aus Friedrich Stolbergs Tagebüchern 1934 von FRITZ REINBOTH Schauhöhlen im Kyffhäuser und am Südharz Der lukrative Schauhöhlenbetrieb der Barbarossahöhle seit 1865 hatte nicht nur das Interesse des Eigentümers Baron von Rüxleben geweckt. Angesichts der Geschäfte der Kupferschiefergewerkschaft auf seinem Besitz strengte er einen in der Justizgeschichte berühmten Prozess an. Darin ging es um die Rechte an der auf seinem Besitz beim Muten nach Kupferschiefer gefundene Höhle, mit der die Bergbaugesellschaft bessere Geschäfte machte als mit dem Kupferschiefer, der sich als taub erwiesen hatte. Bekanntlich gewann von Rüxleben 1891 diesen Prozess vor dem Reichsgericht, durfte aber dann die Bergwerksanlagen der Kupferschiefergesellschaft nicht benutzen und musste 1898/99 einen neuen Zugangsstollen bauen. Die Suche nach einer neuen Höhle am Huflar Einer der Miterforscher der Heimkehle, Karl Röder, gewann um 1934 den Pächter des Rittergutes in Kelbra, Brettschneider, und einen Unternehmer Haase aus Roßla für ein weiteres Großprojekt zur Auffindung einer großen Höhle, die er im Kyffhäuser unter der auf etwa 500 m Länge verfolgbaren Spalte auf dem Huflar am Wege nach Badra vermutete. Dass er damit gar nicht so ganz falsch lag, zeigt die Entdeckung der Riesenhöhle an der Numburg in den 1990er Jahren. |
Auf dem Huflar wurde nun eine Bude errichtet und 4 Bergleute begannen mit dem Abteufen eines 2x4 m großen Schachts. Am 14. Februar war Stolberg wieder zur Stelle. Nach Befahrung des schon 11 m tiefen Schachtes schrieb er in sein Tagebuch: "Wenn das gut geht, geht alles gut!" Er sollte mit seiner Skepsis recht behalten. Ob er sie gegenüber den Unternehmern geäußert hat, ist zweifelhaft, jedenfalls wurde munter weiter geteuft. Als Stolberg am 11. März 1935 unter Brettschneiders Führung noch einmal die Baustelle mit Hans Ehrhardt, Fritz Werther und August Lieder aufsuchte, war der Schacht bereits 18 m tief. Dabei waren angeblich einige kleinere „Schlotten" (STOLBERG 1934) angefahren worden. Die nächste Besichtigung mit Brettschneider und dessen Sohn Bodo erfolgte in Begleitung von Brettschneiders Jagdhund am 25. April. Inzwischen betrug die Teufe 28 m, ohne dass man irgendeinen Hinweis auf nennenswerte Hohlräume gefunden hatte. Kurz darauf gab man bei einer Gesamtteufe von 30 m das Vorhaben auf. Damit war man auf einem Niveau von 230 m über NN angekommen. Der Karstwasserspiegel in der benachbarten Numburghöhle liegt mit etwa 156 m Seehöhe noch 74 m tiefer. Der Schacht hätte also über 100 m tief sein müssen, um überhaupt ein mögliches Höhlenniveau zu erreichen. Dass F. Stolberg angesichts dieser Situation nicht gleich von dem aussichtslosen Unternehmen abgeraten hat, bleibt unverständlich. Es wäre sicher auch billiger gewesen, zunächst eine Suchbohrung abzuteufen. Das ganze Unternehmen erinnert in seinem Dilettantismus etwas an die Grohmanniade, die 10 Jahre später unter ganz anderer Zielsetzung an der Tütcheroder Bachschwinde bzw. "Grohmann-Schwinde" unter dem Harzrigi bei Nordhausen stattfand (REINBOTH 1996: 76; www.karstwanderweg.de/kwn153.htm) - allerdings finden sich bis heute immer wieder "Bernsteinzimmerforscher", die sich die damals gesuchte "Nordhäuser Großhöhle" nicht ausreden lassen. Jahrzehntelang blieb der Schacht als Denkmal einer großen Fehlinvestition offen. Erst in DDR-Zeiten entstand auf dem Huflar eine der damals allerorten auf unbewirtschafteten Flächen um sich greifenden Ansiedlungen von Datschen. Um Unfällen vorzubeugen, wurde der Schacht verfüllt. Literatur STOLBERG, F. (1934): Tagebuch, unveröff. STOLBERG, F. (1942/43): Harzer Höhlenkataster. - Das Ahnenerbe: Großdeutscher Höhlenkataster, Kat.-Nr. 125, unveröff. REINBOTH, F. (1996): Die Geschichte der Höhlenforschung im Harz. - Karst und Höhle 1994/95: 63-80 www.karstwanderweg.de/kwn153.htm: Die "Grohmann-Schwinde". - Internetveröffentlichung von F. KNOLLE & P. POHL Anschrift des Autors: Dipl.-Ing. Fritz Reinboth, Theodor-Francke-Weg 52, Wir danken der Schriftleitung der Mitteilungen des Verbandes deutscher Höhlen- und Karstforscher für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Weiterer Nachdruck oder Veröffentlichung bzw. Verbreitung in anderen elektronischen Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung. |