A k t u e l l ' 9 9 Samtgemeinde
BODENAUSHUB .... wohin damit ? | Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mir gut vorstellen, daß die vor einigen Wochen über die Medien geführten Diskussionen um Schwermetallbelastungen in der Bergstadt Bad Grund (Harz) auch die Einwohner/innen im Bereich unserer Samtgemeinde verunsichert haben. Vor allem Grundstückseigentümer werden sich fragen, ob für ihre Grundstücke mit erhöhten Schwermetallgehalten im Boden zu rechnen ist und welche Folgen sich ggf. daraus ergeben können. Diese Frage darf ich zunächst pauschal mit der Feststellung beantworten, daß die Gemeinden Elbingernde, Hattorf am Harz, Hörden und Wulften nach derzeitigen Erkenntnissen den gering belasteten Gebieten des Landkreises Osterode am Harz zuzuordnen sind. Gleichwohl ist festzuhalten, daß als Folge des seit Jahrhunderten im Harz betriebenen Bergbaus auch in der Samtgemeinde Schwermetalle (Blei, Zink, Cadmium) im Boden nachgewiesen werden. Gesundheitliche Gefährdungen für Menschen können durch den Verzehr von selbst angebautem Gemüse und Fleisch von Weidevieh nur von relativ stark belastetem Boden ausgehen. Für den Bereich der Samtgemeinde sieht das Gesundheitsamt des Landkreises diese Gefahr nicht. Es besteht daher kein Grund, die übliche Nutzung der Grundstücke zu ändern. Um Ihnen eine tendenzielle Einschätzung für Ihr Grundstück zu ermöglichen, finden Sie in der Übersichtskarte Zuordnungsgebiete mit einer entsprechenden Erläuterung eingezeichnet. Grundstückseigentümern, die Klarheit über die tatsächlichen Bodenbelastungen durch Schwermetalle gewinnen möchten, empfehle ich, durch ein dafür qualifiziertes Labor Bodenproben entnehmen und analysieren zu lassen; dabei sollte je 500 m² Grundstücksfläche eine Probe gezogen werden. | Für Böden mit höheren Schwermetallgehalten können sich zudem abfallrechtliche Konsequenzen ergeben, nämlich dann, wenn Bodenaushub anfällt, der nicht auf Ihrem Grundstück verbleiben soll. Für diesen Fall ist anzuraten, bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen, spätestens aber beim Anfall von Boden diesen auf Schwermetallbelastungen untersuchen zu lassen; nur dann kann eine gesetzeskonforme Verwertung oder eine geordnete Beseitigung des Bodens gewährleistet werden. Es geht im Prinzip darum, dem sog. Verschlechterungsverbot nach Abfallrecht Rechnung zu tragen, d.h., die Bodenqualität zu sichern und sie nicht durch das Ablagern von Böden mit höheren Schwermetallgehalten nachteilig zu verändern. Fragen zu der angesprochenen Problematik beantworten Ihnen Mitarbeiter des Bauamtes der Samtgemeinde (Tel. 0 55 84 / 2 09 25 oder 2 09 26). Herr Scholz (Tel. 0 55 22 / 960-780) vom Amt für Abfall des Landkreises sowie Herr Dr. Köter (Tel. 0 55 22 / 960-555) vom Gesundheitsamt. Ich hoffe sehr, daß diese Informationen Ihr Interesse gefunden haben. Mit freundlichen Grüßen
Hattorf am Harz, im Dezember 1998 |
Mit dem Thema verwandt: Woher kommt die hohe Arsenbelastung der Oderaue im Landkreis Osterode am Harz?