Mitt. Verb. dt. Höhlen- u. Karstforscher
43(3)
94-95
München 1997

Neubau B243 im Südharz

Folgendes Schreiben wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. an die Bezirksregierung Braunschweig, obere Landesplanungsbehörde, gesandt :

Karstfachliche Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) "Neubau der B243" (Abschnitt Herzberg bis niedersächsische Landesgrenze)

Die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. bearbeitet und dokumentiert seit mehreren Jahrzehnten die Karsterscheinungen in der Gipskarstlandschaft des Südharzes. Dies umfaßt die Karstlandschaft als Ganzes, das Grundwasser in Karsthohlräumen und seine Wechselwirkung mit den Oberflächengewässern, die hydrochemischen und ökologischen Faktoren des Karstes, die Erdfallbildung etc. Wir möchten deshalb unsere Kenntnisse in das z.Zt. laufende ROV zum Neubau der B243 einbringen.

Nach Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum ROV ergeben sich im Hinblick auf die karstkundlichen Belange die nachfolgenden Anregungen und Bedenken.

Eine Auswahl einer der vorgelegten Varianten können wir aus karstkundlicher Sicht nur eingeschränkt treffen, da eine vergleichende Abwägung dieses Belanges für keine der vorgelegten Varianten zu einer klaren Entscheidung führen kann. Wir meinen aber, daß bestimmte Varianten aufgrund ihrer erheblichen Belastung der mit der Karstlandschaft verbundenen Schutzgüter von uns in keiner Weise empfohlen werden können: Dies sind im Abschnitt Herzberg die Varianten He 3, 3a bis 9; im Abschnitt Bad Lauterberg die Varianten La2 bis 2a sowie LA 4 bis 9 und im Abschnitt Mackenrode die Varianten Ma4, 4a und 9.

Die B243n durchfährt in den vorgelegten Varianten an mehreren Stellen Trinkwassergewinnungsgebiete, ohne daß die erforderlichen Maßnahmen nach der RiStWaG dargestellt und quantifiziert worden sind. Wir vermissen eine (karst-)hydrogeologische Vorerkundung als nach den Richtlinien erforderlichen Bestandteil der UVS; diese enthält lediglich eine allgemeine Beschreibung der GW-Verhältnisse, liefert aber keine für die Abwägung zwischen den Varianten verwendbaren Feststellungen über die räumlichen Beziehungen zwischen Gewinnungsstelle und Einzugsgebiet und läßt Darstellungen dessen Vulnerabilität völlig vermissen.

Die Varianten Ma4 im Raum Nüxei sowie 4a zwischen Nüxei und Mackenrode liegen in der noch nicht ausgewiesenen Zone III des Wasserschutzgebietes für die Gemeinden Mackenrode / Limlingerode; die Zone II reicht bis unmittelbar an die Landesgrenze; es handelt sich um ein oberflächennahes Grundwasser im Talkies von Ichte und Steina, das nach den Untersuchungen von Hugo Haase (1936) u.a. aus dem Karstgrundwasser der Steina gespeist wird. Genau im unteren Versinkungsbereich dieses periodisch trockenfallenden Gewässers wäre die Ortsumfahrung des Weilers Nüxei bei Variante 4 und 4a vorgesehen. Der Trinkwasserzweckverband Nordhausen müßte hierzu gehört werden. Wir weisen aber darauf hin, daß nach unserer Kenntnis zu der erforderlichen Ausweisung einer Schutzzone III auf niedersächsischem Gebiet noch kein Abgrenzungsgutachten erarbeitet worden ist.

Die Varianten La2a und LaSb halten wir für überaus bedenklich. Am Fuß der Felsgruppe im Winkeltal, am Südrand des dortigen Naturschutzgebietes, wird ein bedeutender Anteil des Trinkwassers der Stadt Bad Sachsa gewonnen. Uns ist nicht bekannt, daß Untersuchungen über das tatsächliche GW-Erneuerungsgebiet (Karstwasser) vorliegen; ohne solche ist eine die Risiken vergleichende Abwägung zwischen Trassenvarianten La2, 2a jedoch nicht seriös. Die topographisch höher, also mit größerem Abstand zum Grundwasser liegenden Varianten La2b und La3 bieten eine deutlich bessere Sicherheit für die Trinkwasserversorgung, wobei die Variante 3 jedoch im distalen Bereich des GW-Erneuerungsgebietes Pöhlder Becken liegt. Wir empfehlen daher hier die Variante La2b.

Im Raum Herzberg gefährden die Varianten He4, 5 und 9 die Quellfassungen von Nonnenwiese, deren im verkarsteten Werraanhydrit und in durchlässigen jungquartären Kiesen gelegenes Einzugsgebiet hier insgesamt eine sehr hohe Vulnerabilität aufweist; dies betrifft neben dem späteren Betrieb der B243n besonders auch die Phase der Baudurchführung.

Die vom Rat der Stadt Herzberg empfohlene Variante ist mit einem sehr schwerwiegenden Eingriff in die bevorzugte Schwindstelle der Sieber am Nordosthang des Nüllberges verbunden. Von hier beträgt die GW-Laufzeit zu den Fassungsanlagen der EEW weniger als 72 Std.; dies ist eine Zone der unmittelbaren GW-Erneuerung im Pöhlder Becken. Auf das massive Eindringen von Wasser deuten die ausgeprägten großen Erdfälle am Osthang des Nüllberges hin. Wir weisen auf die baugrundgeologisch schwierige Situation in diesem Abschnitt hin.

Auch die Variante He2 ist im Hinblick auf die Verkarstungssituation des Untergrundes nicht unproblematisch. Wir empfehlen sie gleichwohl, da sie auf kürzestmöglichem Weg das NSG Siebertal schneidet und ganz überwiegend vorbelasteten Untergrund überbaut. Jedoch empfehlen wir eine Optimierung der Linienführung im Verhältnis zur Wohnsiedlung Eichholz, den dortigen Erdfällen und im Hinblick auf die Höhenlage von Tunnel und Brücke. Hier können Baukosten gesenkt und das Risiko aus Senkungsgefahren durch Vorerkundungen minimiert werden. Auch die Varianten He4 und 5 führen über ein partiell in den tieferen Zechsteinaquifer des Pöhlder Beckens infiltrierendes Gewässer östlich von Elbingerode. Hier war um 1980 im Kreuzungspunkt mit Variante 9 eine Schwinde auf der Gewässersohle durchgebrochen, die kurz darauf wieder abgedichtet wurde.

Etwa im Kreuzungsbereich der Varianten He3 bis 9 mit der L530 liegt ein Erdfallgebiet mit Fenster zwischen der quartären Kiesfüllung und dem Hauptanhydrit. Dies ist eine Zone starker Versickerung in den oberen Zechsteinaquifer. Die Grundwasserlaufzeiten von hier bis zu den Fassungsanlagen der EEW und der Städte Bad Lauterberg und Herzberg betragen weniger als 48 Std.

Das NSG Hainholz westlich von Hörden ist bereits jetzt bei Windrichtungen zwischen NE und SE durch die Schallemissionen der jetzigen B243 spürbar beeinträchtigt. In diesem Gebiet wird der Naturhaushalt durch Investitionen öff. Mittel in einer Größenordnung von ca. 10 Mio. DM weitergehend verbessert. Mit den Varianten He3 bis 9 werden durch hochgelegene Schallemissionen bisher völlig lärmfreie Gebiete und das NSG Siebertal sowie die Ortslage Düna weitergehend nachteilig berührt.

Aus den o.g. Gründen des GW-Schutzes empfehlen wir im Raum Mackenrode die Variante Ma3. Diese Empfehlung ist nur möglich und geboten, da durch den langjährigen und flächenhaften Abbau von Gips und Anhydrit sowie den künftign Dolomitabbau sämtliche schutzwürdige Substanz der Karstlandschaft vernichtet ist. Erhalten bleibt lediglich die Große Trogsteinhöhle und der durch Abraumeinlagerungen und einen Fischteich verunstaltete großartige Schwinderdfall. Wir meinen, daß dieser im Zuge der Steinbruchrenaturierung in Teilen wiederhergestellt werden müßte. Die Linienführung der Ma3 würde - um wenige Meter nach Westen versetzt - die Erdfallstruktur erhalten. Brückenbauten sollten wegen der Gründung von Punktlasten vermieden werden.

Im südlich angrenzenden Bereich des Dolomitabbaus empfehlen wir eine weitgehende Verschwenkung der Trasse an dessen Westseite, um die in der mehr ostwärts dargestellten Variantenführung überfahrenen Erdfälle zu umgehen. Der zum Rand des NSG verbleibende Streifen sollte im Zuge von Kompensationsmaßnahmen aufgeforstet werden. Durch den Dolomitabbau ergibt sich für die Straßenbaumaßnahme eine günstige Gewinnungsoption von Unterbaumaterial, besonders für die Querung des ausgeräumten Gipsbruches. Für Erdaushub ergibt sich ausreichende Kapazität im Steinbruchbereich.
Bei der Variante Ma3 sehen wir die Karstlandschaft im Raum Weißensee / Nixsee / Nüxei / Mackenröder Forst wirksam vor vermeidbaren Gefahren geschützt.

Es ist in jedem Falle sicherzustellen, daß Verdrängungsböden in allen Bauabschnitten nur in bereits im ROV bewerteten Abbaustätten zur Ablagerung gelangen und die Verfüllung von Bodensenken (Erdfällen etc.) außerhalb des Baubereiches unterbleibt.

Wir empfehlen für jeden Streckenabschnitt eine überdurchschnittlich gründliche Baugrunduntersuchung. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Diskrepanz zwischen Baugrunderkundung und den beim Bau und Betrieb der bestehenden B243 gewonnenen Erkenntnisse zu Senkungen und zur Gewässerbeeinträchtigung ausgewertet werden. Nach unserer Einschätzung gibt es für keine der vorgelegten Varianten ausschließlich bodenmechanische Ausschlußgründe.

In jedem Falle wird durch den Straßenbau eine Anzahl von Karsthohlformen (Objekte nach 28a NNatG) beeinträchtigt oder zerstört. Wir empfehlen, die dazu erforderlichen Ersatzmaßnahmen nach 12 NNatG zu nutzen, um aus anderen Gründen in der Vergangenheit verschüttete Erdfälle oder Höhlen im niedersächsischen Südharz wieder freizulegen.


Wir danken der Schriftleitung der Mitteilungen des Verbandes deutscher Höhlen- und Karstforscher für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Weiterer Nachdruck oder Veröffentlichung bzw. Verbreitung in anderen elektronischen Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung.

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