6. Südharz-Symposium 17./18. Oktober 2003 in Roßla

 
Wirkung und Aufgaben des Regionalen Beirates im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
 

Vortrag von Jürgen Fuchs,
Vorsitzender des Beirates

Bis zur heutigen Beratung war es ein langer Weg. Vielfach haben wir Meinungen und Ansichten getauscht. Insbesondere über das Für und Wider zum Aufbau des Biosphärenreservates haben wir ausführlich diskutiert. In allem, wenn mir dieser Rückblick erlaubt ist, war die Sorge um die Sicherung des Eigentums, ja auch der Existenz zu erkennen. Sehr oft begleitet von der Frage um den Sinn eines solchen Vorhabens.

Es tauchte oft die Fragestellung auf: Geht es nicht auch ohne Ordnungsrecht?

Ich möchte betonen, wir betreten Neuland.

- Ich darf das auch für mich in Anspruch nehmen. -

Zu all dem ist festzustellen,
Naturschutz ist umso erfolgreicher, je größer das Engagement und die Selbstverantwortung der Landwirte, ja aller Beteiligten ist und je intensiver der Dialog miteinander geführt wird.

In der Vergangenheit ist sehr oft diskutiert und angeraten worden einen Beirat einzurichten, der in seiner Aufgabenstellung auch als Stimme der in dieser Region arbeitenden und lebenden Bürger und Einrichtungen auftreten und wirken sollte.

Wie soll nun der gewählte Beirat arbeiten und an den Entscheidungen beteiligt werden?

Wenn man den Grundgedanken eines Beirates definiert, so werden Synonyme wie:

Kollegium, Kommission, Berater, Ratgeber, Beistand, Interessensvertreter
und andere angeführt.

Im Ergebnis der Wahl zum Beirat und im Sinne von Berater, Ratgeber verstanden und angewandt, steht der Biosphärenreservatsverwaltung ein nicht unerhebliches Potential an Fachwissen zur Verfügung. In dieser Bedeutung bin ich sicher, dass viele Fachrichtungen, die sich allein aus der Wirtschaftsstruktur der Region ergeben, abgedeckt werden können. Vor allem auch die Bereiche die unter dem Begriff der Landwirtschaft selbst geführt werden.
 

Dass der Weg den wir uns vorgenommen haben gemeinsam zu gehen, steinig ist, sei unbestritten. Doch wichtig ist es mit der dazu gehörigen Offenheit alle Probleme anzusprechen und nach Lösungen zu suchen.

- Fachbereiche im Beirat:
die Verwaltung selbst
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, der Obstbau

die Gemeinden
die Industrie


Um während des Verlaufs der Tätigkeit des Beirates fachbezogene Entscheidungen auf ein sichereres Fundament stellen zu können, sollte es offen bleiben, weitere Fachbereiche in die laufende Arbeit einzubinden.

Ich denke hierbei an:
die Agrarmarketinggesellschaft, die untere Naturschutzbehörde, die Agrarwissenschaft, das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ohne bei dieser Nennung den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

- Stellung des Beirates

Im Verlauf des Aufbaus des Beirates sowie der Wahlen zum Vorstand desselben, wurden viele Vorschläge für die Satzung unterbreitet und inhaltlich diskutiert. Über die künftige Satzung ist noch abzustimmen. Vor allem sind die eingebrachten Vorschläge bezüglich ihrer Anwendung zu besprechen.
Insgesamt kommt es darauf an, die Satzung so praktikabel zu gestalten, dass sie im Verlauf der Arbeit des Beirates ohne oder besser gesagt mit geringster Reibung verwandt werden kann.
November MV –Beschluss zur Satzung?

Wir werden versuchen Lösungen anhand von Fallbeispielen zu finden. Diese werden sich im Verlauf der Arbeit des Beirates im Zusammenwirken mit der Verwaltung entwickeln und können evtl. aus anderen Regionen übernommen werden.

Die künftige Stellung des Beirates, soll aus meiner Sicht in vielen Einflussgrößen anleitend, beschließend sein, er wird damit zu einem wichtigen Pfeiler der zur Vertrauensbildung im Umfeld beitragen kann. Insofern findet auch der einzelne Bürger seinen Ansprechpartner.
Der Beirat in seiner gewählten Vertretungsvielfalt, so möchte ich es durchaus bezeichnen, trägt somit zu einem deutlichen Imagegewinn bei, der sich nicht nur auf diese Region auswirkt sondern auch einen als umfassend zu bezeichnenden Nutzen für das Projekt Biosphärenreservat selbst hat.

Auch aus diesem Grunde ist es ein wichtiger Punkt in der Satzung festzuhalten, dass es eine Obligation zum Konsens bei beiden Akteuren, sprich Verwaltung und Beirat gibt. Eine offene und transparente Arbeit möchte ich als Basis dazu bezeichnen.

Ein Hauptaugenmerk, das darf ich vorausschicken, müssen wir auf den wirtschaftlichen Fortschritt in dieser Region im künftigen Biosphärenreservat richten.
Ohne wirtschaftliche Potentiale in diesem Raum, wird es keine Entwicklung geben. Darüber hinaus scheint es mir verfehlt nur auf Tourismus zu setzen und dabei ein Gro in der Bevölkerung außer Acht zu lassen. Es leben mehr Bürger in dieser Region, die nicht direkt vom Tourismus profitieren können. Insofern ist jeder auf sein Eigentum angewiesen und sollte von diesem ein angemessenes Einkommen erwirtschaften, ja davon leben können. Das heißt die Interessen der Landnutzer - Eigentümer bilden einen Schwerpunkt.

Darum ist es so wichtig, die Wirtschaft unter dem Aspekt ihrer Entwicklung zu sehen, ja ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Bestehendes zu sichern. Eine Vernachlässigung dieser Parameter ist schädlich.

Auch aus dieser dargestellten Beschreibung ergibt sich eine weitere Stellung des Beirates. Immerhin setzt sich das künftige Biosphärenreservat aus einer Vielzahl von Gliederungen zusammen. Demzufolge werden Lösungen, die beim Aufbau des Biosphärenreservates zu suchen sind in ihrer Expansion zu bewerten sein.

- Aufgaben und Ziele des Beirates

Mit dem Aufbau des Biosphärenreservates werden Wirkungen auf das gesamte Umfeld in unserer Region ausgehen.
Jede Handlung, jede Festlegung, jede Auflage und jedes Gebot, die Abgrenzung von Gebieten in diesem relativ kleinen Raum, haben Auswirkungen auf eine anderes Areal und damit auf das Dominium nicht unmittelbar beteiligter Personen oder Gruppen. Mithin kommt es darauf an Eingriffen in das Eigentum und den Besitz anderer, wenn deren Einverständnis nicht vorliegt, vorzubeugen. Handhabungen von dieser Art können keine Zustimmung finden.
 

Ich darf bemerken, dass nicht alles vor einem Resultat beurteilt werden kann. Doch im Essentiellen kann aus dem Befund ein Urteil gezogen werden und in die sachbezogene weitere Bewertung einfliesen.

Anhand der dann vorliegenden Betrachtung von Flächen oder Teilgebieten sowie Betrieben sollen die bisherigen Schritte in den Biotopen und dem Umfeld analysiert und entsprechend der naturräumlichen Voraussetzungen ausgewertet werden.
Hierbei sind insbesondere Untersuchungen hinsichtlich der kulturlandschaftlichen bzw. ökologischen Bedeutung sowie der praktischen Durchführbarkeit und ökonomischen Effizienz wichtig.
Neben einer Bestandsaufnahme und Bewertung der bisherigen oder folgenden Aktivitäten, zur Integration der Biotop- und Landschaftspflege in die landwirtschaftliche Nutzung sollten neue Optimierungsvorschläge und gegebenenfalls neue Konzepte entwickelt werden.

Grundgedanken hierfür sind bzw. können sein:

  • Feststellen was gibt es an Erzeugnissen
  • Die Vermarktungsmöglichkeiten von Produkten aus dem künftigen Biosphärenreservat der Region
  • Das Erschließen erweiterter Finanzierungsquellen für weiterreichende Maßnahmen
  • Die Aus- und Weiterbildung von Landwirten und anderer Gewerke in Ausrichtung erweiterter Einkommensquellen
  • Förderung der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen Behörden der Landwirtschaft und den Verbänden.
In der Zukunft sowie in der Vergangenheit hat und wird sich ein engeres Zusammenwirken, in deren Folge auch die Umsetzung von Naturschutzzielen mit der Landwirtschaft nicht nur regional, sondern auch darüber hinaus bewähren. Ja ich möchte behaupten, dass zu dieser Frage keine Alternative besteht. Nicht nur davon hängt ab, ob Kraft der Mitarbeit der Beteiligten die Akzeptanz bei allen Bürgern die Hauptvoraussetzung für das Gelingen und die dauerhafte Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen ist.

- auch beim Aufbau eines künftigen Biosphärenreservates.

Ziel muss es sein, die Biotop- und Landschaftspflege durch Integration in landwirtschaftliche Unternehmen umzusetzen. Wie beispielsweise der Erhalt von artenreichen Grünlandflächen.

Darum (Vorschläge) aus Erfahrungen des Eifelprojektes

NATURSCHUTZ DURCH NUTZUNG

Für die Beteiligten am Projekt können sich als Zielgedanken ergeben:
für
Landwirte/Industrie/ Eigentümer

  • Stabilisierung der Einkommenssituation
  • Erschließung neuer Absatzwege
Naturschutz
  • Beitrag zum abiotischen (Luft, Wasser, Boden) und biotischen Ressourcenschutz
  • Verringerung der Nutzungsintensität
  • Erhalt wertvoller Biotope
Beratende Personen und
Institutionen
  • Entlastung bei der Beratung, Vorteil angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen
Landwirtschaftsministerium
  • Höhere Akzeptanz und effektivere Inanspruchnahme der noch vorhandenen Förderprogramme
  • Ausbau der Erfolgsbilanzen der Landwirtschafts- bzw. Naturschutzverwaltungen
  • Optimierung der Förderprogramme
Verhindern wir, dass sich die Landwirtschaft (oder Teile von ihr) aus der Region (aus Flächen) zurück zieht. Ein wichtiger Kernpunkt bleibt die umfassende Information der Beteiligten.
 

Glaubwürdigkeit

Meine Damen und Herren, liebe Berufskollegen, das Aufgabenfeld, das vorbereitet ist, ist in unserem Landkreis neu. Ich bin überzeugt, dass Entscheidungen gefällt werden, die nicht immer die Zustimmung aller mittelbar und unmittelbar Betroffenen finden.

In diesem Entwicklungsgang muss es ein Gebot des Handelns sein, die Glaubwürdigkeit des Beirates nicht nur, sondern auch als Interessenswahrer zu erhalten, ja auszubauen.
 

- Zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

Kooperationsbereitschaft ist hinsichtlich einer konstruktiven Zusammenarbeit der entscheidende Faktor zum Erreichen von Resultaten, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Beide Seiten brauchen Freiraum zum Gestalten. Dieser Freiraum darf nicht eingeengt werden. Niemand sollte den Versuch unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie, den Bürgern und Gemeinden Produktions- oder Handlungsmethoden zu normieren oder zu standardisieren. Es könnte geradezu die Blockade eines sich vielleicht entwickelnden dynamischen Entwicklungsgangs werden.

Hier muss sich die Arbeit nicht nur hinsichtlich der späteren Landschaftspflege auf das Eigeninteresse aller Beteiligten, insbesondere der Landwirte richten. Fragen wir uns immer, ist eine Entscheidung im Interesse der ortsansässigen Wirtschaft der Bürger und Gemeinden?
Fragen wir uns weiter, in welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang Anreize zur Umsetzung durch die öffentliche Hand notwendig sind?

Wir sollten gemeinsam die Defizite im bisherigen Werdegang in die weiteren Überlegungen einbeziehen.

Ich schlage folgenden Weg vor.

Die Projektplanung und Durchführung in Zusammenarbeit mit allen fachlich beteiligten Verbänden und Behörden. Intensiv muss der Informationsaustausch mit den Projektpartnern und Beteiligten in allen Projektphasen erfolgen.
Die Einbindung von Schlüsselpersonen in die Projektarbeit darf nicht vergessen werden (regional anerkannte Experten, politische Unterstützer usw.).
Ein offenes und transparentes Arbeiten als laufender Prozess.
Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit würde das Anliegen unterstützen (z.B. mit Erfolgen in der Anfangsphase gezielt in die Öffentlichkeit gehen).
Die Berücksichtigung der Interessen der Landnutzer in die Planungen einbeziehen.
Die Entwicklung der Ideen und die Erörterung von evtl. Festlegung zusammen mit den Land- und Forstwirten, der Industrie, dem Handwerk und den Gemeinden.
Die Hinarbeitung auf ein Naturschutzkonzept, dass sich in den landwirtschaftlichen Betrieben und dessen Nutzungssystem einbinden lässt. Wichtig ist, dass sich die Betriebssysteme, Strukturen ohne wesentliche Änderung integrieren lassen.
Die Einbindung der Betriebe in die Handlung um Zukunftsperspektiven aufzuzeigen, damit kann die Biotop-Verwaltung Partner gewinnen, die für eine langfristige Zusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Aus den Erfahrungen anderer Regionen (Eifelprojekt)

Als Anregung der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und zur Veränderung der Ausgestaltung von Maßnahmen unter dem Aspekt Naturschutz durch Nutzung folgendes:

flexiblere Nutzungstermine (Mahdzeit für die Grünlandflächen)

  • Flexiblere bzw. höhere Besatzdichten
  • Düngung und Kalkung sollte auf einigen Flächen erlaubt sein.
  • Frühere Auszahlung der Vertragsnaturschutzgelder
  • Erhöhung der Prämien auf einer dann kleineren Fläche
  • Verringerung des bürokratischen Aufwandes für den Landwirt

  • (hier der Auszahlungsantrag, der Vertrag läuft 5 Jahre und muss nicht jedes Jahr durch eine Formalie neu bestätigt werden)
  • Effektivere Öffentlichkeitsarbeit, damit die Bevölkerung von den ökologischen Leistungen der Land- und Forstwirtschaft erfährt.
  • Ausweitung der Programme beziehungsweise der Förderkulisse
  • übersichtliche Gestaltung des Zuständigkeitsbereiches, kein stetiger Wechsel der Ansprechpartner
  • Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Pachtkündigung
  • Zulassen von Mulchen als Erstnutzung
Das alles auch unter dem Aspekt der geforderten Anpassung der Betriebe an die Veränderungen im VNS des Landes Sachsen-Anhalt.

Es könnte ein Mittelgebirgsprogramm entstehen.
 

Zusätze

  • Erarbeitung von Konzepten für die Produktbereiche wie: die Beschränkung auf die Herkunft des Erzeugnisses ------ Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz?

  • d.h. Regionalvermarktungskonzept
  • Welche Wirkungen sollen erreicht werden?
  • Wirkungen für die Region
Umweltwirkungen:
Naturschutz durch Nutzung
  • Die konkrete Zielsetzung besteht in der umweltgerechten Gestaltung der landwirtschaftlichen Produktion, der Vermeidung von Überschüssen sowie der Stabilisierung landwirtschaftliche Einkommen durch Entlohnung von Umweltleistungen.
  • Die Auswirkungen bestehen vor allem in der Sicherung der Grünlandbewirtschaftung, der Offenhaltung der Landschaft, der Pflege der Kulturlandschaft sowie der Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen.
  • Es entstehen Konsequenzen auf Flächen, die nicht am Kulturlandschaftsprogramm teilnehmen und wirkt sich äußerst positiv auf die Artenvielfalt und den Blütenreichtum aus.

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