Daneben besaßen die Stolberger Hutungsgemeinden aber auch Weiderechte in den benachbarten Gemarkungen Breitenstein, Rodishain, Rottleberode, Schwenda und Straßberg. Die Hütung von Schweinen im Wald war als Teil des sog. Mastnutzungsrechtes ein gesondertes Servitutrecht. Dessen einstmals große Bedeutung wird in dem auch heute feststehenden forstwirtschaftlichen Begriff „Mast“ sichtbar. Die Ausübung der Waldweide war den Forstverwaltungen in der Regel stets ein Dorn im Auge, zumal die ohnehin vielseitig und intensiv genutzten Wälder im Harz neben den Haustieren noch einen hohen Wildbestand verkraften mussten. In einem langwierigen Prozess wurden dann im Laufe des 19. Jahrhunderts die | meisten Waldweideberechtigungen abgelöst, zumeist gegen eine finanzielle Entschädigung („Capital-Entschädigung“), die in der Regel den 20-fachen Wert des ermittelten Weidewertes entsprach, seltener gegen Zuweisung von Forstflächen an die Berechtigten „im gerodeten Zustande“. Nicht abgelöst hingegen wurde die Waldweide in der Umgebung der Stadt Stolberg, wo sie bis in die 1960-er Jahre durchgeführt worden ist. Damit endete im Südharz eine alte Tradition der Waldnutzung, die über einen langen Zeitraum unentbehrlich fiir die Existenzsicherung der Bevölkerung war und von dieser als ein bedeutendes Recht angesehen wurde. Forstortbezeichnungen wie Kuhberg oder Kuhlager und Wegebezeichnungen wie Trift erinnern noch vielfach an diese Wirtschaftsform, | die mit ihrer speziellen Hirtenkultur auch die ländlichen Traditionen und Bräuche entscheidend geprägt hat. Verwendete Literatur - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Breitenstein Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Breitungen Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Grillenberg Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Obersdorf Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Riestedt Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Stolberg Krs. Sangerhausen, - LHASA, MD, Rep. C 20 V Sep. Uftrungen Krs. Sangerhausen. |