausschließlich mit dem nackten Fels der Höhle Kontakt hatten und von einer teilweise mehr als 1 cm starken Sinterschicht überzogen waren, sind durchgängig ausgezeichnet erhalten. Sie sind durch hohe Festigkeit und Elastizität gekennzeichnet, weichen oft nur wenig vom eierschalfarbenen Grundton nativen Knochenmaterials ab und besitzen unversehrte Oberflächentexturen. Diese bereits makromorphologisch erkennbaren ungewöhnlich guten Erhaltungszustände zum Beispiel des Großteils der Langknochen spiegeln sich auch auf den Ebenen der Mikrostruktur und Molekularstruktur wieder. In den histologischen Präparaten der Femora, die zum Zweck der Altersdiagnosen angefertigt wurden, sind intakte Bilder die Regel. Die molekulargenetischen Analysen aus kompaktem Knochenmaterial der Langknochen und der Felsenbeine sowie aus Zahnwurzeln waren überwiegend problemlos und führten zu vollständigen Typisierungen. Dagegen ist die Erhaltung von Knochen, die in erdähnlichen, teilweise auch humosen Sedimenten gefunden wurden, häufiger beeinträchtigt. Hierbei handelt es sich überwiegend um kleinere Skelettelemente wie zum Beispiel Rippen, Wirbel, Knochen der Hände und Füße, selten um intakte Langknochen und Schädel. Eine typische Dekompositionserscheinung ist für dieses Knochenmaterial die physikalisch bedingte Erosion der Knochendeckschichten. In Einzelfällen ist sogar chemisch und biogen bedingter torfig wirkender Zerfall des Gewebes zu beobachten. Im Allgemeinen liegen die Färbungen der Knochen aus Sedimentlagerung im Bereich der mittleren Brauntöne. Auch im histologischen Bild sind die charakteristischen Merkmale biogener und physiko-chemischer Dekomposition, z. B. in Form von Bohrkanälen, zu finden. Die molekularen Analysen an solchen Stücken haben sich meist als deutlich schwieriger, in Einzelfällen sogar als unmöglich erwiesen. Vollständige genetische Typisierungen sind in dieser Fraktion des Knochenmaterials eher selten, genetische Teilprofile waren allerdings regelhaft reproduzierbar zu analysieren. |
element a | anzahl | li. | re. | un- paarig | men- tiert li. | men- tiert re. | men- tiert nd | unpaarig | |
Mandibula | |||||||||
Humerus | |||||||||
Radius | |||||||||
Ulna | |||||||||
Ossa manus | |||||||||
Scapula | |||||||||
Clavicula | |||||||||
Vertebra | |||||||||
Femur | |||||||||
Patella | |||||||||
Tibia | |||||||||
Fibula | |||||||||
Ossa pedis Calcaneus Talus | 63 67 | 22 28 | 23 29 | 10 5 | 7 3 | 1 2 | ~50 % ~50 % |
Tab. 1. Lichtensteinhöhle. Übersicht zur Repräsentanz von ausgewählten Skelettelementen. a Skelettelemente mit meist
starker Fragmentierung (z. B. Schädel) erlauben keinen Rückschluss auf die repräsentierte Individuenzahl und sind
daher nicht aufgeführt. b Bezugsgröße für die Berechnung = 65 Individuen
Eine andere Form auffälliger Befunde, die im weiteren Sinne den Dekompositionserscheinungen zuzuordnen sind, wurde bei einer kleineren Gruppe von Knochen beobachtet, die lokal abgegrenzte, mit braunen Verfärbungen einhergehende Brandspuren oder überwiegend hellgraue Antragungen von Aschepartikeln aufweisen. Leichenbrand i. e. S., d. h. vollständig verbrannte Knochenfragmente aus intentionaler Leichenverbrennung, sind im Knochenmaterial der Lichtensteinhöhle nicht vorhanden. Des Weiteren liegt ein einzelner Knochen vor, der Nagespuren eines Kleinsäugers aufweist. Die weitgehend parallel angeordneten Riefungen finden sich an wenig charakteristischer Stelle im oberen Schaftdrittel eines Femurs 9. |
Abb. 5. Lichtensteinhöhle. Repräsentanz der Skelette an den Beispielen der größeren aufgefundenen Knochen des
Mannes M3 (a) und der Frauen F6 (b), F5 (c) und DOBS 3664 (d). Während für M3 keine Humeri, Claviculae und
Scapulae vorliegen, fehlen von F5 die Mandibula, rechte Scapula und Ulna sowie die linke Clavicula. Die Skelettelemente
von F6 dagegen sind vergleichsweise vollständig repräsentiert, es fehlen nur die linke Clavicula und das
Sacrum, die meisten Skelettelemente liegen aber fragmentiert vor. Von DOBS3664 liegen nur Elemente der oberen
Körperhälfte vor, auch hier fehlen jedoch beide Radii sowie der Schädel. Es fällt auf, dass die Skelettelemente, die sich
in unmittelbarer Nachbarschaft zu den fehlenden befinden, durchgängig weitgehend intakt sind. Lokale Dekomposition
im anatomischen Verband kann als Ursache für die fehlenden Knochen daher praktisch ausgeschlossen werden
(Foto: Institut für Zoologie und Anthropologie, Universität Göttingen).
Im Hinblick auf die Bestimmung der Zahl von Individuen, denen die in der Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen zugehörig sind, stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Üblich ist die Bestimmung der Mindestindividuenzahl (MIZ) durch Auszählung des am häufigsten vertretenen Skelettelementes. Hier würde dies auf rechte Tibiae zutreffen (Tab. 1). Unter der Annahme, das sämtliche Tibiafragmente bereits eigenständige Individuen repräsentieren – was nicht in allen Fällen sicher zu stellen ist –, wäre die in der Höhle bestattete MIZ danach auf 51 Individuen zu beziffern. Durch die Verfügbarkeit der genetischen Profile (hier: genetische Fingerabdrücke) kann die tatsächliche Individuenzahl jedoch sehr viel genauer bestimmt werden. Nach derzeitigem Forschungsstand sind demnach Skelettelemente von ca. 65 Individuen in der Höhle repräsentiert. Eine exakte Bezifferung ist derzeit noch nicht möglich, da noch letzte molekulargenetische Untersuchungen zur Absicherung insbesondere einiger Teilprofile durchgeführt werden müssen. Abweichungen sind jedoch nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Das Ergebnis der molekularen Herangehensweise wird durch die parallel durchgeführten morphologischen Untersuchungen gestützt. Diese hatten neben der genauen Bestandsaufnahme und Beschreibung jedes Skelettelementes insbesondere die Zuordnung der Knochen zueinander zum Ziel. Zunächst wurden über Ähnlichkeitsvergleiche die größeren paarigen Knochen (Humerus, Radius, Ulna, Scapula, Clavicula, Femur, Tibia und Coxa) einander zugeordnet, anschließend diese Paare innerhalb der Extremitäten einschließlich Schulterblättern und Becken über die Passungen an den Artikulationsflächen gruppiert. Obere und untere Extremitäten wurden schließlich zunächst über Ähnlichkeitsvergleiche (z. B. Robustizitätsmerkmale und alterstypische Veränderungen) zur Zuordnung vorgeschlagen 10. Insbesondere dieser letzte Schritt wurde praktisch durchgängig durch genetische Typisierungen überprüft und gegebenenfalls korrigiert 11. Die Zuordnung der Schädel zu postcranialen Elementen beruht ausschließlich auf genetischen Typisierungen. Die voran gegangenen Zuordnungsschritte (Zuordnung der paarigen Skelettelemente zueinander und Elemente innerhalb einer Extremität) wurden nur in Zweifelsfällen durch genetische Analysen geprüft. Aus den Ableitungen zur Individuenzahl (n ≈ 65) geht beim Abgleich mit der Anzahl der in allen Höhlenabschnitten aufgefundenen Gesamtzahl an Knochen hervor, dass nur ca. 30 % aller zu erwartenden Skelettelemente vertreten sind. Das grundsätzliche Fehlen von Knochen wurde bereits nach der Zuordnung von Knochen zu Individuen deutlich (Abb. 5). So sind trotz des insgesamt ausgezeichneten Erhaltungszustandes der Individuen M3, F5 und F6 nicht alle größeren Skelettelemente vorhanden, im Fall von DOBS3664 fehlen insbesondere die Skelettelemente der gesamten unteren Körperhälfte. |
Abb. 6. Lichtensteinhöhle. Ausschnitt aus der Oberfläche der menschlichen Knochenlage im Berndsaal (Legende siehe
Abb. 3). Farbig markiert sind die in diesem Bereich auf morphologischem bzw. genetischem Wege identifizierten
Knochen der Frauen F8 (grün) und F9 (gelb) (siehe auch Abb. 7; Grafik: St. Flindt).
Unterzieht man die vorhandenen Skelettelemente einer differenzierteren Betrachtung nach anatomischer Qualität, so wird deutlich, dass die Knochen in sehr unterschiedlichem Ausmaß repräsentiert sind (Tab. 1). Während die Mandibula und die großen Langknochen Femur, Tibia und Humerus mit 70–80 % am häufigsten vorliegen, sind die etwas kleineren Langknochen Fibula, Radius und Ulna sowie die großen Fußwurzelknochen Calcaneus und Talus mit 50–60 % bereits deutlich seltener repräsentiert. Mit 20–25 % weisen die übrigen Fußknochen und alle Handknochen die mit Abstand niedrigste Repräsentanz auf. Grundsätzlich kommen drei verschiedene Gründe für die Abwesenheit von Knochen in Frage: i) die Knochen haben sich durch Dekomposition im Sediment aufgelöst, ii) die Knochen lagen ursprünglich in der Höhle vor, sind aber entfernt worden, iii) die Skelette sind nicht vollständig in die Höhle eingebracht worden. Im Hinblick auf den bronzezeitlichen Bestattungsmodus werden damit zwei grundsätzlich verschiedene Praktiken angesprochen, die der primären oder sekundären Bestattung. In der Gesamtschau scheint am wahrscheinlichsten, dass für zahlreiche Individuen die Praxis der Sekundärbestattung für das Fehlen von Skelettelementen verantwortlich ist. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade im Fall der sehr kleinen Skelettelemente wie beispielsweise Hand- und Fußknochen auch Dekomposition in nennenswertem Ausmaß dafür verantwortlich ist. Für das Fehlen großer Knochen kann zwar Dekomposition und intentionale Entfernung von Skelettelementen in jüngerer Zeit so gut wie ausgeschlossen werden, nicht jedoch die vereinzelte intentionale Entfernung von Knochen in prähistorischer Zeit. Weitere methodische Möglichkeiten, hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Sekundär- oder Primärbestattungen noch zu genauer quantifizierbaren Aussagen und Interpretationen gelangen zu können, liegen mit den angestrebten artlichen Bestimmungen an Puparien von Fliegenlarven aus den bronzezeitlichen Befunden der Lichtensteinhöhle vor. Ferner ist die differenzierte Beschäftigung mit Dekompositionsphänomenen beabsichtigt, die nach der Zusammenordnung der Knochen zu Individuen gezielt vertieft werden kann. Schließlich kann auch die in Einzelfällen bereits durchgeführte genaue Analyse der Verteilung der Skelettelemente der einzelnen Individuen über die verschiedenen Höhlenabschnitte zur Klärung dieser Frage der Bestattungssitte beitragen. Die Kartierung der auf morphologischem und molekulargenetischem Wege über den individuellen genetischen Fingerabdruck identifizierten Knochen der Frauen F1, F8 und F9 zeigt, dass deren Streuung in der Höhle auf relativ kleinräumige Areale jeweils innerhalb eines einzelnen Höhlenraumes begrenzt und in der zunächst chaotisch anmutenden Streulage der Menschenknochen dennoch eine gewisse Struktur vorhanden ist (Abb. 6–7). Aus dieser Kartierung ist primär abzuleiten, dass Teile der großen Knochen in Form von Knochenpaketen intentional an bestimmten Stellen der Höhle niedergelegt und nicht über mehrere Abschnitte der Höhle verteilt wurden. |
Abb. 7. Lichtensteinhöhle. Verteilung aller bisher identifizierten Knochen der Frauen F1, F8 und F9 innerhalb der
Höhle (siehe auch Abb. 6; Grafik: St. Flindt).
Während sich die im hinteren Höhlenabschnitt (Reinhardsgrotte bis Grabkammer) vorhandene Knochenlage chronologisch nicht weiter untergliedern lässt und aller Wahrscheinlichkeit nach über die gesamte Nutzungsphase der Höhle hinweg angehäuft wurde, müssen die Menschenknochen aus dem Berndsaal nach ihrer stratigraphischen Lage auf dem Brandschichtenpaket durchweg einem jüngeren, vermutlich auf das Einsturzereignis im Jensschluf folgenden Nutzungsabschnitt zugewiesen werden. Damit belegen einzig die stratigraphisch sicher in die Anfangsphase der Höhlennutzung zu datierenden Menschenknochen aus dem Jensschluf, dass die Lichtensteinhöhle bereits von Beginn an entweder zur Ablage vollständiger menschlicher Leichname oder aber wie im Fall des Jensschlufs zur Deponierung menschlicher Skelettbestandteile genutzt wurde. Die im Berndsaal abgehaltenen rituellen Zeremonien standen mutmaßlich im Zusammenhang mit diesen frühen Einbringungen. Nachdem durch die genetischen Typisierungen sowie morphologischen Untersuchungen und Zuordnungen der Knochen mittlerweile wesentliche Beiträge zu weitergehenden Fragestellungen wie denen nach der Bestattungssitte geleistet werden können, dienten die Analysen ursprünglich der Klärung der nahe liegenden Frage nach der Höhlennutzung im Sinne einer Opferhöhle oder eines Bestattungsplatzes. Hypothesengeleitet wurde die Annahme formuliert, dass durch den Nachweis von Verwandtschaft zwischen den Individuen ein Bestattungsplatz angenommen werden kann, während die Abwesenheit verwandtschaftlicher Verbindungen einen Opferplatz anzeigen würde. Die genetischen Analysen, die zur Feststellung von Verwandtschaft notwendig sind, wurden sukzessive am jeweils aus den Grabungskampagnen verfügbaren Skelettmaterial durchgeführt. Zentrale Elemente der Analysen waren die Typisierungen autosomaler STRs, die auch als genetische Fingerabdrücke bekannt sind 12. Begleitend wurden Y-chromosomale und mitochondriale Haplotypen untersucht 13, die sich zur Identifikation von Familienlinien eignen. Dies ist vor allem zur Klärung der Verwandtschaftsfrage entscheidend, wenn durch das Fehlen einzelner Individuen mit Generationssprüngen gerechnet werden muss. Nachdem bereits durch T. Schultes vereinzelte verwandtschaftliche Beziehungen nachgewiesen wurden 14, konnte durch die Arbeit von F. Schilz ein mehrere Generationen umfassender Familienclan belegt werden (Abb. 8) 15. Diese vorrangig auf die Identifikation verwandtschaftlicher Verbindungen ausgerichteten Untersuchungen wurden durch Analysen zahlreicher weiterer genetischer Marker begleitet und unterstützt, wie beispielsweise zu den Fragen der AB0-Blutgruppen und Rhesusfaktoren 16, des immungenetischen Markers CCR5 17 und der Laktosetoleranz 18. Der Befund einer komplexen Verwandtschaft unterstützte nachdrücklich die bereits mittels morphologischer Inspektion gewonnenen Hinweise – wie das völlige Fehlen von Spuren der Gewalteinwirkung und der Nachweis von Individuen beider Geschlechter in allen Altersstufen – auf einen Bestattungsplatz.
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Gemessen am Standard urnenfelderzeitlicher Fundstellen mit Menschenresten wurde in der Lichtensteinhöhle ein überdurchschnittlich großes Spektrum an archäologischen Gegenständen geborgen, darunter vor allem Gefäßkeramik, die mit etwa 2 500 Fundstücken von mehreren Dutzend Gefäßen vertreten ist. Ebenfalls stark repräsentiert sind Bronzen mit einem Gesamtbestand von 215 Objekten. In der großen Mehrzahl handelt es sich um verschiedene Formen von Ringschmuck, darunter mehrteilige Gehänge mit Glas- oder Bernsteinperlen. Für die chronologische und kulturelle Einordnung des Fundortes Lichtensteinhöhle sind unter den Bronzen neben einer Knopfsichel vom mitteldeutschen Typ Frankleben vor allem die beiden aus ovalstabigem Draht hergestellten Hakenspiralen vom Typ Schunke D2 aus dem Schmuckdepot im Jensschluf von herausragender Bedeutung (Abb. 9,1–2). Große Hakenspiralen vom Typ D2 repräsentieren nach T. Schunke eine Spätform dieser fast ausschließlich in Thüringen und dem südwestlichen Sachsen-Anhalt verbreiteten Schmuckform und lassen sich chronologisch mit einiger Wahrscheinlichkeit auf die Stufe Ha B2 / 3 eingrenzen 19. Sowohl die Sichel und die Hakenspiralen als auch der mehrteilige Gehängeschmuck aus der Lichtensteinhöhle belegen eine intensive kulturelle Bindung des westlichen Harzvorlandes mit der Lichtensteinhöhle vorzugsweise an den nordthüringischen Raum (Goldene Aue) sowie an das südöstliche Harzvorland, eine Region, die in der späten Bronzezeit zum Verbreitungsgebiet bzw. zum Einflussbereich der Unstrutgruppe und des Bronzekreises Mittelsaale gehört. Hier finden sich mit den urnenfelderzeitlichen Höhlenfundplätzen im Kyffhäuser bei Bad Frankenhausen – bei allen Unterschieden im Detail – grundsätzlich auch gut vergleichbare Entsprechungen zur Lichtensteinhöhle. Für eine kulturelle Zugehörigkeit zu den genannten Kulturgruppen, welche im Gegensatz zur allgemein praktizierten Sitte der Brandbestattung ein birituelles Bestattungsbrauchtum vorwiegend mit Körperbestattungen pflegten, spricht insbesondere auch die Tatsache, dass in der Lichtensteinhöhle ausschließlich unverbrannte Menschenknochen gefunden wurden. Auf begrenzte Einflüsse aus weiter nördlich gelegenen Regionen mögen die mit zehn Exemplaren relativ häufig gefundenen Bronzepfrieme hindeuten. Auch das Formenspektrum der Keramik weist auf kulturelle Kontakte zu den umliegenden Kulturräumen hin, wenngleich auch hier die Einflüsse aus dem südlichen und südöstlichen Harzvorland bei weitem überwiegen. Intensive Kontakte zur Unstrutgruppe und zum südöstlichen Harzvorland belegen ein typischer Schulterbecher (Abb. 9,3) und eine Terrine (Abb. 9,4), wie sie von E. Speitel als Leitformen der Mittelstufe ihrer Unstrutgruppe aufgeführt werden 20. Offenbar als Import aus dem südöstlichen Harzvorland gelangte eine schwarz polierte, feinkeramische Terrine mit facettierter Schulter-Umbruchpartie (Abb. 9,5) in das Inventar der Lichtensteinhöhle. Sicher auf norddeutsche Einflüsse gehen die in der Lichtensteinhöhle mehrfach nachgewiesenen Lappenschalen zurück. Das Formenspektrum der Gefäßkeramik und der Bronzefunde spricht nach bisherigem Kenntnisstand für eine Nutzung der Höhle in der Stufe Ha B, wobei ein früherer Beginn in Stufe Ha A2 bisher nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die Funde aus dem Brandschichtenhorizont im Berndsaal setzen spätestens in Stufe Ha B1 ein und reichen bis in den Beginn der Stufe Ha B2 / 3. Nahtlos anschließend wird dann im Berndsaal – vermutlich über mehrere Generationen hinweg – die menschliche Knochenlage angehäuft. Die Nutzung der Höhle endet wohl noch in der fortgeschrittenen Stufe Ha B2 / 3; für die frühe Eisenzeit (Ha C) ist bisher keine anthropogene Nutzung belegt. Forschungsstand und Deutung der Lichtensteinhöhle Die urnenfelderzeitlich genutzte Lichtensteinhöhle bei Osterode am Harz gehört mit ihrem umfangreichen Fundensemble und den unverbrannten Resten von ca. 65 Menschen zu den wissenschaftlich ergiebigsten Fundplätzen dieser Kategorie und Zeitstellung in Mitteleuropa. Vor dem Hintergrund der Überlegungen zur Deutung der Funde und Befunde aus der Lichtensteinhöhle ist vor allem die seit den 1990er Jahren aufgekommene Diskussion über die Problematik der Interpretation von Fundplätzen mit menschlichen Überresten von Interesse 21. Im mitteleuropäischen Raum wurde von der Ur- und Frühgeschichtsforschung bis dahin noch allgemein angenommen, dass es sich bei den Menschenknochen in Höhlen um Reste von Opferungen oder anthropophagischen Handlungen, nicht aber um Bestattungen handele. Die allgemeine Ablehnung einer Deutung von Höhlen mit Menschenknochen als Bestattungsplatz wurde dabei vor allem von der Prämisse bestimmt, dass die Höhlenfunde von den jeweils bekannten ,regulären‘ Bestattungen abwichen und daher eine andere Interpretation erforderten 22. Mit ausschlaggebend für die verhältnismäßig einseitig auf Opferungen u. Ä. ausgerichteten Deutungsversuche war sicher auch der Umstand, dass Menschenknochen aus dem Bereich von Höhlenfundstellen im Regelfall disloziert sind bzw. als Teilskelette aufgefunden wurden 23. Den entscheidenden Impuls für eine differenziertere Betrachtung bzw. den Hinweis auf erweiterte Deutungsoptionen der Höhlenfundplätze, besonders die Einbeziehung von Bestattungsaktivitäten, lieferte die Arbeit von H. Peter-Röcher über den „Kannibalismus in prähistorischer Zeit“, die sich kritisch mit der bis dato vorherrschenden Opfer-Interpretation von Menschenresten in Höhlen auseinandersetzt 24. Die Autorin weist darauf hin, dass gerade in der hier interessierenden Urnenfelderzeit verschiedene Bestattungsformen parallel praktiziert wurden und damit die Argumentation, nach der Höhlen keine Bestattungsplätze sein könnten, weil man die regulären Bestattungsplätze jeweils kenne, unzureichend sei 25. In einigen neueren Arbeiten wird die Meinung vertreten, dass die Deutung eines Höhlenfundplatzes mit Menschenresten als Bestattungshöhle vor allem in solchen Fällen gerechtfertigt ist, in denen das Fundensemble dem Spektrum der gewöhnlich auch in Gräbern auftretenden Beigaben entspricht 26 oder aber spezielle Bedingungen erfüllt sind, etwa die leichte Begehbarkeit der Höhle, eine erkennbar ,niedergelegte‘ Position der Knochen und möglichst auch die Existenz von Beigaben 27. V. Peša verweist darauf, dass insbesondere in den Höhlen der mittleren Frankenalb sowohl die Bronzefunde als auch das anthropologische Material Ähnlichkeiten mit den gewöhnlichen Begräbnisstätten aufweisen 28. Die 1980 in der Lichtensteinhöhle entdeckten urnenfelderzeitlichen Menschenknochen wurden von Maier und Linke zunächst als Reste von Menschenopfern interpretiert, u. a. weil man einen Transport von Leichen durch die zum Teil extremen Engstellen der Höhle für unmöglich hielt 29. Diese Deutung wurde nach dem Beginn der systematischen Grabungen 1993 mangels hinreichender archäologischer Gegenargumente zunächst beibehalten 30. Insbesondere die Ergebnisse umfangreicher molekulargenetischer Untersuchungen der menschlichen Skelettreste 31, anhand derer es gelang, enge verwandtschaftliche Beziehungen zwischen mehreren Individuen auf der Basis genetischer Typisierungen nachzuweisen, führten dann jedoch in der Folgezeit zu der Annahme, dass zumindest ein Teil der in die Lichtensteinhöhle eingebrachten Menschenknochen von Bestattungsaktivitäten stammen könnte 32. Durch weitere molekulargenetische Analysen gelang wenige Jahre später der Nachweis eines verzweigten und über drei Generationen zu verfolgenden Familienstammbaums 33. Dieser erweiterte Kenntnisstand bildet die Basis für die derzeit noch vorläufige Interpretation der Lichtensteinhöhle als Bestattungsplatz eines Familienverbandes 34. Die anfängliche Deutung der Lichtensteinhöhle als Menschenopferstätte wurde von Peter-Röcher bereits zu einem frühen Zeitpunkt hinterfragt 35. Auch in einer späteren Arbeit vertritt sie die Auffassung, dass die von ihr als Beigaben interpretierten Funde und die Befunde „zweifellos eine Deutung der Lichtensteinhöhle als Bestattungsplatz“ nahelegen 36, eine Einschätzung, der in dieser Stringenz allerdings nicht grundsätzlich gefolgt werden kann. So handelt es sich bei den entsprechenden Funden aus der Lichtensteinhöhle – soweit diese der menschlichen Knochenlage zuzurechnen sind – fast ausschließlich um Tracht- und Körperschmuck und damit nicht um Beigaben im eigentlichen Sinne. Eine persönliche Schmuckausstattung wäre aber sowohl im Falle einer Bestattung als auch einer Opferung gleich gut vorstellbar. Werden Bestattungsaktivitäten für die Lichtensteinhöhle angenommen, stellt sich zunächst die Frage nach dem genauen Begräbnismodus. Die Indizienlage deutet zur Zeit darauf hin, dass hier neben mindestens zwei mutmaßlichen Primärbestattungen auch komplexere, mehrphasige Begräbnisrituale in Form von Sekundärbestattungen durchgeführt wurden. Diese Deutung stützt sich vor allen Dingen auf die geringe durchschnittliche Skelettrepräsentanz, wobei insbesondere die kleinen Hand- und Fußknochen im Verhältnis zu den anderen Skelettpartien in noch erheblich geringerem Umfang vertreten sind. Zusammen mit der Tatsache, dass in begrenzten Arealen dicht beieinander gefundene Menschenknochen gelegentlich auffallende Unterschiede in der Erhaltungsqualität der Oberflächen aufweisen, kann vermutet werden, dass ein beim gegenwärtigen Bearbeitungsstand noch nicht genau zu bestimmender Teil der Toten zunächst an einem unbekannten Ort und mutmaßlich in Erdgräbern bestattet wurde. Bei der späteren Exhumierung wären dann vorzugsweise die größeren Knochen geborgen worden, um anschließend in der Lichtensteinhöhle deponiert zu werden. Hierdurch könnte vielleicht auch das auffällige Fehlen von Grabkeramik und wertvolleren persönlichen Schmuckbronzen, die – wie das Schmuckdepot aus dem Jensschluf zeigt – in den Gräbern durchaus vorhanden gewesen sein könnten, im Zusammenhang mit der menschlichen Knochenlage zu erklären sein. Auch die Tatsachen, dass einzelne Menschenknochen leichte Brandspuren aufweisen, ohne dass ein Fundzusammenhang mit einer Feuerstelle gegeben ist, dass lediglich an einem einzigen Menschenknochen Nagespuren vorhanden sind und dass im Jensschluf innerhalb der Tierknochenpackung nur vereinzelte Menschenknochen ohne jeden erkennbaren anatomischen Zusammenhang gefunden wurden, können als weitere wichtige Indizien für die Durchführung von Sekundärbestattungen in der Lichtensteinhöhle gewertet werden. Lässt sich diese vorläufige Deutung im Rahmen der noch ausstehenden Gesamtauswertung weiter erhärten, käme für die Epoche der Urnenfelderzeit neben den bekannten Bestattungsarten der Brand- oder Körperbestattung kompletter Leichname zumindest für die Region um die Lichtensteinhöhle die Variante der Sekundärbestattung als weitere Begräbnisart hinzu. Bemerkenswert – und durch die bisher vorherrschenden Interpretationsmuster zu erklären – ist der Umstand, dass die Möglichkeit von Sekundärbestattungen in Höhlen bisher nur zurückhaltend diskutiert wurde 37, obgleich hierdurch eine ganze Reihe von einschlägigen Fundplätzen schlüssiger als bisher gedeutet werden könnte. Für den durchaus wahrscheinlichen Fall, dass Sekundärbestattungen in der Lichtensteinhöhle erfolgten, stellt sich weiterhin die Frage, ob und in welcher Form die Reste möglicher zugehöriger Primärbestattungen noch nachweisbar sein könnten. Da aus dem Umfeld der Lichtensteinhöhle bisher keine entsprechenden urnenfelderzeitlichen Befunde bekannt sind, bleibt der Blick auf den kulturell eng verbundenen mitteldeutschen Raum, wo auf den Gräberfeldern der verschiedenen Kulturgruppen gelegentlich sogenannte ,zerrupfte‘ oder ,beraubte‘ Bestattungen zu beobachten sind 38 und sich in Siedlungsgruben häufiger unverbrannte Menschenknochen oder menschliche Teilskelette finden. Letztere wurden von A. Stapel für den mitteleuropäischen Raum 39 sowie von K. Balfanz und H. Jarecki speziell für das mitteldeutsche Gebiet zusammengestellt 40. Nach Stapel deuten einige der von ihr zusammengestellten Befunde aus Mitteleuropa auf die Existenz eines mehrstufigen bzw. eines verzögerten Bestattungsrituals hin 41. Geht man davon aus, dass während der Urnenfelderzeit neben den bekannten ,regulären‘ Begräbnisvarianten tatsächlich auch die der verzögerten bzw. der Sekundärbestattung praktiziert wurde, wäre vor allem die Klärung der Frage von Interesse, ob zumindest in einem Teil der sogenannten manipulierten Bestattungen Mitteldeutschlands die Reste von Primärbegräbnissen erhalten geblieben sein könnten, aus denen Skelettbestandteile zum Zweck der Sekundärbestattung entnommen und an andere Orte verbracht wurden, beispielsweise in Höhlen. Literaturverzeichnis BAHN 1987 B. W. BAHN, Neue urnenfelderzeitliche Gräberfelder im Erfurter Raum. 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Stefan Flindt Landkreis Osterode am Harz FB IV.6 – Museen und Archäologie Herzberger Straße 5 D-37520 Osterode am Harz stefan.flindt@landkreis-osterode.de Susanne Hummel Reinhold Schoon Gisela Wolf 1 Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Niedersachsen, Landkreis Osterode am Harz, Gemeinde Stadt Osterode am Harz, Gemarkung Dorste, Fundstellen-Nr. 20, Gauss-Krüger Koordinaten: R 3581180, H 5732869. – Zur Geologie und Speläogenese der Lichtensteinhöhle 2 Zur Entdeckungsgeschichte siehe auch FRICKE 1999. 3 HERRMANN 1988, 13. 4 MAIER / LINKE 1985; KEMPE / VLADI 1988; HERRMANN1988. 5 Die Bezeichnung ,Schluf‘ wird in der Höhlenforschung für enge Höhlenabschnitte verwendet, die nur kriechend (schlufend) befahren werden können. 6 SCHOON 2010. 7 FLINDT 2012. 8 FLINDT 2010. 9 EICKHOFF 1984. 10 JUNGK 2008; SCHIEL 2008; HOLLERBUHL 2009; SCHUBERT 2009. 11 BECKER 2011. 12 BUTLER 2001; HUMMEL 2003; SEIDENBERG u. a. 2012. 13 SCHULTES u. a. 1999. 14 SCHULTES 2000. 15 SCHILZ 2006. 16 HUMMEL u. a. 2002; ROHLFS 2011. 17 HUMMEL u. a. 2005; KREMEYER u. a. 2005; MAZANEC 2010. 18 SEEBODE 2010. 19 SCHUNKE 2004, 241. 20 SPEITEL 1986, 687 Abb. 2. 21 z. B. PETER-RÖCHER 1994. – Zum aktuellen Forschungsstand vgl. zusammenfassend auch FALKENSTEIN 2012, 2–5. 22 PETER-RÖCHER 1994, 43. 23 PEŠA 2006, 116. 24 PETER-RÖCHER 1994. 25 PETER-RÖCHER 1994, 44. 26 Ebd. 46; PETER-RÖCHER 2003, 86. 27 STOLL-TUCKER 1997, 144. 28 PEŠA 2006, 117. 29 MAIER / LINKE 1985, 154. 30 FLINDT 1996a; DERS. 1996b; DERS. 1997; DERS. 1998. 31 SCHULTES 2000. 32 FLINDT 2001; DERS. 2002a; DERS. 2002b; DERS. 2004. 33 SCHILZ 2006. 34 FLINDT 2008; DERS. 2009; DERS. 2010, DERS. 2012. 35 PETER-RÖCHER 2000. 36 PETER-RÖCHER 2003, 93. 37 PETER-RÖCHER 2003, 86; PEŠA 2006, 117. 38 NUGLISCH 1960, 164 f.; BAHN 1987, 133; HUCK / SPEITEL 2001, 98. – Siehe auch den Beitrag von Heske / Grefen-Peters in diesem Band. 39 STAPEL 1999. 40 BALFANZ / JARECKI 2004. 41 STAPEL 1999, 257 f. Quelle: Kolloquien zur Vor- und Frühgeschichte 19:347-364. Römisch-Germanische Kommision, Frankfurt a. M. Eurasien-Abteilung, Berlin des Deutschen Archäologischen Instituts |