Fritz Reinboth, Braunschweig

Naturschutz nach Forstmeisterart –
das Naturschutzgebiet Priorteich-Sachsenstein
bei Walkenried

Dass Naturschutz in unserem Wirtschaftsparadies einen schweren Stand hat, ist nichts Neues. Die meisten Versuche, im Südharz Einzigartiges vor dem rücksichtslosen Zugriff der Gipsindustrie zu retten, wurden mit dem Hinweis auf Arbeitsplätze zu Fall gebracht. Dass aber für die Forstverwaltung wirtschaftliche Gesichtspunkte auch in Naturschutzgebieten (NSG) Vorrang haben, ist eine neue Entwicklung. Ihr Umgang mit dem NSG Priorteich-Sachsenstein ist auch deswegen sehr bedenklich, weil es nach der Aufhebung des Naturschutzes am benachbarten Röseberg neben dem Himmelreich das letzte intakte Waldgebiet rund um das Kloster Walkenried – immerhin Bestandteil des UNESCO-Weltkulturerbes – geblieben ist. Ein Rundweg um die von den Mönchen angelegten Klosterteiche lässt derzeit erschaudern und macht die kulturellen „Errungenschaften“ unserer Epoche besonders deutlich.
Bevor wir zu unserem eigentlichen Thema „Naturschutzgebiet Priorteich-Sachsenstein“ kommen, sei ein kleiner Rückblick auf gewisse Entwicklungen im niedersächsischen Südharzvorland erlaubt.
Im Hainholz bei Osterode-Düna war es den Höhlenforschern gelungen, dessen Einzigartigkeit der Bevölkerung nahezubringen. Politikern, die den geplanten Abbau zunächst durchaus befürwortet hatten, fürchteten zu Recht gravierende Stimmenverluste. Da waren plötzlich alle gegen den Abbau. Weil die interessierte Gipsfirma wohl auf Rat eines Winkeladvokaten im Walde schnell einige Sprengschüsse abgetan und ein paar Steine abgefahren hatte, wurde ihr eine saftige Entschädigung für einen fiktiven Steinbruch zugesprochen, den es nie gab. Nun ja, die Juristen.
Die etwas voreilige Darstellung, mit dem Hainholz sei ein weltweit einzigartiges und typisches Gipskarstgebiet sichergestellt, erwies sich allerdings als Bumerang. Bemühungen um den Schutz weiterer Gipskarstgebiete wurden nämlich als unnötig abgetan – mit dem Hainholz sei ja dergleichen exemplarisch geschützt.
Schon 1952 war der Antrag des international anerkannten Höhlenforschers Dr. Friedrich Stolberg, das einzigartige Gipskarstgebiet um den Trogstein unter Schutz zu stellen, einfach in einer Schublade des Landkreises Osterode gelandet. Freilich, was wussten die Osteroder Verwaltungsbeamten schon von einem Dr. Stolberg…
Schon wenig später war das Gebiet durch die damaligen Gipswerke in Neuhof und Walkenried irreparabel verwüstet. Bis heute wird dort Gips abgebaut. Um die als Ersatzmaßnahme vorgeschlagene Wiederfreilegung des Trogsteinkessels – soweit er unter völlig sinnlos hineingekippten Abraummassen erhalten ist – und damit den Zugang in die Große Trogsteinhöhle hat sich die Gipsindustrie aber bisher erfolgreich gedrückt. Man muss schon dankbar sein, dass wenigstens der Eingang der Trogsteinzuflusshöhle wieder freigelegt wurde. Dafür wird heute das Verfüllen abgebauter Steinbruchsteile mit Abraum als Ersatzmaßnahme anerkannt. Man kann dieses Engagement des Gipswerks für den Naturschutz auf einer Erläuterungstafel des Karstwanderweges nachlesen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Aber selbst bereits geschützte Objekte und Gebiete waren und sind keineswegs sicher. So wurde 1950 die Sachsensteinhöhle aus dem Naturdenkmalbuch des Kreises Blankenburg gelöscht, nachdem der damalige Naturschutzbeauftragte – von Profession Archäologe und von Sachkenntnis über Höhlen unbelastet – grünes Licht gegeben hatte. Man könne ja stattdessen die Einhornhöhle besichtigen1. Als Hauptargument musste – wie heute noch – die Erhaltung von Arbeitsplätzen herhalten2. Inzwischen gibt es das Gipswerk Sachsenstein nicht mehr, das auch das Trogsteingebiet mit auf dem Gewissen hat. Nach Übernahme durch ein anderes Gipswerk und Stillegung waren die weggefallenen Arbeitsplätze offenbar nicht mehr so wichtig wie die erbeuteten Abbaufelder...

Das Naturschutzgebiet Priorteich-Sachsenstein
Geschichte

Der Stich von Ludwig Richter von 1834 zeigt den Sachsenstein noch völlig kahl.Auf den Anhöhen westlich und östlich der Spatenbornwiese standen noch in den ersten Jahrzehnten des 20. Jh. nur einzelne Bäume – sie dienten der Domäne als Schafweide. Entsprechend interessant war zweifellos die Flora dieser Gipshügel. Als hier mitten im Krieg ein großflächiges Naturschutzgebiet „vorläufig sichergestellt“ wurde, war das alles schon Forst. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgte auf Anregung des Forstamts Walkenried. Die forstliche Nutzung blieb deshalb ausdrücklich erlaubt „in Form einer planmäßigen Pflege und Erhaltung als Landschaftswald mit besonderer Berücksichtigung von Einzelbäumen, die überzuhalten und zu frei entfalteten Überhältern zu erziehen sind“. In diesem Sinne wurde um 1950 eine Eichengruppe am Judenweg als Beispiel eines Hudewaldes freigestellt, allerdings nicht mit Vieh beweidet.
Das am 3. Juni 1944 vom Blankenburger Landrat Kämpfert „einstweilig sichergestellte“ Gebiet wurde am 22. Dezember 1949 vom Verwaltungspräsidenten in Braunschweig endgültig unter den Schutz des Reichnaturschutzgesetzes gestellt. Die Schutzverordnung wurde wörtlich – sogar mit der schon 1948 rückgängig gemachten Umbenennung des Harzklubs in „Harzbund“ – übernommen.
Der Passus „Erhaltung und Pflege als Landschaftswald“ trat allerdings später ziemlich in den Hintergrund. Die Forstverwaltung nutzt die Bestände wie in jedem beliebigen Waldstück. „Pflege als Landschaftswald“ erwies sich als sehr unpräziser Begriff.
Für die unbewaldeten Teile des Naturschutzgebietes hatten die als Naturschutzbeauftragte fungierenden Forstleute nie das rechte Verständnis.
Das begann in dem mit gutem Grund in das Naturschutzgebiet einbezogenen Vorland des Sachsensteins, das zur Feldmark von Neuhof gehört. Einige landwirtschaftlich nutzlose und nicht einmal für Sportfischer interessante wassergefüllte Senken boten sich als Müllplatz für Neuhof an. Der benachbarte Knutensumpf kam sehr gelegen zur Entsorgung von Gipsabfällen des Gipswerks Sachsenstein. Dass die Senke vor dem Priesterstein ebenfalls mit Gipsabfall verfüllt wurde, verhinderte in letzter Stunde ein Machtwort des Verwaltungspräsidenten Thiele, der zufällig meinen Leserbrief über die bedrohte Priestersteinhöhle gelesen hatte!
Nachdem das Heimatloch, ein mächtiger Erdfall auf dem Neuhofer Kuhberg, voll war, brauchte man auch neues Terrain für Abraum. Dazu bot sich das Gelände am Rittersborn3 an, wo nun unter der Gipssteilwand eine neue Kippe entstand. Dass die Quelle im Naturschutzgebiet liegt, war offenbar kein Hindernis. Jedenfalls erhob die Naturschutzbehörde keinen Einspruch. Wahrscheinlich wurde sie vorsichtshalber gar nicht erst gefragt.

Kiesgruben und Müllplätze im NSG


Der Sachsenstein um 1908. Die kahle Gipskuppe rechts wurde später mit Fichten aufgeforstet bzw. abgebaut. Vor der kleinen Gipswand darunter entspringt der Rittersborn; hier wurde um 1960 Abraum des benachbarten Gipsbruches verkippt. (Postkarte Sammlung Pfeiffer, Wieda)

Aber es sollte noch schlimmer kommen. Besonders prädestiniert erwies sich nämlich das Gebiet seit den 1950er Jahren als Rohstoffreservat. Das Ackerland unter dem Sachsenstein war ja eine alte Uffe-Terrasse mit nicht besonders wertvollen, aber immerhin nutzbaren Kieslagern.Also wurde dem Antrag des Bad Sachsaer Kiesgrubenbetreibers Heidergott stattgegeben, die Schotterterrasse als Kies abzubauen. Dass hier eine für die Entwicklung des Sachsensteins aussagekräftige geologische Landmarke unwiederbringlich zerstört wurde, kam dem für die Genehmigung zuständigen Naturschutzbeauftragten als Forstmann nicht in den Sinn. Einwände wurden zurückgewiesen – alles sei korrekt und genehmigt. Man konnte das Kiesloch ja wieder verfüllen. Man schlug damit sogar zwei Fliegen mit einer Klappe, denn es wurde anschließend ganz offiziell die Müllkippe von Bad Sachsa.


Blick vom Sachsenstein um 1960 (Foto: F. Reinboth)

Angler als Naturschützer
Die Burglöcher unter der Sachsenburg wurden zwar schon ein Jahrzehnt vor der Unterschutzstellung überstaut4, aber erst in neuerer Zeit wurde das Wasser (inzwischen im NSG) so hoch gespannt, dass es zu schweren Bergschäden kam. Alle Bemühungen, den verantwortlichen Angelverein in die Schranken zu weisen, verliefen im Sande5. Statt die unnatürlich starken Zuflüsse für die Gipsgerinne unter dem Bahndamm zu verhindern, wurde 1981 die Uffe jenseits des Bahndammes (!) aus ihrem natürlichen Bett am Fuß der Felsen vom Bode-Zorge-Verband in ein künstliches Bett verlegt. Es hieß, das sei nur für Hochwasser, aber de facto sind die Naturhöhlen (Ufergrotten) unter dem Sachsenstein trotz einiger Korrekturen seitdem außer Funktion.

Holzwirtschaft
Zu diesen teilweise irreparablen Eingriffen in die geologische und morphologische Substanz des Naturschutzgebietes kommen forstwirtschaftliche Maßnahmen, deren Duldung durch die Naturschutzbehörde ebenso wenig zu begreifen ist.
Holzwirtschaftliche Gesichtspunkte sollten sich dem Naturschutzzweck unterordnen: Pflege als Landschaftswald. Trotzdem wurden schon in den 1960er Jahren im Blumenberg (NSG) zahlreiche alte Eichen gefällt, weil sie sich gerade gut verkaufen ließen. Neuerdings stellte man fest, dass hier die letzten autochthonen Eichenbestände des Südharzes stehen, und schlug jetzt die Buchen heraus, damit nachwachsende Eichen mehr Licht haben. So wird Waldverwüstung als ökologische Maßnahme verkauft.
Nun muss man ja geschlagene Bäume auch abtransportieren. Früher war es kein Problem, das ohne breite Forststraßen zu bewerkstelligen. Heute aber erfordert der technische Fortschritt breite Trassen. Nun werden (wie überall im Harz) alte schöne Wanderwege bis zur Unpassierbarkeit zerfahren oder mit ortsfremden Material in entsprechender Breite befestigt. Bei Walkenried begann das 1972, als die ohnehin nicht standortgemäßen Fichtenbestände im Höllstein und im Forstort Zwergenlöcher das Opfer schwerer Stürme wurden und abgefahren werden mussten. Am Sachsenstein wurde der idyllische Grenzweg an der alten Landesgrenze für diese einmalige Aktion breit ausgebaut und dabei der Kleine Spatenborn – ein bescheideneres Seitenstück zum ölverseuchten Großen Spatenborn – einfach zugeschoben.
Der Weg erwies sich neuerdings auch zum Antransport eines fertig montierten Hochsitzes mit schwerem Fahrzeug als zweckmäßig, wobei zwei historische Grenzsteine umgefahren wurden. Das sind zwar geschützte Kleindenkmale, aber ein Jagdsitz ist natürlich wichtiger als jahrhundertealte Markierungen einer Grenze, die längst keine mehr ist.
Weil sich das sturmgefällte Holz so schnell nicht vermarkten ließ, wurde es im Höllteich zwischengelagert, der zwar Lebensraum für Eisvogel und Fischotter, aber für die Fischwirtschaft zweitrangig war.


Bei Forstarbeiten umgefahrener Grenzstein KP / HB Nr.556 am Kleinen Spatenborn
(Foto: F. Reinboth, März 2009)

Um die Stämme einbringen zu können, wurde am Ufer eine Wiese großflächig beschottert und eine Betonplatte gegossen. Heute hat das für die dort angelnden Sportler den Vorteil, dass sie ihre Autos gleich neben ihrem Angelplatz abstellen können. Eigentlich steht da zwar ein Sperrschild, aber passionierte Naturfreunde wie Angler kümmert das wenig.
Neuerdings ist das Gebiet um die Zwerglöcher wieder durch massiven Einsatz schwerer Maschinen gefährdet, die nicht in ein Naturschutzgebiet gehören, schon gar nicht zwischen die europaweit einzigartigen Zwerglöcher. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu grotesk, wenn zwei Forscher anlässlich der Untersuchung eines Zwerglochs gewissenhaft darauf hinweisen, vorher die Erlaubnis der Naturschutzbehörde eingeholt zu haben.
Über Monate sind die Wanderwege in unpassierbarem Zustand. Mancher schöne alte Weg ist verwahrlost, verwachsen und durch gestürzte Bäume kaum noch gangbar. Die verbleibenden Wege sind zu Schotterpisten ausgestaltet. Schon vor Jahren wurde das beim Ausbau von Wegen in der Nähe der Sachsenburg zusammengeschobene Material einfach in die dortigen Erdfälle gekippt und ortsfremder Schotter für die Wegebefestigung angefahren. Eine Anfrage bei der oberen Naturschutzbehörde, ob das denn in Ordnung sei, wurde gar nicht erst beantwortet.
Dieser Bereich wird derzeit für die umfangreiche Lagerung von im Sachsenstein-Einschnitt geschlagenen Bäumen genutzt. Schwere Lkw können sehr zweckmäßig gleich mitten in das NSG hineinfahren und aufladen.
Nun werden auch noch die wenigen Wege, die uns geblieben sind, wie die alte Trift über den Sachsenstein, durch die Holzabfuhr mit schweren LKWs kaputtgefahren und ästhetisch zugrunde gerichtet. Im Naturschutzgebiet. „Pflege als Landschaftswald“.
Alles Holz, was nicht zu vermarkten ist, bleibt im Walde zurück und hinterlässt einen chaotischen Eindruck. Unter dem Totholz ist die Pracht von Buschwindröschen und Leberblümchen kaum noch wahrzunehmen.

Mit Kalkschotter anlegte Forststraße direkt hinter dem Priorteich. Sie diente eigentlich der Freilegung einer ehemaligenWiese, für die schweres Gerät anrücken musste. Um später gut Holz abfahren zu können, wurde sie zweckmäßigerweise gleich bis in Höhe des Teichs verlängert. (Aufnahme: M. Reinboth 2011)

Hinter diesem waldpflegerischen Trümmerhaufen verbirgt sich ein intaktes Zwergloch. Es ist nunmehr vor neugierigen Blicken von harmlosen Spaziergängern gut geschützt
(Aufnahmen: M. Reinboth 2012)
Das Ende eines Naturschutzgebietes? Nicht wirtschaftlich verwertbares Totholz wird im Walkenrieder Blumenberg rücksichtlos in Erdfälle abgekippt. So sieht es mittlerweile in weiten Teilen dieses „Landschaftswaldes“ aus

Schrifttum
C. G. Fr. Brederlow: Der Harz. – 1. Aufl., Braunschweig 1846 W. H. Meyer: Die sogenannten Seelöcher unter dem Sachsenstein. – Bad Sachsaer Nachrichten / Echo Nr. 8 vom 3.12.1982

M. Reimann und F.Vladi: Zur Entwicklung der sogenannten Zwergenkirche. – Mitt. Verb. dt. Höhlen- u. Karstforscher 49 (3), 2003

F. Reinboth: Specificatio der zum fürstlichen Stifftsamte Walckenried gehörigen Länderey. – Flurnamen von Walkenried und Neuhof, Clausthal-Zellerfeld 2008

Anordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes „Priorteich / Sachsenstein“. – Blankenburg, 3. Juni 1944

Verordnung des Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet „Priorteich/Sachsenstein“. – Braunschweig, 22. Dezember 1949

Eintragung der Priestersteinhöhle in das Naturdenkmalbuch des Landkreises Blankenburg. – Braunlage, 22. Juli 1969

Ergebnisprotokolle Arbeitsgruppe Pflegeplan NSG Priorteich-Sachsenstein Michael Reinboth, Walkenried vom 2.3.1978 / 9.8.1978/ 26.9.1978 / 1.11.1978, dazu Stellungnahmen des Verf. vom 14.9.1978 (Archiv des Vereins für Heimatgeschichte Walkenried)

(Footnotes)
1 Reinboth: Specificatio, S. 66 f.
2 Braunlager Ztg. vom 27.5.1950
3 Der Rittersborn gab um 1850 der damals entdeckten Sachsensteinhöhle ihren ersten Namen „Ritterbornshöhle“ (Brederlow, S. 485)
4 W. H. Meyer: Die sogenannten Seelöcher unter dem Sachsenstein -Ein Bericht über den Urzustand.- Bad Sachsaer Nachrichten / Echo vom 3.12.1982
5 Harzkurier vom 13.7.1979, dazu Leserbrief von F. Reinboth, 24.7.1979

Impressum / Datenschutz