3. Südharz-Symposium 11.-12. Juni 1999 in Sundhausen - Stadt Nordhausen

 
Agrarpolitisches Grundsatzprogramm des NABU und seine Ansatzmöglichkeiten in einem möglichen Biosphärenreservat Südharz

Vortrag von Dipl.agr.Ing. Winfried Wehrhan

Es ist mit Sicherheit kein aus der Laune herausgeborener Gedanke des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), sich mit dem Thema Landwirtschaft zu befassen.

Ich denke, er ist ganz einfach dazu verpflichtet, sich in seiner nunmehr 100jährigen Verbandsgeschichte mit dem größten Nutzer, der im Laufe der menschlichen Entwicklung geschaffenen Kulturlandschaft, nach gemeinsamen Wegen zu suchen.

Immerhin werden in Thüringen über 50% der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Für Umwelt und Natur ist es mit Sicherheit entscheidender, ob wir auf 84% der Fläche einen nachhaltigen Landbau praktizieren, oder ob wir auf bis 10% der Fläche Naturschutz betreiben.

Es gilt also mehr denn je, das Motto „Schutz durch Nutzung“ in der gesamten Fläche.

Dies bedeutet, daß Naturschutz mehr als bisher mit den Menschen in der Fläche zusammen betrieben werden muß und das heißt auch, daß das Verhältnis „Landwirtschaft-Naturschutz“ künftig mehr durch Kooperation statt durch Konfrontation geprägt sein muß.

Naturschutz durch Landnutzung zu betreiben, heißt aber auch, sich bewußt zu machen, daß es „die“ Landwirtschaft, wie sie als klassisches Feindbild des Naturschutzes vieler besteht, nicht gibt.

Agrarlandschaften sind bekanntlich entstanden, als die seßhaft gewordenen Menschen von der Selbstversorgerwirtschaft auf eine gezielte Erzeugung von Nahrungsmitteln und anderen Produkten sowie dem Absatz dieser Produkte übergegangen sind.

Dabei haben die Landbewirtschafter mit der Entwicklung und Gestaltung der Kulturlandschaft begonnen.

Jede ackerbauliche Nutzung zieht Veränderungen im Naturhaushalt nach sich.

Trotzdem sind diese Eingriffe nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, denn bis in die 50er Jahre unseres Jahrhunderts hinein haben sie mit dazu beigetragen, die heute akut bedrohte Vielfalt an Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume überhaupt erst entstehen zu lassen bzw. zu erhalten.

Und letztlich gilt es ganz dringend an der Schwelle in ein neues Jahrtausend, um den Erhalt dieser durch jahrhundertelange Eingriffe des Menschen entstandenen Kulturlandschaft und nicht nur um den Schutz der noch in wenigen Resten existierenden Naturlandschaften.

Der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Schutz von Pflanzen und Tierarten und ihrer Lebensräume sowie die Pflege des Landschaftsbildes sind auf diese Kulturlandschaft ausgerichtet.

Eingriffe in das Ökosystem machen das Wesen der Landwirtschaft aus und sind unabdingbat für die Pflanzenproduktion.

Ausschlaggebend für die Auswirkung der landbaulichen Eingriffe auf das Agrarökosystem und darüber hinaus auf das natürliche Ökosystem ist die Intensität der Bewirtschaftung.

Mit dem seit Januar 1998 vorliegenden agrarpolitischen Grundsatzprogramm bringt sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit seinem eigenen Konzept für eine zukunftsorientierte Landwirtschaft in die agrarpolitische Diskussion ein.

Ein Schwerpunkt dieses Konzepts ist die Darstellung des neuen wirtschaftlichen Leitbildes „Naturwirtschaft“.

Die Bemühungen um wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplatzsicherung auf der einen sowie einen erfolgreichen Naturschutz auf der anderen Seite, werden nach wie vor weitgehend unabhängig voneinander verfolgt.

Dabei stellen eine intakte Umwelt, wie auch eine artenreiche, vielfältige Kulturlandschaft positive Standortfaktoren für die Wirtschaft und eine zwingende Voraussetzung für eine dauerhaft tragfähige Wirtschaftsweise dar.

Da die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen und die nur begrenzte Belastungsfähigkeit des Ökosystems Erde unveränderliche Rahmenbedingungen für das menschliche Wirtschaften sind, sich also ein dauerhaft tragfähiges Wirtschaften des Menschen an den Vorgaben der Natur zu orientieren hat, ergibt sich aus der notwendigen Synthese von „NATUR“-Schutz und Markt-„WIRTSCHAFT“ geradezu logischerweise der Begriff „NATURWIRTSCHAFT“.

Da sich jedoch ein dauerhaft tragfähiges Wirtschaften nicht nur durch Umweltverträglichkeit, sondern gleichzeitig durch Sozialverträglichkeit auszeichnen muß, ist auch der Begriff „Naturwirtschaft“ entsprechend weit zu fassen.

Naturwirtschaft stellt demnach die Vision eines Wirtschaftens dar, das weltweit die ökonomische, ökologische und soziale Frage in Einklang bringt.

Dies heißt:
Naturwirtschaft ist eine Form des Wirtschaftens, die unter Berücksichtigung der Kostenwahrheit generationenverträglich, sozial ausgleichend, umweltverträglich und der biologischen und kulturellen Vielfalt förderlich ist. Entsprechend lassen sich 4 Leitprinzipien der „Naturwirtschaft“ formulieren:

  • nachhaltige Nutzung und Nutzbarkeit aller Ressourcen
  • Erhalt und Förderung biologischer und kultureller Vielfalt
  • Förderung friedlichen Zusammenlebens und
  • gerechte Verteilung von Arbeit und Einkommen
„Nachhaltigkeit“ im klassischen, forstwirtschaftlichen Sinne einer Produktionsnachhaltigkeit ist damit nur ein Teilaspekt der Naturwirtschaft.

Die Tatsache, daß im Rahmen der bestehenden Marktwirtschaft Gewinne dem privaten Einkommen zufließen, aber gleichzeitig entstehende Folgekosten, wie z.B. Gesundheits- oder Umweltschäden, auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können, macht die Notwendigkeit zur Reformierung der zunehmend unsozialen Marktwirtschaft gemäß den Prinzipien der Naturwirtschaft deutlich.

Dies gilt in besonderer Weise auch für die Landwirtschaft.

Das für viele landwirtschaftliche Gemischtbetriebe bis heute kennzeichnende Wirtschaften in Kreisläufen entspricht der Kernphilosophie nachhaltigen Wirtschaftens.

Dieses basiert auf nachwachsenden Rohstoffen, regenerativer Energien, orientiert sich an natürlichen Gegebenheiten und regionalen Stoffkreisläufen und nutzt die Ressourcen nur in solcher Art und in dem Umfang, wie es die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten kommender Generationen nicht beeinträchtigt.

Es umfaßt sowohl ökologische als auch soziale Komponenten.

Eine derart ausgerichtete Landbewirtschaftung zeichnet sich durch eine optimale Verzahnung der menschlichen Bedürfnisse mit den natürlichen und landschaftlichen Gegebenheiten bei sorgfältig abgewogener Nutzung der vorhandenen, technischen Möglichkeiten aus.

Sie bedingt, daß

  • den in der Landnutzung tätigen Menschen ein angemessenes Einkommen möglich und eine langfristige Erwerbsperspektive gegeben ist (Mensch),
  • ökologische Mindeststandards für den langfristigen Schutz der biotischen und abiotischen Ressourcen eingehalten werden (Natur),
  • die angewandte Landbautechnik dienenden Charakter hat, d.h. „sanft“, naturverträglich, menschenfreundlich sowie energie-effizient ist (Technik)

Ressourcen-Nachhaltigkeit

Naturwirtschaft bedingt eine „nachhaltige“ Nutzung der Ressourcen.
„Nachhaltigkeit“ steht im allgemeinen Sprachgebrauch für die „Durchhaltefähigkeit“ jeglicher Ressourcennutzung.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages fordert im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Beobachtung folgender Kriterien:

  • Die Nutzung einer erneuerbaren Ressource darf nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.
  • Die Freisetzung von Stoffen darf nicht größer sein als die Aufnahmefähigkeit der Umwelt.
  • Die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen muß so beschränkt werden, daß die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes in Form erneuerbarer  Ressourcen ermöglicht wird.
  • Das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem natürlicher Prozesse stehen.
Die Landwirtschaft ist, wie alle Landnutzungen, im Wortsinn „Primär“-Produktion und kann darum die genannten Kriterien in idealer Weise erfüllen.
Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Wirtschaftsbereiche, die auf Basis der Photosynthese der Nutzpflanzen die Sonnenenergie, den einzigen Input in das ansonsten geschlossene System Erde, zur Produktion nachwachsender Rohstoffe nutzen.

Landwirtschaft ist in diesem Sinn „biologische Solarwirtschaft“.

Sie ist zusätzlich in der Lage, ihre Produktionsabfälle ihrem eigenen Stoffkreislauf wieder zuzuführen.

Landwirtschaft kann darum in idealer Weise die Systemprinzipien der Biosphäre in ihr Produktionssystem integrieren und sich so der Leistungsfähigkeit der Biosphäre „angleichen“.
 

BIOLOGISCHE VIELFALT

Naturwirtschaft erfordert über die Beachtung der Ressourcennachhaltigkeit hinaus den Schutz der biologischen Vielfalt.
Zu dieser zählen in der Kulturlandschaft insbesondere

  • die wildlebenden Pflanzen- und Tierarten
  • die angepaßten Nutzpflanzenarten und –sorten
  • die regionaltypisch entwickelten Haustierrassen
  • die vielfältige Bodenlebewelt
Naturwirtschaft auf ganzer Fläche trägt dazu bei, die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft durch Förderung sozialer Stabilität im ländlichen Raum zu sichern.

Dies bedeutet, möglichst viele Naturschutzziele im Rahmen einer angepaßten Nutzung sicherzustellen, „Naturschutz durch Nutzung“ zu betreiben.

Erfolge im Sinne der Naturwirtschaft bedingen, daß die Erwerbsqualität der Landwirtschaft und damit die Landschaft als Arbeitsplatz zurückgewonnen wird.

„Biologische Nachhaltigkeit“ in der Kulturlandschaft setzt also „soziale Nachhaltigkeit“ voraus!
 

AGRARKULTUR

Der lateinische Ursprung des Begriffs „Kultur“ (= colere) meint gleichermaßen bebauen, bearbeiten, wohnen, pflegen, veredeln und ehren.

In diesem Sinne umfaßt der Begriff „Agrarkultur“ weit mehr als das der „Landwirtschaft“, indem er neben der pfleglichen Bewirtschaftung des Landes auch soziale Belange und das soziokulturelle Erbe und Leben einer Region einschließt.

Agrarkulturen entstehen dort, wo Landschaften gleichzeitig Produktionsraum, Lebens- und Kulturraum sind.

Sie sind durch eine enge Einheit von Mensch und Natur charakterisiert.

Sie sind nicht zwingend an bestimmte Betriebsformen gebunden, setzen jedoch selbstbestimmtes Arbeiten voraus.

Gelebte Agrarkulturen bedingen eine regionale Identität und Verwurzelung der in der Landschaft lebenden und arbeitenden Menschen.

Aus dieser Identität heraus entstehen auch Bräuche, Riten und regionaltypische Erscheinungen, die vielfach eng mit den Wirtschafts- und Produktionsweisen verbunden sind.

Eine an den Prinzipien der Naturwirtschaft ausgerichtete Agrarkultur entwickelt sich dort, wo die der Landwirtschaft tätigen Menschen von ganzheitlichen, sozialen und an weitgehend geschlossenen Wirtschaftskreisläufen orientiertem Denken geprägt sind und die Eigenversorgung mit Lebensmitteln (Subsistenz) noch einen hohen Stellenwert hat.

Das Wirtschaften zeichnet sich nicht durch maximale, sondern durch eine optimale, der Landschaft und dem Standort gemäße Nutzung der Ressourcen aus.

Dies spiegelt sich in reichgegliederten Kulturlandschaften wider, die das Produkt einer innigen Symbiose aus menschlicher Arbeit und den natürlichen Gegebenheiten von Landschaft, Boden und Klima darstellen.

Konkrete Ansätze einer neuen Agrarkultur finden sich in zahlreichen regionalen und privaten Initiativen (z.B. Scheunenhof), die sich im Sinne einer „Agrarpolitik von unten“ als Reaktion auf die für die Mehrzahl der Betriebe sowie das Image der Landwirtschaft zerstörerischer Agrarpolitik der vergangenen Jahrzehnte gebildet haben.

Ob Hofläden, Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften, Bauernmärkte, Hof- und Betriebsgemeinschaften, Stadt-Land-Partnerschaften, Schulbauernhöfe oder Heuhotels: Alle derartigen Initiativen, die den Kontakt zwischen den Erzeugern von Lebensmitteln und den Verbrauchern, aber auch zwischen den Landwirten untereinander verbessern, sind Mosaiksteine im Gesamtbild einer lebendigen Agrarkultur und tragen dazu bei, die derzeitige gesellschaftliche Isolierung der Landwirtschaft aufzubrechen.

Gleichzeitig stellen sie wichtige Lern- und Erlebnisorte dar, die der zunehmenden Naturentfremdung in der Bevölkerung entgegenwirken.

Agrarkultur zu propagieren, heißt nicht, einer romantischen Land-Idylle nachzuhängen.

Vielmehr weist der Ansatz, die Bedürfnisse der Menschen nach gesunder Ernährung mit dem Anliegen nachhaltigen Wirtschaftens zu verknüpfen, eine soziale Heimat zu schaffen und den Kontakt zwischen den Menschen wieder zum intensivieren, in die Zukunft.
 

ERNÄHRUNGSKULTUR

Die Herkunft unserer Lebensmittel, die Art und Weise ihrer Herstellung, ihre Zubereitung und schließlich ihr Verzehr kennzeichnen unsere Ernährungskultur.

Damit eng verbunden ist der Wert, den wir den Lebensmitteln und letztlich auch den uns umgebenen Kulturlandschaften zubilligen.

Die bewußte und gezielte Verwendung von regionalen Produkten leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, indem Fernverkehr und damit Energie eingespart wird.

Sie fördert in der privaten und gastronomischen Küche Bezug und Verbundenheit mit der umgebenden Landschaft.

Während die Stadtbevölkerung die Landschaft auf eine neue Weise sehen und „schmecken“ lernt, erfahren die ländliche Bevölkerung und die landwirtschaftliche Arbeit einen Imagegewinn: Landschaft schmeckt !!!

Neben der Herkunft der Lebensmittel kommt der Art und Weise ihrer Erzeugung größte Bedeutung zu.

Auch die stetige Verfügbarkeit der meisten Lebensmittel läßt das Besondere zum Alltäglichen verkommen.
Die Vorfreude auf die ersten Erdbeeren ist dahin, seitdem sie energieaufwendig produziert und per Luftfracht eingeflogen ganzjährig im Handel erhältlich sind.

Eine stärkere Orientierung der Verbraucher an der regionalen und saisonalen Verfügbarkeit der Produkte sowie ihrer naturverträglichen Erzeugung muß nicht Verzicht heißen.

Im Gegenteil. Sie bedeutet einen bewußteren und genußreicheren Umgang mit Lebensmitteln – angefangen mit dem Einkauf, bei der Zubereitung und schließlich beim Verzehr.

Heimische Spezialitäten und jahreszeitliche Genüsse entwickeln sich zunehmend zu eiem Qualitätsmerkmal guter Speisekarten.

Zum Leitbild Naturwirtschaft gehört es, daß sich in der Bevölkerung durch eine neue Ernährungskultur ein Bewußtsein für den Zusammenhang zwischen dem eigenen Konsumverhalten und der Qualität der Kulturlandschaften einschließlich ihrer biologischen Vielfalt entwickelt.

Dieses würde auch dazu beitragen, daß es die Akzeptanz für die Notwendigkeit höherer Lebensmittelpreise wächst.
 

NATURETHIK

Naturethik steht für den Umgang mit dem Lebendigen.

Sie zielt vor allem auf eine Neuorientierung unserer Verantwortung gegenüber Mitmenschen, Tieren und Pflanzen.

Unter Berücksichtigung der globalen Dimension heutiger Umweltprobleme bedingt eine gelebte Naturethik eine Verantwortung des Menschen für die gesamte Biosphäre.

Albert Schweitzers Lebensphilosophie „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ bringt das zentrale Anliegen der vom NABU postulierten Naturethik auf den Punkt:
Es geht um einen umfassenden Ausgleich zwischen menschlichen und nichtmenschlichen Lebensbedürfnissen, der auf dem Verantwortungsbewußtsein des Menschen für die Tiere, Pflanzen und die natürliche Vielfalt basiert.

Die wesentlichen Forderungen des NABU bilden folgende 10 Handlungsfelder:

  • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Agrarpolitische Rahmenbedingungen
  • Agrarstrukturpolitik und ländlicher Raum
  • Markt- und Einkommenspolitik
  • Verbraucherpolitik
  • Arbeit und Soziales
  • Umweltschutz und Energieeffizienz
  • Naturschutz
  • Naturethik – Kulturvielfalt, Gentechnik und Tierschutz
  • Bildung und Wissenschaft
Zu jedem dieser Punkte werden noch Maßnahmen konkret im Programm angedacht, die langfristig, mittelfristig bzw. sofort gelöst werden sollen.
Ein an den Grundsätzen der Naturwirtschaft orientiertes Wirtschaften, setzt einen verantwortungsvollen Umgang der Menschen untereinander sowie mit den biotischen und abiotischen Ressourcen voraus.

Um ein solches auf Dauer tragfähiges Wirtschaften zu realisieren, ist ein gravierendes Umsteuern der bisherigen Politik erforderlich.

Nicht erst seit heute wird deutlich, daß wir bei der künftigen Landnutzung neben der Erzeugung von hochwertigen Nahrungsmitteln gleichermaßen auch der umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen Rechnung tragen müssen.

Hier geht es nicht um die Frage des Erneuerns.

Wir haben nach dem Thüringer Naturschutzgesetz (§2 Abs.9) ganz einfach die Pflicht, unsere Naturlandschaft, sowohl im besiedelten, als auch im unbesiedelten Bereich so zu schützen und pflegen und zu entwickeln, daß

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturschutzes
  • die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, Boden, Wasser, Luft und Klima
  • die Tier- und Pflanzenwelt
  • die Vielfältigkeit, Eigenart und Schönheit der Landschaft
nachhaltig gesichert bleiben.

Von der modernen Landwirtschaft muß man erwarten, daß sie ihre Produktionsweisen den Erfordernissen der Umweltverträglichkeit anpaßt.

Diese Forderung ist jedoch nicht so zu verstehen, daß wir zu Agrarstrukturen und Produktionsmethoden der 50er Jahre zurückkehren, sondern daß die umweltbelastenden Wirkungen vermieden bzw. rückgängig gemacht werden. Durch vernünftigen Einsatz moderner Produktionsweisen müssen alle Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zur Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume der Arten und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes genutzt werden.

Herr Prof. Dieter Roth sprach schon 1995 auf dem „Zukunftskongreß Landwirtschaft“, einer Tagung des NABU in Magdeburg, über ökologische und landeskulturelle Leistungen der Landwirte und die Möglichkeit ihrer Vergütung.

Er nannte unter anderem das KULAP-Förderprogramm und die Regelung des Vertragsnaturschutzes.

Er kam zu dem Ergebnis, daß die bestehenden Förderinstrumentarien und Ausgleichszahlungen unerläßlich dafür sind, um unter den gegenwärtigen Agrarpreisbedingungen landschaftspflegerische Zielstellungen im Agrarraum und außerhalb von Schutzgebieten zu verwirklichen.

Andererseits zeigt sich, daß aufgrund der ungenügenden Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten einzelner Landschaftpflegemaßnahmen bzw. der damit zu erhaltenden ökologischen Güter viele ökologische Güter viele ökologische Defizite bestehen bleiben.

Hinzu kommt, daß Fördermittel und Ausgleichszahlungen meist nur für einen befristeten Zeitraum gelten und ihre Höhe von der Finanzlage der öffentlichen Kassen abhängt.

Für den Landwirt bilden sie damit keine ausreichende Planungsgrundlage, ganz besonders dann, wenn die Realisierung ökologischer Forderungen Betriebsumstellungen erfordern.

Eine Vergütung für den Erhalt der Kulturlandschaft und ihrer ökologischen und landeskulturellen Funktionen insgesamt fehlt ganz.

Der Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz kann meiner Meinung nach nur dadurch dauerhaft gelöst werden, daß die erforderlichen Aufwendungen der Landwirtschaft zur Sicherung der ökologischen und landeskulturellen Agrarraumfunktionen ebenso einkommenswirksam vergütet werden wie seine Tätigkeit in der Produktion.

Ich denke, daß aus dem bisher gesagtem sehr deutlich zu erkennen ist, daß auch ein Verband, der sich seit 100 Jahren dem Naturschutz verpflichtet fühlt, in den Landwirten einen richtigen Partner gefunden hat.

Darüber hinaus stelle ich einfach die Behauptung auf, daß es ein Biosphärenreservat Südharz durchaus für den Landwirt und Naturschutz nützlich sein wird.

Das Beispiel Rhön zeigt es.

Die Erfahrungen der Rhön auf unsere Südharzer Bedingungen bezogen, ergeben eine solide Ausgangsposition.

Die Entwicklung ist nicht heute und morgen beendet.

Sie hat aber schon begonnen und darf nicht durch Unsachlichkeit zerstört werden.

[ www.nabu.de ]

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