Mitt. Verb. dt. Höhlen- u. Karstforscher
44 (2)
68-74
München 1998

Organisation, Geschichte und Aufbau des Höhlenkatasters für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

von
Uwe Fricke


Zusammenfassung
Das Arbeitsgebiet des Höhlenkatasters der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. (ArGeKH) umfasst die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Teile von Nordthüringen. Bislang sind 654 Höhlen erfasst mit einer vermessenen Gesamtganglänge von zusammen 47.704 m. Das Höhlenkataster ist im Jahre 1995 auf EDV-Betrieb umgestellt worden. Geistige Eigentümer an den erarbeiteten Unterlagen sind die jeweiligen Autoren, denen auch das Copyright obliegt. Als Verwalter und Eigentümer der auf Papier und Datenträger gespeicherten Unterlagen fungiert die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. mit den angeschlossenen Vereinen Höhlengruppe Nord, Höhlenfreunde Hannover und Speläologenbund Hildesheim. Das Kataster der ArGeKH ist somit als Privatkataster im rechtlichen Sinne zu betrachten.

Als Begründer des Harzer Höhlenkatasters gilt FRIEDRICH STOLBERG, der 1923 mit der Aufstellung des Katasters begonnen und bis 1942/43 daran gearbeitet hat.

In der Zeit des geteilten Deutschlands bis zum 3. Oktober 1991 gab es verschiedene Höhlenkataster zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Diese Sammlungen von Höhlendaten sind bis auf die Unterlagen im Karstmuseum Heimkehle (ehemalige DDR) alle private Kataster gewesen. Ein Großteil der Daten ist vermutlich nicht mehr greifbar. Nach der Schließung des Karstmuseums Heimkehle existieren im Arbeitsgebiet der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. nur noch private Höhlenkataster. Die vermutlich umfassendste Datensammlung z.Zt. in diesem Bereich ist das Höhlenkataster der ArGeKH. Die vorliegende Arbeit will versuchen, etwas Licht in die zum Teil verworrene Entstehungsgeschichte des Harzer Katasterwesens zu bringen.
 

Summary
Organisation, history and structure of the Cave Register for Lower Saxony and Saxony-Anhalt.The field of work of the cave register of the Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. (ArGeKH) comprises the German Länder Lower Saxony, Schleswig-Holstein, Saxony-Anhalt, and parts of northern Thuringia. Up to now, 654 caverns with a surveyed total way length of 47,704 m have been registered. In 1995 the cave register changed over to EDP-registration. Owner of the intellectual property rights as well as the copyright in the elaborated documents are the respective authors. The Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. with its affiliated associations Höhlengruppe Nord, Höhlenfreunde Hannover and Speläologenbund Hildesheim is the administrator and owner of the data stored as hardcopies and on storage media. Thus - in legal terms - the register of the ArGeKH has to be considered as a private register.

FRIEDRICH STOLBERG who started the registration in 1923 an had been working on it until 1942/43 is regarded as the founder of this register.

In the time of the separated Germany and until October 3, 1991 there were different cave registers at different times. With the exception of the data in the Karstmuseum Heimkehle (former GDR) all those collections of cave data were in private ownership. A major part of those data is probably no longer accessible. After the close-down of the Karstmuseum Heimkehle there are only private cave registers left in the field of work of the Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. At present the cave register of the ArGeKH is presumed to be the most comprehensive collection of data in this field. The present elaboration will try to shed ligth on the partly complicated history of the origins of the cave registry of the Harz mountains´region.
 

Allgemeines
Das Höhlenkataster umfasst den Bereich Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sowie einen Teil von Nordthüringen. Wie viele andere Datensammlungen auch, kann und soll dieses Kataster nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Da es sich in der heutigen Zeit, in der jeder ein Individualist sein möchte, sich nicht mehr vermeiden lässt, dass sich verschiedene andere Personen und Gruppen sowie Behörden und Institutionen selbst Datensammlungen anlegen, wird es auch in Zukunft das eine oder andere Höhlenkataster geben. Leider wird sich durch solchen „Lokalpatriotismus“ nicht immer eine Doppelbearbeitung von Objekten vermeiden lassen, insbesondere nicht in einem so weit gefächerten Karstgebiet, wie es von der ArGeKH betreut wird. Die Tatsache, dass verschiedene Gruppen von Karstkundlern in einem Gebiet arbeiten, kann aber auch zum Vorteil werden, denn Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft. Hierbei darf aber der Höhlen- und Naturschutz nicht auf der Strecke bleiben und es dürfen auch keine ernsthaft forschenden Gruppen aus Objekten ausgesperrt werden. Die letztgenannte Entwicklung ist des Öfteren in einigen Karstregionen gang und gäbe. Leider genießt die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. selber noch immer den anrüchigen Ruf, gegenüber fremden bzw. neuen Höhleninteressierten abweisend und „mauernd“ gegenüber zu stehen. Dieses leider zu Unrecht erworbene Image versucht die ArGeKH schon seit einigen Jahren durch gezielte und gut dosierte Öffentlichkeitsarbeit abzubauen. Man darf aber auch nicht vergessen, dass es gerade in der Harz- und Weserberglandregion schon viel zu oft zu traurigen Zerstörungen gekommen ist, nur weil einige Zeitgenossen gleich nach ihrer Entdeckung alles in die Welt hinaus posaunten. Als Folge dessen bleibt dann letztlich nur noch der sehr umstrittene Verschluss der Höhlen übrig. Die gezielte Geheimhaltung von einigen schützenswerten Objekten ist nach wie vor der beste Schutz und weit effektiver als jeder Verschluss. Wichtig hierbei ist auch der „freie Zugang“ zu so genannten „Ventilhöhlen“ (im Harz z.B. die Jettenhöhle im Hainholz), deren Verschluss absolut widersinnig wäre, auch wenn die Höhle in einem Naturschutzgebiet liegt.

Michael Brust merkt hierzu in einer Mitteilung an den Autor an, dass die Zeit aber drängt, aus Gründen des sich etablierenden staatlichen Geotopschutz, über Möglichkeiten und Umfang einer Veröffentlichung dieses Wissens nachzudenken. BRUST führt weiterhin an, dass der staatliche Naturschutz bei allem Wenn und Aber nur das bewahren kann, was ihm auch bekannt ist. Ob es aber wirklich sinnvoll ist, dem Staat bzw. seinen Behörden alles Material über Karstobjekte zukommen zu lassen, bleibt dahin gestellt. Mittlerweile artet der angebliche Schutz einiger Objekte in einen völlig übertriebenen Aktionismus aus. Es gibt hierfür mehrere Beispiele insbesondere aus dem Raum Deister und Süntel. Dort wurden Klein- und Kleinsthöhlen verschlossen, angeblich zum Schutz der Fledermäuse. Bei einigen dieser Objekte kann man schon vom Eingang aus das Höhlenende sehen. Nicht verständlich ist es hierbei aber, warum dann in der Fledermausschutzzeit, an die sich fast ausnahmslos alle Höhlenforscher halten, von einigen Personen mit offizieller Genehmigung gerade in dieser Zeit die betreffenden Objekte für Zählaktionen aufgesucht und befahren werden. Wobei man allerdings nicht jede Fledermaus-Zählaktion „verteufeln“ sollte. Mitunter werden im Bereich Süntel und Wesergebirge solche Zählungen nur alle 4 Jahre durchgeführt und wie STEFAN von BOGUSLAWSKI von der Höhlengruppe Nord in einem Schreiben dem Autor mitteilt, ist der Fledermausbeauftragte in dem betreffenden Gebiet bemüht, nichts zu unternehmen, was den Fledermäusen schaden könnte, da er sich seit Jahren für deren Schutz einsetzt. Es gibt aber auch andere Berichte, wonach in einigen Höhlengebieten solche Zählaktionen mit „Kind und Kegel“ durchgeführt werden. In den Augen des Autors und vieler anderer Höhlenforscher handelt es sich bei den Verschlüssen von Klein- und Kleinsthöhlen um die reinste Verschwendung von Steuergeldern und grobe Naturverschandelung. Man sollte diese Gelder lieber für den Schutz der stark bedrohten Gipskarstgebiete verwenden. Unbenommen hiervon ist der Autor ein überzeugter Höhlenschützer und auch der Ansicht, dass gerade in der heutigen Zeit einige Groß- und Mittelhöhlen verschlossen gehalten werden müssen, damit sie nicht von professionellen Mineralienhändlern geplündert werden.

In einem großen und weitläufigen Arbeitsgebiet verliert man im Allgemeinen schnell den Überblick über die dort forschenden Personen. Damit der Kontakt zu diesem Personenkreis nicht abreißt, insbesondere zu denen, die nicht in einem karstkundlich orientierten Verein tätig sind, ist eine gewisse Kontaktfreudigkeit sehr wichtig für den Höhlenschutz und die Fortschreibung des Höhlenkatasters. Signifikant ist auch der gute Kontakt zu den beteiligten Behörden und den im Arbeitsgebiet tätigen privaten Ingenieurbüros. Leider trifft man mitunter aber auch auf zweifelhafte Gutachter, die anstatt des Schutzes der Höhlen lieber deren kommerzielle Vermarktung in Betracht ziehen.

Wer nun alles im Arbeitsgebiet der ArGeKH forscht, soll die Grafik in Tabelle 2 verdeutlichen. Diese Grafik erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beruht teilweise auf Schätzwerten des Autors.

In den letzten Jahren ist es immer häufiger zu beobachten, dass viele Befahrungen erfolgen, ohne auch nur die geringsten Beobachtungen festzuhalten werden. Erinnert werden soll an dieser Stelle noch einmal an ein berühmtes Zitat von Prof. Dr. HUBERT TRIMMEL (1968): „Höhlenfahrten, bei denen nicht wenigstens ein Mindestmaß an Beobachtungen erfolgt und in einem Bericht festgehalten wird, sind sinnlos!“ Ganz so krass wie bei Prof. TRIMMEL beschrieben möchte sich der Autor hier nicht verstanden wissen, aber es sollte doch wohl ab und zu möglich sein, wenigstens in knappen Stichworten einmal seine Beobachtungen aufzuschreiben. Liest man bei TRIMMEL weiter, so steht im gleichen Absatz: „Auch Höhlenforscher ohne wissenschaftliche Schulung, die nur aus touristischem Interesse Höhlenfahrten unternehmen, können für die wissenschaftliche Bearbeitung wichtige Beobachtungen oder Messungen durchführen.“ Dieser Feststellung wird auch im Höhlenkataster der ArGeKH zur Genüge Rechnung getragen. In der EDV-Datenbank können jetzt zusätzlich zu jeder Höhle fast unbegrenzt Befahrungsberichte hinterlegt werden. Die langjährige Praxis hat zudem gezeigt, dass mit der Hinterlegung von so genannten „Höhlenbüchern“ unter Tage keine guten Erfahrungen gemacht werden. Zumeist sind nur die Namen der Teilnehmer eingetragen und unwichtige Kritzeleien niedergeschrieben. Wichtige Beobachtungen werden zumeist nicht notiert und die Bücher sind nach wenigen Jahren völlig verrottet. Ähnliches gilt für Befahrungsbücher, die in dem jeweiligen Objekt nahe liegenden Gaststätten, Hütten o.ä. hinterlegt sind. Weitaus effektiver und dem Höhlenschutz dienlicher ist es, seine Beobachtungen dem jeweiligen Katastersachbearbeiter zukommen zu lassen.
Im Höhlenkataster der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. sind zurzeit 654 Höhlen erfasst sowie knapp 60 Objekte, deren Angaben noch überprüft werden müssen. Über die Verteilung der einzelnen Objekte auf die verschiedenen Größenkatagorien gibt die Tabelle „Anzahl der Objekte“ Auskunft. Bislang sind im Höhlenkataster überwiegend Objekte mit natürlichem Ursprung erfasst. Das größte System stellt mit über 5 Kilometern Länge das Eisensteinstollen-Höhlensystem dar. Beim zweitgrößten erfassten Höhlensystem im Kataster, den Wimmelburger Schlotten, handelt es sich um das vermutlich größte zusammenhängende Höhlensystem der ganzen norddeutschen und mitteldeutschen Region. Leider ist dieses durch den damaligen Kupferschieferbergbau angeschnittene Riesensystem nicht mehr im ganzen Umfang zugänglich. Viele Teile sind nach Auflassung des Kupferschieferbergbaus wieder im ewigen Karstwasser versunken. Die Wimmelburger Schlotten sind mindesten 5 Kilometer lang, vermutlich sogar noch um ein vielfaches länger. Auch die räumlichen Dimensionen sind gewaltig, einige Räume können getrost mit der Riesenhalle der Himmelreichhöhle bei Walkenried konkurrieren (VÖLKER & VÖLKER 1986) Im Kataster wird das System der Wimmelburger Schlotten jedoch z.Zt. nur mit 2550 m geführt, für eine genaue Gesamtganglängenermittlungen nach dem Trimmelschen Standard (TRIMMEL 1968) fehlen momentan die Planunterlagen. Vergl. dazu aber kritisch REINBOTH (1997). MICHAEL BRUST merkt hierzu in einer Mitteilung an den Autor an: „Längenangaben und weitergehende Informationen zu Höhlen, die unter Auflagen zwar betretbar sind, aber nicht für eine wissenschaftliche Bearbeitung zugänglich sind (das allein ist schon verfassungswidrig!!!), bleiben immer problematisch. Das gilt u.a. auch für die beiden Wimmelburger Schlotten. Die bei FREIESLEBEN und NAUWERK veröffentlichten alten markscheiderischen Aufnahmen der Schlotten sind, abgesehen von nicht gedruckten Rissen in Archiven, die einzige Quelle für einigermaßen konkrete Angaben zu den Größenverhältnissen. Der Kritik von REINBOTH (1997) kann man sich da getrost anschließen: die Angaben von GGL reicht keineswegs aus, um die Verkarstungsintensität eines Raumes zu beurteilen“. BRUST bemerkt hierzu weiter, dass er alle großen Gipshöhlen der Ukraine aus eigener Anschauung heraus kenne und es sich hierbei um unendlich weit verzweigte Kluftfugen handelt, von denen sich kaum eine weiter öffnet als etwa die Försterhöhle bei Steigerthal. Auch der Autor kann dies nur bestätigen, wenn man die langen Klufthöhlen mit ihren meist nur kriechend zu befahrenden Gängen mit den Höhlen im klassischen Karst vergleicht. Als Beispiel seien hier nur die Skocjanske Jame mit ihren gigantischen Ausmaßen aber mit „nur“ 5800 m Gesamtganglänge genannt, oder die riesigen Räume der Planinska Jama. Ganz abgesehen von der nahe bei Triest gelegenen Grotta Giganta, in deren Haupthalle der Petersdom ohne Probleme untergebracht werden könnte. Alle diese Höhlen würden in der Gesamtganglängenliste zum Beispiel hinter der Kluterthöhle rangieren.

Längenverteilung der 654 erfassten Höhlen
Stand: 26.1.1998
ohnebis 50 mbis 500 mbis 5000 müber 5000 m
2303208122 (21)1 (2)

Tabelle 1: Längenverteilung

Mehrfach wurde schon von Seiten anderer bundesdeutscher Katasterführer der Wunsch geäußert, auch die künstlichen Objekte mit in das Kataster aufzunehmen. Dies wird z.Zt. für das Kataster der ArGeKH abgelehnt. Die Aufnahme aller künstlichen Hohlräume nur allein im Zentralharz würde alle Dimensionen eines Katasters sprengen. Es gibt in dieser Region einige Tausend Objekte mit etlichen Tausend Kilometern an Stollen, Schächten, Strecken und Abbauen. Zudem sind diese Objekte mehr oder weniger bei den zuständigen Bergämtern und dem Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld erfasst und dokumentiert. Im Kataster der ArGeKH werden nur solche Objekte erfasst, die natürlichen Ursprungs sind und natürliche Hohlräume, welche bergbaulich überprägt wurden, wie es zum Beispiel am Iberg bei Bad Grund der Fall ist (vergl. REINBOTH 1969; KEMPE 1975; KEMPE, REINBOTH, KNOLLE 1985; SVENSSON 1988; REIMER 1990). Hier am Iberg lässt sich eine Trennung zwischen Höhlen natürlichen Ursprungs, Höhlen rein künstlicher Natur und Höhlen, die künstlich überprägt wurden, nicht eindeutig nachvollziehen (SVENSSON 1988 und REIMER 1990). Dies trifft auch auf das Eisensteinstollen-Höhlensystem zu. In unmittelbarer Nähe (jeweils nur knapp 10 Meter) liegen zwei weitere jeweils über einen Kilometer lange Großhöhlen. Sollte einmal eine befahrbare Verbindung zwischen diesen Höhlen hergestellt sein, so erreicht dieses Ostiberger Höhlensystem ein Länge von mindestens 7,5 Kilometern mit einem Höhenunterschied von 206 m. Dieses System ist aber teilweise durch künstliche Stollen und Strecken miteinander verbunden, rein natürliche Verbindungen können heutzutage nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden, so dass diese Längenangaben nur unter Vorbehalt zu betrachten sind.

Es wurden jedoch auch eine Handvoll rein künstlicher Objekte aufgenommen, wobei hier die vorhandene Namensgebung wie zum Beispiel „Bärenhöhle“, „Kräuter-August-Höhle“ oder eine kulturgeschichtliche Sonderstellung (z.B. „Hubertuskeller“) für die Aufnahme in das Höhlenkataster ausschlaggebend war. Oft sind solche Objekte in der einschlägigen Literatur fälschlicherweise als Höhlen im Sinne der Karstkunde erwähnt.

Nicht erfasst sind im Höhlenkataster Erdfälle, Dolinen, Uvalas und Poljen. Für diese Objekte gibt es von Seiten einiger Landkreise bereits professionell erarbeitete Datensammlungen. Stellvertretend sollen hier nur die Arbeiten der Ing.-Büros Hartmann und Völker genannt werden. Es gibt aber auch schon Ansätze einiger privater Erdfall und Dolinenkataster. So führt Andreas Hartwig aus Göttingen für den dortigen Bereich ein kleines Erdfall- und Dolinenkataster. Auch der Speläologenbund Hildesheim hat unter Federführung von Stefan Meyer und Ingo Dorsten mit dem Aufbau eines Dolinenkatasters im Bereich des Süntels begonnen.

Tabelle 2: Organisationsstand der in ihrer Freizeit
karstkundlich tätigen Personen im Arbeitsgebiet der ArGeKH

 

Definition des Arbeitsgebietes
Im Jahre 1993 wurde in Zusammenarbeit mit allen zum damaligen Zeitpunkt tätigen Höhlenforschergruppen und dem Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. folgende Gebietsaufteilung für den Katasterbereich in Norddeutschland festgelegt (LAUMANNS 1993). Dieser Aufteilung war ein intensiver Schriftverkehr, der sich mitunter über Jahre hinzog, vorausgegangen. Hierbei wurden insbesondere Grenzfestlegungen zu den benachbarten Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen getroffen. Man einigte sich auf folgende Regelung: Das Messtischblatt, welches von dem zuständigen Landesvermessungsamt bearbeitet wird, wird dem jeweiligen Höhlenkataster zugeordnet. Im Bereich von Nordthüringen verhält sich die Sachlage etwas anders. Hier werden nur diejenigen Kartenblätter bearbeitet, bei denen sich eine geografische Trennung als unlogisch erweisen würde. Dies bezieht sich in der Hauptsache auf den Gipskarst im Bereich Nordhausen bis einschließlich zum Kyffhäusergebirge und der Hainleite. Dieser Bereich wurde schon vor der Wende von den hier zuständigen Katastersachbearbeitern eingehend bearbeitet. Da die Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. ihren Vereinssitz in der thüringischen Kreisstadt Nordhausen hat, bedarf es hierbei auch keiner besonderen weiteren rechtlichen Regelung.
 

Geschichte und Entwicklung des Höhlenkatasters
Der Gründer des ursprünglich nur auf den reinen Harz und sein südliches Vorland bezogenen Höhlenkatasters ist unumstritten der Nestor der Harzer Höhlenforschung, der am 24. November 1892 in Straßburg als Sohn des aus Nordhausen am Harz stammenden Kunsthistorikers und Privatgelehrten Dr. August Stolberg und dessen Frau Luise geborene Dr. FRIEDRICH STOLBERG. STOLBERG begann 1923, nachdem der Hauptverband Deutscher Höhlenforscher auf der Hauptversammlung in Semriach im selben Jahr, nach einem Vorschlag von Dr. BENNO WOLF, die Aufstellung eines zentralen Höhlenkatasters beschlossen hatte, mit dem Aufbau des Katasters. Eine ausführliche Abhandlung über das Stolbergsche Höhlenkataster findet sich bei REINBOTH (1996).

Friedrich Stolbergs Katasterfortschreibung endete mit Beginn des Zweiten Weltkrieges. STOLBERG veröffentlichte zuletzt 1942/43 das Nummernverzeichnis des Harzer Höhlenkatasters. Zum damaligen Zeitpunkt hatte STOLBERG das Kataster fertig gestellt und abgeschlossen. Die Leistungen von STOLBERG sind sehr bedeutsam, nur hat auch STOLBERG Vorgänger und Quellen gehabt, die im einzelnen zu nennen einen größeren Umfang erfordern würden. Die Arbeiten von BIESE (1931 u. 1933) werden in Fachkreisen mit geteilter Meinung bewertet, aber es bleibt ein erster Versuch der Zusammenstellung der Höhlen des Harzes und Südharzes. Zur Hainleite stützte sich STOLBERG i.W. auf ARTHUR SCHMIDT (1924).
Das Stolbergsche Kataster war nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr auffindbar und galt lange Zeit als verschollen. Nach Verhandlungen mit GUSTAV ABEL (Salzburg) gelangte die dritte Ausfertigung des Stolbergschen Katasters als Kopie wieder zurück in die Hände der Harzer Höhlenforscher (REINBOTH 1996).

Im Osten begann FRIEDRICH SCHUSTER auf der Grundlage des Stolbergschen Katasters 1946 eine neue Höhlenübersicht aufzubauen. In den siebziger Jahren bemühte sich WOLFGANG GRAF darum, das in der DDR geheim gehaltene Kataster durch Lichtpausen einem großen Kreis junger Höhlenforscher zugänglich zu machen. Mindestens 100 Exemplare ermöglichten eine breite Übersicht über die Harzhöhlen. Für Sachsen und Thüringen gilt, dass der Sächsische Höhlenverein, der Thüringer Höhlenverein und die Gesellschaft in Berlin Kataster geführt haben, die in Teilen das heutige Bearbeitungsgebiet der ArGeKH berühren. Soweit bekannt ist, wurde bislang hierüber noch nicht publiziert.

Der Raum Elbingerode - Rübeland im Ostharz wurde von W. GRAF bearbeitet. Die neben der Rübeländer Höhlenforschergruppe dort ebenfalls tätige Fachgruppe Höhlen- und Karstforschung Wernigerode hat W. GRAF Zuarbeit geleistet. Die Daten wurden ebenfalls dem Karstmuseum Heimkehle zugeführt. Die Rübeländer Höhlenforschergruppe hat zu damaliger Zeit für sich ein Register aufgestellt. Parallel hierzu veröffentlichte WINKELHÖFER im Herbst 1982 das Register DDR-Höhlen; (WINKELHÖFER 1982). Im Raum Thüringen führte die Fachgruppe Höhlen- und Karstforschung Kittelsthal Katasterarbeiten durch; (SCHÖLLHORN (1982). JOHANNES TSCHORN aus Wernigerode teilte in einem Schreiben dem Autor mit, dass er seit 1974 alles über die Harzer Höhlen jahrgangsweise gesammelt und abgeheftet hat. Darunter enthalten sind viele Arbeiten von ehemaligen Höhlenforschern, die heute nicht mehr leben, sowie viele Negative, Dias und SW-Fotos aus den Höhlen, die teilweise heute schon historischen Charakter haben. Eine Sichtung, Aufbereitung und Zusammenfassung dieser Datensammlung steht aber noch aus. In wie weit die Datensammlung des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen Rübeländer Höhlenforschers FRITZ BRANDES noch erhalten ist, bleibt noch zu klären, vermutlich sind die Unterlagen aber verloren gegangen.

1980 begannen C. und R. VÖLKER, ein zentrales Höhlenkataster der gesamten DDR anzulegen. In dieser Zeit wurden die Kleinhöhlen des Südharzes systematisch erfasst und kartiert. Das erste, auf moderner Computertechnik basierende Kataster war 1988 abgeschlossen. Es war leider geheim und nur in Auszügen den Höhlenforschern zugänglich. Das führte dazu, dass es bei jeder Gruppe noch ein eigenes Kataster gab. Das Karstmuseum Heimkehle war gesetzlich verankerter Katasterführer. Von einem generellen Höhlenkataster-Veröffentlichungsverbot zur Zeit der DDR kann aber nicht gesprochen werden. BÖRITZ & EIBISCH (1962) haben ein Kataster der Höhlen der Sächsischen Schweiz veröffentlicht, BRUNZEL (1976) eine Liste für Südthüringen und WINKELHÖFER (1982) eine Übersicht für die gesamte DDR, an der u.a. M. BRUST nicht ganz unmaßgeblich beteiligt war, und GÜNTHER (1971) für den Kyffhäuser. Darüber hinaus gibt es weitere Beispiele.

Welche Probleme es beim Austausch von Katastermaterial noch zur DDR-Zeit gab, schildert recht eindrucksvoll F. REINBOTH in einem Brief vom 17.9.1997 an den Autor: „Kurz vor der Wende wollte ich den Nordhäusern Planmaterial von Stolberg zukommen lassen, d.h. ich nahm Plankopien der dortigen Höhlen aus Stolbergs Kataster nach dort mit. An der Grenze habe ich alles als heimatkundliches Material deklariert. Dem DDR-Grenzer fielen bald die Augen aus dem Kopf, als er den Charakter des „heimatkundlichen Materials“ erkannte. Mit dem Papierstapel unter dem Arm rannte er völlig konsterniert erst mal zu seinem Vorgesetzten, wahrscheinlich in der Hoffnung auf einen Orden als verdienter Grenzbeamter des Volkes. Die Autoschlange hinter uns musste natürlich solange warten. Dann kam er wieder. Sehr höflich, aber unnahbaren Gesichts: „fahrn se bitte mal da rechts ran!“. „Komm se bitte mal mit!“. Im Bewusstsein eines reinen Gewissens ging ich furchtlos, aber gespannt hinter ihm her in ein Häuschen, das innen keine Türklinke hatte, nur ein viereckiges Loch. Dann bestieg er ein kathederartiges Holzpodest und ließ mich zu seinen Füßen Platz nehmen. So stand er etwa 1,5 Meter über mir und ich war ganz klein.

„Wie komm se zu den Sachen?“ - Die lagen in Goslar und ich habe das geerbt, brauche es aber nicht (das war natürlich eine faustdicke Lüge, wahrscheinlich kannte ich aufgrund der Unterlagen die Höhlen im DDR-Harz besser als der Geheimdienst und als mancher dortiger Höhlenforscher). „Nein - ich meine wie komm die Sachen in die Be-Err-Dee?“ Antwort: die sind schon 1942 nach Goslar gekommen, weil der Verfasser dorthin gezogen ist (das stimmte zwar auch nicht ganz, aber das ließ sich wohl kaum nachprüfen). Auch das begriff der Grenzer nicht gleich, aber nach einigen weiteren dusseligen Fragen, die ich vergessen habe, kam er von seinem Katheder herunter, öffnete mit einem Vierkant die Tür und ersuchte mich zu warten. Meine Frau Heidrun saß schon auf heißen Kohlen und sah mich schon auf den Weg nach Bautzen. Der Grenzer verschwand nochmals bei seinem General, kam dann aber gnädig zurück und überreichte mir mein „heimatkundliches Material“ mit der Frage, wer es kriegen sollte. Ich behauptete, es sei für den Bezirksheimatpfleger in Nordhausen bestimmt, ein 80jähriger guter Bekannter von mir, was ich für unbedenklicher hielt als Peter Pohl anzugeben. Als ich dann vorsichtshalber in Nordhausen zunächst diesen Mann aufsuchte und ihm meine Notlüge bekannte, es könnte ja jemand nachfragen, bekam er einen ganz roten Kopf. So war das damals in der DDR, der heute schon wieder nachgetrauert wird. Wie schnell doch Unangenehmes gründlich vergessen wird! Peter Pohl, der dann die Pläne bekam, war allerdings weniger furchtsam und klapperte z.T. mit mir zusammen einiges ihm Unbekanntes ab. Das Hohlraumgesetz war ja noch nicht erfunden (inzwischen sind unsere Naturschutzbehörden dabei, die Reglementierungen der DDR weit zu übertreffen).“

So wie es auch heute der Fall zu sein scheint, hat während der „DDR-Ära“ jeder Verein sein eigenes Kataster geführt. Gemäß einer Mitteilung von M. BRUST gibt es z.Zt. auch heute noch ein gutes Dutzend Personen, die ihr eigenes Kataster haben, ohne davon viel Aufhebens zu machen. Allesamt sind rechtlich gesehen Privatangelegenheiten, so wie auch das heutige ArGeKH-Höhlenkataster.

Der Bereich Sachsen-Anhalt wird in Nachfolge des Karstmuseums seit 1992 vom Förderverein „Gipskarst Südharz e.V.“ weiter geführt. 1995 und 1996 wurde im Auftrage des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt durch C. und R. VÖLKER ein neuer Kataster der Höhlen, Schwinden, Karstquellen und wassergefüllten Karsthohlformen erarbeitet (freundl. schriftl. Mitt. R.VÖLKER 1997).

Auf der Westharzer Seite begann kurz nach dem Kriegsende, zuerst aus militärischen Gesichtspunkten heraus, durch HENSLER und DUNNINGTON 1945 wieder eine systematische Höhlenforschung und Dokumentation, die einem Katasterbeginn ähnelte. HENSLER und DUNNINGTON waren als Armeeangehörige der britischen Besatzungsmacht im Rahmen von Aufklärungsarbeiten mit der Erforschung und der Katalogisierung von Höhlen beschäftigt. Ganz ohne Eigennutz führten die beiden die Erforschung der Höhlen auch nicht durch, waren HENSLER und DUNNINGTON in ihrer Heimat doch waschechte Höhlenforscher. Noch viele Jahre später erhielt die ArGeKH von HENSLER diverse Unterlagen aus der Nachkriegszeit zugesandt. Ein wichtiger Höhlenabschnitt im 80 Meter tiefen Lehmschacht führt zur Erinnerung an HENSLER noch heute den Namen „HENSLERKAMIN“.
Um 1967/68 begann FRITZ REINBOTH mit dem Anlegen eines neuen Westharzer Höhlenkatasters. In den Jahren 1975 bis 1977 wurde in einer konzertierten Aktion durch die Arbeitsgemeinschaft für niedersächsische Höhlen, mit Fritz Reinboth als Katasterführer, das Niedersächsische Höhlenkataster in seiner heutigen Form aus der Taufe gehoben.
Ausschlaggebend hierfür war ein Auftrag des Landkreises Osterode am Harz zur Anfertigung einer Bestandsaufnahme und gutachterliche Stellungnahme zu den Höhlen innerhalb des Landkreises Osterode am Harz.
Im Laufe der Jahre wuchs diese Datensammlung zu einem stattlichen Höhlenkataster heran. In vorbildlicher Weise verstand es Fritz Reinboth, die wichtigsten und vor allem wesentlichsten Daten zu archivieren. Viele heute noch bekannte Höhlenforscher wie Prof. Stephan Kempe, Friedhart Knolle oder Firouz Vladi lieferten unentwegt Daten für das Kataster. Im Laufe dieser Jahre definierte Fritz Reinboth, inspiriert durch die Stolbergschen Höhlenplanzeichnungen, auch einen gewissen Standard der Höhlenpläne, an dem sich viele junge Nachwuchshöhlenforscher noch heute orientieren.
Im Jahre 1990 legte Fritz Reinboth sein Amt als Katasterführer in jüngere Hände und der Autor übernahm nun als Hauptkatasterführer das gesamte Höhlenkataster.

Nach der Wende und dem Zusammenschluss der im Harz tätigen Höhlenvereine zur Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. wurde das Höhlenkataster neu gegliedert. Es ergaben sich aus der Aufgabenstellung und den geografischen Gegebenheiten des Arbeitsgebietes mehrere Untergliederungen des Höhlenkatasters. Als koordinierende Stelle fungiert seitdem der Hauptkatasterführer. Die einzelne Aufgliederung des Höhlenkatasters ist der Tabelle 5 zu entnehmen.
Soweit alle beteiligten Vereine und Personen weiterhin fleißig am Kataster mitarbeiten, dürfte in wenigen Jahren Stolbergs Ziel eines ganzheitlichen Katasters insbesondere für den Harz und die angrenzenden Gebiete erreicht werden.
 

Das Nummerierungssystem
Die fortlaufende Nummerierung der einzelnen Karstobjekte, im weiteren als Höhlen bezeichnet, erfolgt auf der Grundlage der Messtischblätter im Maßstab 1:25.000. Damit eine Höhle genau definiert werden kann, darf jede Nummer nur einmal vergeben werden. Gemäß dem weit verbreiteten bundesdeutschen Standard wird der jeweiligen Höhlennummer, einer dreistelligen Ziffer, die jeweilige vierstellige Messtischblatt-Nummer vorangestellt. Die dreistellige Höhlennummer muss aus EDV-Gründen immer mit führenden Nullen aufgefüllt werden. Im folgenden werden einige Beispiele aufgezeigt:

HöhleKataster-Nummer
Zaunwegschacht4127/119
Vitriolschlotte 14230/013
Durchgangshöhle am Glockenhaus4231/008

Tabelle 3: Nummerierungssystem

Diese Art der Nummerierung war nicht immer üblich. STOLBERG verwendete noch eine fortlaufende Nummerierung, die sich an den geografischen Gegebenheiten orientierte. STOLBERG änderte 1942/43 grundlegend sein Nummerierungssystem, so dass es eine Stolbergsche Kataster Nr. „1926“ und eine „1942“ gibt. FRITZ REINBOTH schrieb dem Autor, dass es mit Stolbergs Nummerierungssystemen so seine Tücken hätte. Die von REINBOTH in Karst- und Höhle 1994/95 auf Seite 74 erwähn,te „Neunummerierung“ von 1930 bezieht sich nur auf die damals neu erfassten Höhlen in der Triasstufe; in der 1942/43 veröffentlichten Zusammenstellung „Die Katasternumerierung der Harzhöhlen“ sind diese Nummern auch noch aufgeführt. Im alten Stolbergkataster laufen offenbar zwei voneinander unabhängige Reihennummerierungen Harz (einschl. Kyffhäuser, Iberg und Rübeland) und Röt- / Muschelkalkgebiet im Südharzvorland nebeneinander her.
Diese Art der Nummerierung stieß Anfang der sechziger Jahre an ihre Grenzen, nachdem insbesondere am Iberg eine Vielzahl von neuen Höhlen erfasst wurde. FRITZ REINBOTH als damaliger Katasterführer führte 1968 die heutige Nummerierung ein (REINBOTH 1969b, 1996)
Parallel hierzu wurde in der damaligen DDR unter der maßgeblichen Federführung von REINHARD & CHRISTEL VÖLKER eine Katasternummerierung mit neuer Systematik aufgebaut. Es gab jedoch auch dort mehrere Nummerierungsysteme.

Durch den Zusammenschluss beider deutscher Staaten ergab sich zwangsläufig die Notwendigkeit, die verschiedenen Nummerierungssysteme wieder auf ein gemeinsames System zu bringen. Man einigte sich auf den bundesdeutschen bzw. europaweiten, anfangs beschriebenen, Standard. Dies hatte aber zur Folge, dass im gemeinsamen Höhlenkataster die ehemaligen Nummern normalerweise verloren gegangen wären. Erschwerend kam hinzu, dass oftmals eine Höhle mehrere verschiedene Namen trug. Damit man aber weiterhin diese alten Nummern den entsprechenden Höhlen zuordnen kann, wird jetzt im EDV-gestützten Höhlenkataster mittels zusätzlicher Datenfelder, in denen diese Nummern erfasst werden, entsprechend hingewiesen. Es können hier mehrere Listen mit Vergleichsnummern abgerufen werden.

Vergleichstabelle
heutige NummerierunggegenüberStolbergkataster „1926“
heutige NummerierunggegenüberStolbergkataster „1942“
heutige NummerierunggegenüberDDR-Katasternummer
heutige NummerierunggegenüberDDR-Karstmuseumsnummer
heutige Nummerierunggegenübersonstige Nummerierung
Stolbergkataster „1926“gegenüberheutige Nummerierung
Stolbergkataster „1942“gegenüberheutige Nummerierung
DDR-Katasternummergegenüberheutige Nummerierung
DDR-Karstmuseumsnummergegenüberheutige Nummerierung
sonstige Nummerierunggegenüberheutige Nummerierung

Tabelle 4: Möglichkeiten von Katasternummern, Vergleichslisten

Die Problematik der Nummerierungssysteme ist aber nicht harzspezifisch, wie Fritz Reinboth dem Autor mitteilte. Gustav Abel hat dem Hauptkataster bei der Übernahme in den Großdeutschen Höhlenkataster handschriftlich noch eine Gebirgsstock-Nummer vorgesetzt. Abel hat den Salzburger Kataster nicht nach Kartenblättern, sondern nach Gebirgsstöcken nummeriert. Auch dort wurde übrigens eine Neunummerierung eingeführt. Schon vorher hatte Czoernig (der dort erstmals eine Katasternummerierung eingeführt hatte) wieder Abels Neunummerierung nicht akzeptiert, so dass in Salzburg zeitweise 3 Nummerierungssysteme gleichzeitig geführt wurden.
 

Rechtliche Handhabung
Das Kataster der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. gehört der ArGeKH e.V. Geistiger Eigentümer ist der jeweilige Planautor bzw. der Sachbearbeiter, welcher das betreffende Objekt bearbeitet hat. Ein Höhlenkataster soll aber nicht als „Datengrab“ fungieren, sondern auch ernsthaft interessierten Personen und Behörden zugänglich sein. Dies ist bei der derzeitigen Handhabung des ArGeKH-Katasters möglich. So hat z.B. der Landkreis Osterode am Harz eine Teilausgabe des Katasters mit den Höhlendaten auf dem Gebiet des Landkreises Osterode am Harz. Generell obliegt es dem taktischen Vorgehen und dem Geschick des jeweiligen Katasterführers, wer welche Daten bekommt. Pauschal abgefragte „Höhlenlisten“ werden nicht herausgegeben. In jedem Fall muss der Höhlenschutz gewahrt bleiben. Mit Hilfe des EDV-Katasters ist dies problemlos möglich. So können jederzeit die verschiedensten Datensätze zu einem individuellen Bericht zusammengefasst werden. Mitunter können so ganz leicht die Zugangsdaten zurückgehalten werden. Damit es nicht zu solchen Querelen wie z.B. bei einem süddeutschen Höhlenkataster kommt, ist der Katasterführer der ArGeKH bestrebt, den Vereinen für ihr jeweiliges Arbeitsgebiet einen Katasterauszug zur Verfügung zu stellen. Einzelpersonen, die für spezielle Forschungen Daten aus dem Kataster benötigen, können sich nach vorheriger Anmeldung direkt im Archivraum des Katasters die jeweiligen Daten herausschreiben. Dies hat den Vorteil, dass sich der Katasterführer im persönlichen Gespräch ein Bild des Vertrauens über die jeweilige Person machen kann.

Abzulehnen ist auf jeden Fall die Verbreitung von ganzen Koordinatenlisten und Zugangsbeschreibungen von Höhlen. Dies ist auch die große Gefahr bei einem Kataster auf EDV. Sehr schnell lassen sich hier ganze Datensammlungen kopieren und es bedarf einer großen Sorgfalt, dass nicht jeder an die EDV-Daten herangelangt.

Mit einer gewissen Sorge betrachtet der Autor die derzeitige Entwicklung im Internet. Dort finden sich zunehmend diverse Beschreibungen von Höhlen, die nicht so publik gemacht werden sollten. Man kann hier aber nur appellierend an die Verbreiter dieser Daten herantreten. Diese Personen verstoßen zudem oft gegen das Urheberrechtgesetz. Eine rechtliche Ahndung ist aber nicht sehr Erfolg versprechend bzw. sehr langwierig und nervenaufreibend. Besser ist es hier, wie schon angedeutet, aufklärend tätig zu werden und ein gewisses Maß an „Ventilhöhlen“ vorrätig zu halten.

Regionzuständiger
Sachbearbeiter
Sangerhausen, Hettstedt, Eisleben und NordhausenR. Völker
KyffhäuserM. Brust
Nordharz - WestF. Reinboth
Rübeland, LK Osterode, Selter, Ith, und Bad SegebergU. Fricke
Deister und LeineberglandJ. Tuschinsky
Süntel und WesergebirgeS.v. Boguslavski
Göttingen und UmgebungA. Hartwig
GesamtkatasterU. Fricke

Tabelle 5: Die Katastersachbearbeiter, geordnet nach Regionen

Anfang 1995 begann der Autor das Höhlenkataster der Arbeitsgemeinschaft für Karstkunde Harz e.V. auf ein EDV-Höhlenkataster umzustellen. Die Programmierung erfolgte auf der Basis des Microsoft-Programms ACCESS und läuft auf einem Pentium Rechner mit 2 Gigabyte Plattenspeicher. In den einzelnen Katasterformularen können alle Daten sowie Skizzen, Fotos und eingescannte Pläne verwaltet werden. Zurzeit werden die Daten (ca. 5000 DIN A4-Seiten, verteilt auf 53 Aktenordner) in die Datenbank eingegeben. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, einen Großteil der statistischen Daten nur noch auf einer CD-ROM vorzuhalten. Dies wird aber auf Grund der Datenmenge noch einige Jahre dauern. Zurzeit sind im Kataster 654 Höhlen erfasst (wobei hier bislang nur die Grunddaten wie Name, Katasternummer, Koordinaten, weitere Angaben zur Lage, Planwesen usw. erfasst sind). Die Angaben zur Genese, Morphologie usw. werden z.Zt. noch eingegeben und sind bisher zu 98 % erfasst. Die Daten von den Höhlen in Sachsen-Anhalt und Teilen von Thüringen werden z.Zt. aus der vorhandenen Literatur zusammengetragen und sollen zu einem geeigneten Zeitpunkt mit den Unterlagen aus dem Karstmuseum abgeglichen werden.
 

Technische Ausrüstung und Lagerung des Katasters
Mittlerweile ist es dem Autor gelungen, für das Höhlenkataster einen eigenständigen Raum anzumieten und dementsprechend auszustatten. Der Raum besitzt zwei feuerbeständige Stahlschränke (F 60), in denen das gesamte Kataster nebst Messdaten Platz findet. Der Raum ist mit einer akustischen Rauchmeldeanlage ausgestattet. Des weiteren ist der Raum mit einer Laufwagenzeichenmaschine (Brettgröße 2 m x 1 m) und einem Hängezeichenschrank DIN A 0 sowie einem Konferenztisch einschl. Sessel für 6 Personen versehen. Neben diversen Zeichenutensilien gehört auch ein vereinseigener Scriber zur Ausstattung. Für die grobe Erfassung von Eingangskoordinaten steht ein GPS-Empfänger (Typ Garmin 12 XL) zur Verfügung.
 

Vermessungswesen
Ein Schwerpunkt in der Katasterarbeit ist nach wie vor die Erfassung und Vermessung der Objekte. Hierfür stehen neben diversen vereinseigenen Hängezeugausrüstungen auch Grubentheodolite, mehrere Nivelliergeräte und Lasergeräte nebst umfangreichem Zubehör zur Verfügung. Des weiteren wird die ArGeKH vom Vermessungsbüro Reimer aus Goslar in vielfältiger Hinsicht unterstützt, insbesondere werden der ArGeKH von dieser Firma optoelektronische Tachymeter einschl. Zubehör sowie Rechner und Plotternutzung zur Verfügung gestellt.

Seit 1980 arbeitet unter der Federführung von HOLGER KOCH ein kleiner Stamm an Mitarbeitern an der Herstellung von 3 D-Animationen ganzer Höhlensysteme. Hierfür wird schon seit ca. 1980 ein eigenständiges Programm programmiert und immer wieder den neuen technischen Möglichkeiten angeglichen (vergl. FRICKE 1988). Die Qualität und Ausdrucksstärke dieser Animationsbilder gibt ein Abdruck eines Harzer Höhlensystems im HB-Bildatlas 1997 auf Seite 42 wieder. Erstellt wurden diese Bilder mit einem Amiga Grafikcomputer (Typ 4000). Die Messdaten werden überwiegend mit dem eigens hierfür programmierten Amiga-Speleo-Programm aufbereitet. Anschließend werden die Daten in ein professionelles Vermessungsprogramm (Geograf) transferiert und auf einem Trommelplotter ausgeplottet. Geplottet werden aber nur die Polygonzüge, die Messpunkte mit Nummer und die Koordinatengitter. Alle Umrisse und Inventarzeichnungen erfolgen, obwohl dies auch auf dem Rechner möglich ist, in manueller Zeichenarbeit von Hand, damit auch der „künstlerische und kreative“ Aspekt nicht gänzlich der EDV zum Opfer fällt.

Mitunter entstanden so ganze Höhlenatlanten, wie z.B. der Atlas des Eisensteinstollen-Höhlensystems mit über 130 Einzelzeichnungen auf Teilblättern im Maßstab 1:100, oder der Atlas der Segeberger Kalkberghöhle und der Atlas der Baumannshöhle mit jeweils einer Vielzahl von Einzelzeichnungen und Übersichtsplänen in den Maßstäben 1: 100 bis 1: 2000. Seit ca. drei Jahren erfolgt die Vermessung und Kartierung der Hermannshöhle in Rübeland im Maßstab 1: 100 und bis 1: 1000.
 

Dank für die Mitarbeit am Manuskript
Für die Mitarbeit an dieser Publikation danke ich besonders Herrn Fritz Reinboth aus Braunschweig (ArGeKH) für die Durchsicht des Manuskripts und diversen Anmerkungen mit Ergänzungen. Herrn Reinhard Völker aus Uftrungen (ArGeKH und Förderverein Gipskarst e.V.) für die Informationen und Ausführungen zum DDR-Höhlenkataster. Herrn Michael Brust aus Sondershausen (ArGeKH und Mitteldeutsche speläologische Gesellschaft) für die vielfältigen Informationen zum Bereich Südharz, Kyffhäuser und Hainleite sowie allgemein zum Thema DDR-Höhlenkataster. Herrn Johannes Tschorn (ArGeKH) aus Wernigerode für die Anmerkungen zum Höhlenkataster im Raum Elbingerode-Rübeland. Herrn Stefan von Boguslawski aus Hamburg (HGN) für einige Berichtigungen im Katasterbereich des Süntels und Wesergebirges. Herrn Volker Wasmus (ArGeKH) für die redaktionelle Durchsicht, die Übersetzung und Korrektur des Manuskripts.
 

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Autorenanschrift:
Uwe Fricke
Amtswiese 17
38667 Bad Harzburg


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