Gipsabbau und Natura 2000 – 2 Kooperationsbeispiele aus Sicht der oberen Naturschutz Behörde Vortrag von Anne-M. Runge,
133: ca. 1400 ha (38% GL, 20% AL, 41% Wald) Für die vollständige Repräsentanz der LRT sowie die Kohärenz der Biotopkomplexe sind beide Gipskarstkomplexe erforderlich, da sie sich hinsichtlich der jeweils vorrangig bedeutsamen Biotoptypen und der vorkommenden Arten unterscheiden (133 weniger kontinental als 136 , Nutzungsanteile s.o.). Bei der Abgrenzung beider FFH-Gebiete wurden aus „psychologischen“ Gründen genehmigte Abbauflächen ausgegrenzt auf Wunsch der Abbauseite.
LROP-Ergänzung 2002 (M 1 : 50.000) Im M 1 : 50.000 (RROP-Maßstab!) Darstellung der VR-R nur für den Rohstoff Gips im Südharz; Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist maßstabsangemessen vorgenommen worden; „Sie (die VR-R) sind in die RROP zu übernehmen und räumlich näher festzulegen. Sie unterliegen keiner erneuten Abwägung… Durch einen Rohstoffabbau innerhalb der in diesem Programm festgelegten VR-R werden Erhaltungsziele von Gebieten des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 grundsätzlich nicht erheblich beeinträchtigt….Der obertägige Gipsabbau im LK OHA ist auf die im LROP im M 1 : 50.000 festgelegten VR-R zu beschränken. Unter…Bedingungen kann auf eine Übernahme dieser VR-R in das RROP verzichtet werden, wenn dadurch besonders hochwertige Belange des Naturschutzes unterstützt werden.“ (Zitat LROP). Beispiel „Pfaffenholzschwinde“ Exemplarisch ausgebildeter Schwinderdfall eines von N kommenden kleinen Baches, Gipssteilwand mit Felsnadel, kleine Schwindhöhle, eine der interessantesten und eindrucksvollsten Schwinddolinen im europäischen Gipskarst, |
Beispiel „Hopfenkuhle/Hannersberg“ Im Zechsteinausstrich gelegenes Gebiet mit einer besonderen Häufung von Erdfällen, Karsttälern, Quellen, Bachschwinden: „Sieben Kammern“ am Hannersberg und grosse Erdfälle an der „Hopfenkuhle“. Folgendes wurde vereinbart: |