Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt
48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 135–140

Ergebnisse der Streuobstkartierung im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz

Karin Rost


1 Einleitung

Streuobstflächen gehören zu den Landschaftselementen, die das südliche Harzvorland in besonderer Weise prägen. Ein Streuobstband, das Flächen von insgesamt 1.250 Hektar umfasst, zieht sich durch die Landschaft und verleiht ihr das typische Aussehen.
Zwischen Goldener Aue und den nach Norden anschließenden Laubwäldern bieten diese Streuobstflächen insbesondere zur Blütezeit im zeitigen Frühjahr ein beeindruckendes Landschaftsbild.
Die weite Verbreitung von Streuobst im Südharz ist den natürlichen Standortfaktoren in der Region zu verdanken. Die hier vorherrschenden klimatischen, geologischen und edaphischen Verhältnisse sind bei geeigneter Exposition, d. h. auf südexponierten Hängen, optimale Grundlagen für den traditionsreichen Obstanbau. Das stark bewegte und kleinstrukturierte Gelände lies oftmals keine andere landwirtschaftliche Nutzung zu. Zudem bieten Streuobstbepflanzungen einen Wind- und Erosionsschutz, der insbesondere in Ortsnähe gern genutzt wurde.
Der Obst- und Gemüseanbau in der Südharzer Region hat aufgrund der genannten natürlichen Faktoren eine lange Tradition: Bereits die Flamen haben nach historischen Literaturbelegen im 12. und 13. Jahrhundert Obst- und Gemüsegärten angelegt, Wein und Flachs angebaut sowie wilde Obstarten veredelt. Der Obstbau erreichte im Laufe der Jahrhunderte eine große Bedeutung. Im Jahre 1726 erließ der Kurfürst von Sachsen ein „Mandat über die Pflantz- und Propffung auch Cultivirung fruchtbarer und anderer Bäume“. Eine erste Baumschutzverordnung der Grafen zu Stolberg-Roßla aus dem Jahre 1786 legt fest: „Um den noch nicht recht entwickelten Obstbau zu fördern, ordnet am 2. Oktober 1786 Administrator Graf Wilhelm zu Stolberg-Roßla an: Die Gemeinden der Grafschaft sollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit neue Obstbäume anpflanzen, an geeigneten Plätzen Baumschulen anlegen und möglichst zusammenhängende Obstanlagen schaffen, die später eine gute Einnahmequelle für die Gemeinden sein werden. Im Weiteren sollen die in den Fluren noch zahlreich vorhandenen Wildstämme mit guten Sorten veredelt und überhaupt für die Pflege der vorhandenen Obstkulturen bestens Sorge getragen werden.“ (NOACK 2011).
Ursprünglich waren die Streuobstwiesen keine „Wiesen“, sondern mit Bäumen bestandene Äcker, auf denen Feldfrüchte angebaut wurden. Erst später wurde die oft durch Hanglage und Bäume erschwerte ackerbauliche Nutzung durch die einfache Grünlandnutzung ersetzt. Der zunehmend intensiv betriebene Obstbau nahm bis in die 1990er Jahre stetig zu; alle geeigneten und verfügbaren Flächen wurden bis dahin mit Obstbäumen bepflanzt.
Mit der politischen Wende brach dann sowohl der staatliche als auch der private Obstanbau weitgehend zusammen; großflächige Plantagen wurden gerodet. Davon verschont blieben die extensiv genutzten Streuobstwiesen als wichtiges Zeugnis traditioneller landwirtschaftlicher Nutzungsformen.
Früher besaßen diese Streuobstwiesen eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit frischem Obst. Auch die Kleintierhaltung, oftmals unter den Streuobstbeständen, war weit verbreitet. Da diese wirtschaftlichen Funktionen heute nicht mehr bestehen, bedroht nun die fehlende Bewirtschaftung die Existenz der Streuobstwiesen. Weite Flächen verbuschen und gehen in waldähnliche Strukturen über.
Streuobstwiesen besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Sie sind Lebensraum für unzählige Arten, Rückzugsgebiet für viele, insbesondere durch intensive Nutzungsweisen bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie unschätzbare Genressource für alte und regionale Sorten.
Und schließlich ist in der Region natürlich erzeugtes heimisches Obst eine wichtige Quelle gesunder Lebensführung und Ausdruck für Lebensqualität.
In Biosphärenreservaten steht neben dem Schutz von Natur und Landschaft die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der historischen Kulturlandschaft im Mittelpunkt. Aufgrund des großen Streuobstanteils im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz sind die Erfassung der Streuobstbestände einschließlich Sortenbestimmungen, der Schutz und die nachhaltige Nutzung wichtige Aufgaben.

Abb. 1: Streuobstwiese bei Hainrode (Pflegezustand 1). Foto: C. Funkel.Abb. 2: Obstacker bei Wallhausen (2006). Foto: K. Rost.

2 Streuobstwiese – eine Definition

Streuobstwiesen stehen als Geschützte Biotope nach Paragraph 22 des Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) unter Schutz. In der Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt (MUNR 1994, S. 2112) werden Streuobstwiesen wie folgt definiert:
„Streuobstwiesen sind flächenhafte Bestände hoch- oder mittelstämmiger Obstbäume auf Dauergrünland. Die Art und Nutzung des Grünlandes spielt für die Feststellung des Schutzstatus keine Rolle. Bei Streuobstwiesen mit ebenfalls gesetzlich geschützter Grünlandvegetation als Unterwuchs (meist Halbtrockenrasen) darf eine Nutzung nur in der Weise erfolgen, dass die Erhaltung der geschützten Grünlandbestände gesichert ist.
Als geschützt einzustufen sind alle Streuobstwiesen, in denen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mindestens etwa 20 Obstbäume vorkommen, einschließlich aufgelassener, ruderalisierter, durch hochwüchsige Stauden geprägter oder verbuschter Bereiche bis zu Vorwaldstadien, soweit noch die Obstbäume den Charakter der Bestände bestimmen. Vom Schutz ausgenommen sind intensiv unter Verwendung von Bioziden und größerer Mengen an Düngemitteln bewirtschaftete Bestände (meist Niederstamm-Intensivkulturen, teilweise intensive Süßkirschen-Hochstammkulturen) mit zumindest teilweise dauernd offen gehaltenem Boden sowie Obstbaumbestände, die zugleich intensiv zum Anbau anderer Gartenkulturen (Gemüse, Kartoffeln, Erdbeeren) genutzt werden.“

3 Methode zur Erfassung und Bewertung der Streuobstwiesen

In den einzelnen Gemarkungen werden alle Streuobstwiesen und -alleen außerhalb von Siedlungsflächen ausgewählt und die entsprechenden Flurstücke unter Nutzung von CIR-Luftbildern markiert. Die Einmessung der Flurstücke und die Aufnahme der Obstbäume erfolgen vor Ort. Erfasst werden Art, Alter und, wenn möglich, Sorte. Der Pflegezustand wird nach Begehung für das gesamte Flurstück bzw. bei unterschiedlichen Erhaltungszuständen für Teilflächen bewertet. Bei der Kartierung werden ebenfalls die abgestorbenen Bäume und die Fehlstellen mit aufgenommen (Tab. 3). Dadurch kann der Bedarf an notwendigen Neuanpflanzungen eingeschätzt werden.
Neben Streuobstwiesen (Abb. 1) werden bepflanzte Wege und Straßen, die sogenannten „Obstalleen“, sowie Grabenbegleitpflanzungen und Grenzbepflanzungen an Ackerrändern erfasst. Darüber hinaus existieren im Südharz zahlreiche Obstäcker, d. h. Obstbestände mit dauerhafter Ackernutzung (siehe Abb. 2).
Bei der Bewertung werden sechs verschiedene Pflegezustände der Streuobstwiesen unterschieden (Tab. 1). Obstbaumalleen wurden nicht bewertet.

Tab. 1: Pflegezustände der Streuobstwiesen.

Pflegezustand                       Kriterien / Charakterisierung
1Streuobstwiese gepflegtBäume und Grünland werden genutzt und machen einen gepflegten Eindruck.
2Streuobstwiese mit hohen WildkräuternBäume und Grünland wurden im vergangenen Jahr nicht gepflegt.
3Beginnende VerbuschungEs stellen sich vereinzelt Hagebutte, Weißdorn, Schlehe bzw. Stockausschläge der Pflaume auf der Fläche ein.
4Starke VerbuschungEs treten flächendeckend Sträucher und/ oder Stockausschläge auf.
5VorwaldAuf der Fläche sind die Obstbäume noch gut zu erkennen, es sind aber auch schon Waldbaumarten und Sträucher vorhanden.
6WaldDie noch vorhandenen Obstbäume sind von Waldbaumarten völlig überwachsen und die Fläche stellt sich als Wald dar.

Das Alter der Obstbäume wurde in den folgenden Stufen erfasst:
• jung: bis ca.15 Jahre
• mittel: über 15 Jahre bis ca. 40 Jahre
• alt: über 40 Jahre.

4 Ergebnisse der Streuobsterfassung

Zur Erfassung des Vorkommens und Zustandes der Streuobstflächen wurde im Winter 2002 mit der Kartierung begonnen. Bisher wurden ca. 75 Prozent aller Streuobstbestände im Biosphärenreservat kartiert. Der östliche Teil ist noch in Bearbeitung. Ein Obstsortenkataster für Streuobst erfasst vorhandene Genressourcen im Gebiet.
Die Auswertung der bisher vorliegenden Kartierung ergibt folgendes Zwischenergebnis (vgl. Tab. 2):

In den Gemarkungen Wallhausen, Berga und Questenberg liegen die größten Streuobstbestände. In den Gemarkungen Hainrode, Questenberg und Wallhausen befindet sich der größte Anteil an genutzten, gut erhaltenen Streuobstwiesen (Pflegezustand 1). Gemeinden mit geringem Streuobst- bzw. Obstalleenanteil sind Bennungen und Rottleberode.

Tab.2: Kartierte Streuobstflächen in den einzelnen Gemarkungen und Pflegezustände.

Abb. 3: Pflegezustand des Streuobstes.Abb. 4: Altersstruktur des aufgenommenen Streuobstes.

Noch weist über die Hälfte der erfassten Flächen einen guten Zustand auf (1 bis 3, siehe Abb. 3). Da die ersten Aufnahmen bereits aus dem Winter 2002/2003 stammen und seitdem in den Streuobstbeständen keine großflächigen Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Zustand zahlreicher Streuobstwiesen verschlechtert hat.
Wie aus Abbildung 4 ersichtlich, ist der überwiegende Teil des aufgenommenen Streuobstes überaltert und muss, wenn der Bestand flächig erhalten werden soll, unbedingt durch Neu- und Ersatzpflanzungen verjüngt werden. Wenn dies nicht großflächig geschieht, wird es in wenigen Jahren kaum noch Streuobstwiesen im Südharz geben.

Tab. 3: Anzahl der Streuobstbäume in den Gemarkungen nach Obstarten.


Abb. 5: Obstartenanteile.

Bei den Arten sind Süßkirschen mit knapp 45.000 Bäumen, dicht gefolgt von Pflaumen mit 39.000 Bäumen am häufigsten (Tab. 3 und Abb. 5). Der Anteil von Fehlstellen ist insgesamt sehr hoch. In den Gemarkungen Berga, Questenberg und Wallhausen ist er am höchsten.

5 Fazit

In der Region Südharz sind in Jahrhunderten gewachsene Erfahrungen, Kenntnisse und Traditionen des Streuobstanbaus und der -nutzung vorhanden. Hier besteht ein großes Potenzial an unschätzbaren Genressourcen. Über Jahrhunderte wurden Streuobstarten und -sorten ausgelesen und solche selektiert, die für die regionalen Standortfaktoren (insbes. Klima-, Boden-, Relief- und Wasserverhältnisse) besonders geeignet sind. Sie sind ein wertvolles Naturschutz- und Kulturgut, das es zu erhalten und entwickeln gilt.
Besorgniserregend sind der hohe Anteil an abgestorbenen und überalterten Obstbäumen und die fehlende Pflege zahlreicher Streuobstwiesen.
Nur wenn es gelingt, neben der in der Region noch vorhandenen privaten Nutzung auch eine entsprechende wirtschaftliche Nutzung und Vermarktung zu etablieren, kann der Fortbestand und die Entwicklung der Streuobstwiesen dauerhaft gesichert werden.
Der hohe Anteil an schnellverderblichen Obstarten, insbesondere Süßkirschen, ist dabei eine besondere Herausforderung und erfordert spezielle Lösungen.
Die regionale Vermarktung des frischen und sortenreichen Obstes aus Streuobstwiesen trägt zur Lebensqualität bei und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem lange Transportwege, z. B. von Chile, Argentinien oder Neuseeland, vermieden werden.
Wichtig ist dabei auch die direkte Einbeziehung der Menschen aus der Region. Neben Erfassung und Bewertung der Streuobstbestände werden alljährlich Aktionen für die Öffentlichkeit zum Thema Streuobst durchgeführt, um die Bevölkerung zu interessieren und zu sensibilisieren. Dabei wird über die Besonderheiten und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Streuobstes informiert. Eine mobile Saftpresse steht zu festen Terminen an bestimmten Orten bereit, wo Interessenten ihre Äpfel pressen lassen und den frischen Saft mitnehmen können. Seit dem Jahr 2006 führt die Verwaltung des Biosphärenreservats gemeinsam mit dem Landschafts- und Streuobstpflegeverein „Kyffhäusernordrand“ Tilleda e.V. alljährlich eine Sortenbestimmung durch. Bisher nahm der Pomologe Dr. Werner Schuricht (Jena) die Sortenbestimmung vor. Seit 2006 wurden bei diesen Aktionen 1.928 Apfel- und 328 Birnenproben abgegeben, von denen 177 Apfel- und 44 Birnensorten zweifelsfrei determiniert werden konnten. Jedes Jahr werden dabei wieder bereits verschollen geglaubte Raritäten bzw. seltene Lokalsorten der Region aufgefunden. Lehrgänge zum fachgerechten Obstbaumschnitt und zur Veredelung von Obstbäumen werden durchgeführt, weitere Themen waren die Standortansprüche einzelner Obstsorten, Obstkrankheiten und deren Vorbeugung und Bekämpfung.
Alle diese Angebote werden sehr gut angenommen, eine Projektgruppe „Streuobst“ arbeitet an umsetzbaren Projekten. Es finden regelmäßig Pflanzaktionen mit dem Förderverein „Zukunft im Südharz“ e.V. und weiteren regionalen Partnern statt. Ein Streuobstlehrpfad wurde angelegt, um auf die Sortenvielfalt, den hohen Wert der Streuobstwiesen aus naturschutzfachlicher Sicht aufmerksam zu machen und neue Partner zu gewinnen.

Zusammenfassung

Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild im Biosphärenreservat und stehen nach Paragraph 22 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderem Schutz und dürfen nicht zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
Die dauerhafte Erhaltung von Streuobstwiesen kann nur durch extensive Bewirtschaftung und Pflege gewährleistet werden. Ohne diese Maßnahmen brechen die Bestände zusammen, die ausbleibende Grünlandnutzung führt zur Etablierung von Staudenfluren, Gebüschen und zum Vorwald, der letztlich in Wald übergeht.
Die Erfassung der Streuobstbestände im Südharz ist von hoher Bedeutung. Die Bestimmung von Art, Sorte und Alter der Bäume sowie des Erhaltungszustandes der Streuobstwiesen ist Grundlage für die Entwicklung von Bewirtschaftungsplänen und Schutzmaßnahmen. Die langfristige Erhaltung der Streuobstbestände des Südharzes ist von überregionalem Interesse, sowohl aus landeskultureller als auch naturschutzfachlicher Sicht. Die vorliegenden Ergebnisse der Kartierung belegen die deutliche Überzahl der Flächen, die einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen. Innovative Ideen und engagiertes Handeln sind notwendig, um diese einmaligen Landschaftsbestandteile im Südharz auch für künftige Generationen zu erhalten.

Literatur

FORSTLICHE LANDESANSTALT SACHSEN-ANHALT (Hrsg.) (1998): Empfehlungen zum forstlichen Umgang mit besonders geschützten Biotopen nach § 30 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. – Gernrode-Haferfeld: 31–32.

LAU – LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (1995): Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen. – Tagung am 04.März 1994 in Halle/Saale. – Berichte des Landesamtes für Naturschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 3: 55 S.

LAU – LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2008): Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt. – Fachinformation Nr. 3/2008: 44 S.

MUN – MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT (Hrsg.) (2003): Besonders geschützte Biotope in Sachsen-Anhalt. – Magdeburg: 40 S.

MUNR – MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND RAUMORDNUNG (1994): Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt. – MBl. LSA 4(1994)60: S. 2099–2114.

NATURKUNDEMUSEUM ERFURT (Hrsg.) (2002): Die Obstsorten im Kyffäusergebirge. – Veröffentlichung Naturkundemuseum Erfurt 21: 103–121.

NOACK, H. (2011): Zur Geschichte des Obstbaus im Südharz. – Bennungen. – Unveröff. Mskr.

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