Gedanken zu einem Waldbiotopverbundsystem: Welche Chancen bringen landwirtschaftlicher Strukturwandel und öffentliche Förderung der Erstaufforstung für die Gipskarstlandschaft? Vortrag von Forstoberrat Arnulf Kühl Biotopverbund ist ein relativ neues Schlagwort, dass seit einigen Jahren im Naturschutz Furore macht. Die bisher vielfach herrschende Beschränkung des agierenden Naturschutzes auf den einzelnen Arten- und Biotopschutz und der daraus resultierenden Ausweisung von Naturschutzgebieten bei Vernachlässigung der Restflächen - diese sind immerhin rd. 98 % des Areals der Bundesrepublik Deutschland - hat sich beim Bemühen um die Erhaltung der Artenvielfalt als Fehler erwiesen. Eintrag und Einschwemmung können in der Folge der Intensivierung der Landwirtschaft noch erheblich massiver ausfallen. Ein halbwegs natürlicher Zustand der Schutzgebiete, die überwiegend klein sind, ist so nicht zu erhalten. Aus der Sicht des Verbrauchers hat sich diese Art der landwirtschaftlichen Produktion als sehr preissenkend ausgewirkt. Für die Landwirte selber hat sich die moderne Landwirtschaft nicht einkommenssteigernd ausgewirkt, da die Preise in der EU durch eine Marktordnung festgeschrieben werden. Die heutige Landschaft entspricht zunehmend der Bewirtschaftung, die wir ihr zumuten, aber immer weniger unseren idealtypischen Vorstellungen, hat Lüthy in der Schweiz festgestellt. Auf unserem dicht besiedelten Kontinent ist die Landschaft das Ergebnis von menschlichen Wirtschaften und somit stets im Wandel begriffen. Zur Zeit werden in der Bundesrepublik rd. 54 % der Landesfläche landwirtschaftlich und rd. 30 % forstwirtschaftlich genutzt. Land- und forstwirtschaftliche Ökosysteme haben unterschiedlich lange Produktionsräume und damit unterscheiden sie sich auch wesentlich in ihrer Naturnähe und ihren Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Wenn die Welt in Gegenwart und Zukunft lebenswert erhalten werden soll, und dies ist nicht nur ein Anliegen des Naturschutzes sondern das elementare Ziel der Daseinsvorsorge, dann dürfen wir uns nicht damit begnügen auf ein paar Prozent der Fläche konservierenden und pflegenden Naturschutz zu betreiben, sondern es muss zu einer generellen Ökologisierung der Landnutzung, der Produktion und des Konsums kommen. Der Weg dorthin wird im Konzept des Aufbaues von Biotopverbundsystemen gesehen, die Naturschutzansprüche auf der Gesamtfläche erheben, in ihrer Intensität jedoch abgestuft sind: Biotopverbundsysteme unterscheiden sich naturgemäß in ihren Elementen je nachdem, ob es sich um Agrar-, Forst- und Wald- oder Siedlungsökosysteme handelt. Weitere Verbundelemente sind in Ackerlandschaften die Bäche und Gräben als lineare Feuchtbiotope, die im Randbereich mit Auewaldfragmenten oder mit Säumen von Schilf, Rohrglanzgras, den verschiedenen Seggenarten oder Hochstauden bestockt sind. Besonders wertvoll sind durch Grund- oder Überschwemmungswasser beeinflusste Feucht- und Nasswiesen, deren Entwicklung längs der Fließgewässer möglichst gefördert werden sollte. Entlang von Wegeböschungen, Waldrändern, in Abgrabungen und Aufschüttungen finden sich meist trockene Grasraine, die Heiden, Halbtrocken- und Trockenrasen auf weite Strecken miteinander verbinden können. In Grünlandbereichen sind Nass-, Streu- und Feuchtwiesen die wichtigsten Verbundelemente, die möglichst Anschluss an die Bäche und Gräben, sowie die verschiedensten Quellbereiche bekommen sollen. In ausgeräumten Ackerlandschaften haben Einzelsträucher, Gebüsche, Einzelbäume und hochstämmige Obstbäume einen besonders hohen ökologischen Wert, der durch die Einbeziehung in das Gehölzverbundnetz noch gesteigert werden kann. In den Wald- und Forstökosystemen bilden alle Restbestände der potentiellen natürlichen Vegetation die Eckpfeiler für ein Verbundsystem. Sowohl die höhenzonal bedingten Waldtypen wie Eichen-Hainbuchen-, Hainsimsen-Buchen-, Eichen-Birken- oder Bergahorn-Buchenwälder als auch die auf Sonderstandorte beschränkte Typen wie Kalk-Buchen- oder Bach-Erlen-Eschen Auewald zählen dazu. Es sind Waldbestände, die auf historischen Waldboden stocken, den es nur noch in hängigem Gelände gibt. Ferner zählen zu den artenreichen Waldbestandteilen alle Laubholzbestände, die an Bachläufen, in Schluchten und an Steilhängen stocken. Reste von Beständen mit historischen Nutzungsformen wie Niederwaldbetrieb, Schneitelbuchenwirtschaft oder Weidenhegerbetrieb mit Kopfweiden gehören ebenso in das Verbundsystem wie die Waldränder, Feuchtbiotope, Sonderstandorte wie Zwergstrauchheiden, offene Sand- oder Felsflächen, aufgelassene Steinbrüche und Ruderalflächen. In den Siedlungsökosystemen ist die Herstellung eines Biotop-Verbundsystemes durch die meist fehlende Fläche erschwert. Als Beispiel eines Waldbiotopverbundsystems darf ich Ihnen jetzt das der Nds. Landesforstverwaltung vorstellen: In Niedersachsen nimmt der Gesamtwald eine Fläche von rd. 1.078.000 ha ein. In dem Programm zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung , kurz LÖWE genannt, hat sich die Landesregierung 1991 verpflichtet, die gesamten Landesforsten nach den Grundsätzen einer naturnahen Waldwirtschaft zu behandeln. Der Wald des Landes ist zum höchsten Nutzen für die Allgemeinheit zu bewirtschaften. Dabei sind die günstigen Wirkungen des Waldes für die Umwelt, insbesondere die allgemeine Erholung im Wald zu fördern und ein angemessener Holzbestand zu erhalten, ihn nachhaltig zu bewirtschaften und die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten. Im einzelnen beinhaltet dieses Programm Vorgaben, die den Zielen des Naturschutzes sehr nahe kommen, jedoch mit der Ausnahme, dass die nachhaltige Nutzung nicht infragegestellt wird. Der Landeswald ist kahlschlagfrei zu standortgemäßen Mischwäldern, die vertikal und horizontal gut strukturiert sind, zu entwickeln und die Bodenvielfalt als Voraussetzung für die Diversität der Waldbestockungen zu schützen. Ein Biozideinsatz ist nur erlaubt, wenn die Massenvermehrung von einem Schadinsekt einen Totalverlust der Wälder erwarten lässt. Mineralische Dünger zur Steigerung des Holzwachstums dürfen nicht ausgebracht werden. Lediglich magnesiumreiche Kalke dürfen als Ausgleich für über die Atmosphäre eingetragene Schadstoffe begrenzt ausgebracht werden. Alte Bäume werden in begrenztem Umfang erhalten, seltene und bedrohte Pflanzen- und Tierarten geschützt. Bei der Begründung von Waldbeständen ist die natürliche Waldverjüngung der Pflanzung vorzuziehen. Soweit einzelne Waldfunktionen wie Wasser-, Boden-, Klima-, Sicht-, Immissions-, Lärm- und Biotopschutz sowie die Erholungsfunktion des Waldes mit der Entwicklung eines ökologischen Waldbaus nicht ohnehin in ausreichendem Maße gewährleistet werden können, wird die jeweilige, örtlich herausgehobene Funktion besonders entwickelt. Waldränder werden so gepflegt, dass sie in angemessener Tiefe aus heimischen Kraut-, Strauch- und Baumarten zur Feldflur abgedacht aufgebaut und dauernd bestockt sind. Die Wildbestände werden ökosystemverträglich bewirtschaftet, d. h. die Wilddichten werden so eingestellt, dass die Verjüngung der Wirtschaftsbaumarten ohne Zaun erfolgen kann. Als Waldbiotopverbundsystem wurden im Landeswald folgende Waldschutzgebiete ausgewiesen, deren zielgerichtete Entwicklung und Pflege die Landesforstverwaltung sich zur Selbstbindung gemacht hat:
Damit sind in der rd. 330.000 ha großen Landeswaldfläche 22,5 % als Waldschutzgebiete ausgewiesen. Wird der 14.637 ha große NLP Harz als Großschutzgebiet hinzugerechnet, ergibt sich ein Anteil von 27 %, in denen die Belange des Naturschutzes Vorrang haben. Was bedeuten nun die einzelnen Waldschutzgebiete?
Naturwirtschaftswälder werden langfristig mit den Baumarten der jeweils potentiellen Waldgesellschaft bewirtschaftet. Leitbild ist der ungleichaltrige, vielfältige mosaikartig strukturierte Wirtschaftswald aller Altersphasen mit sich entwickelndem angemessenen Alt- und Totholzanteil. Die natürlich gewachsene Struktur von Humuskörper und Mineralboden darf nicht nachhaltig verändert werden. Die natürlichen Wasserregime sind zu erhalten ggfs. wiederherzustellen. In diesen Naturwirtschaftswäldern wird bewusst auf die Einbringung der viel leistungsstärkeren Nadelbäume verzichtet. Lichte Wirtschaftswälder mit Habitatkontinuität sind die für den Artenschutz wertvollen Waldtypen. Die Bewirtschaftung zielt darauf ab, die Vorherrschaft der Lichtbaumarten zu erhalten. Leitbilder sind einerseits natürliche Sukzessionsstadien mit einem hohen Anteil von Licht- bzw. Pioniergehölzen, andererseits die Struktur und Artenzusammensetzung bestimmter Waldbilder mit langer Habitattradition. Kulturhistorische Wirtschaftswälder sind Relikte historischer Waldnutzungsformen wie Nieder-, Mittel-, Hute- und Schneitelwälder. Wenn es sich hierbei um besondere Nutzungsformen, die natürlicher Weise nicht vorkommen, handelt, sind sie durch ihr Arteninventar für den Naturschutz von Bedeutung. Wünschenswert zu ihrer Erhaltung und Pflege ist die Wiederaufnahme dieser historischen Behandlungsformen. Sonderbiotope können Wälder und unbewaldete Bereiche in den Landesforsten sein, die besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben. Die Erhaltung der Lebensräume der gefährdeten Arten ist hier das vorrangige Schutzziel. Wie sieht nun die Produktion in der Landwirtschaft aus? Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass auf weitgehend homogenisierten Böden ein Ackerbau betrieben wird, der Erträge bringt, von denen man vor 40 Jahren nur geträumt hätte. Die Folge ist eine Überproduktion, die im EU-Raum nicht abzusetzen ist und durch die Marktordnung festgelegten ständig sinkenden Preise vielen bäuerlichen Familien die Existenz genommen hat. Auch in Grünlandbetrieben hat eine Intensivierung der Weideflächen dadurch stattgefunden, dass Grassorten mit hoher Biomasseleistung nach Umbruch alter, artenreicher Wiesengesellschaften eingesät wurden, die jährlich eine 3 oder 4malige Mahd ermöglichen. Um die Wiesen mit Erntewagen, Schleppern und Güllewagen befahren zu können, wurden sie, soweit sie sonst zu feucht waren, Der Ruf nach einem Umdenken in der Agrarpolitik der EU wird immer lauter, gestaltet sich bei den vielen europäischen Mitgliedsländern jedoch sehr schwierig. Ein Weg könnte auch hier die Schaffung von Biotopverbundsystemen sein, die neben einem engmaschigen Netz an Schutzflächen, Trittsteinen und Korridorbiotopen auch eine Minderung der Intensität von Lebensfeindlichkeit und Isolationswirkung der Nutzökosysteme, insbesondere der Ackerlandschaften, berücksichtigt. Ein solcher Biotopverbund durch intensiven Schutz auf ausgewählten Flächen und extensive Landnutzung auf der gesamten Restfläche braucht die Arbeit der Bauern und nicht die Stilllegung von Äckern und Grünland. Die von der EU finanziell geförderte Flächenstilllegung , die seit einigen Jahren praktiziert wird, soll der Reduktion des Getreideüberschusses dienen. Aus der Sicht des Naturschutzes hilft das Brachfallen von Äckern für 1 bis 5 Jahre lediglich den Ackerwildkräutern und einjährigen Wildkrautarten. Der Nachteil dieser agrarpolitischen Maßnahme ist jedoch, dass auf den Restflächen um so intensiver gewirtschaftet wird mit dem Ergebnis, dass die Steigerungsraten die Ausfälle auf den 10 % stillgelegten Flächen längst kompensiert haben. Wenn nach 5 Jahren die brachliegenden Äcker wieder in Bewirtschaftung genommen werden, ist die alte ökologische Notlage für die Flächen wieder zurückgekehrt. Deswegen sind nur dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen Flächen geeignet, die Flächenansprüche für Schutzflächen eines Biotopverbundsystems zu erfüllen und zwar als große Schutzgebiete, als Trittstein- und Korridorbiotope. Dauerhaft stillgelegte Flächen können auch aufgeforstet werden. Solche Vorhaben werden auch von der EU gefördert, sind aber aus der Sicht des Naturschutzes nur sinnvoll in waldarmen und ausgeräumten Landschaften. In Niedersachsen, das im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zu gering bewaldet ist, scheiden rd. 400.000 ha aus der landwirtschaftlichen Produktion aus, von denen 110.000 ha zur Aufforstung anstehen. Zur Zeit werden jährlich jedoch nur rd. 1.000 ha realisiert. Für diese Aufforstungen, die erhebliche Fördermittel verschlingen, gibt es noch kein lenkendes Planungsinstrument, so dass die Aufforstungen ziemlich willkürlich je nach Wunsch der Grundeigentümer erfolgen. Die Erstaufforstungen auf den ehemalig landwirtschaftlich genutzten Flächen werden zu 50 % von der EU, zu 30 % vom Bund und zu 20 % vom Land als Kofinanzierung gefördert. Sie gehören zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ subventioniert werden. Förderungsfähig sind nur Aufforstungen auf Flächen, die bisher nicht forstlich genutzt wurden und die mindestens 0,4 ha groß sind oder Anschluss an eine bestehende Waldfläche bekommen. Bei der Aufforstung sind standortgemäße Baumarten zur Begründung von Hochwald zu verwenden. Das verwendete Pflanzgut hat den für das Anbaugebiet geeigneten Herkünften zu entsprechen. Die Kulturen müssen eine nach Wuchsgebiet, Standort und Betriebsziel angemessene Pflanzenzahl aufweisen. Die Fördersätze für Erstaufforstungen sind abgestuft je nachdem, ob Nadelholz-, Misch- oder Laubbaumkulturen angelegt werden sollen. Die Begründung einer reinen Douglasienkultur mit verschulten Pflanzen und der Verwendung von 2.500 Stck./ha würde bei manueller Pflanzung mit 1.500,-- DM/ha gefördert, eine Mischkultur aus Fichte und Buche mit 3.500 Pflanzen je ha mit 2.590,-- DM/ha und eine reine Laubbaumkultur mit 5.000 Pflanzen je ha mit 4.500,-- DM/ha. Hinzu kommen Förderbeträge für die Sicherung der Kultur bis zu 5 Jahren nach der Pflanzung in Höhe von 700,--, 1.000,-- bzw. 1.200 DM/ha. Ist der Bau von Kulturzäunen erforderlich, können auch diese z. B. gegen Rot- und Damwild mit 4,50 DM, 6,50 DM bzw. 7,50 DM je lfdm. gefördert werden. Erstaufforstungsanträge müssen vor Abgabe an die Bewilligungsbehörde von der unteren Forstbehörde beim Landkreis genehmigt werden. Sie prüft, ob das Aufforstungsvorhaben mit den landeskulturellen und naturschutzrelevanten Zielen zu vereinbaren ist. Die Extensivierung in der Grünlandnutzung wird dann gefördert, wenn der Landwirt sich auf höchstens 1,4 Rauhfutter fressende Großvieheinheit je ha Hauptfutterfläche beschränkt und Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland umwandelt. Die Förderung beträgt 200,-- DM/ha Dauergrünland bzw. 585,-- DM/ha umgewandelte Ackerfläche. Verpflichtet sich der Landwirt in seinem gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren einzuführen und beizubehalten, wird der Hektar Ackerfläche und Grünland mit 300,-- DM und später mit 240,-- DM subventioniert. Abschließend hoffe ich, mit meinen Ausführungen Ihnen die Notwendigkeit der Schaffung von Biotopverbundsystemen näher gebracht zu haben. Sie ermöglichen uns die nachhaltige Nutzung von Naturgütern unter Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität, wie sie in den Konventionen von Rio beschlossen worden sind. |