7. Südharz-Symposium 17./18. September 2004 in Walkenried

 
Gipsabbau und Natura 2000 –
2 Kooperationsbeispiele aus Sicht der oberen Naturschutz Behörde

Vortrag von Anne-M. Runge,
ONB BezReg BS
 

  • FFH- Gebiete 133 „Gipskarstgebiet b. Osterode“ und 136 „Gipskarstgebiet b. Bad Sachsa“
  • LROP-Ergänzung 2002 >> Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
  • Beispiel „Pfaffenholzschwinde“ (FFH 136)
  • Beispiel „Hopfenkuhle/ Hannersberg“ (FFH 133)


FFH-Gebiete 133 und 136

133: ca. 1400 ha (38% GL, 20% AL, 41% Wald)
136: ca. 1535 ha (27% GL, 13% AL, 52% Wald, 5% Stillgewässer)

Für die vollständige Repräsentanz der LRT sowie die Kohärenz der Biotopkomplexe sind beide Gipskarstkomplexe erforderlich, da sie sich hinsichtlich der jeweils vorrangig bedeutsamen Biotoptypen und der vorkommenden Arten unterscheiden (133 weniger kontinental als 136 , Nutzungsanteile s.o.). Bei der Abgrenzung beider FFH-Gebiete wurden aus „psychologischen“ Gründen genehmigte Abbauflächen ausgegrenzt auf Wunsch der Abbauseite.
 
 
Fauna-Flora-Habitat
Richtlinie der EU (92/43/EWG)

Von der Landesregierung ausgewählte Gebiete zu abschließenden Umsetzung der FFH-Richtlinie in Niedersachsen
Gebiet 136 Gipskarstgebiet
bei Bad Sachsa
Das Gebiet wurde gemäß § 19 b Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz durch Beschluss der Landesregierung ausgewählt, um es nach Artikel 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorzuschlagen.
 

Gebiet 133 Gipskarstgebiet bei Osterode

Maßstab: 1 : 50.000
Quelle: TK50-Rasterdaten der Landesvermessung + Geobasisinformtion Niedersachsen

 
 
Niedersächssches Umweltministerium 1999

LROP-Ergänzung 2002 (M 1 : 50.000)

Im M 1 : 50.000 (RROP-Maßstab!) Darstellung der VR-R nur für den Rohstoff Gips im Südharz; Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist maßstabsangemessen vorgenommen worden;

„Sie (die VR-R) sind in die RROP zu übernehmen und räumlich näher festzulegen. Sie unterliegen keiner erneuten Abwägung… Durch einen Rohstoffabbau innerhalb der in diesem Programm festgelegten VR-R werden Erhaltungsziele von Gebieten des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 grundsätzlich nicht erheblich beeinträchtigt….Der obertägige Gipsabbau im LK OHA ist auf die im LROP im M 1 : 50.000 festgelegten VR-R zu beschränken. Unter…Bedingungen kann auf eine Übernahme dieser VR-R in das RROP verzichtet werden, wenn dadurch besonders hochwertige Belange des Naturschutzes unterstützt werden.“ (Zitat LROP).
 

Beispiel „Pfaffenholzschwinde“

Exemplarisch ausgebildeter Schwinderdfall eines von N kommenden kleinen Baches, Gipssteilwand mit Felsnadel, kleine Schwindhöhle, eine der interessantesten und eindrucksvollsten Schwinddolinen im europäischen Gipskarst,
Abbaugenehmigung  1978 durch LK OHA nimmt ND aus, aber zu knapp bemessen;
Gespräch über Tausch angeregt durch UNB;
Flächentausch vereinbart mit der Firma BPB > Sicherung einer Pufferzone um das ND im Tausch für Abbauerweiterung im Osten im Anschluß an die genehmigte Fläche; die Pufferzone sollte in das ND einbezogen werden von der UNB.


Beispiel „Hopfenkuhle/Hannersberg“

Im Zechsteinausstrich gelegenes Gebiet mit einer besonderen Häufung von Erdfällen, Karsttälern, Quellen, Bachschwinden: „Sieben Kammern“ am Hannersberg und grosse Erdfälle an der „Hopfenkuhle“.
Abbaugenehmigung 70ger Jahre durch LK OHA;
Gespräch über Tausch angeregt von UNB,

Folgendes wurde vereinbart:
Die alte mehrfach geänderte Genehmigung kann nicht mehr Grundlage für den Abbau und die Rekultivierung sein > zu unübersichtlich und neue Vorstellungen zu Abbau und Rekultivierung;
Ergebnis ist eine neue Abgrenzung im Nahbereich des FFH-Gebietes unter Berücksichtigung der Naturschutzwertigkeiten. Verbunden damit eine grundsätzliche Zustimmung der UNB und ONB zu der geplanten Erweiterung Richtung Osten (VR-R).
Die neue Abgrenzung wird in die NSG-Planung aufgenommen, d.h. das künftige NSG wird an dieser Stelle größer als das FFH-Gebiet.

Impressum / Datenschutz